Schriftliche Frage 63 von Janine Wissler (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass private deutsche Unternehmen keine wirtschaftlichen Aktivitäten in israelische…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 63 von Janine Wissler (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass private deutsche Unternehmen keine wirtschaftlichen Aktivitäten in israelische…
Frage 63 (Janine Wissler, Die Linke):
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass private deutsche Unternehmen keine wirtschaftlichen Aktivitäten in israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten fortführen oder ausweiten, die nach Recherchen von „The Intercept“ (https://thei ntercept.com/2024/02/05/axel-springer-israel-settl ement-profit/) zum Aufbau der Infrastruktur dieser völkerrechtswidrigen Siedlungen beitragen (belegt sind z. B. wirtschaftliche Aktivitäten von Axel Springer SE, vgl. www.business-humanright s.org/en/latest-news/germany-media-giant-axel-sp ringer-advertises-israels-illegal-settlements-in-th e-west-bank-through-its-classified-ads-website-ya d2-incl-co-comment/ [über Yad2], und von Heidelberg Materials AG, vgl. www.mindthegap.ngo/ harmful-strategies/utilising-state-power/ aligningwith-suppressive-state-institutions/2510-2/ [über Hanson Israel]), und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Januar 2026:
Die Bundesregierung weist deutsche Unternehmen in geeigneter Form beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amts auf den völkerrechtlichen Status israelischer Siedlungen in den besetzten Gebieten, die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die damit verbundenen Risiken hin. Einschlägige Vorgaben, zum Beispiel nach der Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten (ABl. EU 2015/C 375/05) oder auf EU-Ebene beschlossene Sanktionen (siehe u. a. Beschluss (GASP) 2024/1175 des Rates vom 19. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße) werden umgesetzt.
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