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Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3798)

dip / drucksache 09.02.2026 · WP 21 · 21/4066 · Antwort · Original ↗

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Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3798) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4066 21. Wahlperiode 09.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Gökay Akbulut, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3798 – Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Internationale Gerichtshof (ICJ) hat am 19. Juli 2024 ein Advisory Opinion zu den „Legal Consequences arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem“ veröffentlicht (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719- adv-01-00-en.pdf). Der Gerichtshof stellt darin fest, dass die israelische Besatzungspolitik, der Siedlungsbau, die Annexion Ostjerusalems sowie die systematische Veränderung der demografischen Struktur in den besetzten Gebieten gegen das Völkerrecht verstoßen. Der ICJ betont die Pflicht Israels, seine rechtswidrige Präsenz zu beenden, und hebt zugleich die Verpflichtung aller Staaten hervor, die völkerrechtswidrige Situation weder anzuerkennen noch durch Handlungen oder Unterlassungen zu unterstützen. Im Jahr 2025 veröffentlichte der ICJ ein weiteres Advisory Opinion mit Fokus auf die humanitären Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen. Darin stellt der Gerichtshof fest, dass Israel verpflichtet ist, ungehinderten und sicheren Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten, Angriffe auf zivile Infrastruktur zu unterlassen, die Versorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Hunger, Krankheiten und Vertreibung zu verhindern. Der ICJ betont zudem erneut die Pflicht aller Staaten, in internationalen Foren aktiv zur Durchsetzung humanitären Schutzes und der Einhaltung des Völkerrechts beizutragen. Beide Gutachten stellen die Bundesregierung vor grundlegende völkerrechtliche und politische Fragen, insbesondere im Hinblick auf die bilateralen Beziehungen zu Israel, die Export- und Handelspolitik, die sicherheits- und rüstungspolitische Zusammenarbeit, die Entwicklungszusammenarbeit, das Abstimmungsverhalten in internationalen Organisationen sowie den Schutz von UN-Personal (UN = United Nations) und humanitärer Hilfe. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Einstehen der Bundesregierung für die Existenz und Sicherheit Israels gehört zum unveränderlichen Wesenskern der deutsch-israelischen Beziehungen. Dabei agiert die Bundesregierung jederzeit im Rahmen des Völkerrechts. Dies bedeutet insbesondere, dass die Bundesregierung zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten unterscheidet. Die Bundesregierung erkennt das völkerrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und dessen Streben nach einem eigenen Staat an. Die Bundesregierung unterstützt die Palästinensische Autonomiebehörde auf dem Weg zur Verwirklichung des legitimen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung.  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory Opinion des ICJ vom 19. Juli 2024 zur Illegalität der israelischen Besatzung und Siedlungspolitik?  2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory Opinion des ICJ aus dem Jahr 2025 zu den humanitären Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen?  3. Welche völkerrechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung jeweils aus den beiden Gutachten?  4. Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Gutachten von 2024 für ihre politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel gezogen?  5. Welche Auswirkungen haben beide Gutachten auf die Position der Bundesregierung zur Anerkennung eines palästinensischen Staates?  6. Welche Positionen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Gutachten in den relevanten internationalen Gremien (insbesondere UN- Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen [ECOSOC], Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen [UNHRC]) vertreten?  7. Wie will die Bundesregierung in EU-Gremien sowie innerhalb der Vereinten Nationen auf die Umsetzung der im ICJ-Gutachten formulierten Pflichten hinwirken? Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in den in der Fragestellung genannten Gutachten des IGH ernst und berücksichtigt diese in ihrem Handeln. Dies gilt auch für das Handeln der Bundesregierung in Gremien der EU oder der Vereinten Nationen. Mit Blick auf die Berücksichtigung von Feststellungen aus dem Gutachten des IGH vom 19. Juli 2024 verweist die Bundesregierung auf ihren ausführlichen Beitrag hierzu, der im Bericht des VN-Generalsekretärs vom 19. Dezember 2024 (A/79/588) enthalten ist, sowie auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/664. Deutschland hat sich bei der Abstimmung zu der dieses Gutachten betreffenden Resolution A/RES/ES-10/24 der VN-Generalversammlung vom 18. September 2024 enthalten. Zum Hintergrund der Enthaltung verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 20/13047. Das Gutachten des IGH vom 22. Oktober 2025 enthielt, anders als das Gutachten des IGH von 2024, allein Feststellungen zu völkerrechtlichen Verpflichtungen des Staates Israel. Deutschland hat der dieses Gutachten betreffenden Resolution A/RES/80/116 der VN-Generalversammlung vom 12. Dezember 2025 zugestimmt. Zum Hintergrund der Zustimmung verweist die Bundesregierung auf die von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York nach der Abstimmung vorgetragenen Stimmerklärung (im Wortlaut abrufbar unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/2748 170-2748170).  8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Gutachtens von 2024 ergriffen, um ihrer Pflicht zur Nichtanerkennung der durch Israel geschaffenen völkerrechtswidrigen Situation nachzukommen (bitte nach einzelner Maßnahme und Umsetzungsstand aufschlüsseln)?  9. Plant die Bundesregierung, wie im Gutachten nahegelegt, eine konsequente vertragliche und politische Unterscheidung zwischen dem international anerkannten Staatsgebiet Israels und den besetzten palästinensischen Gebieten in allen relevanten Politikfeldern? 10. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsches staatliches, wirtschaftliches oder entwicklungspolitisches Engagement nicht zur Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung beiträgt (bitte konkret nach Maßnahmen aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 wird verwiesen. 11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass humanitäre Lieferungen in den Gazastreifen verzögert, blockiert oder gezielt behindert wurden (bitte nach konkreten Vorfällen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen, dass laut den Vereinten Nationen und humanitären Organisationen weiterhin nicht ausreichend humanitäre Hilfe nach Gaza gelangt, um die dortigen Bedarfe zu decken. Sie setzt sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie öffentlich sowie in vertraulichen Gesprächen auch weiterhin dafür ein, die Verfahren zur Einfuhr humanitärer Hilfe zu beschleunigen und zu vereinfachen, um die humanitären Bedarfe in Gaza zu decken. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Angriffen, von denen auch Personal des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) betroffen war, sowie Einschränkungen dessen Arbeit vor dem Hintergrund des ICJ-Gutachtens von 2025? Zum Erfordernis des Schutzes humanitärer Helfer wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/972 verwiesen. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York am 23. Oktober 2025 und am 28. Januar 2026 vorgetragenen Erklärungen (im Wortlaut abrufbar unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/274 0812-2740812 und https://new-york-un.diplo.de/un-en/2754114-2754114). 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche bestehenden bilateralen Abkommen, Kooperationen oder Projekte mit Israel Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließen oder betreffen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 14. Inwiefern überprüft die Bundesregierung derzeit bestehende bilaterale Abkommen, Kooperationen oder Projekte mit Israel auf Bezüge zu den besetzten Gebieten? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen mit dem Staat Israel in den Grenzen von 1967. In ihrem außenpolitischen Handeln unterscheidet die Bundesregierung zwischen Israel in den Grenzen von 1967 und den besetzten palästinensischen Gebieten. Die Geltung und Anwendung von Abkommen, Kooperationen oder Projekten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel erstreckt sich nicht auf die besetzten palästinensischen Gebiete. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Unternehmen, Banken oder staatliche Institutionen, die Geschäftsbeziehungen zu israelischen Akteuren unterhalten, die in den besetzten palästinensischen Gebieten tätig sind? 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Geschäftsbeziehungen vor dem Hintergrund der ICJ-Feststellung, dass Staaten keine Unterstützung für die völkerrechtswidrige Situation leisten dürfen? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat Kenntnisse über einzelne deutsche Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu israelischen Akteuren unterhalten, die in den besetzten palästinensischen Gebieten tätig sind. Die Bundesregierung führt keine abschließende Liste über Geschäftsbeziehungen im Sinne der Fragestellung. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 63 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/3772. 17. Plant die Bundesregierung ein Einfuhrverbot von Produkten aus illegalen israelischen Siedlungen? 18. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für ein Einfuhrverbot solcher Produkte einzusetzen? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Es bestehen keine Planungen im Sinne der Fragestellung. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ICJ- Gutachten für deutsche Exportkontrollen, sicherheitspolitische Kooperationen und die Forschungszusammenarbeit mit Israel? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 wird verwiesen. 20. Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung für den fortgesetzten Ausbau bilateraler Rüstungsbeziehungen zu Israel? Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung stets im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen sowie nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. 21. Welche Prüfmechanismen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsche militärische, polizeiliche oder sonstige sicherheitsrelevante Unterstützung nicht im Widerspruch zu den im ICJ- Gutachten festgestellten völkerrechtlichen Verpflichtungen steht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3368 wird verwiesen. 22. Plant die Bundesregierung, sich an internationalen Mechanismen zur Dokumentation von Schäden oder zur Prüfung von Restitutionsansprüchen der palästinensischen Bevölkerung zu beteiligen? Derartige Planungen bestehen nicht. 23. Plant die Bundesregierung einen regelmäßigen Bericht über ihre Maßnahmen zur Umsetzung des ICJ-Gutachtens, und wenn ja, in welchem Turnus und in welchem Format? Derartige Planungen bestehen nicht. 24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Deutsche Bundestag fortlaufend über den Stand der Umsetzung der sich aus den Gutachten ergebenden rechtlichen Verpflichtungen informiert wird? Der Deutsche Bundestag wird in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse des Bundestages laufend von der Bundesregierung informiert. 25. Sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf zur systematischen Überprüfung deutscher Politikfelder (u. a. Außenwirtschaft, Forschung, Rüstungsexporte, Entwicklungszusammenarbeit) im Sinne der ICJ- Feststellungen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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