Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3798)
Text
Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3798)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4066
21. Wahlperiode 09.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Gökay Akbulut, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3798 –
Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs
zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im
Gazastreifen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Internationale Gerichtshof (ICJ) hat am 19. Juli 2024 ein Advisory
Opinion zu den „Legal Consequences arising from the Policies and Practices of
Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem“
veröffentlicht (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-
adv-01-00-en.pdf).
Der Gerichtshof stellt darin fest, dass die israelische Besatzungspolitik, der
Siedlungsbau, die Annexion Ostjerusalems sowie die systematische
Veränderung der demografischen Struktur in den besetzten Gebieten gegen das
Völkerrecht verstoßen. Der ICJ betont die Pflicht Israels, seine rechtswidrige
Präsenz zu beenden, und hebt zugleich die Verpflichtung aller Staaten hervor, die
völkerrechtswidrige Situation weder anzuerkennen noch durch Handlungen
oder Unterlassungen zu unterstützen.
Im Jahr 2025 veröffentlichte der ICJ ein weiteres Advisory Opinion mit Fokus
auf die humanitären Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im
Gazastreifen. Darin stellt der Gerichtshof fest, dass Israel verpflichtet ist,
ungehinderten und sicheren Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten, Angriffe
auf zivile Infrastruktur zu unterlassen, die Versorgung der Zivilbevölkerung
sicherzustellen sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Hunger,
Krankheiten und Vertreibung zu verhindern. Der ICJ betont zudem erneut die Pflicht
aller Staaten, in internationalen Foren aktiv zur Durchsetzung humanitären
Schutzes und der Einhaltung des Völkerrechts beizutragen.
Beide Gutachten stellen die Bundesregierung vor grundlegende
völkerrechtliche und politische Fragen, insbesondere im Hinblick auf die bilateralen
Beziehungen zu Israel, die Export- und Handelspolitik, die sicherheits- und
rüstungspolitische Zusammenarbeit, die Entwicklungszusammenarbeit, das
Abstimmungsverhalten in internationalen Organisationen sowie den Schutz von
UN-Personal (UN = United Nations) und humanitärer Hilfe.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 9. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Einstehen der Bundesregierung für die Existenz und Sicherheit Israels
gehört zum unveränderlichen Wesenskern der deutsch-israelischen Beziehungen.
Dabei agiert die Bundesregierung jederzeit im Rahmen des Völkerrechts. Dies
bedeutet insbesondere, dass die Bundesregierung zwischen dem Gebiet des
Staates Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten unterscheidet.
Die Bundesregierung erkennt das völkerrechtlich verbriefte
Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und dessen Streben nach einem
eigenen Staat an. Die Bundesregierung unterstützt die Palästinensische
Autonomiebehörde auf dem Weg zur Verwirklichung des legitimen
Selbstbestimmungsrechts im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory
Opinion des ICJ vom 19. Juli 2024 zur Illegalität der israelischen
Besatzung und Siedlungspolitik?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory
Opinion des ICJ aus dem Jahr 2025 zu den humanitären Verpflichtungen
Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen?
3. Welche völkerrechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung
jeweils aus den beiden Gutachten?
4. Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem
Gutachten von 2024 für ihre politische, wirtschaftliche und
sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel gezogen?
5. Welche Auswirkungen haben beide Gutachten auf die Position der
Bundesregierung zur Anerkennung eines palästinensischen Staates?
6. Welche Positionen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der
Gutachten in den relevanten internationalen Gremien (insbesondere UN-
Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen
[ECOSOC], Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen [UNHRC])
vertreten?
7. Wie will die Bundesregierung in EU-Gremien sowie innerhalb der
Vereinten Nationen auf die Umsetzung der im ICJ-Gutachten formulierten
Pflichten hinwirken?
Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen des Internationalen
Gerichtshofs (IGH) in den in der Fragestellung genannten Gutachten des IGH ernst und
berücksichtigt diese in ihrem Handeln. Dies gilt auch für das Handeln der
Bundesregierung in Gremien der EU oder der Vereinten Nationen.
Mit Blick auf die Berücksichtigung von Feststellungen aus dem Gutachten des
IGH vom 19. Juli 2024 verweist die Bundesregierung auf ihren ausführlichen
Beitrag hierzu, der im Bericht des VN-Generalsekretärs vom 19. Dezember
2024 (A/79/588) enthalten ist, sowie auf ihre Antwort auf die Schriftliche
Frage 43 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/664.
Deutschland hat sich bei der Abstimmung zu der dieses Gutachten betreffenden
Resolution A/RES/ES-10/24 der VN-Generalversammlung vom 18. September
2024 enthalten. Zum Hintergrund der Enthaltung verweist die Bundesregierung
auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Joana Cotar
auf Bundestagsdrucksache 20/13047.
Das Gutachten des IGH vom 22. Oktober 2025 enthielt, anders als das
Gutachten des IGH von 2024, allein Feststellungen zu völkerrechtlichen
Verpflichtungen des Staates Israel. Deutschland hat der dieses Gutachten betreffenden
Resolution A/RES/80/116 der VN-Generalversammlung vom 12. Dezember 2025
zugestimmt. Zum Hintergrund der Zustimmung verweist die Bundesregierung
auf die von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den
Vereinten Nationen in New York nach der Abstimmung vorgetragenen
Stimmerklärung (im Wortlaut abrufbar unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/2748
170-2748170).
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des
Gutachtens von 2024 ergriffen, um ihrer Pflicht zur Nichtanerkennung
der durch Israel geschaffenen völkerrechtswidrigen Situation
nachzukommen (bitte nach einzelner Maßnahme und Umsetzungsstand
aufschlüsseln)?
9. Plant die Bundesregierung, wie im Gutachten nahegelegt, eine
konsequente vertragliche und politische Unterscheidung zwischen dem
international anerkannten Staatsgebiet Israels und den besetzten
palästinensischen Gebieten in allen relevanten Politikfeldern?
10. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass deutsches staatliches, wirtschaftliches oder entwicklungspolitisches
Engagement nicht zur Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen
Besatzung beiträgt (bitte konkret nach Maßnahmen aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1
bis 7 wird verwiesen.
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
humanitäre Lieferungen in den Gazastreifen verzögert, blockiert oder gezielt
behindert wurden (bitte nach konkreten Vorfällen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen, dass laut den
Vereinten Nationen und humanitären Organisationen weiterhin nicht ausreichend
humanitäre Hilfe nach Gaza gelangt, um die dortigen Bedarfe zu decken. Sie
setzt sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie öffentlich sowie in
vertraulichen Gesprächen auch weiterhin dafür ein, die Verfahren zur Einfuhr
humanitärer Hilfe zu beschleunigen und zu vereinfachen, um die humanitären Bedarfe
in Gaza zu decken.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Angriffen,
von denen auch Personal des Hilfswerks der Vereinten Nationen für
Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) betroffen war, sowie
Einschränkungen dessen Arbeit vor dem Hintergrund des ICJ-Gutachtens
von 2025?
Zum Erfordernis des Schutzes humanitärer Helfer wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/972 verwiesen.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die von der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
in New York am 23. Oktober 2025 und am 28. Januar 2026 vorgetragenen
Erklärungen (im Wortlaut abrufbar unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/274
0812-2740812 und https://new-york-un.diplo.de/un-en/2754114-2754114).
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche
bestehenden bilateralen Abkommen, Kooperationen oder Projekte mit Israel
Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließen oder
betreffen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
14. Inwiefern überprüft die Bundesregierung derzeit bestehende bilaterale
Abkommen, Kooperationen oder Projekte mit Israel auf Bezüge zu den
besetzten Gebieten?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen mit dem Staat Israel in
den Grenzen von 1967. In ihrem außenpolitischen Handeln unterscheidet die
Bundesregierung zwischen Israel in den Grenzen von 1967 und den besetzten
palästinensischen Gebieten. Die Geltung und Anwendung von Abkommen,
Kooperationen oder Projekten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Staat Israel erstreckt sich nicht auf die besetzten palästinensischen Gebiete.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Unternehmen,
Banken oder staatliche Institutionen, die Geschäftsbeziehungen zu
israelischen Akteuren unterhalten, die in den besetzten palästinensischen
Gebieten tätig sind?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Geschäftsbeziehungen vor dem Hintergrund der ICJ-Feststellung, dass
Staaten keine Unterstützung für die völkerrechtswidrige Situation leisten
dürfen?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat Kenntnisse über einzelne deutsche Unternehmen, die
Geschäftsbeziehungen zu israelischen Akteuren unterhalten, die in den
besetzten palästinensischen Gebieten tätig sind. Die Bundesregierung führt keine
abschließende Liste über Geschäftsbeziehungen im Sinne der Fragestellung.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche
Frage 63 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/3772.
17. Plant die Bundesregierung ein Einfuhrverbot von Produkten aus illegalen
israelischen Siedlungen?
18. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für ein Einfuhrverbot
solcher Produkte einzusetzen?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Es bestehen keine Planungen im Sinne der Fragestellung.
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ICJ-
Gutachten für deutsche Exportkontrollen, sicherheitspolitische
Kooperationen und die Forschungszusammenarbeit mit Israel?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1
bis 7 wird verwiesen.
20. Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung für den fortgesetzten
Ausbau bilateraler Rüstungsbeziehungen zu Israel?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung stets im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation
nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen sowie nach den rechtlichen und politischen Vorgaben.
21. Welche Prüfmechanismen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung,
um sicherzustellen, dass deutsche militärische, polizeiliche oder sonstige
sicherheitsrelevante Unterstützung nicht im Widerspruch zu den im ICJ-
Gutachten festgestellten völkerrechtlichen Verpflichtungen steht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3368 wird
verwiesen.
22. Plant die Bundesregierung, sich an internationalen Mechanismen zur
Dokumentation von Schäden oder zur Prüfung von Restitutionsansprüchen
der palästinensischen Bevölkerung zu beteiligen?
Derartige Planungen bestehen nicht.
23. Plant die Bundesregierung einen regelmäßigen Bericht über ihre
Maßnahmen zur Umsetzung des ICJ-Gutachtens, und wenn ja, in welchem
Turnus und in welchem Format?
Derartige Planungen bestehen nicht.
24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Deutsche Bundestag
fortlaufend über den Stand der Umsetzung der sich aus den Gutachten
ergebenden rechtlichen Verpflichtungen informiert wird?
Der Deutsche Bundestag wird in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse
des Bundestages laufend von der Bundesregierung informiert.
25. Sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf zur systematischen
Überprüfung deutscher Politikfelder (u. a. Außenwirtschaft, Forschung,
Rüstungsexporte, Entwicklungszusammenarbeit) im Sinne der ICJ-
Feststellungen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1
bis 7 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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