polradar

Völkerrecht konsequent umsetzen - Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7062 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Völkerrecht konsequent umsetzen - Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland Antrag der Abgeordneten Lea Reisner, Nicole Gohlke, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Cem Ince, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Völkerrecht konsequent umsetzen – Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Gutachten des Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 19. Juli 2024 „Legal Consequences Arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem“ stellt unmissverständlich fest, dass die im Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig ist und unverzüglich beendet werden muss (vgl. www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00- en.pdf) . Der IGH bestätigt, dass die israelische Siedlungspolitik gegen Artikel 49 Absatz 6 der Vierten Genfer Konvention verstößt. Drittstaaten dürfen demnach die Besatzung weder rechtlich anerkennen noch dazu beitragen, dass diese aufrechterhalten wird. Daraus folgt, dass Drittstaaten keine Abkommen mit Israel abschließen dürfen, die sich auf die besetzten Gebiete beziehen, keine Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Israel unterhalten dürfen, die die dortige Präsenz Israels verfestigt, ihre Botschaften und Konsulate so führen müssen, dass daraus keine Anerkennung der Besatzung abgeleitet werden kann und staatliche Maßnahmen ergreifen müssen, um privaten Handel und Investitionen zu stoppen, die diese illegale Lage aufrechterhalten (vgl. § 278 des Gutachtens des IGH, www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/- 186-20240719-adv-01-00-en.pdf). Deutschland ist verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes sind allgemeine Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Das IGH-Gutachten von 2024 konkretisiert diese allgemeinen Regeln im Hinblick auf die israelische Besatzung. Die daraus folgende Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht ist damit nicht nur eine politisches, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik Deutschland. Staatliche Stellen, die wirtschaftliche oder institutionelle Beziehungen zur Besatzung aufrechterhalten oder fördern, verstoßen gegen das Grundgesetz. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7062 21. Wahlperiode 09.07.2026 Dementsprechend würde die Bundesregierung gegen ihre völker- und verfassungsrechtlichen Pflicht privaten Handel und Investitionen in den besetzten Gebieten zu stoppen, verstoßen, falls sie es nicht unterbindet, dass in Deutschland ansässige Unternehmen und die von ihr kontrollierten Tochtergesellschaften sich in den besetzten palästinensischen Gebieten wirtschaftlich betätigen. Laut UN und Presseberichten steht beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht, dass es über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel in den Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt ist (vgl. https://taz.de/Heidel- berg-Materials/!6122645/) und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen liefert (https://taz.de/Heidelberg-Materials/!6122645/). Ferner betreibt die Axel Springer SE über seine israelische Tochtergesellschaft Yad2 ein Immobilienportal, über das Wohnungen im besetzten Westjordanland angeboten und veräußert werden (www.business-humanrights.org/de/neuste-meldungen/- deutschland-medienriese-axel-springer-wirbt-über-seine-kleinanzeigen- websiteyad2-für-israels-illegale-siedlungen-im-westjordanland-inkl- unternehmenskommentar/). Diese Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch. Heute leben über 700.000 israelische Siedler*innen in mehr als 270 Siedlungen und Außenposten im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem. Diese Siedlungen beanspruchen direkt oder indirekt über 40 Prozent des Westjordanlandes. Palästinensische Selbstverwaltung beschränkt sich faktisch auf weniger als 20 Prozent des Territoriums. Diese räumliche Fragmentierung ist eine de facto Aneignung von Land und Ressourcen und schränkt die Bewegungsfreiheit von Palästinenser*innen drastische ein. Die israelische Besatzung ist ein umfassendes ökonomisches, technologisches und infrastrukturelles System, das in internationale Lieferketten, Investitionen, Forschungskooperationen sowie staatliche Förderung eingebettet ist. Wenn der deutsche Staat Forschungskooperationen mit Siedlerbezug mit Israel eingeht oder Investitionen von deutschen Unternehmen in den besetzen Gebieten nicht unterbindet oder gar fördert, leistet sie der israelischen Besatzung Vorschub. Dabei sind insbesondere deutsche Verwicklungen mit israelischen Universitäten und Forschungseinrichtungen, die auf besetztem palästinensischem Land angesiedelt sind und dort aktiv operieren, kritisch zu betrachten. Denn hierdurch erhält die illegale militärischen Besatzung des Westjordanlands einen zivilen Anstrich. So befindet sich etwa die Ariel University in einer gleichnamigen Siedlung tief im Westjordanland und dient dabei als prestigeträchtiges Aushängeschild der Besatzung. Sie bindet Studierende und Personal dauerhaft an die Siedlungsstruktur und schließt Palästinenser*innen systematisch aus. Unterschiedliche israelische Fachgesellschaften, Hochschulrektor*innen, internationale Akteur*innen, Staaten und Gewerkschaften haben die Kooperationen mit der Ariel University daher bereits abgelehnt oder eingeschränkt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. gezielte Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitragen, in Übereinstimmung mit dem IGH-Gutachten von 2024 zu verhängen und sich auf EU-Ebene für entsprechende Maßnahmen einzusetzen; 2. sich auf EU-Ebene für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen aus völkerrechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen in den besetzten palästinensischen Gebieten vom europäischen Binnenmarkt einzusetzen; 3. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitragen, von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie Förderprogrammen des Bundes auszuschließen und die Länder aufzufordern, entsprechend zu verfahren; 4. staatliche Beteiligungen sowie Beteiligungen staatsnaher Finanzinstitutionen an Unternehmen, die in besetzten Gebieten tätig sind oder vom Siedlungsbau profitieren, zu beenden; 5. Waffenexporte sowie die Lieferung von Überwachungs-, Kontroll- und Grenztechnologien, die in den besetzten palästinensischen Gebieten eingesetzt werden, zu stoppen; 6. sich für die Beendigung akademischer Kooperationen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit israelischen Institutionen, die auf besetztem palästinensischem Gebiet angesiedelt sind oder dort aktiv operieren, insbesondere mit der Ariel University, einzusetzen und sicherzustellen, dass keine Fördermittel des Bundes für eben solche Forschungsprojekte verwendet werden; 7. sich auf EU-Ebene für den Ausschluss solcher Institutionen von internationalen Forschungsprogrammen, EU-Förderungen und bilateralen Wissenschaftsabkommen einzusetzen; 8. sich im Rahmen der Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland für Transparenz- und Prüfpflichten für deutsche Hochschulen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen hinsichtlich ihrer Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten einzusetzen; 9. palästinensische Bildungs- und Forschungseinrichtungen durch gezielte Förderprogramme, Partnerschaften und den Schutz akademischer Freiheit zu unterstützen; 10. ihrer grundgesetzlichen Pflicht die Meinungs-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit in Deutschland zu achten, nachzukommen und sich insbesondere nicht an Einschüchterungsversuchen gegenüber Personen, die sich auf Grundlage des Völkerrechts für Palästinasolidarität einsetzen, zu beteiligen und diesen entschieden entgegenzutreten. Berlin, den 7. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen