Völkerrecht konsequent umsetzen - Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland
Text
Völkerrecht konsequent umsetzen - Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland
Antrag
der Abgeordneten Lea Reisner, Nicole Gohlke, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian
Fahl, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Cem Ince, Cansin Köktürk, Jan Köstering,
Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sarah
Vollath, Christin Willnat, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Völkerrecht konsequent umsetzen – Keine wirtschaftliche und
wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen
Besatzungspolitik im Westjordanland
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 19. Juli 2024 „Legal
Consequences Arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied
Palestinian Territory, including East Jerusalem“ stellt unmissverständlich fest, dass die im
Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im
Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig ist und unverzüglich beendet werden muss
(vgl. www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-
en.pdf) . Der IGH bestätigt, dass die israelische Siedlungspolitik gegen Artikel 49
Absatz 6 der Vierten Genfer Konvention verstößt. Drittstaaten dürfen demnach die
Besatzung weder rechtlich anerkennen noch dazu beitragen, dass diese aufrechterhalten
wird. Daraus folgt, dass Drittstaaten keine Abkommen mit Israel abschließen dürfen,
die sich auf die besetzten Gebiete beziehen, keine Wirtschafts- und
Handelsbeziehungen mit Israel unterhalten dürfen, die die dortige Präsenz Israels verfestigt, ihre
Botschaften und Konsulate so führen müssen, dass daraus keine Anerkennung der
Besatzung abgeleitet werden kann und staatliche Maßnahmen ergreifen müssen, um
privaten Handel und Investitionen zu stoppen, die diese illegale Lage aufrechterhalten (vgl.
§ 278 des Gutachtens des IGH, www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/-
186-20240719-adv-01-00-en.pdf).
Deutschland ist verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet.
Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes sind allgemeine Regeln des Völkerrechts
Bestandteil des Bundesrechts. Das IGH-Gutachten von 2024 konkretisiert diese allgemeinen
Regeln im Hinblick auf die israelische Besatzung. Die daraus folgende
Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht ist damit nicht nur eine politisches, sondern ein
verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik Deutschland. Staatliche Stellen,
die wirtschaftliche oder institutionelle Beziehungen zur Besatzung aufrechterhalten
oder fördern, verstoßen gegen das Grundgesetz.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7062
21. Wahlperiode 09.07.2026
Dementsprechend würde die Bundesregierung gegen ihre völker- und
verfassungsrechtlichen Pflicht privaten Handel und Investitionen in den besetzten Gebieten zu
stoppen, verstoßen, falls sie es nicht unterbindet, dass in Deutschland ansässige
Unternehmen und die von ihr kontrollierten Tochtergesellschaften sich in den besetzten
palästinensischen Gebieten wirtschaftlich betätigen. Laut UN und Presseberichten steht
beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht, dass es über
seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel in den Abbau von Rohstoffen auf
palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt ist (vgl. https://taz.de/Heidel-
berg-Materials/!6122645/) und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen
liefert (https://taz.de/Heidelberg-Materials/!6122645/).
Ferner betreibt die Axel Springer SE über seine israelische Tochtergesellschaft Yad2
ein Immobilienportal, über das Wohnungen im besetzten Westjordanland angeboten
und veräußert werden (www.business-humanrights.org/de/neuste-meldungen/-
deutschland-medienriese-axel-springer-wirbt-über-seine-kleinanzeigen-
websiteyad2-für-israels-illegale-siedlungen-im-westjordanland-inkl-
unternehmenskommentar/).
Diese Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland
setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der
Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch.
Heute leben über 700.000 israelische Siedler*innen in mehr als 270 Siedlungen und
Außenposten im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem. Diese Siedlungen
beanspruchen direkt oder indirekt über 40 Prozent des Westjordanlandes. Palästinensische
Selbstverwaltung beschränkt sich faktisch auf weniger als 20 Prozent des Territoriums.
Diese räumliche Fragmentierung ist eine de facto Aneignung von Land und
Ressourcen und schränkt die Bewegungsfreiheit von Palästinenser*innen drastische ein.
Die israelische Besatzung ist ein umfassendes ökonomisches, technologisches und
infrastrukturelles System, das in internationale Lieferketten, Investitionen,
Forschungskooperationen sowie staatliche Förderung eingebettet ist. Wenn der deutsche
Staat Forschungskooperationen mit Siedlerbezug mit Israel eingeht oder Investitionen
von deutschen Unternehmen in den besetzen Gebieten nicht unterbindet oder gar
fördert, leistet sie der israelischen Besatzung Vorschub.
Dabei sind insbesondere deutsche Verwicklungen mit israelischen Universitäten und
Forschungseinrichtungen, die auf besetztem palästinensischem Land angesiedelt sind
und dort aktiv operieren, kritisch zu betrachten. Denn hierdurch erhält die illegale
militärischen Besatzung des Westjordanlands einen zivilen Anstrich. So befindet sich
etwa die Ariel University in einer gleichnamigen Siedlung tief im Westjordanland und
dient dabei als prestigeträchtiges Aushängeschild der Besatzung. Sie bindet
Studierende und Personal dauerhaft an die Siedlungsstruktur und schließt
Palästinenser*innen systematisch aus. Unterschiedliche israelische Fachgesellschaften,
Hochschulrektor*innen, internationale Akteur*innen, Staaten und Gewerkschaften haben die
Kooperationen mit der Ariel University daher bereits abgelehnt oder eingeschränkt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gezielte Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und
Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitragen, in
Übereinstimmung mit dem IGH-Gutachten von 2024 zu verhängen und sich auf EU-Ebene
für entsprechende Maßnahmen einzusetzen;
2. sich auf EU-Ebene für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen
sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen aus völkerrechtswidrigen
wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen in den besetzten
palästinensischen Gebieten vom europäischen Binnenmarkt einzusetzen;
3. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitragen, von
öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie
Förderprogrammen des Bundes auszuschließen und die Länder aufzufordern,
entsprechend zu verfahren;
4. staatliche Beteiligungen sowie Beteiligungen staatsnaher Finanzinstitutionen an
Unternehmen, die in besetzten Gebieten tätig sind oder vom Siedlungsbau
profitieren, zu beenden;
5. Waffenexporte sowie die Lieferung von Überwachungs-, Kontroll- und
Grenztechnologien, die in den besetzten palästinensischen Gebieten eingesetzt werden,
zu stoppen;
6. sich für die Beendigung akademischer Kooperationen deutscher Hochschulen
und Forschungseinrichtungen mit israelischen Institutionen, die auf besetztem
palästinensischem Gebiet angesiedelt sind oder dort aktiv operieren, insbesondere
mit der Ariel University, einzusetzen und sicherzustellen, dass keine Fördermittel
des Bundes für eben solche Forschungsprojekte verwendet werden;
7. sich auf EU-Ebene für den Ausschluss solcher Institutionen von internationalen
Forschungsprogrammen, EU-Förderungen und bilateralen
Wissenschaftsabkommen einzusetzen;
8. sich im Rahmen der Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland für Transparenz- und Prüfpflichten für deutsche
Hochschulen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen hinsichtlich ihrer
Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten einzusetzen;
9. palästinensische Bildungs- und Forschungseinrichtungen durch gezielte
Förderprogramme, Partnerschaften und den Schutz akademischer Freiheit zu
unterstützen;
10. ihrer grundgesetzlichen Pflicht die Meinungs-, Wissenschafts- und
Versammlungsfreiheit in Deutschland zu achten, nachzukommen und sich insbesondere
nicht an Einschüchterungsversuchen gegenüber Personen, die sich auf Grundlage
des Völkerrechts für Palästinasolidarität einsetzen, zu beteiligen und diesen
entschieden entgegenzutreten.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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