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Rede von Thomas Fetsch (AfD) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)

dip / rede 10.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haus.

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Rede von Thomas Fetsch (AfD) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Haushälter meiner Fraktion haben bereits ausführlich dargelegt, wie dramatisch die Haushaltslage des Bundes ist und welche negativen Folgen die exorbitante Neuverschuldung gemäß der Finanzplanung der Bundesregierung hätte. Angesichts dieser Lage würde verantwortungsvolle Haushaltspolitik darin bestehen, sämtliche Ausgabenpositionen in allen Haushaltstiteln auf Sparpotenziale zu überprüfen, damit die wichtigen Aufgaben weiter in angemessenem Maß erfüllt werden können. Sparpotenzial besteht auch im Einzelplan 07, etwa bei der Zuwendung – wir haben es bereits gehört – in Höhe von 600 000 Euro an die Lobbyorganisation HateAid, die wegen ihrer tendenziösen Arbeit nicht nur von der AfD kritisch hinterfragt wird, oder bei der Zuwendung an die Stiftung Forum Recht – auch das wurde schon erwähnt – in Höhe von abermals 4,45 Millionen Euro, deren Nutzen aller Lobpreisungen zum Trotz kaum erkennbar ist – ich habe mir das einmal näher angeschaut – und für die noch immer Stiftungsneubauten an den zwei Standorten Karlsruhe und Leipzig mit veranschlagten Baukosten von unglaublichen 140 Millionen Euro geplant sind. Das ist angesichts der knappen Haushaltskassen nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren. In Zeiten der aktuellen Haushaltslage muss sich der Staat auf die Erfüllung seiner Kernaufgaben konzentrieren. Eine dieser Kernaufgaben ist die Bereitstellung einer funktionsfähigen Justiz. Ausgerechnet hieran fehlt es jedoch eklatant. In der Justiz besteht akuter Personalmangel, der zu Frustrationen, Überlastungen und verzögerten Verfahren führt. Dies belastet nicht nur die Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, sondern beschädigt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dass der dringende Bedarf an Justizpersonal in den Ländern trotz prognostizierter Steuereinnahmen von rund 830 Milliarden Euro in Bund und Ländern im Jahr 2027 nicht gedeckt werden kann, ist das Resultat einer strukturellen Fehlsteuerung in der Haushaltspolitik sowie einer fragwürdigen Prioritätensetzung bei den Staatsausgaben auf Bundes- und Landesebene. Besonders plastisch zeigen sich die Folgen am Beispiel der Strafrechtspflege: Mit knapp 5,5 Millionen neuen Verfahren pro Jahr verzeichnen die Staatsanwaltschaften einen Zuwachs von rund 800 000 Fällen im Vergleich zu vor zehn Jahren. Die Folge ist ein Bearbeitungsrückstand von rund 1 Million unerledigten Ermittlungsverfahren. Parallel dazu steigt die Bearbeitungsdauer der Verfahren. In Baden-Württemberg wuchs die Ermittlungsdauer seit 2021 von 1,4 auf 1,7 Monate. Bei den Landgerichten, zuständig für schwere Kriminalität, kletterte die Verfahrensdauer von 6,3 Monaten 2020 auf 8,5 Monate 2024. Die Konsequenzen sind fatal. Allein 2025 mussten mehr als 50 dringend Tatverdächtige schwerer Delikte wegen überlanger Dauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Diese Folgen der personell und strukturell überforderten Justiz untergraben das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und den Rechtsstaat, und sie sind auch eine Folge Ihrer Haushaltspolitik, meine Damen und Herren. Übrigens: Auch Ihre im Herbst 2025 eingesetzte Expertenkommission aus 70 Praktikern, sehr geehrte Frau Ministerin, brachte nach Angaben einzelner Mitglieder bislang keine klaren Lösungen hervor. Fakt ist, dass etwa 2 000 Justizjuristen bundesweit fehlen, vor allem Strafrichter und Staatsanwälte. Da scheint mir der Pakt für den Rechtsstaat, der bis 2029 240 Millionen Euro an die Länder für Justizpersonal ausreicht, eher ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein. Auch der für die Digitalisierung vorgesehene Betrag in Höhe von 210 Millionen Euro, unter anderem für eine Justizcloud, dürfte bei Weitem nicht reichen. Wir verzeichnen insgesamt Rekordeinnahmen in unserem Staat. Sparen Sie, und geben Sie das Geld da aus, wo es dem Rechtsstaat wirklich nützt! Vielen Dank.

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