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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr Überblick zum Kapitel 1407 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 102 800 102 800 - 864 020 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 102 800 102 800 - 864 020 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 368 294 879 746 +488 548 14 306 618 404 Militärische Beschaffungen..................................... 7 893 679 6 476 811 +1 416 868 3 026 087 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 9 261 973 7 356 557 +1 905 416 14 306 3 644 491 davon flexibilisiert.................................................... 1 462 594 967 706 +494 888 14 306 817 243 davon nicht flexibilisiert........................................... 7 799 379 6 388 851 +1 410 528 2 827 248 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 9 261 973 7 356 557 +1 905 416 14 306 3 644 491 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 24 605 367 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 958 774 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 628 017 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 3 382 156 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 398 223 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 2 106 048 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 2 073 927 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 475 975 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 496 148 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 1 314 367 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 1 339 113 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 1 093 119 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 229 400 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 41 800 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 22 300 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 22 800 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 23 200 - 89 - Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 1407 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO und § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Wehrmaterial nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind, an wissenschaftliche Anstalten und sonstige Stellen, die in diesen Richtlinien festgelegt sind, unentgeltlich abgegeben oder zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wird. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bundeswehrmaterial nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung, die mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen erlassen worden sind, Auftragnehmern der Bundeswehr im Rahmen von Aufträgen zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wird. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass überschüssiges Bundeswehrmaterial (außer Waffen und Munition) im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung unentgeltlich abgegeben werden kann. Soweit der Wert im Einzelfall 400 T€ übersteigt, ist die Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen erforderlich. 4. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass entbehrliche Fahrzeuge und Materialien der Bundeswehr an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk unentgeltlich abgegeben werden können. Soweit der Wert im Einzelfall 400 T€ übersteigt, ist die Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen erforderlich. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass entbehrliche Fahrzeuge und Materialien der Bundeswehr an bundesweit anerkannte Katastrophenschutzorganisationen unentgeltlich abgegeben werden können. Soweit der Wert im Einzelfall 400 T€ übersteigt, ist die Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen erforderlich. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nicht verkäufliches Material der Bundeswehr, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten verursacht, unentgeltlich abgegeben werden kann. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lebensmittel aus den Verpflegungsvorräten nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind, an Dritte gegen Kostenerstattung abgegeben werden dürfen. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach den Richtlinien, die vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind, an die ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten die in ihrem Besitz befindliche Unterwäsche, das Schwerschuhwerk, die Sportschuhe und die Badesandalen unentgeltlich abgegeben werden. Ausgesonderte Unterwäsche kann auch an Hilfsgesellschaften und -organisationen mit karitativer und sozialer Zielsetzung unentgeltlich abgegeben werden. 9. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass überschüssiges Sanitätsmaterial im Wert bis zu 500 T€ jährlich, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten verursacht, unentgeltlich abgegeben wird. - 90 - 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 10. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Zuge der Beendigung der Teilnahme der Bundeswehr an internationalen Einsätzen Vermögensgegenstände (z. B. bewegliche Sachen, Gebäude und bauliche Anlagen, Gebäudeausstattungen usw.) - ausgenommen Kriegswaffen gemäß Kriegswaffenliste zum Kriegswaffenkontrollgesetz - unentgeltlich an die Streitkräfte oder Behörden des Staates, in dem das deutsche Einsatzkontingent oder etwaige Unterstützungselemente stationiert sind, abgegeben werden können, wenn dies zur Wahrung deutscher Sicherheitsinteressen erforderlich ist oder eine Rückführung oder Verwertung unwirtschaftlich wäre. Soweit eine Abgabe an die in Satz 1 genannten Stellen nicht in Frage kommt, kann unter den dort genannten Voraussetzungen auch eine Abgabe an befreundete Streitkräfte, Internationale Organisationen sowie an im Einsatzgebiet tätige Hilfsorganisationen erfolgen. 11. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ein Luftfahrzeug des Typs EUROFIGHTER für Flugvorführungen im Rahmen der internationalen Luftfahrtausstellung mietweise unter vollem Wert zum geltenden Amtshilfesatz überlassen wird. Verwaltungseinnahmen 119 99 -032 Vermischte Einnahmen 400 400 800 648 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit entrichten für die Dauer ihres Aufenthalts in zivilen Krankenpflegeeinrichtungen oder für die Dauer eines Kuraufenthaltes für die dort zu Lasten von Kap. 1403 Tit. 443 15 gewährte Verpflegung ein Entgelt in Höhe des jeweils festgesetzten Verpflegungsgeldes......................................................................... 344 2. Verpflegungsgelder von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, soweit sie nicht bei Kap. 1407 Tit. 514 02 zu buchen sind oder unter Nr. 1 fallen........ 50 3. Einnahmen, die den Musikkorps oder einzelnen Musikerinnen und Musikern für das Spielen auf Dienstinstrumenten und die Benutzung dienstlicher Noten aus nichtdienstlichem Anlass zufließen.................................................................................................. 6 4. Einnahmen nach der Allgemeinen Regelung A-2640/26................ - 5. Rückzahlungen und Gewinnausschüttungen aus Unternehmen und Beteiligungen............................................................................ - Zusammen............................................................................................ 400 Zu 3.: Von den Einnahmen, die den Musikkorps oder einzelnen Musikerinnen und Musikern für das Spielen auf Dienstinstrumenten und die Benutzung dienstlicher Noten aus nichtdienstlichem Anlass zufließen, ist ein Anteil entsprechend der Allgemeinen Regelung A-1400/12 "Nebentätigkeiten" an den Bund abzuführen. 132 01 -032 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 102 400 102 400 63 372 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus der Veräußerung von Material der Bundeswehr.... 100 000 2. Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegungsvorräten und Bekleidung........................................................................................... 1 750 - 91 - Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 1407 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 132 01 Bezeichnung 1 000 € 3. Einnahmen aus Verwaltungskostenzuschlag Bekleidung und Mitverpflegung Dritter........................................................................... 650 Zusammen............................................................................................ 102 400 Zu 1.: Veräußerungserlöse der Bundeswehr und der VEBEG GmbH. Die Zuständigkeit für die Veräußerung durch die Bundeswehr oder die VEBEG GmbH richtet sich nach den Bestimmungen über das Aussondern und Verwerten von Material der Bundeswehr. Veräußerung von unbrauchbar oder entbehrlich gewordenem Material aller Art (einschließlich Schrott) sowie Veräußerung von Tieren durch Dienststellen der Bundeswehr. Zu 2.: Auffrischungsbedürftige Lebensmittel aus den Verpflegungsvorräten werden im Rahmen der laufenden Truppenverpflegung verbraucht sowie an Dritte aufgrund von Richtlinien veräußert, die vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen werden. Berufsoffiziere und Offiziere auf Zeit können bei ihrer ersten Ernennung die in ihrem Besitz befindlichen Dienstbekleidungsstücke gemäß den Bestimmungen des Bundesministers der Verteidigung gegen Bezahlung übernehmen. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (3 135) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 511 03, 534 01, 534 02, 534 03, 534 11, 537 11, 538 11, 547 11 und 553 39. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Grp. 553 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1410 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Sächliche Verwaltungsausgaben 514 02 -032 B Gemeinschaftsverpflegung 96 000 105 000 63 061 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus der Verpflegungsgeldwirtschaft fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 52 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass die aus den Ausgaben zu beschaffende zusätzliche/besondere Verpflegung in besonderen Fällen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach Maßgabe der Verpflegungsbestimmungen unentgeltlich bereitgestellt wird. 3. Bewerberinnen und Bewerber bei der Bundeswehr können unentgeltlich Truppen-/Gemeinschaftsverpflegung erhalten. - 92 - 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 514 02 4. Gemäß § 52 und § 63 BHO wird bei Angehörigen der Bundeswehr, die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmen, von der Entrichtung eines Verwaltungskostenzuschlages abgesehen, von Nichtangehörigen der Bundeswehr erhebt das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen einen ermäßigten Zuschlag. 5. Aus den Ausgaben dürfen auch Leistungen Dritter im Zusammenhang mit dem Verpflegungsmanagement finanziert werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgaben der bereitgestellten Verpflegung für Wehrdienst Leistende............................................................................................. 32 700 2. Ausgezahltes Verpflegungsgeld an Wehrdienst Leistende........... 100 3. Verpflegungsausgaben für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr und Soldatinnen und Soldaten anderer Staaten unter bestimmten Voraussetzungen sowie für Bewerberinnen bzw. Bewerber bei der Annahmeuntersuchung... 250 4. Mehrausgaben bei der Beschaffung von Lebensmitteln im Ausland............................................................................................... 8 000 5. Ausgaben der Flugverpflegung..................................................... 3 000 6. Ausgaben der Verpflegung für Bewerberinnen und Bewerber bei der Bundeswehr............................................................................ 450 7. Zusatzkost..................................................................................... 2 000 8. Mehrausgaben der Verpflegung von anderer Seite und durch alliierte Streitkräfte........................................................................... 10 500 9. Mehrausgaben der Truppenverpflegung....................................... 31 000 10. Mehrausgaben der Verpflegung in den übrigen Fällen................. 2 500 11. Umsatzsteuer auf Gemeinschaftsverpflegung für Verpflegungsteilnehmer..................................................................................... 3 000 12. Ausgaben durch Betreiberverantwortung für das elektronische Abrechnungssystem in Truppenküchen........................................ 2 500 Zusammen............................................................................................ 96 000 Die Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung ist eine Kernfähigkeit der Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, des internationalen Krisenmanagements, des Heimatschutzes, der nationalen Krisenund Risikovorsorge, der Partnerschaft und Kooperation sowie der humanitären Not- und Katastrophenhilfe. Dies erfordert die Befähigung zum resilienten, bundeswehrgemeinsamen Betrieb von eigenen stationären und feldmäßigen Verpflegungseinrichtungen, einschließlich Beschaffung, Transport, Lagerung und Umschlag von Lebensmitteln sowie Zubereitung und Ausgabe von Speisen im Grundbetrieb, im Einsatz und bei Versorgungskrisen. Dazu und zur Sicherheitsvorsorge sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit Truppenküchen einzurichten und zu betreiben. Damit kommt die Bundeswehr auch der sich aus der Vorschrift des § 18 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) ergebenden gesetzlichen Verpflichtung nach. Hiernach sind Soldatinnen und Soldaten auf dienstliche Anordnung u. a. verpflichtet, an einer Gemeinschaftsverpflegung im Sinne der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift (Allgemeine Regelung A-1900/2) teilzunehmen. Außerdem sind die Truppenküchen notwendiger Ausbildungsort für militärisches und ziviles Küchenpersonal, das für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft/Aufgabenerfüllung der Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung erforderlich ist. Zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Soldatinnen und Soldaten anderer Streitkräfte können im Zuge der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. im Rahmen der Bündnisverantwortung an der Truppenverpflegung dieser Truppenküchen teilnehmen. Der Anspruch auf die Bereitstellung unentgeltlicher Truppenverpflegung wird gesetzlich, tariflich oder vertraglich geregelt. - 93 - Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 1407 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 514 03 -032 B Betriebsstoff für die Bundeswehr 370 000 350 000 236 413 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. 2. Einnahmen aus der Abgabe von Kraftstoffen (Betriebsstoffen) an andere Bedarfsträger fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Betriebsstoffbedarf für Kraftfahrzeuge, Aggregate, Arbeitsmaschinen und Pionierboote ist nach Erfahrungssätzen ermittelt worden. Für Flugzeuge und Schiffe sind der Errechnung des Betriebsstoffbedarfs die vorhandenen Flug- bzw. Wasserfahrzeuge und deren voraussichtlicher Einsatz zugrunde gelegt worden. Die Ausgaben für Kraft- und Schmierstoffe sind hier zentral veranschlagt. Bei diesem Titel werden auch die Ausgaben für Strom, der zur Verwendung als Treibstoff für Elektrofahrzeuge vorgesehen ist, veranschlagt. 531 01 -032 B Kosten für Zieldarstellungen 192 950 135 340 134 229 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehr hauptsächlich wegen erhöhtem Ausbildungs- und Übungsbedarfs im Bereich der bemannten Flugzieldarstellung. 533 01 -032 B Kosten für den Betrieb des Schleusenwerkes der 4. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven 1 750 1 700 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1410 Tit. 981 01. Erläuterungen: Ausgaben für die beim Bundesministerium für Verkehr entstehenden Kosten für den Betrieb des Schleusenwerkes der 4. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven. Militärische Beschaffungen 553 19 -032 B Betrieb des Bekleidungswesens 4 552 424 3 931 160 1 013 491 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 69 902 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 43 660 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 21 775 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 999 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 427 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu...................................................... 41 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Erstattungen der Bw Bekleidungsmanagement GmbH fließen den Ausgaben zu. - 94 - 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 553 19 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erhaltung der Bekleidung................................................................ 28 551 2. Beschaffung von Bekleidung........................................................... 3 898 358 3. Management- und Gesellschaftskosten.......................................... 615 987 4. Managementkosten für die Kleiderkasse........................................ 5 532 5. ABC 1.............................................................................................. 3 996 Zusammen............................................................................................ 4 552 424 Mit dem Bekleidungswesen der Bundeswehr ist die Bw Bekleidungsmanagement GmbH beauftragt (Gesellschaftsanteile: 100 Prozent Bund). Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören neben der Beschaffung und Lagerung von Bekleidung auch die Einkleidung der Soldatinnen und Soldaten sowie der Betrieb der bundesweit eingerichteten Servicestationen. Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr haben bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten einen Anspruch auf Bereitstellung von Schutzkleidung; aus überwiegendem Interesse des Dienstherren bzw. Arbeitgebers kann ihnen auch Dienstkleidung bereitgestellt werden. Mehr wegen zusätzlicher Beschaffungen zur fiskalischen Versorgung sowie Sonderzahlung aus Rückführung liquider Mittel. 553 29 -032 B Komplexe Dienstleistungen für die Dimension Weltraum 597 232 106 450 166 924 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 6 897 190 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 008 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 577 750 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 1 085 980 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 929 410 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 761 750 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 701 850 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.............................................. 119 200 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.............................................. 119 600 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 120 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 120 500 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................. 120 900 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................. 121 400 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu............................................... 41 800 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu............................................... 22 300 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu............................................... 22 800 T€ im Haushaltsjahr 2043 bis zu............................................... 23 200 T€ Erläuterungen: Enthält Betreiber-, Kooperations- und andere komplexe Vertragsmodelle für Satelliten, Bodenstationen und andere weltraumbezogene Leistungen. Mehr wegen neuer Vorhaben im Bereich der Weltraumsicherheit. 553 49 -032 B Betrieb der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) 1 117 000 1 089 000 979 090 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 770 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 110 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 212 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 298 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1406 Tit. 553 05 und 553 07. - 95 - Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 1407 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 553 49 2. Erstattungen der HIL GmbH fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mit der Durchführung der Heeresinstandsetzungslogistik ist die HIL GmbH beauftragt (Gesellschaftsanteile: 100 Prozent Bund). 553 59 -032 B Komplexe Dienstleistungen für die Dimension See 77 100 77 100 5 946 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 553 69 und 553 79. Erläuterungen: Enthält Betreiber-, Vorhalte- und andere komplexe Vertragsmodelle für Transporte, Sicherung maritimer Infrastruktur und andere seebezogene Leistungen. 553 69 -032 B Komplexe Dienstleistungen für die Dimension Luft 362 928 367 427 154 694 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 251 996 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 181 530 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 184 699 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 227 667 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 263 300 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 214 600 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 224 500 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 230 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 236 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 242 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 247 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 553 59 und 553 79. 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Enthält Betreiber-, Vorhalte- und andere komplexe Vertragsmodelle für den Betrieb von Luftfahrzeugen und andere luftbezogene Leistungen. 553 79 -032 B Komplexe Dienstleistungen für die Dimension Land 376 020 195 400 73 400 Verpflichtungsermächtigung................................................ 10 682 060 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 061 620 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 065 120 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.......................................... 1 080 720 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.......................................... 1 095 730 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 951 050 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 966 700 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 966 700 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.......................................... 1 002 620 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 813 600 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................. 830 600 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................. 847 600 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 553 59 und 553 69. - 96 - 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 553 79 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Enthält Betreiber-, Vorhalte- und andere komplexe Vertragsmodelle für logistische und sonstige landbezogene Leistungen, einschließlich der Unterstützung von NATO-Truppen bei der Verlegung. Mehr wegen neuer Vorhaben im Bereich der logistischen Unterstützung der Streitkräfte. 553 89 -032 B Komplexe Dienstleistungen für die Dimension Cyber- und Informationsraum 55 975 30 274 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 443 671 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 94 522 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 53 551 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 46 173 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 49 194 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 47 763 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 48 201 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 25 403 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 20 296 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 20 687 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 23 437 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 14 444 T€ Erläuterungen: Enthält Inhouse-, Kooperations- und andere komplexe Vertragsmodelle für militärische IT- und Digitalisierungsvorhaben, welche nicht in den Ausgaben für das Informations- und Kommunikationssystem der Bundeswehr (bei Kapitel 1413 Titel 532 01) oder den Beschaffungsvorhaben des Kapitels 1405 enthalten sind. Mehr wegen eines Leistungsaufwuchses im Rahmen der Digitalisierung des Geschäftsbereiches BMVg. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (85) Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 462 594 967 706 817 243 14 306 Zusammen............................................................................................... 1 462 594 967 706 817 243 14 306 511 01 -032 BF Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 21 485 21 540 8 380 Erläuterungen: Es sind ausschließlich Finanzbedarfe für Kommunikations- und Medienbetriebsleistungen - soweit nicht in den Ausgaben für das Informations- und Kommunikationssystem der Bundeswehr (bei Kapitel 1413 Tit. 532 01) enthalten - zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. - 97 - Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 1407 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 511 03 -032 BF Satellitenkommunikation 106 021 76 086 30 870 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den in die Flexibilisierung nach § 6 HG einbezogenen Titeln des Epl. 14 mit Ausnahme der Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 geleistet werden. Erläuterungen: Die Finanzbedarfe für gewerbliche Satellitenkommunikationsleistungen sind hier - soweit nicht in den Ausgaben für das Informations- und Kommunikationssystem der Bundeswehr (bei Kapitel 1413 Tit. 532 01) enthalten - zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. Mehr wegen der Realisierung neuer Maßnahmen der Satellitenkommunikation. 514 01 -032 BF Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 9 900 9 060 9 371 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einkleidungsbeihilfen und Entschädigungen................................... 10 2. Reinigungskostenpauschale........................................................... 1 428 3. Abnutzungsentschädigung Offiziere................................................ 6 700 4. Dienstbekleidungszuschuss Offiziere.............................................. 1 600 5. Dienstbekleidungszuschuss Unteroffiziere...................................... 160 6. Dienstbekleidungszuschuss Mannschaften ................................... 2 Zusammen............................................................................................ 9 900 Den Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit wird nach § 69 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) die Ausrüstung und die Dienstbekleidung unentgeltlich bereitgestellt. Abweichend davon kann das Bundesministerium der Verteidigung bestimmen, dass Offiziere, deren Restdienstzeit am Tage ihrer Ernennung zum Offizier mehr als 12 Monate beträgt, Teile der Dienstbekleidung, die nicht zur Einsatz- und Arbeitsausstattung gehören, selbst zu beschaffen haben. Diesen Offizieren wird ein einmaliger Zuschuss zu den Kosten der von ihnen zu beschaffenden Dienstkleidung und für deren besondere Abnutzung eine Entschädigung gewährt. Der Zuschuss kann ausgeschiedenen ehemaligen Offizieren beim Wiedereintritt in die Bundeswehr erneut gewährt werden (§ 69 Abs. 2 BBesG). Das Bundesministerium der Verteidigung kann darüber hinaus bestimmen, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die nicht den Laufbahnen der Offiziere angehören, auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten der Beschaffung der Ausgehuniform erhalten können, wenn sie auf mindestens acht Jahre verpflichtet sind und noch mindestens vier Jahre im Dienst verbleiben (§ 69 Abs. 3 BBesG). § 69 Abs. 4 BBesG bestimmt, dass die Zahlungen nach Abs. 2 Satz 2 und 3 sowie Abs. 3 an eine vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Kleiderkasse geleistet werden sollen, die sie treuhänderisch für die Soldatinnen und Soldaten verwaltet. Die Aufgaben der Kleiderkasse werden im Rahmen der Privatisierung des Bekleidungswesens durch die Bw Bekleidungsmanagement GmbH wahrgenommen (siehe hierzu Tit. 553 19). 534 01 -032 BF Schifffahrts- und Hafengebühren sowie durch Ausschiffung im Ausland entstehende sächliche Ausgaben 6 200 6 200 5 410 Erläuterungen: Für Kanalpassagen, Lotsen- und Hafengelder sowie Schleusen- und Liegeplatzgebühren usw. - 98 - 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 534 02 -032 BF Gebühren für die Benutzung ziviler Flugplätze 31 681 28 780 26 659 Erläuterungen: Die Kosten richten sich nach den Flugplatzgebührenordnungen. 534 03 -032 BF Kosten der Flugsicherung 85 200 78 800 73 772 Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 500 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1410 Tit. 981 01. Erläuterungen: Nach § 31b Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes sind der Deutschen Flugsicherungsgesellschaft mbH (DFS) Einnahmeausfälle aus Kostenbefreiungen gemäß den jeweiligen Flugsicherungsgebührenordnungen (Strecke, An- und Abflug) zu erstatten. 553 39 -032 BF Betrieb der Fahrzeuge des Flottenmanagements 755 000 680 000 632 542 Erläuterungen: Mit dem Fahrzeug- und Flottenmanagement der Bundeswehr ist die BwFuhrparkService GmbH beauftragt (Gesellschaftsanteile: 24,9 Prozent DB AG sowie 75,1 Prozent Bund). Mehr hauptsächlich wegen der fortlaufenden Regeneration von Fahrzeugen zu höheren Preisen. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Betrieb der Depots und der sonstigen Einrichtungen des Materialwesens der Kap. 1406 und 1407 (447 107) (67 240) Erläuterungen: In Betracht kommen u. a. Ausgaben für Instandsetzungseinrichtungen, Werkstätten usw. Aufteilbare Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten sowie Bewachungskosten für Grundstücke, Gebäude und Räume sind bei Kap. 1408 Tit. 517 01, Tit. 517 02 und Tit. 518 01 veranschlagt. 514 11 -032 BF Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 2 000 2 200 1 847 518 11 -032 BF Mieten und Pachten 1 207 850 1 019 - 99 - Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 1407 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 534 11 -032 BF Betrieb Flugplätze und Depots, einschließlich sonstiger Betriebskosten 413 098 31 830 7 484 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 490 548 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 458 692 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 575 122 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 727 617 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 760 162 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 130 844 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 132 676 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 134 672 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.............................................. 117 632 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu.............................................. 118 080 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu.............................................. 116 876 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu.............................................. 110 175 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................. 108 000 T€ Erläuterungen: Einrichtung und Betrieb von Depots, sonstigen Einrichtungen des Materialwesens, der Flugplätze sowie Anlagen, Ausrüstungs- und Versorgungseinrichtungen für die fliegenden Verbände, Verbrauchs-, Stapel- und Abdeckmaterial, Transportkosten (soweit nicht an anderer Stelle veranschlagt) sowie sonstige nicht aufteilbare Betriebskosten (z. B. für Unfallverhütungsmaßnahmen, Brandschutz, Betriebsstoffuntersuchungen, Bewachung etc.). Mehr wegen werterhaltender Lagerung von Unterstützungsfahrzeugen und Gefechtsmunition. 537 11 -032 BF Verwertung und Entsorgung von Material der Bundeswehr 20 301 23 860 11 112 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zentrale Aussonderung/Verwertung/Entsorgung durch BAAINBw.. 15 638 2. Aussonderung/Verwertung/Entsorgung druch milOrgBereiche....... 4 663 Zusammen............................................................................................ 20 301 Veranschlagt sind die Kosten für die Verwertung und Entsorgung des gesamten, von der Bundeswehr nicht mehr verwendbaren Materials. 538 11 -032 BF Transportkosten, soweit nicht bei Kap. 1403 Tit. 538 02 veranschlagt 2 461 2 380 1 644 547 11 -032 BF Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 8 040 6 120 7 133 - 100 - 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind alle im Zusammenhang mit der Unterbringung der Bundeswehr im In- und Ausland (ausgenommen internationale Einsätze sowie einsatzgleiche Verpflichtungen und Übungen im Ausland) stehenden Ausgaben veranschlagt. Das Eigentum an den inländischen Dienstliegenschaften der Bundeswehr ist grundsätzlich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden. Der Betrieb der Dienstliegenschaften erfolgt jedoch auch nach dem Eigentumsübergang durch die Bundeswehr. Dies umfasst unter anderem das technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement, die Ver- und Entsorgung sowie die Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes. Die Bundeswehr bleibt dafür in vollem Umfang auf eigene Kosten und mit eigenem Personal verantwortlich. Schwerpunkte des Kapitels sind insbesondere die Ausgaben für Mieten der an die BImA übertragenen inländischen Dienstliegenschaften und die Finanzierung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Darüber hinaus bilden die Unterhaltung, Bewachung und Bewirtschaftung der Gebäude und Liegenschaften für alle Dienststellen der Bundeswehr (ausgenommen Ministerium - Kapitel 1412 - und Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr - Kapitel 1413 - in bestimmten Fällen) einen weiteren Schwerpunkt des Kapitels. Die Ansätze für die erstmalige Beschaffung, die Unterhaltung, den Ersatz und die Ergänzung der liegenschaftsgebundenen Geräte und Ausstattungsgegenstände sind ebenfalls in diesem Kapitel enthalten. Außerdem sind hier im Zusammenhang mit den Ausgaben stehende Einnahmen (ausgenommen Ministerium) ausgewiesen. Einen zusätzlichen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bilden Erstattungszahlungen, die nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern für die Durchführung von Bauaufgaben der Bundeswehr an die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder zu leisten sind. Darüber hinaus wurden Ausgabemittel für verteidigungsrelevante Infrastrukturmaßnahmen des Bundes veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Gemäß strategischem Zielsystem des BMVg muss die Bundeswehr für eine funktionale und attraktive Auftragserfüllung über zweckgerechte Infrastruktur im In- und Ausland verfügen. Der Gestaltungsbereich der Infrastruktur leistet darüber hinaus durch geeignete und wirtschaftliche infrastrukturelle Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität. Die infrastrukturelle Herausforderung ist im Wesentlichen weiterhin begründet durch die Umsetzung der Neuausrichtung der Bundeswehr, die baulichen Voraussetzungen für den Zulauf neuer Waffensysteme und Großgerät sowie die Schaffung attraktiver Arbeits- und Lebensbedingungen für die Angehörigen der Bundeswehr. Im Rahmen der Agenda "Bundeswehr in Führung - Aktiv, Attraktiv, Anders" werden attraktivitätssteigernde Maßnahmen für die Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten umgesetzt. Darüber hinaus soll durch begleitende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber gesteigert werden. Dazu zählt neben der Modernisierung von Bildungseinrichtungen insbesondere auch die Schaffung infrastruktureller Möglichkeiten zur wohnortunabhängigen und standortnahen Kinderbetreuung in diesem besonderen beruflichen Umfeld. Die veranschlagten Mittel tragen insbesondere zur Erreichung des SDG 13 bei. - 101 - Unterbringung 1408 Überblick zum Kapitel 1408 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 21 500 21 500 - 23 560 Übrige Einnahmen.................................................. 934 934 - 22 349 Gesamteinnahmen.................................................. 22 434 22 434 - 45 909 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 198 603 6 298 586 +900 017 5 722 947 Militärische Beschaffungen..................................... 4 407 451 2 038 981 +2 368 470 1 608 220 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 222 688 1 045 826 +176 862 992 792 Ausgaben für Investitionen...................................... 6 468 832 2 080 011 +4 388 821 1 155 088 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 19 297 574 11 463 404 +7 834 170 9 479 047 davon nicht flexibilisiert........................................... 19 297 574 11 463 404 +7 834 170 9 479 047 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 19 297 574 11 463 404 +7 834 170 9 479 047 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 12 834 156 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 847 195 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 574 550 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 367 501 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 078 255 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 727 933 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 517 726 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 306 400 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 141 007 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 104 306 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 95 527 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 87 101 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 63 736 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 63 736 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 52 905 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 45 625 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 40 653 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 30 000 ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 600 000 - 102 -

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