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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen .......................................................................... 8 Ausgaben-Tgr. 01 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm................................................................................ 16 Ausgaben-Tgr. 02 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Bodenaufklärungssystems NATO Alliance Ground Surveillance (NATO AGS)........................................................................................................................ 17 Ausgaben-Tgr. 03 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Frühwarnsystems NATO Airborne Early Warning and Control (NAEW&C).......................................................................................................................... 17 Ausgaben-Tgr. 04 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems Multinational Multirole Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF)....................................................................................................................... 18 Ausgaben-Tgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen.................. 19 1403 Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten .................................................................................................................................... 21 Einnahmen-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten............................................................................ 26 Ausgaben-Tgr. 03 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Einsatzgleichen Verpflichtungen und anerkannten Missionen......................................................................................................................................... 30 Ausgaben-Tgr. 07 Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten......... 31 Ausgaben-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten.............................................................................. 33 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 43 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung ....................................................................................................... 44 Ausgaben-Tgr. 01 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für Zwecke der wehrtechnischen Luftfahrtforschung....................................................................................................................................................... 51 Ausgaben-Tgr. 02 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München 52 1405 Militärische Beschaffungen .................................................................................................................................. 54 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Bundeswehr" (1491) ............................................................. 74 1406 Materialerhaltung der Bundeswehr ...................................................................................................................... 86 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 89 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr ...................................................................................................................... 91 1408 Unterbringung ...................................................................................................................................................... 104 Ausgaben-Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr................................ 117 Ausgaben-Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und Versorgungsanlagen von militärischem Interesse......................................................................................................................................... 119 Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur des Bundes.... 119 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 14) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) ........ 122 1410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 125 Einnahmen-Tgr. 01 Erstattungen für Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass und zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen................................... 129 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 134 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 135 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 137 1412 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 141 1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge usw. .................................................. 145 1414 Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst ................................................................................................ 158 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 160 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 162 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 171 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erstmals seit Jahrzehnten auch wieder militärisch bedroht. Der russische Angriffskrieg stellt eine Zäsur dar. Er zeigt aufs Neue: Freiheit und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif - weder politisch, noch gesellschaftlich oder finanziell. Die Verteidigung von Freiheit und Sicherheit ist die oberste Pflicht nationaler Sicherheitsvorsorge. Diese wird durch den abgestimmten Einsatz von zivilen und militärischen, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen und darüber hinaus in multinationalen Bündnissen und Partnerschaften gewährleistet. Die Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen (VN) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bilden gemeinsam mit bi- und multilateralen Formaten europäischer und transatlantischer Kooperation den Rahmen des sicherheitspolitischen Handelns Deutschlands. Deutschland hat als global vernetztes Land ein vitales Sicherheitsinteresse an der Erhaltung regelbasierter internationaler Stabilität und Ordnung. Deutschland ist in den Verteidigungsplanungen der NATO und der EU fest verankert und geht damit politische Verpflichtungen ein. Die Stärkung der NATO- EU-Zusammenarbeit dient der europäischen Sicherheit sowie der Stärkung der europäischen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit in der NATO. Aus diesem Grund bilden die transatlantische und die europäische Partnerschaft eine entscheidende Grundlage für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie ist darauf ausgerichtet, die Sicherheit und Verteidigung Deutschlands sowie seiner Verbündeten zu gewährleisten. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung NATO-EU-Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung wird u. a. am Strategischen Konzept der NATO und am Strategischen Kompass der EU aus dem Jahr 2022 deutlich, als auch durch die dritte Gemeinsame Erklärung von EU und NATO ("Joint Declaration") von 2023. Verfassungsrechtliche Vorgaben und die in der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung beschriebenen sicherheitspolitischen Werte, Interessen und strategischen Prioritäten Deutschlands bilden den Rahmen für Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr als Instrument des integrierten Ansatzes deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Ausgestaltung dieser politisch-strategischen Vorgaben sowie die ministerielle Steuerung der gesamten Bundeswehr obliegen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als oberster Bundesbehörde. Übergreifendes Ziel ist es, im Sinne des Artikels 87a Grundgesetz einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. Dabei ist die gestaltende Rolle Deutschlands als Akteur in der internationalen Sicherheitspolitik ein bestimmender Faktor. Der Auftrag der Bundeswehr umfasst im Wesentlichen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und die Verteidigung der Souveränität und territorialen Integrität Deutschlands und seiner Verbündeten. Daraus leiten sich die konkreten Aufgaben der Bundeswehr ab, die in einem gesamtstaatlichen Ansatz gleichzeitig wahrzunehmen sind. Zu ihnen gehören: 1. Landes- und Bündnisverteidigung als Kernauftrag im Rahmen der NATO, 2. Militärische Beiträge zum Internationalen Krisenmanagement der Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen, Bündnisse und Partnerschaften, 3. Heimatschutz, nationale Krisen- und Risikovorsorge und subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland im Rahmen freier Kapazitäten, 4. Partnerschaft und Kooperation, 5. Humanitäre Not- und Katastrophenhilfe. Ebenfalls gemäß der Nationalen Sicherheitsstrategie ist die Landes- und Bündnisverteidigung der Kernauftrag der Bundeswehr, dem sich die weiteren Aufgaben unterordnen. Auf sie werden die Fähigkeiten und Strukturen der Bundeswehr prioritär ausgerichtet. Die Wahrung deutscher sicherheitspolitischer Interessen und die Verfolgung unserer strategischen Prioritäten bilden den Rahmen für Qualität und Quantität national bereitzustellender Fähigkeiten, Kräfte und Mittel der Bundeswehr. Ihre Fähigkeiten müssen entlang des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr durch eine kontinuierliche Modernisierung fortlaufend so weiterentwickelt werden, dass sie geeignet sind, die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten. Die dauerhafte Stationierung einer Brigade in Litauen ist sichtbarer Ausdruck der Zeitenwende und unterstreicht die deutsche Rolle als verlässlicher Partner im Bündnis. Dies stellt einen wichtigen Beitrag für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO an der Ostflanke des Bündnisgebietes dar. Deutschland trägt dazu bei, die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit im Rahmen von NATO, EU, VN und OSZE zu stärken bzw. zu erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. die Übernahme von Führungsverantwortung als Rahmennation und die Bereitstellung substantieller Fähigkeiten innerhalb der NATO und der EU bzw. auch für die VN von zentraler Bedeutung. Durch die Befähigung zum Einsatz von Streitkräften im gesamten Intensitätsspektrum wird Deutschland in die Lage versetzt, einen seiner Lage, Größe, Wirtschaftskraft und seinem politischen Gewicht entsprechenden militärischen Beitrag zu leisten, Verantwortung zu übernehmen und dadurch gestaltenden Einfluss auszuüben. Die NATO-Gipfel-Beschlüsse von Madrid 2022 haben den militärischen und politischen Anpassungsprozess der Allianz beschleunigt. Das dort verabschiedete Strategische Konzept der NATO beschreibt ein umfassendes Verständnis kollektiver Verteidigung und hebt die Bedeutung von glaubwürdiger Abschreckung und Verteidigung hervor. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung unterstreicht die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands über das Sondervermögen Bundeswehr hinaus. Beim NATO-Gipfel in Vilnius 2023 haben die Alliierten beschlossen, dauerhaft mindestens 2 % der Wirtschaftsleistung für die Bereitstellung notwendiger Fähigkeiten aufzubringen. Das Durchhalten und eine schrittweise Erhöhung dieser Verpflichtung sind angesichts des strategischen Umfelds und zukünftiger Fähigkeitsziele unabweisbar vordringlich und ein klares Signal an Verbündete, Partner und Herausforderer. In den letzten Jahren hat sich Deutschland zusammen mit seinen Partnern entschieden für eine handlungsfähige EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung eingesetzt. Mit der Annahme des Strategischen Kompasses im März 2022 wurden - 3 - Vorwort 14 wesentliche Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vereinbart, die seitdem umgesetzt werden. Mit der Vorlage eines White Papers zur europäischen Verteidigungsbereitschaft 2030 sowie den Maßnahmen des ReArm Europe-Plans haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Steigerung der europäischen Sicherheit und Verteidigung in voller Komplementarität zur NATO zu leisten und kritische militärische Fähigkeitslücken zu schließen. Dies umfasst auch unterstützende Maßnahmen für die europäische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, insbesondere im Zusammengang mit dem European Defence Industry Programme (EDIP). Die bestehenden Initiativen der EU, wie die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) und die Koordinierte jährliche Überprüfung der Verteidigung (CARD), werden fortgesetzt, stetig weiterentwickelt und an den NATO- Fähigkeitszielen ausgerichtet. Die Unterstützung der Ukraine durch die Europäische Friedensfazilität zeigt, dass die EU ein funktionierendes Instrument geschaffen hat, um einen signifikanten Beitrag zur Sicherheit und Stabilität zu leisten. Die Rolle der Vereinten Nationen für den Weltfrieden ist von überragender Bedeutung. Deutschland wird sich daher auch weiterhin militärisch an VN-Einsätzen beteiligen, sicherheitspolitische Handlungsoptionen erhalten, und zur Stärkung der Instrumente und Truppensteller der VN beitragen. Der Cyber- und Informationsraum entzieht sich als zentrale, globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts weitgehend nationalen und räumlichen Grenzen und wird an Bedeutung weiter zunehmen. Die Wahrung der Cybersicherheit ist daher eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bundeswehr leistet, eingebettet in die nationale Cyber-Sicherheitsarchitektur, mit ihrem Auftrag "Cyber-Verteidigung" hierzu einen maßgeblichen Beitrag. Weiterhin spielt die Unterstützung von verbündeten Staaten durch nachhaltige Entwicklung multinationaler Kooperationsmöglichkeiten und Fähigkeiten sowie die Ertüchtigung von Partnern eine besondere Rolle. Insbesondere durch den ständigen Beitrag zu integrierten Kommandostrukturen, Verbänden und Dienststellen in NATO und EU sowie durch seine Sitze in den politischen Entscheidungsgremien ist Deutschland fest in der sicherheitspolitischen Architektur beider Organisationen verankert. Gemeinsame Einsätze, Übungen und Ausbildungen sowie einsatzgleiche Verpflichtungen verstärken diese Integration in NATO und EU. Der Einzelplan 14 unterstützt das Erreichen folgender Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bzw. der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Sustainable Development Goals, SDGs): 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 4 "Hochwertige Bildung", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz". Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Einzelplans werden in den Kapiteln 1401 sowie 1403 bis 1408 dargestellt: Kapitel 1401: Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, Kapitel 1403: Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten, Kapitel 1404: Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung, Kapitel 1405: Militärische Beschaffungen, Kapitel 1406: Materialerhaltung der Bundeswehr, Kapitel 1407: Sonstiger Betrieb der Bundeswehr, Kapitel 1408: Unterbringung. Den Kapiteln zu den Programmausgaben folgen die Kapitel Sonstige Bewilligungen (1410), Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1411) sowie die drei Behördenkapitel Bundesministerium (1412), Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr und Militärseelsorge usw. (1413) und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (1414). - 4 - 14 Vorwort Überblick zum Einzelplan 14 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 467 770 319 961 +1 147 809 1 302 298 Übrige Einnahmen.................................................. 132 230 62 974 +69 256 156 152 Gesamteinnahmen.................................................. 1 600 000 382 935 +1 217 065 1 458 450 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 23 887 632 22 470 853 +1 416 779 37 818 21 372 559 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 12 091 136 11 181 746 +909 390 85 156 10 116 740 Militärische Beschaffungen..................................... 21 641 016 15 201 807 +6 439 209 200 000 16 999 842 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 150 711 2 653 026 +497 685 2 913 2 259 124 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 661 108 444 506 +1 216 602 2 054 384 386 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 62 431 603 51 951 938 +10 479 665 327 941 51 132 651 davon flexibilisiert.................................................... 9 839 375 9 303 418 +535 957 124 814 8 002 184 davon nicht flexibilisiert........................................... 52 592 228 42 648 520 +9 943 708 203 127 43 130 467 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 62 428 703 - +62 428 703 264 803 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 5 997 320 5 819 479 +177 841 40 731 5 047 015 Aus Hauptgruppe 5................................................. 3 505 020 3 271 930 +233 090 82 029 2 744 752 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 1 010 1 000 +10 634 Aus Hauptgruppe 7................................................. 8 000 9 000 -1 000 895 Aus Hauptgruppe 8................................................. 328 025 202 009 +126 016 2 054 208 888 Zusammen.............................................................. 9 839 375 9 303 418 +535 957 124 814 8 002 184 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 65 431 132 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 7 286 206 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 6 134 113 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 14 127 160 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 12 809 160 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 8 015 498 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 768 880 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 4 457 814 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 2 238 708 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 421 317 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 952 589 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 521 089 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 495 024 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 59 574 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 53 000 ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 773 000 - 5 - Überblick zum Einzelplan 14 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1404 Tit. 551 20, Kap. 1405 Tit. 554 17, 554 18, 554 20, 554 21, 554 22, 554 23, 554 24, 554 25, 554 26, 554 27, 554 28, 554 30, 554 31, 554 32, Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 518 02 und Kap. 1413 Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1401 Tgr. 08, Kap. 1403 Tit. 525 71, Tgr. 02, Tgr. 03, Kap. 1408 Tit. 632 01, Kap. 1410 Tit. 537 01, 547 01, Kap. 1412 Tit. 546 01 und Kap. 1413 Tit. 831 02. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1401 Tgr. 08 und Kap. 1403 Tgr. 03. Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 Grp. 551, Grp. 553, Grp. 554, Grp. 559, Hgr. 7 und Hgr. 8 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1403 Hgr. 4, Kap. 1412 Hgr. 4 und Kap. 1413 Hgr. 4. 4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 bei den in die Flexibilisierung nach § 6 HG einbezogenen Titeln dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1407 Tit. 511 03 und Kap. 1413 Tgr. 55 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08. 5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1411 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 6. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1411 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 7. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass der BwConsulting GmbH, der Bw Bekleidungsmanagement GmbH, der BwFuhrparkService GmbH, der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH sowie der BWI GmbH im Geschäftsbereich des BMVg für die Durchführung von Aufträgen der Bundeswehr als deren Mitwirkungsleistung Personal sowie Vermögensgegenstände einschließlich Dienstleistungen unentgeltlich beigestellt bzw. zur Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Auftragserfüllung überlassenen Vermögensgegenständen nicht erstattet werden. 8. Gesellschaftsgründungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder seiner Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Privatisierung von Aufgabenfeldern der Bundeswehr bedürfen der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 9. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die bis zum 31. Dezember 2023 aufgrund einer im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel des Epl. 14 übertragen werden. 10. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die durch das Bundesministerium für Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 aufgrund einer bei Kapitel 1201 Titel 891 11 oder Kapitel 1202 Titel 891 01 veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel der Titelgruppe 05 bei Kapitel 1408 übertragen werden. 11. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz - 6 - 14 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Geheime Erläuterungsblätter: Bei einzelnen Titeln sind die Ansätze mit Einwilligung des Deutschen Bundestages in den Geheimen Erläuterungsblättern näher erläutert. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR; 10 NOK = 0,84782 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 PLN = 0,23392 EUR; 1 CAD = 0,66899 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR. - 7 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 14 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte und Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen In Kapitel 1401 werden finanzielle Verpflichtungen gegenüber der NATO, der EU, anderen internationalen Institutionen sowie solche, die mit mandatierten internationalen Einsätzen in Zusammenhang stehen, abgebildet. Die letztgenannte Thematik stellt mit der Titelgruppe 08 i.H.v. 460 Mio. Euro die größte Position dar. Die NATO Militärhaushalte (Titel 687 01), über die die NATO-Kommandostruktur gemeinsam finanziert wird, stehen hinsichtlich des haushalterischen Volumens i.H.v. 294 Mio. Euro an zweiter Stelle. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Soll-Ansatz des Vorjahres betreffen zum einen die Titelgruppe 08 mit einer Minderung um 180 Mio. Euro, sowie Titel 559 12, der sich um 50 Mio. Euro, Titel 687 01 der sich um 79 Mio. Euro, Titel 687 05, der sich um 23,3 Mio. Euro und Titel 553 41, der sich um 41 Mio. Euro erhöht. Die Wahrnehmung deutscher Verpflichtungen gegenüber der NATO, der EU sowie den VN zeigt sich hier insbesondere an den teils massiv erhöhten Beiträgen zur Gemeinschaftsfinanzierung von NATO und EU. Darüber hinaus leistet Deutschland wesentliche Beitragszahlungen aufgrund der Mitgliedschaft in einer Vielzahl multinationaler und internationaler Einrichtungen und unterstützt ferner die Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte (SDG 4). Ziel ist es dabei, eine gestaltende Rolle in der internationalen Sicherheitspolitik einzunehmen und als zuverlässiger sowie bedeutender Faktor wahrgenommen zu werden. Überblick zum Kapitel 1401 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 37 746 52 238 -14 492 81 730 Gesamteinnahmen.................................................. 37 746 52 238 -14 492 81 730 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 40 000 90 000 -50 000 85 421 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 189 800 294 650 -104 850 380 306 Militärische Beschaffungen..................................... 683 881 597 582 +86 299 586 700 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 610 059 485 435 +124 624 456 563 Gesamtausgaben.................................................... 1 523 740 1 467 667 +56 073 1 508 990 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 523 740 1 467 667 +56 073 1 508 990 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 523 740 - +1 523 740 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 349 000 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 224 000 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 320 000 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 410 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 700 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 700 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 400 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 300 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 295 000 - 8 -

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