Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 14
Bundesministerium der Verteidigung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie
Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen ..........................................................................
8
Ausgaben-Tgr. 01 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm................................................................................ 16
Ausgaben-Tgr. 02 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Bodenaufklärungssystems NATO Alliance
Ground Surveillance (NATO AGS)........................................................................................................................ 17
Ausgaben-Tgr. 03 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Frühwarnsystems NATO Airborne Early
Warning and Control (NAEW&C).......................................................................................................................... 17
Ausgaben-Tgr. 04 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems Multinational Multirole
Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF)....................................................................................................................... 18
Ausgaben-Tgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen.................. 19
1403 Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für
Soldatinnen und Soldaten ....................................................................................................................................
21
Einnahmen-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten............................................................................ 26
Ausgaben-Tgr. 03 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Einsatzgleichen Verpflichtungen und
anerkannten Missionen......................................................................................................................................... 30
Ausgaben-Tgr. 07 Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten......... 31
Ausgaben-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten.............................................................................. 33
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 43
1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung ....................................................................................................... 44
Ausgaben-Tgr. 01 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für Zwecke der wehrtechnischen
Luftfahrtforschung....................................................................................................................................................... 51
Ausgaben-Tgr. 02 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München 52
1405 Militärische Beschaffungen .................................................................................................................................. 54
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Bundeswehr" (1491) ............................................................. 74
1406 Materialerhaltung der Bundeswehr ...................................................................................................................... 86
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 89
1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr ...................................................................................................................... 91
1408 Unterbringung ...................................................................................................................................................... 104
Ausgaben-Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr................................ 117
Ausgaben-Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und Versorgungsanlagen von
militärischem Interesse......................................................................................................................................... 119
Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur des Bundes.... 119
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 14)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) ........ 122
1410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 125
Einnahmen-Tgr. 01 Erstattungen für Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass und zur Vorbeugung von
Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen................................... 129
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 134
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 135
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 137
1412 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 141
1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge usw. .................................................. 145
1414 Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst ................................................................................................ 158
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 160
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 162
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 171
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine
erstmals seit Jahrzehnten auch wieder militärisch bedroht. Der
russische Angriffskrieg stellt eine Zäsur dar. Er zeigt aufs
Neue: Freiheit und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif -
weder politisch, noch gesellschaftlich oder finanziell.
Die Verteidigung von Freiheit und Sicherheit ist die oberste
Pflicht nationaler Sicherheitsvorsorge. Diese wird durch den
abgestimmten Einsatz von zivilen und militärischen,
staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen und
darüber hinaus in multinationalen Bündnissen und
Partnerschaften gewährleistet. Die Organisation des Nordatlantikvertrages
(NATO), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen
(VN) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) bilden gemeinsam mit bi- und multilateralen
Formaten europäischer und transatlantischer Kooperation den
Rahmen des sicherheitspolitischen Handelns Deutschlands.
Deutschland hat als global vernetztes Land ein vitales
Sicherheitsinteresse an der Erhaltung regelbasierter internationaler
Stabilität und Ordnung. Deutschland ist in den
Verteidigungsplanungen der NATO und der EU fest verankert und geht
damit politische Verpflichtungen ein. Die Stärkung der NATO-
EU-Zusammenarbeit dient der europäischen Sicherheit sowie
der Stärkung der europäischen Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeit in der NATO. Aus diesem Grund bilden die
transatlantische und die europäische Partnerschaft eine
entscheidende Grundlage für die deutsche Sicherheits- und
Verteidigungspolitik. Sie ist darauf ausgerichtet, die Sicherheit
und Verteidigung Deutschlands sowie seiner Verbündeten
zu gewährleisten. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung
NATO-EU-Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung
wird u. a. am Strategischen Konzept der NATO und am
Strategischen Kompass der EU aus dem Jahr 2022 deutlich, als
auch durch die dritte Gemeinsame Erklärung von EU und
NATO ("Joint Declaration") von 2023.
Verfassungsrechtliche Vorgaben und die in der Nationalen
Sicherheitsstrategie der Bundesregierung beschriebenen
sicherheitspolitischen Werte, Interessen und strategischen
Prioritäten Deutschlands bilden den Rahmen für Auftrag und
Aufgaben der Bundeswehr als Instrument des integrierten Ansatzes
deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Ausgestaltung dieser politisch-strategischen Vorgaben
sowie die ministerielle Steuerung der gesamten Bundeswehr
obliegen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als
oberster Bundesbehörde.
Übergreifendes Ziel ist es, im Sinne des Artikels 87a
Grundgesetz einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zur
Verteidigung aufzustellen.
Dabei ist die gestaltende Rolle Deutschlands als Akteur in
der internationalen Sicherheitspolitik ein bestimmender
Faktor. Der Auftrag der Bundeswehr umfasst im Wesentlichen
den Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und
die Verteidigung der Souveränität und territorialen Integrität
Deutschlands und seiner Verbündeten. Daraus leiten sich die
konkreten Aufgaben der Bundeswehr ab, die in einem
gesamtstaatlichen Ansatz gleichzeitig wahrzunehmen sind. Zu
ihnen gehören:
1. Landes- und Bündnisverteidigung als Kernauftrag im
Rahmen der NATO,
2. Militärische Beiträge zum Internationalen
Krisenmanagement der Bundesregierung im Rahmen internationaler
Organisationen, Bündnisse und Partnerschaften,
3. Heimatschutz, nationale Krisen- und Risikovorsorge und
subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland im
Rahmen freier Kapazitäten,
4. Partnerschaft und Kooperation,
5. Humanitäre Not- und Katastrophenhilfe.
Ebenfalls gemäß der Nationalen Sicherheitsstrategie ist
die Landes- und Bündnisverteidigung der Kernauftrag der
Bundeswehr, dem sich die weiteren Aufgaben unterordnen.
Auf sie werden die Fähigkeiten und Strukturen der
Bundeswehr prioritär ausgerichtet. Die Wahrung deutscher
sicherheitspolitischer Interessen und die Verfolgung unserer
strategischen Prioritäten bilden den Rahmen für Qualität und
Quantität national bereitzustellender Fähigkeiten, Kräfte und Mittel
der Bundeswehr. Ihre Fähigkeiten müssen entlang des
Fähigkeitsprofils der Bundeswehr durch eine kontinuierliche
Modernisierung fortlaufend so weiterentwickelt werden, dass sie
geeignet sind, die außen- und sicherheitspolitische
Handlungsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten.
Die dauerhafte Stationierung einer Brigade in Litauen ist
sichtbarer Ausdruck der Zeitenwende und unterstreicht die
deutsche Rolle als verlässlicher Partner im Bündnis. Dies stellt
einen wichtigen Beitrag für die Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeit der NATO an der Ostflanke des
Bündnisgebietes dar. Deutschland trägt dazu bei, die
sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit im Rahmen von NATO, EU, VN und
OSZE zu stärken bzw. zu erhalten. In diesem
Zusammenhang sind u. a. die Übernahme von Führungsverantwortung
als Rahmennation und die Bereitstellung substantieller
Fähigkeiten innerhalb der NATO und der EU bzw. auch für die
VN von zentraler Bedeutung. Durch die Befähigung zum
Einsatz von Streitkräften im gesamten Intensitätsspektrum wird
Deutschland in die Lage versetzt, einen seiner Lage, Größe,
Wirtschaftskraft und seinem politischen Gewicht
entsprechenden militärischen Beitrag zu leisten, Verantwortung zu
übernehmen und dadurch gestaltenden Einfluss auszuüben.
Die NATO-Gipfel-Beschlüsse von Madrid 2022 haben den
militärischen und politischen Anpassungsprozess der Allianz
beschleunigt. Das dort verabschiedete Strategische Konzept
der NATO beschreibt ein umfassendes Verständnis kollektiver
Verteidigung und hebt die Bedeutung von glaubwürdiger
Abschreckung und Verteidigung hervor.
Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
unterstreicht die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die
Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands über das
Sondervermögen Bundeswehr hinaus. Beim NATO-Gipfel in
Vilnius 2023 haben die Alliierten beschlossen, dauerhaft
mindestens 2 % der Wirtschaftsleistung für die Bereitstellung
notwendiger Fähigkeiten aufzubringen. Das Durchhalten und
eine schrittweise Erhöhung dieser Verpflichtung sind angesichts
des strategischen Umfelds und zukünftiger Fähigkeitsziele
unabweisbar vordringlich und ein klares Signal an Verbündete,
Partner und Herausforderer.
In den letzten Jahren hat sich Deutschland zusammen mit
seinen Partnern entschieden für eine handlungsfähige EU im
Bereich Sicherheit und Verteidigung eingesetzt. Mit der
Annahme des Strategischen Kompasses im März 2022 wurden
- 3 -
Vorwort 14
wesentliche Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
vereinbart, die seitdem umgesetzt werden. Mit der Vorlage
eines White Papers zur europäischen Verteidigungsbereitschaft
2030 sowie den Maßnahmen des ReArm Europe-Plans
haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt,
einen Beitrag zur Steigerung der europäischen Sicherheit
und Verteidigung in voller Komplementarität zur NATO zu
leisten und kritische militärische Fähigkeitslücken zu schließen.
Dies umfasst auch unterstützende Maßnahmen für die
europäische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie,
insbesondere im Zusammengang mit dem European Defence Industry
Programme (EDIP). Die bestehenden Initiativen der EU, wie
die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), der
Europäische Verteidigungsfonds (EVF) und die Koordinierte
jährliche Überprüfung der Verteidigung (CARD), werden
fortgesetzt, stetig weiterentwickelt und an den NATO-
Fähigkeitszielen ausgerichtet. Die Unterstützung der Ukraine durch die
Europäische Friedensfazilität zeigt, dass die EU ein
funktionierendes Instrument geschaffen hat, um einen signifikanten
Beitrag zur Sicherheit und Stabilität zu leisten.
Die Rolle der Vereinten Nationen für den Weltfrieden ist von
überragender Bedeutung. Deutschland wird sich daher auch
weiterhin militärisch an VN-Einsätzen beteiligen,
sicherheitspolitische Handlungsoptionen erhalten, und zur Stärkung der
Instrumente und Truppensteller der VN beitragen.
Der Cyber- und Informationsraum entzieht sich als zentrale,
globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts weitgehend
nationalen und räumlichen Grenzen und wird an Bedeutung
weiter zunehmen. Die Wahrung der Cybersicherheit ist daher
eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bundeswehr leistet,
eingebettet in die nationale Cyber-Sicherheitsarchitektur, mit
ihrem Auftrag "Cyber-Verteidigung" hierzu einen maßgeblichen
Beitrag.
Weiterhin spielt die Unterstützung von verbündeten Staaten
durch nachhaltige Entwicklung multinationaler
Kooperationsmöglichkeiten und Fähigkeiten sowie die Ertüchtigung von
Partnern eine besondere Rolle.
Insbesondere durch den ständigen Beitrag zu integrierten
Kommandostrukturen, Verbänden und Dienststellen in NATO
und EU sowie durch seine Sitze in den politischen
Entscheidungsgremien ist Deutschland fest in der
sicherheitspolitischen Architektur beider Organisationen verankert.
Gemeinsame Einsätze, Übungen und Ausbildungen sowie
einsatzgleiche Verpflichtungen verstärken diese Integration in NATO und
EU.
Der Einzelplan 14 unterstützt das Erreichen folgender
Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bzw. der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (Sustainable Development Goals, SDGs):
3 "Gesundheit und Wohlergehen", 4 "Hochwertige Bildung",
9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 12 "Nachhaltige/r
Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum
Klimaschutz".
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Einzelplans werden in
den Kapiteln 1401 sowie 1403 bis 1408 dargestellt:
Kapitel 1401: Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft
zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie
Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen
Einsätzen,
Kapitel 1403: Kommandobehörden und Truppen,
Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für
Soldatinnen und Soldaten,
Kapitel 1404: Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung,
Kapitel 1405: Militärische Beschaffungen,
Kapitel 1406: Materialerhaltung der Bundeswehr,
Kapitel 1407: Sonstiger Betrieb der Bundeswehr,
Kapitel 1408: Unterbringung.
Den Kapiteln zu den Programmausgaben folgen die Kapitel
Sonstige Bewilligungen (1410), Zentral veranschlagte
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1411) sowie die drei
Behördenkapitel Bundesministerium (1412),
Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr und Militärseelsorge usw.
(1413) und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
(1414).
- 4 -
14 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 14
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 467 770 319 961 +1 147 809 1 302 298
Übrige Einnahmen.................................................. 132 230 62 974 +69 256 156 152
Gesamteinnahmen.................................................. 1 600 000 382 935 +1 217 065 1 458 450
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 23 887 632 22 470 853 +1 416 779 37 818 21 372 559
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 12 091 136 11 181 746 +909 390 85 156 10 116 740
Militärische Beschaffungen..................................... 21 641 016 15 201 807 +6 439 209 200 000 16 999 842
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 150 711 2 653 026 +497 685 2 913 2 259 124
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 661 108 444 506 +1 216 602 2 054 384 386
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 62 431 603 51 951 938 +10 479 665 327 941 51 132 651
davon flexibilisiert.................................................... 9 839 375 9 303 418 +535 957 124 814 8 002 184
davon nicht flexibilisiert........................................... 52 592 228 42 648 520 +9 943 708 203 127 43 130 467
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 62 428 703 - +62 428 703 264 803 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 5 997 320 5 819 479 +177 841 40 731 5 047 015
Aus Hauptgruppe 5................................................. 3 505 020 3 271 930 +233 090 82 029 2 744 752
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 1 010 1 000 +10 634
Aus Hauptgruppe 7................................................. 8 000 9 000 -1 000 895
Aus Hauptgruppe 8................................................. 328 025 202 009 +126 016 2 054 208 888
Zusammen.............................................................. 9 839 375 9 303 418 +535 957 124 814 8 002 184
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 65 431 132
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 7 286 206
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 6 134 113
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 14 127 160
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 12 809 160
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 8 015 498
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 768 880
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 4 457 814
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 2 238 708
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 421 317
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 952 589
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 521 089
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 495 024
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 59 574
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 53 000
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 773 000
- 5 -
Überblick zum Einzelplan 14
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1404 Tit. 551 20, Kap. 1405 Tit. 554 17, 554 18,
554 20, 554 21, 554 22, 554 23, 554 24, 554 25, 554 26, 554 27, 554 28, 554 30, 554 31, 554 32, Kap. 1406 Tgr. 01,
Kap. 1408 Tit. 518 02 und Kap. 1413 Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1401
Tgr. 08, Kap. 1403 Tit. 525 71, Tgr. 02, Tgr. 03, Kap. 1408 Tit. 632 01, Kap. 1410 Tit. 537 01, 547 01, Kap. 1412 Tit. 546 01
und Kap. 1413 Tit. 831 02.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 dürfen bis
zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1401 Tgr. 08 und Kap. 1403 Tgr. 03. Die Leistung
der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 Grp. 551, Grp. 553, Grp. 554, Grp. 559, Hgr. 7 und Hgr. 8 mit Ausnahme
der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1403 Hgr. 4, Kap. 1412 Hgr. 4 und Kap. 1413 Hgr. 4.
4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08 bei
den in die Flexibilisierung nach § 6 HG einbezogenen Titeln dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 1407 Tit. 511 03 und Kap. 1413 Tgr. 55 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08.
5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 1406 Tgr. 01 und Kap. 1413 Tgr. 08
dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1411 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
6. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1411
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
7. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass der BwConsulting GmbH,
der Bw Bekleidungsmanagement GmbH, der BwFuhrparkService GmbH, der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, der
Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH sowie der BWI GmbH im
Geschäftsbereich des BMVg für die Durchführung von Aufträgen der Bundeswehr als deren Mitwirkungsleistung Personal
sowie Vermögensgegenstände einschließlich Dienstleistungen unentgeltlich beigestellt bzw. zur Nutzung überlassen
werden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Auftragserfüllung überlassenen
Vermögensgegenständen nicht erstattet werden.
8. Gesellschaftsgründungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder seiner Beteiligungsgesellschaften im
Zusammenhang mit der Privatisierung von Aufgabenfeldern der Bundeswehr bedürfen der Zustimmung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
9. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die bis zum 31. Dezember 2023 aufgrund einer im Wirtschaftsplan
des Sondervermögens Bundeswehr veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den
korrespondierenden Titel des Epl. 14 übertragen werden.
10. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die durch das Bundesministerium für Verkehr bis zum 31. Dezember
2024 aufgrund einer bei Kapitel 1201 Titel 891 11 oder Kapitel 1202 Titel 891 01 veranschlagten
Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel der Titelgruppe 05 bei
Kapitel 1408 übertragen werden.
11. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
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14 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Geheime Erläuterungsblätter:
Bei einzelnen Titeln sind die Ansätze mit Einwilligung des Deutschen Bundestages in den Geheimen Erläuterungsblättern näher
erläutert.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR; 10 NOK = 0,84782 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 PLN = 0,23392 EUR; 1 CAD = 0,66899 EUR;
1 CHF = 1,06247 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 14
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte und Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht
werden sollen
In Kapitel 1401 werden finanzielle Verpflichtungen gegenüber
der NATO, der EU, anderen internationalen Institutionen
sowie solche, die mit mandatierten internationalen Einsätzen
in Zusammenhang stehen, abgebildet. Die letztgenannte
Thematik stellt mit der Titelgruppe 08 i.H.v. 460 Mio. Euro die
größte Position dar. Die NATO Militärhaushalte (Titel 687
01), über die die NATO-Kommandostruktur gemeinsam
finanziert wird, stehen hinsichtlich des haushalterischen Volumens
i.H.v. 294 Mio. Euro an zweiter Stelle. Die wesentlichen
Änderungen im Vergleich zum Soll-Ansatz des Vorjahres
betreffen zum einen die Titelgruppe 08 mit einer Minderung um
180 Mio. Euro, sowie Titel 559 12, der sich um 50 Mio. Euro,
Titel 687 01 der sich um 79 Mio. Euro, Titel 687 05, der sich
um 23,3 Mio. Euro und Titel 553 41, der sich um 41 Mio. Euro
erhöht.
Die Wahrnehmung deutscher Verpflichtungen gegenüber der
NATO, der EU sowie den VN zeigt sich hier insbesondere
an den teils massiv erhöhten Beiträgen zur
Gemeinschaftsfinanzierung von NATO und EU. Darüber hinaus leistet
Deutschland wesentliche Beitragszahlungen aufgrund der
Mitgliedschaft in einer Vielzahl multinationaler und
internationaler Einrichtungen und unterstützt ferner die Ausbildung
von Angehörigen ausländischer Streitkräfte (SDG 4). Ziel ist
es dabei, eine gestaltende Rolle in der internationalen
Sicherheitspolitik einzunehmen und als zuverlässiger sowie
bedeutender Faktor wahrgenommen zu werden.
Überblick zum Kapitel 1401
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 37 746 52 238 -14 492 81 730
Gesamteinnahmen.................................................. 37 746 52 238 -14 492 81 730
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 40 000 90 000 -50 000 85 421
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 189 800 294 650 -104 850 380 306
Militärische Beschaffungen..................................... 683 881 597 582 +86 299 586 700
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 610 059 485 435 +124 624 456 563
Gesamtausgaben.................................................... 1 523 740 1 467 667 +56 073 1 508 990
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 523 740 1 467 667 +56 073 1 508 990
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 523 740 - +1 523 740 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 349 000
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 224 000
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 320 000
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 410 000
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 700 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 700 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 400 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 300 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 295 000
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