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Schriftliche Frage 31 von Clara Bünger (DIE LINKE): Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen daraus, dass am 3. November 2025 eine Uigurin aus Niedersachsen in ihr Herkunftsland China abge…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 31 von Clara Bünger (DIE LINKE): Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen daraus, dass am 3. November 2025 eine Uigurin aus Niedersachsen in ihr Herkunftsland China abge… Frage 31 (Clara Bünger, Die Linke): Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen daraus, dass am 3. November 2025 eine Uigurin aus Niedersachsen in ihr Herkunftsland China abgeschoben wurde, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Drittstaatenbescheid für die Türkei erlassen hatte, wo die Betroffene länger gelebt und auch die Staatsbürgerschaft beantragt hatte, und auf Nachfrage erklärte, dass „man bei einer drohenden Abschiebung nach China vorher einen Schutzstatus erteilt“ hätte (www.ndr.de/nachrichten/niedersachse n/lueneburg_heide_unterelbe/rotenburgbehoerdeschiebt-offenbar-uigurin-nach-china-ab,uigurin-1 02.html), wohingegen der zuständige Landkreis gegenüber dem „Spiegel“ angab, das BAMF habe in seinem Bescheid die Abschiebung nach China nicht untersagt und die Ausländerbehörde habe „die Vorgaben des Bamf umgesetzt“, und wenn ja, welche, und wie lassen sich solche Fälle, die nach meiner Auffassung für die Betroffenen lebensgefährlich enden können, nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung künftig vermeiden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Dezember 2025: Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Ob und wohin eine Abschiebung erfolgen kann, ist daher in jedem Einzelfall von der zuständigen Ausländerbehörde zu entscheiden. Das Bundesministerium des Innern nimmt diesen Einzelfall jedoch zum Anlass, die Verfahrensabläufe für entsprechende Fallkonstellationen zu überprüfen.

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