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Schriftliche Frage 25 von Clara Bünger (DIE LINKE): Ist das Bundesministerium des Innern (BMI) dazu bereit, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mitzuteilen, dass die ihm vom zuständ…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 25 von Clara Bünger (DIE LINKE): Ist das Bundesministerium des Innern (BMI) dazu bereit, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mitzuteilen, dass die ihm vom zuständ… Frage 25 (Clara Bünger, Die Linke): Ist das Bundesministerium des Innern (BMI) dazu bereit, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mitzuteilen, dass die ihm vom zuständigen Fachbereich des BMI abgegebene Erklärung, es gebe nur „einzelne erstinstanzliche Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz“, die eine Konformität des Leistungsausschlusses nach § 1 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Verfassungs- und Unionsrecht infrage stellen, während der einzige im BMI bekannte (und vom BMI übersandte) zweitinstanzliche Beschluss diesen bestätige (vgl. www.ggua.de/fileadmin/download s/AsylbLG/Schreiben_Staedte_und_Gemeindebu nd.jpg), zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, weil es zum Stand 16. Juni 2025 bereits mindestens 45 gerichtliche Entscheidungen zur möglichen Unvereinbarkeit der genannten Regelung mit Unions- bzw. Verfassungsrecht, darunter auch eine zweitinstanzliche, gab (vgl. www.ggua.de/fileadm in/downloads/tabellen_und_uebersichten/Dublin_ AsylbLG-Ausschluss.pdf), und wenn nein, warum nicht, gibt es doch anscheinend eine Unsicherheit in der Mitgliedschaft des DStGB infolge dieser zahlreichen – nicht nur „einzelnen“ – gerichtlichen Entscheidungen, die die Rechtmäßigkeit ihres Handelns bei Leistungseinstellungen infrage stellen (bitte begründen), und wie viele Asylsuchende lebten zuletzt in Deutschland, bei denen nach der Dublin-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates festgestellt wurde und die zugleich ausreisepflichtig und ohne Duldung sind (bitte auch nach den Bundesländern sowie den zehn zahlenmäßig wichtigsten Mitgliedstaaten auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Juli 2025: Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern (BMI) ist grundsätzlich bereit, auf vorliegende Anfragen des Deutschen Städteund Gemeindebundes (DStGB) zu antworten. Da eine von Ihnen angedeutete Aktualisierungsbitte derzeit dem BMI nicht vorliegt, handelt es sich hierbei um eine hypothetische Fragestellung, zu welcher sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht äußert. Im Übrigen kann mitgeteilt werden, dass zum Stichtag 31. Mai 2025 1.280 ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst waren, bei denen nach der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder Schengenassoziierten Staates festgestellt wurde. Weitere Angaben zum zweiten Teil der Frage können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Bundesland Anzahl der ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldung im AZR, bei denen nach der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder Schengen-assoziierten Staates festgestellt wurde Gesamt 1.280 Baden-Württemberg    66 Bayern   336 Berlin   105 Brandenburg    34 Bremen     7 Hamburg    58 Hessen    56 Mecklenburg-Vorpommern    21 Niedersachsen   118 Nordrhein-Westfalen   220 Rheinland-Pfalz    52 Saarland     4 Sachsen    70 Sachsen-Anhalt    57 Schleswig-Holstein    35 Thüringen    41 EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierter Staat Anzahl der ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldung im AZR, bei denen nach der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates oder Schengen-assoziierten Staates festgestellt wurde Gesamt 1.280 Italien   289 Kroatien   187 Frankreich   107 Schweden    86 EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierter Staat Anzahl der ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldung im AZR, bei denen nach der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates oder Schengen-assoziierten Staates festgestellt wurde Spanien    85 Polen    78 Österreich    77 Bulgarien    75 Niederlande    46 Schweiz    32

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