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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Welche konkreten Daten hat die Bundesrepublik Deutschland für die Erstellung des Jährlichen Europäischen Asyl- und Migrationsberichts nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351 (AMM-VO) an die EU-Kommission übermittelt, insbesondere in Bezug auf die Aufnahmekapazität in Deutschland, die Zahl der Ausreisepflichtigen, die Rückführungsentscheidungen und die entsprechend ausgereisten Drittstaatsangehörigen sowie die Prognosen für das kommende Jahr in Bezug auf Einreisen, Aufnahmekapazitäten und den Stand der Vorsorge (bitte jedenfalls zu diesen Aspekten, vergleiche Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a v, vi und vii sowie b, c und d AMM-VO, die entsprechenden konkret übermittelten Daten nennen), und was genau beinhaltet die nationale Strategie Deutschlands zur Sicherstellung von Kapazitäten, die nach Artikel 7 AMM-VO der EU-Kommission zu übermitteln war (bitte ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1351 (AMM-VO) bewertet die Europäische Kommission die Asyl-, Aufnahme- und Migrationslage in den einzelnen Mitgliedstaaten im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum im jährlichen Asyl- und Migrationsbericht. Dieser Bericht dient als Grundlage für den Beschluss der Kommission zur Bestimmung der unter Migrationsdruck stehenden Mitgliedstaaten und den Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsrechtsakt des Rates zur Bildung des Solidaritätspools. Der Bericht stützt sich auf einschlägige quantitative und qualitative Daten und Informationen, die in Artikel 9 Absatz 3 AMM-VO aufgelistet sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat Daten insbesondere zur Aufnahmekapazität in Deutschland, der Zahl der Ausreisepflichtigen, der Zahl der Rückführungsentscheidungen und den entsprechend ausgereisten Drittstaatsangehörigen übermittelt. Angesichts des Umfangs der Daten wird auf den Bericht verwiesen, welcher in Kürze durch die Kommission veröffentlicht wird. Daten zu Prognosen für das kommende Jahr in Bezug auf Einreisen und Aufnahmekapazitäten wurden nicht übermittelt und werden von der Kommission auch nicht angefordert. Die Prognosen werden in Eigenregie der Kommission erstellt. Die nationale Strategie beinhaltet die Sicherstellung der notwendigen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen sowie einer tragfähigen Infrastruktur in Deutschland durch eine vorausschauende, mehrjährige Planung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Die Personalbedarfsplanung wird kontinuierlich angepasst, Qualifizierungsmaßnahmen sichern Fachkompetenz insbesondere im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei der Bundespolizei und in den Ausländerbehörden. Gemäß Konnexitätsprinzip tragen Bund und Länder die aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstehenden Kosten getrennt voneinander und nutzen dabei auch europäische Fördermittel, insbesondere aus den Innenfonds. Infrastrukturmaßnahmen wie der Ausbau von Aufnahmeeinrichtungen, Digitalisierung der Verfahren und flexible Kapazitätssteuerung sichern die Handlungsfähigkeit auch bei Migrationsspitzen. Ein kontinuierliches Monitoring gewährleistet die Anpassung an neue Herausforderungen über den gesamten Fünfjahreszeitraum.

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