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Schriftliche Frage 19 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen zu den Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen (wie. z. B. auf Tesla in Br…

dip / schriftliche_frage 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 19 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen zu den Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen (wie. z. B. auf Tesla in Br… Frage 19 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen zu den Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen (wie. z. B. auf Tesla in Brandenburg im März 2024 und im Februar 2025) sowie auf Unternehmen der Rüstungsindustrie und Logistikunternehmen, die nach ersten Berichten in den Medien Tätern aus dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet wurden (www.s piegel.de/panorama/justiz/berlin-potsdam-bekenn erschreiben-nach-brandanschlag-aufbahnstreckeministerin-warnt-a-7f9639be-8b74-4b51-bb2d-20 4540e95114 und www.mdr.de/nachrichten/deutsc hland/wirtschaft/tesla-stromausfall-brand-anschla g-bekennerschreiben-100.html), und hat sich diese Vermutung durch die Ermittlungen bestätigen lassen, oder kommen auch andere, z. B. ausländische, Akteure und Tätergruppen für diese Anschläge und Sabotagehandlungen in Betracht, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. August 2025: Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft bei entsprechenden Anhaltspunkten – auch bei Vorliegen von Selbstbezichtigungen aus der linken Szene – einen möglichen fremdstaatlichen Sabotagehintergrund. Diesbezüglich arbeiten die zuständigen Fachbereiche des BKA eng zusammen. Darüber hinaus findet auch eine enge Verzahnung der Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentren -Spionage- (GETZ-SP) und -Links- (GETZ-L) statt und es werden zu den betreffenden Sachverhalten gemeinsame Sitzungen durchgeführt. Da die Mehrzahl der diesbezüglichen Ermittlungsverfahren in den Ländern geführt wird, wurden auch diese entsprechend sensibilisiert und sie nehmen diesbezügliche Prüfungen im Rahmen ihrer Ermittlungsverfahren vor. Unabhängig davon ist die Bundesregierung nach sorgfältiger und ausführlicher Abwägung zu der Einschätzung gekommen, dass eine Beantwortung Ihrer Frage trotz der grundsätzlichen verfassungsmäßigen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, auch in eingestufter Form unterbleiben muss. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden. Weiterhin kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder keine Auskunft erteilen.

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