Schriftliche Frage 43 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen im Bereich der Prävention vor sowie der Beratung nach sexualisierter Belästigung und Gewalt (einschließlich digitaler Forme…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 43 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen im Bereich der Prävention vor sowie der Beratung nach sexualisierter Belästigung und Gewalt (einschließlich digitaler Forme…
Frage 43 (Ulle Schauws, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Maßnahmen im Bereich der Prävention vor sowie der Beratung nach sexualisierter Belästigung und Gewalt (einschließlich digitaler Formen) sowie der Aufklärung hierüber werden durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, und in welcher jeweiligen Höhe (bitte die 14 Förderungen mit den höchsten Mittelanteilen nach Namen und Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. April 2026:
Aktuell fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die folgenden Maßnahmen, die (auch) zur Prävention von sowie der Beratung nach sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt (einschließlich digitaler Formen) beitragen: Maßnahme Fördersumme Kurzbeschreibung Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg“ Jährlich rd. 2.200.000 Euro Ziel der Kampagne ist es, Erwachsene dafür zu sensibilisieren, dass Missbrauch vor allem im eigenen Umfeld, in der Familie oder im Freundeskreis stattfindet und sie zu ermutigen und zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, aufmerksam zu sein und bei Verdachtsmomenten zu handeln. Prävention sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend – Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) Jährlich rd. 2.000.000 Euro Das BIÖG hat seit dem 1. Januar 2026 die zentrale Aufgabe, den präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung bundesweit zu stärken (vgl. § 3 des Gesetzes zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen). Maßnahme Fördersumme Kurzbeschreibung Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ Jährlich rd. 2.000.000 Euro Ziel des branchenübergreifenden Bündnisses ist es, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern. Das Bündnis unterstützt seine Mitglieder und weitere Interessierte, effektiv gegen Sexismus vorzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Bundeskoordinierungsstelle der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff e. V.) 1.211.630,00 Euro Der bff e. V. richtet seine Facharbeit und den Service an die ambulanten Fachberatungsstellen, insbesondere in den Arbeitsfeldern sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Stalking, Gefährdungsmanagement bei häuslicher Gewalt. „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“ 1.066.509,00 Euro Das Projekt unterstützt Frauenhausmitarbeitende dabei, das in einem Vorprojekt entwickelte Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren Frauenhäusern umzusetzen. Ziele sind die Weiterentwicklung des Frauenunterstützungssystems sowie die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen. „Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen Raum“ (Kurzbezeichnung: „Aktiv gegen digitale Gewalt“) 1.023.748,00 Euro Das Projekt wird vom bff e. V. durchgeführt und fokussiert auf die neuesten technischen Entwicklungen, entwickelt zielgenaue Maßnahmen, um das Frauenunterstützungssystem fortzubilden, und widmet sich intensiv den Rechten von Betroffenen. „make it work – then make it better! Bei Gewalt am Arbeitsplatz gibt es Hilfe.“ 1.005.172,00 Euro Das Projekt wird vom bff e. V. durchgeführt, arbeitet fachlich zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und legt den Fokus auf Trainings, Qualitätssicherung und Beratung. Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) 488.224,00 Euro Die BKSF setzt sich seit 2016 für eine bessere Vernetzung der Fachberatungsstellen ein, mit dem Ziel, die bundesweite Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend deutlich zu verbessern und die Belange der Betroffenen und der Fachberatung in der fachlichen und allgemeinen Öffentlichkeit zu vertreten. „Menschenhandel 2.0 – Digitalisierung, Datenverarbeitung und informationstechnologische Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener von Menschenhandel“ 265.000,00 Euro Ziel des Projekts ist die Schaffung und Etablierung einer ersten bundesweiten Online-Anlaufstelle Menschenhandel zur Erstberatung und Weiterleitung Betroffener von Menschenhandel, Ratsuchender und Angehöriger an geeignete Unterstützungs- und Hilfestrukturen. JUUUPORT e. V. – Online-Beratung bei Cybermobbing und anderen Problemen im Netz 299.623,88 Euro Ziel sind bundesweite, peer-to-peer-basierte Online-Beratung für junge Menschen speziell für internetbasierte Probleme wie Cybermobbing. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene, die JUUUPORT-Scouts, beraten Gleichaltrige bei Online-Problemen. JUUUPORT verzeichnet zunehmend auch Beratungsanfragen im Bereich sexualisierter Belästigung. Im Kontext der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ und dem zugehörigen Sondervorhaben wird das Thema mitbearbeitet; der Fokus liegt hier auf besonders schutzbedürften Gruppen, darunter auch von sexualisierter Gewalt Betroffene. Von sexualisierter Belästigung oder Gewalt betroffenen Frauen stehen zudem die Schutz- und Beratungsangebote nach dem Gewalthilfegesetz zur Verfügung. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erfolgt gemäß dem grundgesetzlichen Kompetenzgefüge durch die Länder. Der Bund unterstützt die Länder im Zeitraum von 2027 bis 2036 bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Gewalthilfegesetz über den Finanzausgleich mit insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät seit 2013 Betroffene, ihr soziales Umfeld und Fachkräfte bei allen Formen von Gewalt, darunter auch sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos, rund um die Uhr und bei Bedarf in 18 Fremdsprachen und in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache. Die Einrichtung und der Betrieb des Hilfetelefons sind eine dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gesetzlich übertragene Aufgabe. Daher erfolgt die Finanzierung aus dem Haushalt des BAFzA. Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) tragen darüber hinaus in vielfältiger Weise zur Prävention und Beratung bei sexualisierter Belästigung und sexueller Gewalt bei. Um in Zukunft den Fokus noch stärker auf den Bereich der Prävention zu legen, hat das BMBFSFJ Anfang April 2026 ein Interessenbekundungsverfahren zu neuen Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet, das auch sexualisierte Belästigung und sexualisierte Gewalt berücksichtigt und explizit auch Vorhaben zur Prävention von digitaler Gewalt umfasst.
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