polradar

Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4881)

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5194 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4881) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5194 21. Wahlperiode 02.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4881 – Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78104 – „Ausnahme für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. FuE-Projekte bei Mengenschwellen“ eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der VCI verweist bei seinem Vorschlag auf den Mehrwert einer schnellen Projektrealisierung, der um ein Vielfaches höher sei als die Prüfung, ob von der einzelnen Anlage tatsächlich keine Gefährdung ausgehen könnte. Es handelt sich vielfach um Anlagen aus dem Bereich „Forschung“, durch die neuen Technologien realisiert werden sollen. Bei diesen Anlagen seien Mengenschwellen oft gering und das Gefahrenpotenzial niedrig. Eine Nichtrealisierung dieser „Klein-Mengen – Produktion“ an bestehenden Industriestandorten würde den Innovationsstandort schwächen. Eine Überwachung dieser Anlagen sei aus diesem Grund nicht zu empfehlen (www.destatis.de/DE/Theme n/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verba endeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 508). Die damalige Bundesregierung deklarierte den Vorschlag als nicht umsetzbar und begründete dies mit der bestehenden Gesetzeslage in § 2 Absatz 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), in der bereits eine Vereinfachung für Versuchsanlagen geregelt sei. Des Weiteren verwies sie darauf, dass eine generelle Herausnahme, also eine Befreiung aufgrund von Mengenschwellen nicht möglich sei (www.destat is.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokr atiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 367). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Die Umsetzung des Vorschlags 78104 wurde nicht in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen, da seine Umsetzung außerhalb des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes erfolgt. 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78104 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwieweit? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Der Vorschlag 78104 wird im Rahmen der Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie aufgegriffen, insbesondere durch die Möglichkeit, Rahmengenehmigungen für modulare Chemieanlagen zu erteilen. Dadurch wird die schnelle und flexible Anpassung an die Prozessanforderungen auch für die Herstellung neuer – zum Beispiel pharmazeutischer – Produkte innerhalb des genehmigten Rahmens ohne weiteres Verfahren ermöglicht. Zudem wird die vereinfachte Genehmigung von Versuchsanlagen durch eine Anpassung der Regelungen in § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, im aktuellen Rechtsetzungsverfahren weiterentwickelt. 3. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der bestehenden Mengenschwellen um mehr als sechs Monate verzögert? 4. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der bestehenden Mengenschwellen nicht umgesetzt? 5. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der bestehenden Mengenschwellen genehmigt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor, da dies in der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden der Länder liegt. 6. Aus welchen konkreten Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung eine generelle Herausnahme des Vorschlags nicht möglich und sachgerecht, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf eine Vereinfachung für Versuchsanlagen gemäß § 2 Absatz 3 der 4. BImSchV? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen