Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4881)
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Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4881)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5194
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4881 –
Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie
e. V. (VCI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78104 – „Ausnahme für
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
FuE-Projekte bei Mengenschwellen“ eine Anpassung der
Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Der VCI verweist bei seinem Vorschlag auf den Mehrwert einer schnellen
Projektrealisierung, der um ein Vielfaches höher sei als die Prüfung, ob von
der einzelnen Anlage tatsächlich keine Gefährdung ausgehen könnte. Es
handelt sich vielfach um Anlagen aus dem Bereich „Forschung“, durch die neuen
Technologien realisiert werden sollen. Bei diesen Anlagen seien
Mengenschwellen oft gering und das Gefahrenpotenzial niedrig. Eine
Nichtrealisierung dieser „Klein-Mengen – Produktion“ an bestehenden Industriestandorten
würde den Innovationsstandort schwächen. Eine Überwachung dieser
Anlagen sei aus diesem Grund nicht zu empfehlen (www.destatis.de/DE/Theme
n/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verba
endeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 508).
Die damalige Bundesregierung deklarierte den Vorschlag als nicht umsetzbar
und begründete dies mit der bestehenden Gesetzeslage in § 2 Absatz 3 der
Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(4. BImSchV), in der bereits eine Vereinfachung für Versuchsanlagen geregelt
sei. Des Weiteren verwies sie darauf, dass eine generelle Herausnahme, also
eine Befreiung aufgrund von Mengenschwellen nicht möglich sei (www.destat
is.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokr
atiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 367).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78104
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Die Umsetzung des Vorschlags 78104 wurde nicht in das Vierte
Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen, da seine Umsetzung außerhalb des Vierten
Bürokratieentlastungsgesetzes erfolgt.
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78104 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Der Vorschlag 78104 wird im Rahmen der Rechtsetzungsverfahren zur
Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie aufgegriffen, insbesondere
durch die Möglichkeit, Rahmengenehmigungen für modulare Chemieanlagen
zu erteilen. Dadurch wird die schnelle und flexible Anpassung an die
Prozessanforderungen auch für die Herstellung neuer – zum Beispiel pharmazeutischer
– Produkte innerhalb des genehmigten Rahmens ohne weiteres Verfahren
ermöglicht. Zudem wird die vereinfachte Genehmigung von Versuchsanlagen
durch eine Anpassung der Regelungen in § 3 der Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen, im aktuellen Rechtsetzungsverfahren
weiterentwickelt.
3. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der bestehenden Mengenschwellen um mehr als sechs Monate verzögert?
4. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der bestehenden Mengenschwellen nicht umgesetzt?
5. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der bestehenden Mengenschwellen genehmigt?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor, da
dies in der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden der Länder liegt.
6. Aus welchen konkreten Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung
eine generelle Herausnahme des Vorschlags nicht möglich und
sachgerecht, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf eine
Vereinfachung für Versuchsanlagen gemäß § 2 Absatz 3 der 4. BImSchV?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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