Schriftliche Frage 106 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD v…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 106 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD v…
Frage 106 (Sören Pellmann, Die Linke):
Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Förderung des inklusiven Breitensports vor, insbesondere hinsichtlich der Schaffung gemeinsamer Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung sowie der angekündigten Barrierefreiheit von Sportstätten im Rahmen der „Sportmilliarde“?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 27. Oktober 2025:
Mit den parlamentarischen Beschlüssen zum Haushalt 2025 wurde eine Änderung zum Gesetzentwurf zur „Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) vorgenommen, so dass aus dem Sondervermögen des Bundes Investitionen in die Sportinfrastruktur getätigt werden können, die einen „Beitrag zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten“ in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro leisten. In der Folge wurde zunächst für den Haushalt 2025 im Einzelplan 60, Kapitel 6002, dort in der Anlage 2 – 6093 Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“, eine neue Titelgruppe 8 „Investitionen in die Sportinfrastruktur“ ausgebracht. Diese enthält den Titel 893 81 für das neue Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), ausgestattet bis zum Jahr 2028 mit 333 Mio. Euro (Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung), für das die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen am 16. Oktober 2025 mit einer Pressemitteilung den Start des Projektaufrufs 2025/2026 bekannt gegeben hat. Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Dies erfasst auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Sowohl bei umfassenden Sanierungen als auch bei in Ausnahmefällen förderfähigen Ersatzneubauten sind die bezüglich Barrierefreiheit geltenden rechtlichen Grundlagen zu beachten. Bis zum 15. Januar 2026 können Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen. Weitere Informationen sowie der Projektaufruf stehen auf www.bbsr.bund.de/sks2025. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen. Es liegt im Ermessen des Deutschen Bundestages, ob und wann weitere Fördermittel im Rahmen der „Sportmilliarde“ bereitgestellt werden. Berlin, den 31. Oktober 2025 Anlage zu Frage 74 Ressort Förderzweck Jahr Betrag in Euro Anmerkung BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2015 1.805.340,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2016 2.080.620,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2017 2.089.196,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2018 2.458.054,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2019 2.328.388,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2020 2.416.333,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2021 2.643.774,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände und Aufholen nach Corona 2022 3.216.193,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2023 2.987.744,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2024 2.987.744,00 BMBFSFJ Förderung bundeszentraler Jugendverbände 2025 3.021.156,00 geplante Bewilligung Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]
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