Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Antwort zu Drs. 21/7712)
Text
Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Antwort zu Drs. 21/7712)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8001
21. Wahlperiode 08.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin
Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7712 –
Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) veranschlagt im Bundeshaushalt 2026 (Einzelplan 25) erhebliche
Mittel für Förderprogramme in den Bereichen Wohnungsbau, Wohneigentum,
Stadtentwicklung und Kommunen. Nach § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO
sind für finanzwirksame Maßnahmen angemessene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich begleitender und abschließender Erfolgskontrollen
durchzuführen. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt bemängelt, dass die
Erfolgskontrolle von Förderprogrammen des Bundes lückenhaft bleibt. Vor
diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach Stand, Kriterien und
Ergebnissen der Evaluation der Förderprogramme des BMWSB.
Begriffsbestimmung: Soweit im Folgenden von „Förderprogrammen des
BMWSB“ die Rede ist, sind sämtliche vom BMWSB fachlich verantworteten
Förder- und Finanzhilfen gemeint, einschließlich der über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) umgesetzten Programme sowie der steuerlichen
Förderung (etwa der Sonderabschreibung nach § 7b des Einkommensteuergesetzes
(EstG)), unabhängig davon, aus welchem Einzelplan die Mittel bereitgestellt
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu
noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte. Hinsichtlich der Sonderabschreibung nach § 7b des
Einkommensteuergesetzes (EstG) weist sie darauf hin, dass es sich nicht um eine „vom
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglicht keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 8. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
BMWSB fachlich verantwortete Förder- und Finanzhilfen handelt“. Für die
steuerliche Ausgestaltung und fachliche Federführung der Sonderabschreibung
ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig. Im Folgenden
werden die Fragen – entsprechend der Fragestellung – lediglich hinsichtlich
Programmen unter „fachlicher Verantwortung“ des BMWSB beantwortet.
Eine umfassende Beantwortung der Fragen ist in der gesetzlich vorgegebenen
Frist nicht möglich. Die für die Antwort erforderlichen Daten liegen dem
BMWSB zwar grundsätzlich vor, müssen jedoch für die konkreten
Fragestellungen in Teilen manuell aggregiert und statistisch aufbereitet werden.
Aufgrund der Kürze der Frist und des damit verbundenen außergewöhnlich hohen
Verwaltungsaufwands konnten Auswertungen zumindest teilweise bis zum
Ablauf der Frist nicht abgeschlossen werden.
1. Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der
Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte tabellarisch, zusätzlich maschinenlesbar –
etwa im CSV- oder XLSX-Format – mit je Programm folgenden
Angaben
a) Haushaltskapitel und Haushaltstitel, Rechtsgrundlage
(Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie
Programmstart,
b) Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei
späterem Programmstart ab diesem,
c) Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert),
d) Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung)
sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche,
kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger),
e) Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder
Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen,
Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges),
f) mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder
beauftragte Stelle, etwa das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR), das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR), KfW, Länder oder Projektträger)
aufstellen)?
2. Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022
Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der
Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender
und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt,
laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte tabellarisch mit je Programm
a) Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges),
b) Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des
Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts
darstellen)?
3. Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen
und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren
a) den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage,
b) ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des
Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt
wurden,
c) die zentralen Empfehlungen des Verfahrens,
d) den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in
Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung),
e) ob der Bericht veröffentlicht ist, wenn ja, unter welcher Fundstelle,
und wenn nein, aus welchem Grund nicht,
angeben)?
4. Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind
vorgesehen (bitte je Verfahren angeben)
a) bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter
Abschluss und Untersuchungsgegenstand,
b) bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und
Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung
besteht,
c) welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht
durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
5. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne
abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben,
a) seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b) die Begründung für das Unterbleiben,
c) auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die
Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d) ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher
Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält)?
6. Welche Kriterien bzw. Zielwerte legt die Bundesregierung zur
Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
7. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
8. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
9. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der
Bundesregierung verfehlt?
10. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation
inhaltlich geändert?
11. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation
beendet?
12. Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. ä. wurden seit
2022 mit Evaluationen beauftragt?
13. Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo
wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)?
14. Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitnahmeeffekte auf?
15. Für welche Förderprogramme wurden seit 2022
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
16. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den
Bundesrechnungshof geprüft?
17. Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die
Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme?
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser
Beanstandungen ergriffen?
19. Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich
erhoben werden?
20. Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen
Wohnungen als Erfolgsindikator?
21. Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als
Erfolgsindikator?
Die Fragen 1 bis 21 werden gemeinsam durch die Anlagen 1 bis 4
beantwortet.*
22. Plant die Bundesregierung, künftig für sämtliche Förderprogramme des
BMWSB ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem einzuführen?
Das BMWSB plant keine Einführung eines einheitlichen Evaluations- und
Berichtssystems für sämtliche Förderprogramme entsprechend der Fragestellung.
Unterschiedliche Ziele und Anforderungen der verschiedenen
Förderprogramme erfordern auch künftig mindestens teilweise spezifische Evaluationen.
Zudem sind teilweise programmspezifische Vorgaben zu Berichten zu beachten.
Gleichwohl plant das BMWSB im Rahmen der Weiterentwicklung der
Ressortforschung Evaluierungsverfahren von Programmen weiter auszubauen und
soweit möglich und zweckmäßig zu harmonisieren.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8001 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage 1
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 1: Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte eine tabellarische, zusätzlich maschinenlesbare Aufstellung - etwa im CSV- oder XLSX-Format - mit je Programm folgenden Angaben:
a. Haushaltskapitel und -titel, Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie Programmstart,
b. Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem Programmstart ab diesem,
c. Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert),
d.
e. Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges),
f. mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle, etwa BBSR, BBR, KfW, Länder oder Projektträger)?
Frage 1: Bestehende Förderprogramme
a) Kapitel / Titel /Förderprogramm /Rechtsgrundlage / Start Förderprogramm
b) Ausgabemittel im Bundeshaushalt
(Angaben in tausend Euro)
c) Förderzweck und
Fördergegenstand (was wird gefördert?)
d) Zuwendungsart sowie Kreis der Zuwendungsempfänger e) Finanzierungsart und Förderinstrument
f) mit der Durchführung betraute Stelle
(Bewilligungsbehörde oder beauftragte
Stelle)
Kapitel Titel
Bezeichnung
Förderprogramm/Teilprogramm
Rechtsgrundlage Start Förderprogramm 2022 2023 2024 2025 2026 Zuwendungsart Kreis der Zuwendungsempfänger Finanzierungsart Förderinstrument
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll
2501 882 06 Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau Art 104d GG, Verwaltungsvereinbarungen
Sozialer Wohnungsbau und Junges
Wohnen
2020 750.000 568.060 1.275.000 1.182.077 1.582.500 1.656.001 2.027.500 2.139.908 2.652.500 Schaffung neuen Wohnraums durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen
Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), und
Modernisierung von Wohnraum.
Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zinsverbilligtes Darlehen,
(Tilgungs-)Zuschuss
Zuständigkeit liegt bei den Ländern
2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Förderrichtlinie 04/2009 (zunächst als zinsverbilligter
KfW-Kredit)
105.000 54.473 70.250 39.917 91.800 56.176 131.000 49.261 33.450 Barrierereduzierung im Wohnungsbestand Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zuschuss KfW
2502 882 11 Bund-Länder-Programm
Städtebauförderung - Programme:
"Lebendige Zentren", "Sozialer
Zusammenhalt", "Wachstum und
nachhaltige Erneuerung"
Art. 104b GG, §§ 164 ff. BauGB,
Verwaltungsvereinbarungen
Städtebauförderung, Förderrichtlinien der
Länder
Bund-Länder-Programm
Städtebauförderung - Programme
bestehen seit 1971; aktuelle
Teilprogramme seit 2020 "Lebendige
Zentren", "Sozialer Zusammenhalt",
"Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
790.000 712.143 790.000 787.303 762.350 800.976 639.900 781.131 504.250 Integrierte Stadtentwicklung; Im Einzelnen siehe Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2026/2027
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB; unmittelbare Umsetzung obliegt
den für Stadtentwicklung zuständigen
Ministerien und Senatsverwaltungen der
Länder (Bundesfinanzilfen)
2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im
Quartier
Finanzhilfe nach Artikel 104b
GG, Verwaltungsvereinbarungen IPakt
Soziale Integration im Quartier 2017-2020
Bund-Länder-Programm 2017 - 2020;
Ausfinanzierung bis 2024
140.000 140.772 80.000 120.528 30.000 89.774 - 67.992 - Orte der Intergration: U.a. Bürgerhäuser, KiTA, Bibliotheken, Sportstätten, Spielplätze -
vorwiegend investive Maßnahmen
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB; unmittelbare Umsetzung obliegt
den für Stadtentwicklung zuständigen
Ministerien und Senatsverwaltungen der
Länder (Bundesfinanzilfen)
2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten Finanzhilfen nach Artikel 104b
GG, Verwaltungsvereinbarungen IPakt
Sportstätten 2020-2022
Bund-Länder-Programm 2020 - 2022;
Ausfinanzierung bis 2026
73.000 49.241 60.500 63.167 60.500 86.865 44.000 81.270 16.500 Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Sanierung und dem Ausbau von
kommunalen Sportstätten im städtebaulichen Kontext
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB; unmittelbare Umsetzung obliegt
den für Stadtentwicklung zuständigen
Ministerien und Senatsverwaltungen der
Länder (Bundesfinanzilfen)
2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF-
Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"
Förderrichtlinie BIWAQ IV 2018 - 2022; BIWAQ V: 2023 -
06.2026; BIWAQ V Verlängerung und
BIWAQ VI laufend
9.235 22.502
Ist höher als Soll
durch
Kofinanzierung EU
15.202 12.365
Ist höher als Soll
durch
Kofinanzierung EU
13.703 13.323
Ist höher als Soll
durch
Kofinanzierung EU
13.703 20719
Ist höher als Soll
durch
Kofinanzierung EU
16.002 Finanzierungskompetenz nach Art. 104a GG Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss Dt. Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See (DRV KB)S und BBSR
2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities KfW-Merkblatt 436
(https://www.kfw.de/PDF/Download-
Center/F%C3%B6rderprogramme-
(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-
Dokumente/6000004472_M_436_Smart_Cit
ies.pdf)
2019, zwei weitere Förderstaffeln
wurden in 2020 und 2021 ausgewählt.
83.000 39.659 125.250 59.489 126.687 89.071 128.800 103.068 98.000 Stärkung kommunaler Handlungsfähigkeit. Entwicklung übertragbarer Smart-City-Ansätze
mit Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland. Veröffentlichung der (digitalen) Lösungen
als Open-Source.
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss KfW: Finanziell/Administrativ, fachlich: PD
GmbH (Ab 01.07.2026), zuvor: DLR PT.
2502 882 93 Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus
§§ 23, 44 BHO i.V.m. Projektaufrufen Bundesprogramm - Start 2014 63.750 39.759 69.375 50.916 65.250 60.708 55.000 56.591 36.250 Förderzweck: Förderung von investiven sowie konzeptionellen Projekten mit besonderer
nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit
überdurchschnittlichen Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotential
Fördergegenstände: investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit
ausgeprägtem städtebaulichen Bezug i.S. des o.g. Förderzwecks
Projektförderung Kommunal Festbetragsfinanzierung Zuschuss BBSR
2502 893 52
neu:
893 34
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung
Beschluss des Haushaltsausschusses 2018 13.852 1.809 37.657 5.967 38.910 9.992 38.730 8.994 26.110 Förderzweck: Umsetzung beispielhafter Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für
nachhaltige Stadterneuerung; Rückschlüsse für die Weiterentwicklung der Bund-Länder-
Städtebauförderung
Fördergegenstand: Gesamtmaßnahmen mit mehreren Einzelmaßen zur integrierten
Entwicklung, inkl. Konzepte, Projektmanagement, Bürgerbeteiligung, bauliche Maßnahmen,
Maßnahmen im öffentlichen Raum in den Kommunen Duisburg Erfurt, Hamburg, Plauen,
Rostock, Saarbrücken
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR
2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung ROG 1996 3.200 1.641 3.200 2.093 3.200 2.264 3.136 2.580 3.072 Förderzweck: Praxiserprobung innovativer Ansätze: Aktive Impulse für die praktische
Erprobung, Umsetzung und Weiterentwicklung neuartiger raumordnerischer sowie
regionalplanerischer Handlungsansätze, Instrumente und Kooperationsformen in den
Regionen.Wissens- und Praxistransfer: Ableitung verallgemeinerbarer, übertragbarer
Erkenntnisse aus den Modellregionen für andere Teilräume und Akteure in ganz
Deutschland.Politikberatung & Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen: Erarbeitung
fundierter Empfehlungen für Anpassungen der gesetzlichen, planerischen und finanziellen
Rahmenbedingungen des Bundes und der Länder im Bereich der Raumordnung.Kooperation
von Planungsebenen: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, regionalen
Planungsgemeinschaften, Kommunen sowie Wissenschaft und
Zivilgesellschaft.Fördergegenstand:Modellvorhaben und Pilotprojekte: Vor-Ort-Projekte in
ausgewählten Modellregionen oder Kommunen, die konkrete planerische Lösungen zu
aktuellen raumordnerischen Herausforderungen (z. B. Daseinsvorsorge, Flächensparen,
Klimaanpassung, Wohnungsbaupotenziale, interkommunale Gewerbeentwicklung,
Strukturwandel) erproben.Wissenschaftliche Begleitforschung & Auswertungsstudien:
Vergleichende Analysen, Erstellung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Monitoring-Tools und
Gutachten zur wissenschaftlichen Auswertung der Modellvorhaben.Fachdialoge und
Transferformate: Organisation von Workshops, Fachkonferenzen, Expertennetzwerken und
Publikationen zur bundesweiten Verbreitung der Ergebnisse.
Projektförderung Sonstige öffentliche Empfänger Festbetragsfinanzierung Zuschuss BBSR
2502 633 81 Förderung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte
Beschluss des Deutschen Bundestages 2024 - - - - 2.000 462 2.000 2.198 6.000 Unterstützung der Regionen bei der Erstellung und Weiterentwicklung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen integrierter
Regionalentwicklung
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR
2502 686 81 Bundesprogramm Transnationale
Zusammenarbeit
§§ 23, 44 BHO i.V.m. Projektaufrufen 2004 500 484 500 273 500 518 500 423 500 Unterstützung von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus
Deutschland, die an den Programmen der Europäischen transnationalen Zusammenarbeit,
Interreg B, teilnehmen. Mit dem Bundesprogramm verfolgt der Bund bundeseinheitliche
Ziele, die in den Leitbildern der Raumentwicklung für Deutschland und in der Territorialen
Agenda 2030 konkretisiert sind und fördert entsprechende Projekte.
Projektförderung Sonstige öffentliche Empfänger Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR
6092 661 01 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss und
Kredit
Förderrichtlinie 15.11.2011 73.139 16.634 70.393 20.433 45.349 30.147 41.447 23.867 38.492 Quartierskonzepte
für energetische Sanierungsmaßnahmen und Sanierungsmanagement/
Finanzierung quartiersbezogener Investitionen
in den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Sonstiges KfW
Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung) sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche, kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger),
Frage 1 (a-f) Seite 1 von 2
Anlage 1
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 1: Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte eine tabellarische, zusätzlich maschinenlesbare Aufstellung - etwa im CSV- oder XLSX-Format - mit je Programm folgenden Angaben:
a. Haushaltskapitel und -titel, Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie Programmstart,
b. Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem Programmstart ab diesem,
c. Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert),
d.
e. Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges),
f. mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle, etwa BBSR, BBR, KfW, Länder oder Projektträger)?
Frage 1: Bestehende Förderprogramme
a) Kapitel / Titel /Förderprogramm /Rechtsgrundlage / Start Förderprogramm
b) Ausgabemittel im Bundeshaushalt
(Angaben in tausend Euro)
c) Förderzweck und
Fördergegenstand (was wird gefördert?)
d) Zuwendungsart sowie Kreis der Zuwendungsempfänger e) Finanzierungsart und Förderinstrument
f) mit der Durchführung betraute Stelle
(Bewilligungsbehörde oder beauftragte
Stelle)
Kapitel Titel
Bezeichnung
Förderprogramm/Teilprogramm
Rechtsgrundlage Start Förderprogramm 2022 2023 2024 2025 2026 Zuwendungsart Kreis der Zuwendungsempfänger Finanzierungsart Förderinstrument
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll
Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung) sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche, kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger),
2501 661 01 Förderung des Erwerbs von
Genossenschaftsanteilen für
selbstgenutzten Wohnraum (KfW-
Bankengruppe
Förderrichtlinie 2022 600.000 1.452 2.600.000 2.679.000 3.800.000 1.464.000 7.175.000 3.123.000 9.600 Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung
in Deutschland bei einer Neugründung und bei der Beteiligung an einer bestehenden
Wohnungsgenossenschaft
Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zinsverbilligung KfW
6092 685 03
neu:
883 01
Anpassung urbaner und ländlicher Räume
an den Klimawandel
Beschluss des Deutschen Bundestag, §§ 23,
44 der BHO
Start 2020 135.908 3.855 162.717 15.601 277.200 52.178 249.855 78.050 254.971 Investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit Wirksamkeit für Klimaschutz und
Klimaanpassung sowie investitionsbegleitende- und verbeitende Maßnahmen
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB/BBSR
2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur
(SJK 2015 -2021)
§§ 23, 44 BHO und Beschlüsse des
Haushaltsauschusses des Deutschen
Bundestags
2015 252.500 85.016 228.355 140.300 240.000 178.854 240.000 214.143 194.645 Unterstützung der Kommunen beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Gefördert wird die
umfassende Sanierung und in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR, Projektträger Jülich
6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur
(SJK 2022-2023)
§§ 23, 44 BHO und Beschlüsse des
Haushaltsauschusses des Deutschen
Bundestags
2022 27.000 602 32.000 6.840 124.605 24.995 229.413 54.396 358.138 Unterstützung der Kommunen beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Gefördert wird die
umfassende Sanierung und in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Fördergegenstand sind
ausschließlich Gebäude und Freibäder; der Fokus liegt auf der energetischen Sanierung.
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung (SJK 2022)
und Festbetragsfinanzierung
(SJK 2023)
Zuschuss BBSR
6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) §§ 23, 44 BHO und Beschlüsse des
Haushaltsauschusses des Deutschen
Bundestags
2025 - - - - - - 5.000 5.000 833.000 Unterstützung der Kommunen beim Erhalt ihrer Sportstätteninfrastruktur und Abbau des
Sanierungsstaus. Gefördert wird die umfassende Sanierung und in Ausnahmefällen auch der
Ersatzneubau von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt). 250.000 T Euro sind
ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern vorgesehen.
Projektförderung Kommunal Festbetragsfinanzierung Zuschuss BBSR
1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung
und Regionale Wertschöpfung, BMWSB-
Anteil
Beschluss des Deutschen Bundestages 2019 13.062 10.273 14.685 10.845 11.594 7.537 10.192 6.123 8.461 Finanzierung von Vorhaben, die beispielhaften Charakter haben können, neue Themen oder
Ideen aufgreifen und unterstützen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen
Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR
6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Förderrichtlinie 04/2026 (Neuveranschlagung im SVIK) - - - - - - - - 7.500 Barrierereduzierung im Wohnungsbestand Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zuschuss KfW
6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment Wohngebäude mit
kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)
Förderrichtlinie 2024 im Einzelplan 25 Kap. 2501
ab 2025 im SVIK
- - - - 10.000 3.000 20.000 4.805 35.828 Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher, flächeneffizienter und bezahlbarer Wohngebäude
und Nichtwohngebäude
Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zinsverbilligung und
Zuschuss
KfW
6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Förderrichtlinie 2023 und 2024 im KTF
ab 2025 im SVIK
- - 10.500 7.896 100.676 24.732 243.606 17.517 383.009 Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude und
Nichtwohngebäude
Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zinsverbilligung und
Zuschuss
KfW
6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Richtlinie 2026 - - - - - - 180 24 7.240 Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu
Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum
Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zuschuss KfW
6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien
(WEF)
Richtlinie 2023 im KTF
ab 2025 im SVIK
- - 4.900 4.522 38.850 6.302 37.722 12.980 41.235 Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und
Eigentumswohnungen
Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zinsverbilligung KfW
6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Richtlinie 2024 im KTF
ab 2025 im SVIK
- - - - 10.000 0 25.900 1.556 26.990 Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung, das
bzw. die nach dem Erwerb energieeffizient saniert wird
Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zinsverbilligung KfW
2501 686 81 Forschungs- und Entwicklungsförderung im
Baubereich
Förderrichtlinie (nach Maßgabe von §§ 23
und 44 BHO)
2006 16 350 11 270 17 014 11 589 16 041 12 872 16 041 13 696 14 034 Projekte, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substantiellen Beitrag
zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen.
Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat dabei einen
hohen Stellenwert. Bestandteil eines jeden Projekts ist die anwendungsgerechte Aufbereitung
der Forschungserkenntnisse für die Praxis und die adressatenorientierte Kommunikation. Die
Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder
industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie der
Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung sollen gestärkt werden.
Projektförderung Einrichtungen für Forschung und
Wissensverbreitung (z. B.
Universitäten und Hochschulen),
Unternehmen oder Einzelpersonen,
aber auch Forschungsverbünde bzw.
Kooperationen mehrerer
Forschungspartner
Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR
2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im
Gebäudebereich
Förderaufruf (nach Maßgabe von §§ 23
und 44 BHO)
2024 - - - - 2 600 - 8 000 0 367 16 000 Projekte, die im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder des Rückbaus von Gebäuden
durchgeführt werden und neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale,
klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dabei sollen
die Projekte eine öffentlich erfahrbare Impulswirkung haben. Der Transfer der gewonnenen
Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat einen hohen Stellenwert. Die Projekte sollen
durch geeignete Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden. Unterstützt
werden neue bauliche, technische, soziale und organisatorische Lösungsansätze zur
Dekarbonisierung und Reduzierung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs. Dabei soll die
experimentelle Umsetzung von marktnahen Produkten, Bauweisen, Planungsmethoden oder
Kooperationsformen im Rahmen einer baulichen Maßnahme gefördert werden.
Projektförderung Alle natürlichen und juristischen
Personen (z. B. Privatpersonen,
Institutionen, Unternehmen), die als
Bauherrinnen und Bauherren agieren.
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können das
Bauvorhaben für eigene oder fremde
Rechnung im eigenen Namen
durchführen oder durch Dritte
durchführen lassen (Bauherrschaft)
Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR
Frage 1 (a-f) Seite 2 von 2
Anlage 2
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 2:
a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges),
b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts?
Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben):
a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage,
b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden,
c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens,
d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung),
e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)?
Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022
Kapitel Titel Bezeichnung
Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und
Leitfrage
b) angestrebtes Ziel und
Wirtschaftlichkeit
c) zentrale Empfehlungen
des Verfahrens
d) Umsetzungsstand der
Empfehlungen
Begründung bei
Ablehnung e) Bericht veröffentlicht
Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung
2501 882 06 Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau externe Evaluation abgeschlossen Dez 24 Evaluierung der Bundesfinanzhilfe
insbesondere mit Blick auf Relevanz,
instrumentelle Eignung und Wirkung
bestätigt Finanzhilfe auf hohem Niveau
verstetigen, Geltungsdauer
der Verwaltungsvereinbarung
verlängern, Berichtswesen
verbessern und
Zeitreihenfähigkeit erhalten
umgesetzt - https://www.bbsr.bund.de/B
BSR/DE/veroeffentlichungen
/bbsr-online/2025/bbsr-
online-055-2025.html
-
2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Sonstiges abgeschlossen (bezieht sich
auf die durch die KfW
beauftragte TMA
Überprüfung)
01.06.2026 Überprüfung der Technischen
Mindestanforderungen (TMA)
nur eingeschränkt bestätigt Straffung und Vereinfachung
der TMA
in Planung; (abhängig von
Fortführung des Programms
ab 2027 ff.)
- - Teil einer internen
Weiterentwicklung, wird
nicht veröffentlicht.
2502 882 11 Bund-Länder-Programm
Städtebauförderung - Programme:
"Lebendige Zentren", "Sozialer
Zusammenhalt", "Wachstum und
nachhaltige Erneuerung"
externe Evaluation vorgesehen - - - - - - - -
2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im
Quartier
Wirkungsanalyse laufend seit 2021 - - - - - - -
2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten Wirkungsanalyse laufend seit 2021 - - - - - - -
2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF-
Bundesprogramms "Soziale Stadt -
Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
- BIWAQ"
externe Evaluation laufend seit 2024 - - - - - - -
Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je
Programm:
Fragen 2-3 Seite 1 von 4
Anlage 2
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 2:
a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges),
b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts?
Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben):
a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage,
b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden,
c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens,
d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung),
e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)?
Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022
Kapitel Titel Bezeichnung
Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und
Leitfrage
b) angestrebtes Ziel und
Wirtschaftlichkeit
c) zentrale Empfehlungen
des Verfahrens
d) Umsetzungsstand der
Empfehlungen
Begründung bei
Ablehnung e) Bericht veröffentlicht
Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung
Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je
Programm:
2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart
Cities
verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle
abgeschlossen Dez 21 Untersuchungsgegenstand war eine
Standortbestimmung der ersten
Förderstaffel nach einem Jahr
Förderung und Entwicklung eines
Bezugsrahmens für die folgende
Evaluation.
nicht einschlägig, s. Fundstelle S. Fundstelle umgesetzt - https://www.bbsr.bund.de/B
BSR/DE/forschung/fachbeitr
aege/digitalisierung/monitori
ng-smart-cities/01-
start.html?pos=1
-
2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart
Cities
externe Evaluation abgeschlossen Es wurden mehrere Evaluationen
durchgeführt. Die Fragestellungen und
Ergebnisse können an der angegebenen
Fundstelle eingesehen werden. Jedoch
läuft das Programm auch noch.
weitgehend bestätigt S. Fundstelle umgesetzt - https://www.smart-city-
dialog.de/evaluationen-
derfoerderstaffeln-1-bis-3
Die Prozess-Evaluationen
wurden nicht veröffentlicht,
weil sie lediglich den
Projektfortschritt
dokumentierten und in die
Ergebnisse der drei
(veröffentlichten) Ex Post
Evaluationen eingegangen
sind.
Die Halbzeitevaluation wurde
nicht veröffentlicht, weil sie
gezielt als interner Prozess
von BMWSB und BBSR
angelegt war, um Konzeption
und Neuvergabe des
Nachfolgeauftrages (ab
30.06.2026) der fachlichen
Projektbegleitung
vorzubereiten.
2501 661 01 Förderung des Erwerbs von
Genossenschaftsanteilen für
selbstgenutzten Wohnraum (KfW-
Bankengruppe
externe Evaluation laufend 23.03.2026 - - - - - - -
6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Sonstiges abgeschlossen (bezieht sich
auf die durch die KfW
beauftragte TMA
Überprüfung)
01.06.2026 Überprüfung der Technischen
Mindestanforderungen (TMA)
nur eingeschränkt bestätigt Straffung und Vereinfachung
der TMA
in Planung; (abhängig von
Fortführung des Programms
ab 2027 ff.)
- - Teil einer internen
Weiterentwicklung, wird
nicht veröffentlicht.
Fragen 2-3 Seite 2 von 4
Anlage 2
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 2:
a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges),
b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts?
Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben):
a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage,
b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden,
c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens,
d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung),
e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)?
Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022
Kapitel Titel Bezeichnung
Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und
Leitfrage
b) angestrebtes Ziel und
Wirtschaftlichkeit
c) zentrale Empfehlungen
des Verfahrens
d) Umsetzungsstand der
Empfehlungen
Begründung bei
Ablehnung e) Bericht veröffentlicht
Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung
Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je
Programm:
6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment Wohngebäude
mit kleinen bis mittleren Einheiten
(KNN)
externe Evaluation laufend 10.02.2025 - - - - - - -
6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) externe Evaluation laufend 10.02.2025 - - - - - - -
6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Sonstiges vorgesehen - - - - - - - -
6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien
(WEF)
externe Evaluation laufend 10.02.2025 - - - - - - -
6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Sonstiges vorgesehen - - - - - - - -
2501 686 81 Forschungs- und
Entwicklungsförderung im Baubereich
externe Evaluation laufend Apr 26 - - - - - - -
2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im
Gebäudebereich
verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle
vorgesehen ab 2028 - - - - - - -
2501 686 07 Zuschüsse zur Nachrüstung von
Partikelfiltern für Baumaschinen
- - - Ohne, geringer Abruf der Fördergelder
aufrgund fehlendem Bedarf.
- - - - - -
2502 882 93 Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des Städtebaus
verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle
laufend 2014 - - - - - - -
2502 893 52 neu:
893 34
Modellvorhaben zur
Weiterentwicklung der
Städtebauförderung
verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle
laufend 2023 - - - - - - -
2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle
laufend 2020 - - - - - - -
2502 633 81 Förderung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte
Sonstiges laufend 2026 - - - - - - -
Fragen 2-3 Seite 3 von 4
Anlage 2
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 2:
a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges),
b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts?
Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben):
a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage,
b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden,
c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens,
d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung),
e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)?
Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022
Kapitel Titel Bezeichnung
Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und
Leitfrage
b) angestrebtes Ziel und
Wirtschaftlichkeit
c) zentrale Empfehlungen
des Verfahrens
d) Umsetzungsstand der
Empfehlungen
Begründung bei
Ablehnung e) Bericht veröffentlicht
Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung
Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je
Programm:
6092 661 01 Energetische Stadtsanierung –
Zuschuss und Kredit
externe Evaluation abgeschlossen Apr 24 Wirkungen und Effekte des Programms
Energetische Stadt-sanierung anhand
seiner Förderbausteine Erstellung
integrierter Quartierskonzepte für
energetische Sanierungsmaßnahmen
(KfW 432) im Zeitraum 2018-2021,
Durchführung eines
Sanierungsmanagements (KfW 432) für die Jahre
2011-2021 sowie Investitionen in
Versorgungs-
/Infrastrukturmaßnahmen (KfW
201/202) für die Jahre 2017-2021.
bestätigt Stärkung insbesondere der
Konzeptförderung und
Sanierungsmanagement über
KfW 432
umgesetzt - https://www.bbsr.bund.de/B
BSR/DE/forschung/program
me/weitere/ktf/
evaluierungfoerderprogramm
energetischestadtsanierung/01-start.html
-
6092 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher
Räume an den Klimawandel
externe Evaluation laufend 2023 - - - - - - -
2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur
(SJK 2015 -2021)
verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle
laufend 2020 - - - - - - -
6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur
(SJK 2022-2023)
externe Evaluation vorgesehen 2027 - - - - - - -
6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten
(SKS)
externe Evaluation vorgesehen 2030 - - - - - - -
1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche
Entwicklung und Regionale
Wertschöpfung, Anteil BMWSB
Sonstiges laufend 2019 - - - - - - -
2502 686 81 Bundesprogramm Transnationale
Zusammenarbeit
externe Evaluation abgeschlossen Okt 24 Überprüfung der Wirksamkeit und
Zielerfüllung auf strategischer
Programm- und auf operativer
Projektebene sowie Erarbeitung von
Empfehlungen zur Erfolgskontrolle und
zur Weiterentwicklung
bestätigt https://www.bbsr.bund.de/BB
SR/DE/forschung/programme
/weitere/sonstige/
analysebp-
transnationalezusammenarbeit/
dlendbericht-
kommentierung.pdf;jsessionid
=0CDA68D9AD454702813A25
1D50769676.live11313?__blob
=publicationFile&v=4
in Umsetzung - https://www.bbsr.bund.de/B
BSR/DE/forschung/program
me/weitere/sonstige/analyse
-bp-
transnationalezusammenarbeit/dl-
endbericht.pdf?__blob=public
ationFile&v=2
-
Fragen 2-3 Seite 4 von 4
Anlage 3
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben):
a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand
b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben):
a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b. die Begründung für das Unterbleiben,
c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022
Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur
Erfolgskontrolle
Fragen 7-9: Förderziele
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren
a) seit wann ohne
Verfahren
b) Begründung
c) Sicherstellung der
Evaluation ohne
Erfolgskontrolle
d) Evaluation ab welchem
Fördervolumen / welcher
Programmlaufzeit
2502 Auftragnehmer Zeitraum
erwarteter
Abschluss
Untersuchungsgegenstand
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln oder nur
Absichtserklärung
2501 882 06 Finanzhilfe Sozialer Wohnungsbau - - - - Die Durchführung einer zweiten
Evaluierung ist geplant
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Anzahl zusätzlich geförderter
Wohneinheiten; kein konkreter
Zielwert
vollständig erreicht
2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss - - - - Eine Programmevaluierung ist
geplant (über die bereits erfolgte
Evaluation der TMA hinaus)
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Zielgerichteter
Ressourceneinsatz; Förderfälle
und Zahl geförderter
Wohneinheiten u.a.
teilweise erreicht
2502 882 11 Bund-Länder-Programm Städtebauförderung -
Programme: "Lebendige Zentren", "Sozialer
Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige
Erneuerung"
- - - - Evaluation für den Zeitraum Okt.
2026 bis Okt. 2027 geplant;
Haushaltsmittel i. H. v. 150 T€
veranschlagt; Stand: in
Ausschreibung.
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Hauptkriterien der Evaluation:
Relevanz, Effektivität und Effizienz
der Städtebauförderung
zusätzliche Kriterien: Kohärenz,
Wirkung und Nachhaltigkeit der
Städtebauförderung
Behebung städtebaulicher
Missstände, Erhalt
lebendiger Ortskerne und
der Förderung
nachhaltiger
Entwicklungen; im
Einzelnen siehe auch
Verwaltungsvereinbarunge
n Städtebauförderung
2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im
Quartier
empirica ag (2021-
2024); BBSR (2025-
2027)
2021-2027 2027 Umsetzung der
Fördermaßnahmen
durch Länder und
Kommunen gemäß
Verwaltungsvereinbar
ung
- - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Als Kriterien gelten die
Programmziele gemäß
Verwaltungsvereinbarung (VV)
Investitionspakt
-
Fragen 4-9 Seite 1 von 7
Anlage 3
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben):
a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand
b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben):
a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b. die Begründung für das Unterbleiben,
c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022
Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur
Erfolgskontrolle
Fragen 7-9: Förderziele
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren
a) seit wann ohne
Verfahren
b) Begründung
c) Sicherstellung der
Evaluation ohne
Erfolgskontrolle
d) Evaluation ab welchem
Fördervolumen / welcher
Programmlaufzeit
2502 Auftragnehmer Zeitraum
erwarteter
Abschluss
Untersuchungsgegenstand
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln oder nur
Absichtserklärung
2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten Deutsches Institut für
Urbanistik gGmbH
(2021-2022), BBSR
(2023-2027)
2022-2027 Ende 2027 Umsetzung der
Fördermaßnahmen
durch Länder und
Kommunen gemäß
Verwaltungsvereinbar
ung
- - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Programmziele gemäß
Verwaltungsvereinbarung
Investitionspakt Sportstätten
-
2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF-
Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"
moyses und partners 2024-2031 Anfang 2031 Untersuchungsgegens
tand ist des gesamte
ESF Plus-
Bundesprogramm. Es
werden folgende
Kriterien untersucht:
Wirksamkeit,
Effizienz, Relevanz,
Kohärenz und
Unionsmehrwert. Das
Förderprogramm
BIWAQ ist nur eines
von 32
Förderprogrammen
im ESF Plus-
Bundesprogramm.
Die Evaluation erfolgt
aber auf Ebene der
Förderschwerpunkte,
nicht auf Ebene der
Einzelförderprogramm
e.
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Siehe Spalte H. Kriterien ergeben
sich aus dem Art. 49 EU
Dachverordnung
-
Fragen 4-9 Seite 2 von 7
Anlage 3
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben):
a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand
b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben):
a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b. die Begründung für das Unterbleiben,
c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022
Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur
Erfolgskontrolle
Fragen 7-9: Förderziele
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren
a) seit wann ohne
Verfahren
b) Begründung
c) Sicherstellung der
Evaluation ohne
Erfolgskontrolle
d) Evaluation ab welchem
Fördervolumen / welcher
Programmlaufzeit
2502 Auftragnehmer Zeitraum
erwarteter
Abschluss
Untersuchungsgegenstand
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln oder nur
Absichtserklärung
2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities Offen 2027, 2028, 2030 Offen Zielerreichungs-,
Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitsana
lyse
Die jährlichen
Evaluationen
fokussieren sich auf
die jeweilige
Förderstaffel, die im
betreffenden Jahr
abgeschlossen wird.
Bis zum Abschluss
des Programms führt
der Auftragnehmer
außerdem eine
Abschlussevaluation
des
Gesamprogramms
durch.
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Es wurden drei Hauptziele
definiert: Programmziel 1:
Erarbeitung von
Entscheidungsgrundlagen und
intelligenten Lösungen, 2.
Initiierung von Lernprozessen und
Übertragung von Lösungen, 3.
Erwirkung effektiver Beiträge für
eine integrierte nachhaltige
Stadtentwicklung
Entsprechend
Programmfortschritt
überwiegend erreicht.
2501 661 01 Förderung des Erwerbs von
Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
Wohnraum (KfW-Bankengruppe
Empirica AG 23.03.2026-
15.01.2028
15.01.2028 KfW Programm zum
Erwerb von
Geossenschaftsanteile
n
- - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
- -
6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss - - - - Eine Programmevaluierung ist
geplant (über die bereits erfolgte
Evaluation der TMA hinaus)
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Zielgerichteter
Ressourceneinsatz; Förderfälle
und Zahl geförderter
Wohneinheiten u.a.
teilweise erreicht
6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen
bis mittleren Einheiten (KNN)
Prognos, IREES,
Neitzel Consultants
Förderjahre 2023,
2024, 2025
2026 für 2023
und 2024, 2027
für 2025
Zielerreichungs-,
Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitsana
lyse
- - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Indikatoren zu Input-, Output-
und Outcome
-
Fragen 4-9 Seite 3 von 7
Anlage 3
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben):
a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand
b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben):
a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b. die Begründung für das Unterbleiben,
c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022
Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur
Erfolgskontrolle
Fragen 7-9: Förderziele
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren
a) seit wann ohne
Verfahren
b) Begründung
c) Sicherstellung der
Evaluation ohne
Erfolgskontrolle
d) Evaluation ab welchem
Fördervolumen / welcher
Programmlaufzeit
2502 Auftragnehmer Zeitraum
erwarteter
Abschluss
Untersuchungsgegenstand
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln oder nur
Absichtserklärung
6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Prognos, IREES,
Neitzel Consultants
Förderjahre 2023,
2024, 2025
2026 für 2023
und 2024, 2027
für 2025
Zielerreichungs-,
Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitsana
lyse
- - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Indikatoren zu Input-, Output-
und Outcome
-
6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) - - - - Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
- -
6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Prognos Förderjahre 2023,
2024, 2025
2026 für 2023
und 2024, 2027
für 2025
Zielerreichungs-,
Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitsana
lys
- - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
-
6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) - - - - Absichtserklärung . . - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
- -
2501 686 81 Forschungs- und Entwicklungsförderung im
Baubereich
Frauenhofer Institut
für System-und
Innovationsforschung
Karlsruhe
04/2026-09/2027 Sep 27 Analyse und
Bewertung der
Zielereichung und
Wirkungen auf der
Programm- und
Projektebene
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Ziel der Untersuchung ist,
welches neue Wissen durch die
Förderung entstanden ist und in
welchen Umfang konnte dieses
Wissen in die Baupraxis
übertragen werden und welche
langfristigen Effekte haben sich
daraus ergeben.
-
Fragen 4-9 Seite 4 von 7
Anlage 3
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben):
a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand
b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben):
a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b. die Begründung für das Unterbleiben,
c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022
Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur
Erfolgskontrolle
Fragen 7-9: Förderziele
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren
a) seit wann ohne
Verfahren
b) Begründung
c) Sicherstellung der
Evaluation ohne
Erfolgskontrolle
d) Evaluation ab welchem
Fördervolumen / welcher
Programmlaufzeit
2502 Auftragnehmer Zeitraum
erwarteter
Abschluss
Untersuchungsgegenstand
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln oder nur
Absichtserklärung
2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im
Gebäudebereich
- - - - Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Offen -
2501 686 07 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern
für Baumaschinen
- - - - - 2025 Kein Bedarf aufgrund
geringem Abruf
- Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
- -
2502 882 93 Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus
Projektebene=BBSR laufend Programmende Umsetzung der
Projekte
gem.
Zuwendungszweck
- - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Programmkriterien gem.
Projektaufruf
-
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung
ILS/ empirica 2018-2028 2028 S. Frage 3 Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Prozessuale und inhaltliche
Anforderungen der nachhaltigen
Stadtentwicklung; u.a.
Innovations- und
Beteiligungsgrad,
Multifunktionalität, Baukultur,
Barrierearmut, Nachhaltigkeit
sowie fachübergreifende
Verwaltungsstrukturen
-
2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung projektimmanent laufend laufend Wirksamkeit,
Prozessoptimierung,
Skalierung
Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
- -
Fragen 4-9 Seite 5 von 7
Anlage 3
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben):
a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand
b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben):
a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b. die Begründung für das Unterbleiben,
c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022
Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur
Erfolgskontrolle
Fragen 7-9: Förderziele
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren
a) seit wann ohne
Verfahren
b) Begründung
c) Sicherstellung der
Evaluation ohne
Erfolgskontrolle
d) Evaluation ab welchem
Fördervolumen / welcher
Programmlaufzeit
2502 Auftragnehmer Zeitraum
erwarteter
Abschluss
Untersuchungsgegenstand
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln oder nur
Absichtserklärung
2502 633 81 Förderung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte
_ - - - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
- -
6092 661 01 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss
und Kredit
prognos Evaluierung der
Förderungen
2022/2023
Anfang 2027 KfW 432; Wirkung
Quartierskonzepte
und
Sanierungsmanageme
nt für CO2-
Einsparung in
Verbindung mit
angestoßenen
Investitionen;
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Beitrag zur CO2- Minderung vollständig erreicht
6092 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume
an den Klimawandel
DLR 1. und 2.
Fördertranche
Ende 2026 Bewertung der
Wirksamkeit des
Bundesprogramms
hinsichtlich
Klimaschutz und
Klimaanpassung
sowie
Identifikation von
Erfolgsfaktoren
Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Wirkpotenziale in den Bereichen
CO₂-Reduktion,
Feinstaubminderung, städtische
Kühlung und
Wasserrückhaltevermögen
vollständig erreicht
2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur
(SJK 2015 -2021)
Projektträger Jülich laufend Programmende
(Abschluss aller
Maßnahmen)
Bewertung der
Wirksamkeit des
Bundesprogramms
hinsichtlich der
Programmkriterien
- Programm wurde im
Epl. 25 ab 2022 nicht
fortgesetzt.
- - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Vorgaben aus den Projektaufrufen -
Fragen 4-9 Seite 6 von 7
Anlage 3
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben):
a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand
b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben):
a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b. die Begründung für das Unterbleiben,
c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022
Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur
Erfolgskontrolle
Fragen 7-9: Förderziele
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren
a) seit wann ohne
Verfahren
b) Begründung
c) Sicherstellung der
Evaluation ohne
Erfolgskontrolle
d) Evaluation ab welchem
Fördervolumen / welcher
Programmlaufzeit
2502 Auftragnehmer Zeitraum
erwarteter
Abschluss
Untersuchungsgegenstand
Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln oder nur
Absichtserklärung
6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur
(SJK 2022-2023)
- - - - Konkreter Zeitpunkt mit
Haushaltsmitteln
- - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Vorgaben aus den Projektaufrufen -
6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - - - - Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Vorgaben aus den Projektaufrufen -
1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwickung und
REgionale Wertschpfung, BMWSB-Anteil
- - - - - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
- -
2502 686 81 Bundesprogramm Transnationale
Zusammenarbeit
- - - - - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation
bemisst sich nicht allein anhand des
Fördervolumens oder der
Programmlaufzeit.
Vorgaben aus den Projektaufrufen vollständig erreicht
Fragen 4-9 Seite 7 von 7
Anlage 4
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 10: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert?
Frage 11: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet?
Frage 12: Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt?
Frage 13: Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)
Frage 14: Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf?
Frage 15: Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
Frage 16: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft?
Frage 17: Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme?
Frage 18: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen?
Frage 19: Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden?
Frage 20 Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator?
Frage 21 Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator?
Frage 10: Inhaltlich geänderte
Förderprogramme
aufgrund Evaluation seit 2022
Frage 11: Beendete
Förderprogramme aufgrund
Evaluation seit 2022
Frage 12: Mit Evaluationen
beauftragte Gutachter,
Forschungseinrichtungen o. Ä.
seit 2022
Frage 13: Kosten für diese Evaluationen seit 2022
Frage 14:
Mitnahmeeffek
te
Frage 15:
Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsun
tersuchungen seit
2022
Frage 16: Prüfung
durch den BRH
seit 2022
Frage 17: Beanstandungen
des BRH die
Erfolgskontrolle oder
Wirtschaftlichkeit
betreffend
Frage 18:
Maßnahmen des
BMWSB aufgrund
der
Beanstandungen
Frage 19: Jährlich
erhobene
Erfolgskriterien
enthalten
Frage 20: Zahl der
tatsächlich
geschaffenen
Wohnungen als
Erfolgsindikator
erfasst
Frage 21: Baukosten
als Indikator erfasst
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Kapitel Titel Soll Ist
2501 882 06 Finanzhilfe Sozialer Wohnungsbau Nein Nein RegioKontext GmbH, Berlin 2502 544 61 207.000 207.000 Nein Nein Nein - - Ja Ja Ja (nicht als
Erfolgsindikator)
2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Ja Nein KfW 2501 891 03 Ist Gegenstand
der KfW
Vergütungsabrec
hnung für die
Durchführung
des
Förderporgamms
.
Ist Gegenstand
der KfW
Vergütungsabre
chnung für die
Durchführung
des
Förderporgamm
s.
Nein Nein Ja BRH beanstandet, dass
mehrere Maßnahmen der
KfW zwar zu einer
Kostensenkung geführt
haben, der Anteil der
Vergütung der KfW aber
weiter zu hoch sei. Dies
liegt unter anderem an der
Kleinteiligkeit der
Programme und der
geringen Zuschusshöhe je
Förderung.
Gutachterliche
Überprüfung der
TMA, Befüllung
Zuwendungsdaten
bank, Anpassung
im Berichtswesen
der KfW
Ja Ja Nein
2502 882 11 Bund-Länder-Programm Städtebauförderung -
Programme: "Lebendige Zentren", "Sozialer
Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige
Erneuerung"
- - - 2502 882 11 0 0 Nein Nein ja, aktuell im
Rahmen der
laufenden BRH-
Prüfung der
Förderaktivitäten
des BMWSB auf
dem Gebiet der
Stadtentwicklung
entfällt, da noch keine
Prüfergebnisse vorliegen
- Nein - Nein
2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier - - entfällt, da Beauftragung vor 2022
erfolgte
2502 882 94 0 117.000 € Nein Nein Nein - - Nein - Nein
2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten - - entfällt, da Beauftragung vor 2022
erfolgte
2502 882 95 0 0 Nein Nein Nein - - Nein - Nein
2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF-
Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"
- - moyses und partners für ESF Plus-
Bundesprogramm
Die
Evaluationskosten
beziehen sich nicht
nur auf das
Programm BIWAQ,
sondern auf das
gesamte ESF Plus
Bundesprogramm,
mit mehreren
komplexen
Leistungsbausteinen.
Die Kosten für
einzelne ESF-
Programme, darunter
BIWAQ, sind nicht
ermittelbar.
- - - Nein Ja Nein - - Ja Nein Nein
Fragen 10-21 Seite 1 von 3
Anlage 4
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 10: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert?
Frage 11: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet?
Frage 12: Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt?
Frage 13: Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)
Frage 14: Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf?
Frage 15: Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
Frage 16: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft?
Frage 17: Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme?
Frage 18: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen?
Frage 19: Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden?
Frage 20 Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator?
Frage 21 Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator?
Frage 10: Inhaltlich geänderte
Förderprogramme
aufgrund Evaluation seit 2022
Frage 11: Beendete
Förderprogramme aufgrund
Evaluation seit 2022
Frage 12: Mit Evaluationen
beauftragte Gutachter,
Forschungseinrichtungen o. Ä.
seit 2022
Frage 13: Kosten für diese Evaluationen seit 2022
Frage 14:
Mitnahmeeffek
te
Frage 15:
Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsun
tersuchungen seit
2022
Frage 16: Prüfung
durch den BRH
seit 2022
Frage 17: Beanstandungen
des BRH die
Erfolgskontrolle oder
Wirtschaftlichkeit
betreffend
Frage 18:
Maßnahmen des
BMWSB aufgrund
der
Beanstandungen
Frage 19: Jährlich
erhobene
Erfolgskriterien
enthalten
Frage 20: Zahl der
tatsächlich
geschaffenen
Wohnungen als
Erfolgsindikator
erfasst
Frage 21: Baukosten
als Indikator erfasst
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Kapitel Titel Soll Ist
2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities Die Steuerung und fachliche
Begleitung des Förderprogramms
wird laufend überprüft und weiter
entwickelt. Dabei fließen auch die
Ergebnisse der Evaluationen ein.
- Die bisherige Evaluation wurde
durch die Prognos AG
durchgeführt.
2502 883 01 Laut
Angebot:1.120.3
75 Euro (keine
separate
Veranschlagung
im Haushalt)
1.025.843 € Nein Ja Ja Der BRH hat das Fehlen
konkret messbarer Ziele
und die aus seiner Sicht zu
hohen Kosten der
fachlichen Begleitung
kritisiert.
Das BMWSB hat
ein Zielsystem
entwickelt und die
Kosten der
fachlichen
Begleitung
reduziert.
Ja Nein Nein
2501 661 01 Förderung des Erwerbs von
Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
Wohnraum (KfW-Bankengruppe
Nein Nein - - 37657 - - - Ja Nein - - Ja Ja Nein
6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Ja Nein KfW 6093 891 71 Ist Gegenstand
der KfW
Vergütungsabrec
hnung für die
Durchführung
des
Förderporgamms
.
Ist Gegenstand
der KfW
Vergütungsabre
chnung für die
Durchführung
des
Förderporgamm
s.
Nein Nein Ja BRH beanstandet, dass
mehrere Maßnahmen der
KfW zwar zu einer
Kostensenkung geführt
haben, der Anteil der
Vergütung der KfW aber
weiter zu hoch sei. Dies
liegt unter anderem an der
Kleinteiligkeit der
Programme und der
geringen Zuschusshöhe je
Förderung. (bezieht sich auf
AU (alt) 2501 89103)
Gutachterliche
Überprüfung der
TMA, Befüllung
Zuwendungsdaten
bank, Anpassung
im Berichtswesen
der KfW (bezieht
sich auf AU (alt)
2501 89103)
Ja Ja Nein
6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen
bis mittleren Einheiten (KNN)
Nein Nein Prognos, IREES, Neitzel
Consultants
6093 893 71 200 200 - Ja Nein - - Ja Ja Nein
6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Nein Nein Prognos, IREES, Neitzel
Consultants
6092
6093
893 15
893 72
189
200
189
200
- Ja Nein - - Ja Ja Nein
6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Nein Nein - - - - - - Ja Nein - - Ja Ja Nein
6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Nein Nein - 6093 893 74 194.300 194.300 - Ja Nein - - Ja Ja Ja (nicht als
Erfolgsindikator)
6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Nein Nein - - - - - - Ja Nein - - Ja Ja Nein
2501 686 81 Forschungs- und Entwicklungsförderung im
Baubereich
- - Frauenhofer Institut für System-
und Innovationsforschung
Karlsruhe
2501 686 81 236.810,80 - - Nein Nein - Nein Nein Nein Nein
2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im
Gebäudebereich
- - offen - - - - - Ja Nein - Nein Nein Nein Nein
2501 686 07 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für
Baumaschinen
- - - - - - - - Nein Nein - Nein Nein Nein Nein
2502 882 93 Förderung von Investitionen in nationale Projekte
des Städtebaus
- - - 2502 882 93 0 0 Nein Nein Nein - - Nein Nein Nein
2502 89352 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung
- - S. Antwort auf Frage 4 2502 882 11 Nein Nein Nein - Nein ja Nein Nein
2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung - - - - 0 0 Nein Nein Nein - Nein Nein Nein
2502 633 81 Förderung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte
- - - - Nein Nein Nein - - Nein Nein Nein
Fragen 10-21 Seite 2 von 3
Anlage 4
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frage 10: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert?
Frage 11: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet?
Frage 12: Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt?
Frage 13: Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)
Frage 14: Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf?
Frage 15: Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
Frage 16: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft?
Frage 17: Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme?
Frage 18: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen?
Frage 19: Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden?
Frage 20 Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator?
Frage 21 Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator?
Frage 10: Inhaltlich geänderte
Förderprogramme
aufgrund Evaluation seit 2022
Frage 11: Beendete
Förderprogramme aufgrund
Evaluation seit 2022
Frage 12: Mit Evaluationen
beauftragte Gutachter,
Forschungseinrichtungen o. Ä.
seit 2022
Frage 13: Kosten für diese Evaluationen seit 2022
Frage 14:
Mitnahmeeffek
te
Frage 15:
Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsun
tersuchungen seit
2022
Frage 16: Prüfung
durch den BRH
seit 2022
Frage 17: Beanstandungen
des BRH die
Erfolgskontrolle oder
Wirtschaftlichkeit
betreffend
Frage 18:
Maßnahmen des
BMWSB aufgrund
der
Beanstandungen
Frage 19: Jährlich
erhobene
Erfolgskriterien
enthalten
Frage 20: Zahl der
tatsächlich
geschaffenen
Wohnungen als
Erfolgsindikator
erfasst
Frage 21: Baukosten
als Indikator erfasst
Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Kapitel Titel Soll Ist
6092 661 01 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss und
Kredit
Ja - es wurde aufgrund der
stärkeren Hebelwirkung in der
Fortführung 2025 nur noch auf
KfW 432 konzentriert
Der Kreditförderung 201/202
wurde nach 2023 nicht fortgeführt,
sie wurde zwar auch als wirksam
evaluiert, aber weniger stark als
KfW 432, daher Konzentration auf
KfW 432 in der Fortführung
6092 661 01 100.000 100.000 Ja Nein Nein - - Nein Nein Nein
6092 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel
Inhaltliche Änderungen und
Anpassungen fanden während der
Evaluierung statt.
Nein 6092 685 03 479.664,98 479.664,98 Nein Nein Ja Ziele des Förderprogramms
AulR seien nicht
hinreichend konkret bzw.
messbar.
Die Förderziele wurden
seitens BMWSB bewusst
übergeordnet formuliert,
um einer großen Anzahl von
interessierten Kommunen
zu ermöglichen, geeignete
Projektskizzen zu
formulieren und
einzureichen sowie
innovative und neuartige
Projektansätze zu fördern.
Es wurde im weiteren
Verfahren sichergestellt,
dass die geförderten Inhalte
den Zielen des
Förderprogramms
entsprechen.
BMWSB hat die
Anmerkungen des
BRH im
Förderaufruf der
5. Tranche
aufgegriffen und
die Förderziele im
Projektaufruf
konkretisiert
sowie mit
beispielhaften
förderfähigen
Maßnahmen
präzisiert.
Nein Nein Nein
2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur
(SJK 2015 -2021)
- - entfällt, da Beauftragung vor 2022
erfolgte
2502 891 01 Bestandteil der
Gesamtbeauftrag
ung
Bestandteil der
Gesamtbeauftra
gung
Nein Nein Ja Nein - Nein - Nein
6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur
(SJK 2022-2023)
- - - 6092 891 03 0 0 Nein Nein Nein - - Nein - Nein
6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - - - 6093 893 81 0 0 Nein Nein Nein - - Nein - Nein
1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und
Regionale Wertschöpfung, BMWSB-Anteil
- - Nein Nein Nein - - Nein Nein Nein
2502 686 81 Bundesprogramm Transnationale
Zusammenarbeit
Anpassungen für die neue EU-
Förderperiode ab 2028 geplant
- Beratungsraum GmbH, Leipzig 2502 686 81 70.000 € 60.690 € Nein Nein Nein - - Nein - -
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Relationen
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