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Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Antwort zu Drs. 21/7712)

dip / drucksache 08.09.2026 · WP 21 · 21/8001 · Antwort · Original ↗

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Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Antwort zu Drs. 21/7712) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8001 21. Wahlperiode 08.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7712 – Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veranschlagt im Bundeshaushalt 2026 (Einzelplan 25) erhebliche Mittel für Förderprogramme in den Bereichen Wohnungsbau, Wohneigentum, Stadtentwicklung und Kommunen. Nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO sind für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich begleitender und abschließender Erfolgskontrollen durchzuführen. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt bemängelt, dass die Erfolgskontrolle von Förderprogrammen des Bundes lückenhaft bleibt. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach Stand, Kriterien und Ergebnissen der Evaluation der Förderprogramme des BMWSB. Begriffsbestimmung: Soweit im Folgenden von „Förderprogrammen des BMWSB“ die Rede ist, sind sämtliche vom BMWSB fachlich verantworteten Förder- und Finanzhilfen gemeint, einschließlich der über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzten Programme sowie der steuerlichen Förderung (etwa der Sonderabschreibung nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EstG)), unabhängig davon, aus welchem Einzelplan die Mittel bereitgestellt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Hinsichtlich der Sonderabschreibung nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EstG) weist sie darauf hin, dass es sich nicht um eine „vom Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglicht keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 8. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. BMWSB fachlich verantwortete Förder- und Finanzhilfen handelt“. Für die steuerliche Ausgestaltung und fachliche Federführung der Sonderabschreibung ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig. Im Folgenden werden die Fragen – entsprechend der Fragestellung – lediglich hinsichtlich Programmen unter „fachlicher Verantwortung“ des BMWSB beantwortet. Eine umfassende Beantwortung der Fragen ist in der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht möglich. Die für die Antwort erforderlichen Daten liegen dem BMWSB zwar grundsätzlich vor, müssen jedoch für die konkreten Fragestellungen in Teilen manuell aggregiert und statistisch aufbereitet werden. Aufgrund der Kürze der Frist und des damit verbundenen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwands konnten Auswertungen zumindest teilweise bis zum Ablauf der Frist nicht abgeschlossen werden.  1. Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte tabellarisch, zusätzlich maschinenlesbar – etwa im CSV- oder XLSX-Format – mit je Programm folgenden Angaben a) Haushaltskapitel und Haushaltstitel, Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie Programmstart, b) Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem Programmstart ab diesem, c) Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert), d) Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung) sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche, kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger), e) Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges), f) mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle, etwa das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), KfW, Länder oder Projektträger) aufstellen)?  2. Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte tabellarisch mit je Programm a) Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges), b) Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts darstellen)?  3. Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren a) den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage, b) ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden, c) die zentralen Empfehlungen des Verfahrens, d) den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung), e) ob der Bericht veröffentlicht ist, wenn ja, unter welcher Fundstelle, und wenn nein, aus welchem Grund nicht, angeben)?  4. Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben) a) bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand, b) bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c) welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?  5. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben, a) seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b) die Begründung für das Unterbleiben, c) auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d) ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält)?  6. Welche Kriterien bzw. Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?  7. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?  8. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?  9. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? 10. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert? 11. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet? 12. Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt? 13. Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)? 14. Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf? 15. Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt? 16. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft? 17. Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme? 18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen? 19. Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden? 20. Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator? 21. Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator? Die Fragen 1 bis 21 werden gemeinsam durch die Anlagen 1 bis 4 beantwortet.* 22. Plant die Bundesregierung, künftig für sämtliche Förderprogramme des BMWSB ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem einzuführen? Das BMWSB plant keine Einführung eines einheitlichen Evaluations- und Berichtssystems für sämtliche Förderprogramme entsprechend der Fragestellung. Unterschiedliche Ziele und Anforderungen der verschiedenen Förderprogramme erfordern auch künftig mindestens teilweise spezifische Evaluationen. Zudem sind teilweise programmspezifische Vorgaben zu Berichten zu beachten. Gleichwohl plant das BMWSB im Rahmen der Weiterentwicklung der Ressortforschung Evaluierungsverfahren von Programmen weiter auszubauen und soweit möglich und zweckmäßig zu harmonisieren. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8001 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 1: Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte eine tabellarische, zusätzlich maschinenlesbare Aufstellung - etwa im CSV- oder XLSX-Format - mit je Programm folgenden Angaben: a. Haushaltskapitel und -titel, Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie Programmstart, b. Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem Programmstart ab diesem, c. Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert), d. e. Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges), f. mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle, etwa BBSR, BBR, KfW, Länder oder Projektträger)? Frage 1: Bestehende Förderprogramme a) Kapitel / Titel /Förderprogramm /Rechtsgrundlage / Start Förderprogramm b) Ausgabemittel im Bundeshaushalt (Angaben in tausend Euro) c) Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert?) d) Zuwendungsart sowie Kreis der Zuwendungsempfänger e) Finanzierungsart und Förderinstrument f) mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle) Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Rechtsgrundlage Start Förderprogramm 2022 2023 2024 2025 2026 Zuwendungsart Kreis der Zuwendungsempfänger Finanzierungsart Förderinstrument Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll 2501 882 06 Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau Art 104d GG, Verwaltungsvereinbarungen Sozialer Wohnungsbau und Junges Wohnen 2020 750.000 568.060 1.275.000 1.182.077 1.582.500 1.656.001 2.027.500 2.139.908 2.652.500 Schaffung neuen Wohnraums durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), und Modernisierung von Wohnraum. Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zinsverbilligtes Darlehen, (Tilgungs-)Zuschuss Zuständigkeit liegt bei den Ländern 2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Förderrichtlinie 04/2009 (zunächst als zinsverbilligter KfW-Kredit) 105.000 54.473 70.250 39.917 91.800 56.176 131.000 49.261 33.450 Barrierereduzierung im Wohnungsbestand Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zuschuss KfW 2502 882 11 Bund-Länder-Programm Städtebauförderung - Programme: "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" Art. 104b GG, §§ 164 ff. BauGB, Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung, Förderrichtlinien der Länder Bund-Länder-Programm Städtebauförderung - Programme bestehen seit 1971; aktuelle Teilprogramme seit 2020 "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" 790.000 712.143 790.000 787.303 762.350 800.976 639.900 781.131 504.250 Integrierte Stadtentwicklung; Im Einzelnen siehe Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB; unmittelbare Umsetzung obliegt den für Stadtentwicklung zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder (Bundesfinanzilfen) 2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Finanzhilfe nach Artikel 104b GG, Verwaltungsvereinbarungen IPakt Soziale Integration im Quartier 2017-2020 Bund-Länder-Programm 2017 - 2020; Ausfinanzierung bis 2024 140.000 140.772 80.000 120.528 30.000 89.774 - 67.992 - Orte der Intergration: U.a. Bürgerhäuser, KiTA, Bibliotheken, Sportstätten, Spielplätze - vorwiegend investive Maßnahmen Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB; unmittelbare Umsetzung obliegt den für Stadtentwicklung zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder (Bundesfinanzilfen) 2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten Finanzhilfen nach Artikel 104b GG, Verwaltungsvereinbarungen IPakt Sportstätten 2020-2022 Bund-Länder-Programm 2020 - 2022; Ausfinanzierung bis 2026 73.000 49.241 60.500 63.167 60.500 86.865 44.000 81.270 16.500 Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Sanierung und dem Ausbau von kommunalen Sportstätten im städtebaulichen Kontext Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB; unmittelbare Umsetzung obliegt den für Stadtentwicklung zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder (Bundesfinanzilfen) 2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF- Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" Förderrichtlinie BIWAQ IV 2018 - 2022; BIWAQ V: 2023 - 06.2026; BIWAQ V Verlängerung und BIWAQ VI laufend 9.235 22.502 Ist höher als Soll durch Kofinanzierung EU 15.202 12.365 Ist höher als Soll durch Kofinanzierung EU 13.703 13.323 Ist höher als Soll durch Kofinanzierung EU 13.703 20719 Ist höher als Soll durch Kofinanzierung EU 16.002 Finanzierungskompetenz nach Art. 104a GG Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss Dt. Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See (DRV KB)S und BBSR 2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities KfW-Merkblatt 436 (https://www.kfw.de/PDF/Download- Center/F%C3%B6rderprogramme- (Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF- Dokumente/6000004472_M_436_Smart_Cit ies.pdf) 2019, zwei weitere Förderstaffeln wurden in 2020 und 2021 ausgewählt. 83.000 39.659 125.250 59.489 126.687 89.071 128.800 103.068 98.000 Stärkung kommunaler Handlungsfähigkeit. Entwicklung übertragbarer Smart-City-Ansätze mit Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland. Veröffentlichung der (digitalen) Lösungen als Open-Source. Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss KfW: Finanziell/Administrativ, fachlich: PD GmbH (Ab 01.07.2026), zuvor: DLR PT. 2502 882 93 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus §§ 23, 44 BHO i.V.m. Projektaufrufen Bundesprogramm - Start 2014 63.750 39.759 69.375 50.916 65.250 60.708 55.000 56.591 36.250 Förderzweck: Förderung von investiven sowie konzeptionellen Projekten mit besonderer nationaler bzw. internationaler  Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichen Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotential  Fördergegenstände: investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug i.S. des o.g. Förderzwecks  Projektförderung Kommunal Festbetragsfinanzierung Zuschuss BBSR 2502 893 52 neu: 893 34 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung Beschluss des Haushaltsausschusses 2018 13.852 1.809 37.657 5.967 38.910 9.992 38.730 8.994 26.110 Förderzweck: Umsetzung beispielhafter Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für nachhaltige Stadterneuerung; Rückschlüsse für die Weiterentwicklung der Bund-Länder- Städtebauförderung Fördergegenstand: Gesamtmaßnahmen mit mehreren Einzelmaßen zur integrierten Entwicklung, inkl. Konzepte, Projektmanagement, Bürgerbeteiligung, bauliche Maßnahmen, Maßnahmen im öffentlichen Raum in den Kommunen Duisburg Erfurt, Hamburg, Plauen, Rostock, Saarbrücken Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR 2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung ROG 1996 3.200 1.641 3.200 2.093 3.200 2.264 3.136 2.580 3.072 Förderzweck: Praxiserprobung innovativer Ansätze: Aktive Impulse für die praktische Erprobung, Umsetzung und Weiterentwicklung neuartiger raumordnerischer sowie regionalplanerischer Handlungsansätze, Instrumente und Kooperationsformen in den Regionen.Wissens- und Praxistransfer: Ableitung verallgemeinerbarer, übertragbarer Erkenntnisse aus den Modellregionen für andere Teilräume und Akteure in ganz Deutschland.Politikberatung & Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen: Erarbeitung fundierter Empfehlungen für Anpassungen der gesetzlichen, planerischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Bundes und der Länder im Bereich der Raumordnung.Kooperation von Planungsebenen: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, regionalen Planungsgemeinschaften, Kommunen sowie Wissenschaft und Zivilgesellschaft.Fördergegenstand:Modellvorhaben und Pilotprojekte: Vor-Ort-Projekte in ausgewählten Modellregionen oder Kommunen, die konkrete planerische Lösungen zu aktuellen raumordnerischen Herausforderungen (z. B. Daseinsvorsorge, Flächensparen, Klimaanpassung, Wohnungsbaupotenziale, interkommunale Gewerbeentwicklung, Strukturwandel) erproben.Wissenschaftliche Begleitforschung & Auswertungsstudien: Vergleichende Analysen, Erstellung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Monitoring-Tools und Gutachten zur wissenschaftlichen Auswertung der Modellvorhaben.Fachdialoge und Transferformate: Organisation von Workshops, Fachkonferenzen, Expertennetzwerken und Publikationen zur bundesweiten Verbreitung der Ergebnisse. Projektförderung Sonstige öffentliche Empfänger Festbetragsfinanzierung Zuschuss BBSR 2502 633 81 Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte Beschluss des Deutschen Bundestages 2024 - - - - 2.000 462 2.000 2.198 6.000 Unterstützung der Regionen bei der Erstellung und Weiterentwicklung strategischer Regionalentwicklungskonzepte sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen integrierter Regionalentwicklung Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR 2502 686 81  Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit §§ 23, 44 BHO i.V.m. Projektaufrufen 2004 500 484 500 273 500 518 500 423 500 Unterstützung von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus Deutschland, die an den Programmen der Europäischen transnationalen Zusammenarbeit, Interreg B, teilnehmen. Mit dem Bundesprogramm verfolgt der Bund bundeseinheitliche Ziele, die in den Leitbildern der Raumentwicklung für Deutschland und in der Territorialen Agenda 2030 konkretisiert sind und fördert entsprechende Projekte. Projektförderung Sonstige öffentliche Empfänger Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR 6092 661 01 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss und Kredit Förderrichtlinie 15.11.2011 73.139 16.634 70.393 20.433 45.349 30.147 41.447 23.867 38.492 Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen und Sanierungsmanagement/ Finanzierung quartiersbezogener Investitionen in den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Sonstiges KfW Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung) sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche, kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger), Frage 1 (a-f) Seite 1 von 2 Anlage 1 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 1: Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte eine tabellarische, zusätzlich maschinenlesbare Aufstellung - etwa im CSV- oder XLSX-Format - mit je Programm folgenden Angaben: a. Haushaltskapitel und -titel, Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie Programmstart, b. Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem Programmstart ab diesem, c. Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert), d. e. Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges), f. mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle, etwa BBSR, BBR, KfW, Länder oder Projektträger)? Frage 1: Bestehende Förderprogramme a) Kapitel / Titel /Förderprogramm /Rechtsgrundlage / Start Förderprogramm b) Ausgabemittel im Bundeshaushalt (Angaben in tausend Euro) c) Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert?) d) Zuwendungsart sowie Kreis der Zuwendungsempfänger e) Finanzierungsart und Förderinstrument f) mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle) Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Rechtsgrundlage Start Förderprogramm 2022 2023 2024 2025 2026 Zuwendungsart Kreis der Zuwendungsempfänger Finanzierungsart Förderinstrument Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung) sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche, kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger), 2501 661 01 Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW- Bankengruppe Förderrichtlinie 2022 600.000 1.452 2.600.000 2.679.000 3.800.000 1.464.000 7.175.000 3.123.000 9.600 Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland bei einer Neugründung und bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zinsverbilligung KfW 6092 685 03 neu: 883 01 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel Beschluss des Deutschen Bundestag, §§ 23, 44 der BHO Start 2020 135.908 3.855 162.717 15.601 277.200 52.178 249.855 78.050 254.971 Investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit Wirksamkeit für Klimaschutz und Klimaanpassung sowie investitionsbegleitende- und verbeitende Maßnahmen Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BMWSB/BBSR 2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2015 -2021) §§ 23, 44 BHO und Beschlüsse des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestags 2015 252.500 85.016 228.355 140.300 240.000 178.854 240.000 214.143 194.645 Unterstützung der Kommunen beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Gefördert wird die umfassende Sanierung und in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR, Projektträger Jülich 6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2022-2023) §§ 23, 44 BHO und Beschlüsse des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestags 2022 27.000 602 32.000 6.840 124.605 24.995 229.413 54.396 358.138 Unterstützung der Kommunen beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Gefördert wird die umfassende Sanierung und in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Fördergegenstand sind ausschließlich Gebäude und Freibäder; der Fokus liegt auf der energetischen Sanierung. Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung (SJK 2022) und Festbetragsfinanzierung (SJK 2023) Zuschuss BBSR 6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) §§ 23, 44 BHO und Beschlüsse des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestags 2025 - - - - - - 5.000 5.000 833.000 Unterstützung der Kommunen beim Erhalt ihrer Sportstätteninfrastruktur und Abbau des Sanierungsstaus. Gefördert wird die umfassende Sanierung und in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt). 250.000 T Euro sind ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern vorgesehen. Projektförderung Kommunal Festbetragsfinanzierung Zuschuss BBSR 1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung, BMWSB- Anteil Beschluss des Deutschen Bundestages 2019 13.062 10.273 14.685 10.845 11.594 7.537 10.192 6.123 8.461 Finanzierung von Vorhaben, die beispielhaften Charakter haben können, neue Themen oder Ideen aufgreifen und unterstützen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen Projektförderung Kommunal Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR 6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Förderrichtlinie 04/2026 (Neuveranschlagung im SVIK) - - - - - - - - 7.500 Barrierereduzierung im Wohnungsbestand Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zuschuss KfW 6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) Förderrichtlinie 2024 im Einzelplan 25 Kap. 2501 ab 2025 im SVIK - - - - 10.000 3.000 20.000 4.805 35.828 Neubau  und Ersterwerb klimafreundlicher, flächeneffizienter und bezahlbarer Wohngebäude und Nichtwohngebäude Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zinsverbilligung und Zuschuss KfW 6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Förderrichtlinie 2023 und 2024 im KTF ab 2025 im SVIK - - 10.500 7.896 100.676 24.732 243.606 17.517 383.009 Neubau  und Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude und Nichtwohngebäude Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zinsverbilligung und Zuschuss KfW 6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Richtlinie 2026 - - - - - - 180 24 7.240 Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum Projektförderung Alle Investorengruppen Anteilfinanzierung Zuschuss KfW 6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Richtlinie 2023 im KTF ab 2025 im SVIK - - 4.900 4.522 38.850 6.302 37.722 12.980 41.235 Neubau und Erstkauf  selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zinsverbilligung KfW 6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Richtlinie 2024 im KTF ab 2025 im SVIK - - - - 10.000 0 25.900 1.556 26.990 Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung, das bzw. die nach dem Erwerb energieeffizient saniert wird Projektförderung Privat Anteilfinanzierung Zinsverbilligung KfW 2501 686 81 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich Förderrichtlinie (nach Maßgabe von §§ 23 und 44 BHO) 2006 16 350 11 270 17 014 11 589 16 041 12 872 16 041 13 696 14 034 Projekte, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substantiellen Beitrag zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat dabei einen hohen Stellenwert. Bestandteil eines jeden Projekts ist die anwendungsgerechte Aufbereitung der Forschungserkenntnisse für die Praxis und die adressatenorientierte Kommunikation. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie der Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung sollen gestärkt werden. Projektförderung Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. Universitäten und Hochschulen), Unternehmen oder Einzelpersonen, aber auch Forschungsverbünde bzw. Kooperationen mehrerer Forschungspartner Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR 2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich Förderaufruf (nach Maßgabe von §§ 23 und 44 BHO) 2024 - - - - 2 600 - 8 000 0 367 16 000 Projekte, die im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder des Rückbaus von Gebäuden durchgeführt werden und neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dabei sollen die Projekte eine öffentlich erfahrbare Impulswirkung haben. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat einen hohen Stellenwert. Die Projekte sollen durch geeignete Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden. Unterstützt werden neue bauliche, technische, soziale und organisatorische Lösungsansätze zur Dekarbonisierung und Reduzierung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs. Dabei soll die experimentelle Umsetzung von marktnahen Produkten, Bauweisen, Planungsmethoden oder Kooperationsformen im Rahmen einer baulichen Maßnahme gefördert werden. Projektförderung Alle natürlichen und juristischen Personen (z. B. Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen), die als Bauherrinnen und Bauherren agieren. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft) Anteilfinanzierung Zuschuss BBSR Frage 1 (a-f) Seite 2 von 2 Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 2: a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges), b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts? Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben): a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage, b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden, c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens, d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung), e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)? Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022 Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und Leitfrage b) angestrebtes Ziel und Wirtschaftlichkeit c) zentrale Empfehlungen des Verfahrens d) Umsetzungsstand der Empfehlungen Begründung bei Ablehnung e) Bericht veröffentlicht Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung 2501 882 06 Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau externe Evaluation abgeschlossen Dez 24 Evaluierung der Bundesfinanzhilfe insbesondere mit Blick auf Relevanz, instrumentelle Eignung und Wirkung bestätigt Finanzhilfe auf hohem Niveau verstetigen, Geltungsdauer der Verwaltungsvereinbarung verlängern, Berichtswesen verbessern und Zeitreihenfähigkeit erhalten umgesetzt - https://www.bbsr.bund.de/B BSR/DE/veroeffentlichungen /bbsr-online/2025/bbsr- online-055-2025.html - 2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Sonstiges abgeschlossen (bezieht sich auf die durch die KfW beauftragte TMA Überprüfung) 01.06.2026 Überprüfung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) nur eingeschränkt bestätigt Straffung und Vereinfachung der TMA in Planung; (abhängig von Fortführung des Programms ab 2027 ff.) - - Teil einer internen Weiterentwicklung, wird nicht veröffentlicht. 2502 882 11 Bund-Länder-Programm Städtebauförderung - Programme: "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" externe Evaluation vorgesehen - - - - - - - - 2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Wirkungsanalyse laufend seit 2021 - - - - - - - 2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten Wirkungsanalyse laufend seit 2021 - - - - - - - 2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF- Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" externe Evaluation laufend seit 2024 - - - - - - - Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je Programm: Fragen 2-3 Seite 1 von 4 Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 2: a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges), b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts? Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben): a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage, b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden, c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens, d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung), e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)? Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022 Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und Leitfrage b) angestrebtes Ziel und Wirtschaftlichkeit c) zentrale Empfehlungen des Verfahrens d) Umsetzungsstand der Empfehlungen Begründung bei Ablehnung e) Bericht veröffentlicht Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je Programm: 2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities verwaltungsinterne Erfolgskontrolle abgeschlossen Dez 21 Untersuchungsgegenstand war eine Standortbestimmung der ersten Förderstaffel nach einem Jahr Förderung und Entwicklung eines Bezugsrahmens für die folgende Evaluation. nicht einschlägig, s. Fundstelle S. Fundstelle umgesetzt - https://www.bbsr.bund.de/B BSR/DE/forschung/fachbeitr aege/digitalisierung/monitori ng-smart-cities/01- start.html?pos=1 - 2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities externe Evaluation abgeschlossen Es wurden mehrere Evaluationen durchgeführt. Die Fragestellungen und Ergebnisse können an der angegebenen Fundstelle eingesehen werden. Jedoch läuft das Programm auch noch. weitgehend bestätigt S. Fundstelle umgesetzt - https://www.smart-city- dialog.de/evaluationen- derfoerderstaffeln-1-bis-3 Die Prozess-Evaluationen wurden nicht veröffentlicht, weil sie lediglich den Projektfortschritt dokumentierten und in die Ergebnisse der drei (veröffentlichten) Ex Post Evaluationen eingegangen sind. Die Halbzeitevaluation wurde nicht veröffentlicht, weil sie gezielt als interner Prozess von BMWSB und BBSR angelegt war, um Konzeption und Neuvergabe des Nachfolgeauftrages (ab 30.06.2026) der fachlichen Projektbegleitung vorzubereiten. 2501 661 01 Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW- Bankengruppe externe Evaluation laufend 23.03.2026 - - - - - - - 6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Sonstiges abgeschlossen (bezieht sich auf die durch die KfW beauftragte TMA Überprüfung) 01.06.2026 Überprüfung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) nur eingeschränkt bestätigt Straffung und Vereinfachung der TMA in Planung; (abhängig von Fortführung des Programms ab 2027 ff.) - - Teil einer internen Weiterentwicklung, wird nicht veröffentlicht. Fragen 2-3 Seite 2 von 4 Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 2: a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges), b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts? Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben): a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage, b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden, c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens, d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung), e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)? Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022 Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und Leitfrage b) angestrebtes Ziel und Wirtschaftlichkeit c) zentrale Empfehlungen des Verfahrens d) Umsetzungsstand der Empfehlungen Begründung bei Ablehnung e) Bericht veröffentlicht Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je Programm: 6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) externe Evaluation laufend 10.02.2025 - - - - - - - 6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) externe Evaluation laufend 10.02.2025 - - - - - - - 6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Sonstiges vorgesehen - - - - - - - - 6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) externe Evaluation laufend 10.02.2025 - - - - - - - 6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Sonstiges vorgesehen - - - - - - - - 2501 686 81 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich externe Evaluation laufend Apr 26 - - - - - - - 2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich verwaltungsinterne Erfolgskontrolle vorgesehen ab 2028 - - - - - - - 2501 686 07 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen - - - Ohne, geringer Abruf der Fördergelder aufrgund fehlendem Bedarf. - - - - - - 2502 882 93 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus verwaltungsinterne Erfolgskontrolle laufend 2014 - - - - - - - 2502 893 52 neu: 893 34 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung verwaltungsinterne Erfolgskontrolle laufend 2023 - - - - - - - 2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung verwaltungsinterne Erfolgskontrolle laufend 2020 - - - - - - - 2502 633 81 Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte Sonstiges laufend 2026 - - - - - - - Fragen 2-3 Seite 3 von 4 Anlage 2 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 2: a. Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges), b. Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts? Frage 3: Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben): a. den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage, b. ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden, c. die zentralen Empfehlungen des Verfahrens, d. den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung), e. ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)? Frage 2: Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen seit 2022 Frage 3: Ergebnisse der Evaluationen und Erfolgskontrollen seit 2022 Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) Art des Verfahrens b) Status mit Datum a) Untersuchungsgegenstand und Leitfrage b) angestrebtes Ziel und Wirtschaftlichkeit c) zentrale Empfehlungen des Verfahrens d) Umsetzungsstand der Empfehlungen Begründung bei Ablehnung e) Bericht veröffentlicht Status Datum Ja - Fundstelle Nein - Begründung Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je Programm: 6092 661 01 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss und Kredit externe Evaluation abgeschlossen Apr 24 Wirkungen und Effekte des Programms Energetische Stadt-sanierung anhand seiner Förderbausteine Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen (KfW 432) im Zeitraum 2018-2021, Durchführung eines Sanierungsmanagements (KfW 432) für die Jahre 2011-2021 sowie Investitionen in Versorgungs- /Infrastrukturmaßnahmen (KfW 201/202) für die Jahre 2017-2021. bestätigt Stärkung insbesondere der Konzeptförderung und Sanierungsmanagement über KfW 432 umgesetzt - https://www.bbsr.bund.de/B BSR/DE/forschung/program me/weitere/ktf/ evaluierungfoerderprogramm energetischestadtsanierung/01-start.html - 6092 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel externe Evaluation laufend 2023 - - - - - - - 2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2015 -2021) verwaltungsinterne Erfolgskontrolle laufend 2020 - - - - - - - 6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2022-2023) externe Evaluation vorgesehen 2027 - - - - - - - 6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) externe Evaluation vorgesehen 2030 - - - - - - - 1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung, Anteil BMWSB Sonstiges laufend 2019 - - - - - - - 2502 686 81  Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit externe Evaluation abgeschlossen Okt 24 Überprüfung der Wirksamkeit und Zielerfüllung auf strategischer Programm- und auf operativer Projektebene sowie Erarbeitung von Empfehlungen zur Erfolgskontrolle und zur Weiterentwicklung bestätigt https://www.bbsr.bund.de/BB SR/DE/forschung/programme /weitere/sonstige/ analysebp- transnationalezusammenarbeit/ dlendbericht- kommentierung.pdf;jsessionid =0CDA68D9AD454702813A25 1D50769676.live11313?__blob =publicationFile&v=4 in Umsetzung - https://www.bbsr.bund.de/B BSR/DE/forschung/program me/weitere/sonstige/analyse -bp- transnationalezusammenarbeit/dl- endbericht.pdf?__blob=public ationFile&v=2 - Fragen 2-3 Seite 4 von 4 Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung? Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b. die Begründung für das Unterbleiben, c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält? Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde? Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht? Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht? Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022 Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur Erfolgskontrolle Fragen 7-9: Förderziele Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren a) seit wann ohne Verfahren b) Begründung c) Sicherstellung der Evaluation ohne Erfolgskontrolle d) Evaluation ab welchem Fördervolumen / welcher Programmlaufzeit 2502 Auftragnehmer Zeitraum erwarteter Abschluss Untersuchungsgegenstand Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln oder nur Absichtserklärung 2501 882 06 Finanzhilfe Sozialer Wohnungsbau - - - - Die Durchführung einer zweiten Evaluierung ist geplant - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Anzahl zusätzlich geförderter Wohneinheiten; kein konkreter Zielwert vollständig erreicht 2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss - - - - Eine Programmevaluierung ist geplant (über die bereits erfolgte Evaluation der TMA hinaus) - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Zielgerichteter Ressourceneinsatz; Förderfälle und Zahl geförderter Wohneinheiten u.a. teilweise erreicht 2502 882 11 Bund-Länder-Programm Städtebauförderung - Programme: "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" - - - - Evaluation für den Zeitraum Okt. 2026 bis Okt. 2027 geplant; Haushaltsmittel i. H. v. 150 T€ veranschlagt; Stand: in Ausschreibung. - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Hauptkriterien der Evaluation: Relevanz, Effektivität und Effizienz der Städtebauförderung zusätzliche Kriterien: Kohärenz, Wirkung und Nachhaltigkeit der Städtebauförderung Behebung städtebaulicher Missstände, Erhalt lebendiger Ortskerne und der Förderung nachhaltiger Entwicklungen; im Einzelnen siehe auch Verwaltungsvereinbarunge n Städtebauförderung 2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier empirica ag (2021- 2024); BBSR (2025- 2027) 2021-2027 2027 Umsetzung der Fördermaßnahmen durch Länder und Kommunen gemäß Verwaltungsvereinbar ung - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Als Kriterien gelten die Programmziele gemäß Verwaltungsvereinbarung (VV) Investitionspakt - Fragen 4-9 Seite 1 von 7 Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung? Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b. die Begründung für das Unterbleiben, c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält? Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde? Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht? Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht? Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022 Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur Erfolgskontrolle Fragen 7-9: Förderziele Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren a) seit wann ohne Verfahren b) Begründung c) Sicherstellung der Evaluation ohne Erfolgskontrolle d) Evaluation ab welchem Fördervolumen / welcher Programmlaufzeit 2502 Auftragnehmer Zeitraum erwarteter Abschluss Untersuchungsgegenstand Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln oder nur Absichtserklärung 2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (2021-2022), BBSR (2023-2027) 2022-2027 Ende 2027 Umsetzung der Fördermaßnahmen durch Länder und Kommunen gemäß Verwaltungsvereinbar ung - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Programmziele gemäß Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Sportstätten - 2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF- Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" moyses und partners 2024-2031 Anfang 2031 Untersuchungsgegens tand ist des gesamte ESF Plus- Bundesprogramm. Es werden folgende Kriterien untersucht: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert. Das Förderprogramm BIWAQ ist nur eines von 32 Förderprogrammen im ESF Plus- Bundesprogramm. Die Evaluation erfolgt aber auf Ebene der Förderschwerpunkte, nicht auf Ebene der Einzelförderprogramm e. Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Siehe Spalte H. Kriterien ergeben sich aus dem Art. 49 EU Dachverordnung - Fragen 4-9 Seite 2 von 7 Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung? Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b. die Begründung für das Unterbleiben, c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält? Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde? Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht? Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht? Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022 Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur Erfolgskontrolle Fragen 7-9: Förderziele Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren a) seit wann ohne Verfahren b) Begründung c) Sicherstellung der Evaluation ohne Erfolgskontrolle d) Evaluation ab welchem Fördervolumen / welcher Programmlaufzeit 2502 Auftragnehmer Zeitraum erwarteter Abschluss Untersuchungsgegenstand Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln oder nur Absichtserklärung 2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities Offen 2027, 2028, 2030 Offen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsana lyse Die jährlichen Evaluationen fokussieren sich auf die jeweilige Förderstaffel, die im betreffenden Jahr abgeschlossen wird. Bis zum Abschluss des Programms führt der Auftragnehmer außerdem eine Abschlussevaluation des Gesamprogramms durch. Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Es wurden drei Hauptziele definiert: Programmziel 1: Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen und intelligenten Lösungen, 2. Initiierung von Lernprozessen und Übertragung von Lösungen, 3. Erwirkung effektiver Beiträge für eine integrierte nachhaltige Stadtentwicklung Entsprechend Programmfortschritt überwiegend erreicht. 2501 661 01 Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe Empirica AG 23.03.2026- 15.01.2028 15.01.2028 KfW Programm zum Erwerb von Geossenschaftsanteile n - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - - 6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss - - - - Eine Programmevaluierung ist geplant (über die bereits erfolgte Evaluation der TMA hinaus) - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Zielgerichteter Ressourceneinsatz; Förderfälle und Zahl geförderter Wohneinheiten u.a. teilweise erreicht 6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) Prognos, IREES, Neitzel Consultants Förderjahre 2023, 2024, 2025 2026 für 2023 und 2024, 2027 für 2025 Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsana lyse - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Indikatoren zu Input-, Output- und Outcome - Fragen 4-9 Seite 3 von 7 Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung? Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b. die Begründung für das Unterbleiben, c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält? Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde? Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht? Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht? Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022 Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur Erfolgskontrolle Fragen 7-9: Förderziele Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren a) seit wann ohne Verfahren b) Begründung c) Sicherstellung der Evaluation ohne Erfolgskontrolle d) Evaluation ab welchem Fördervolumen / welcher Programmlaufzeit 2502 Auftragnehmer Zeitraum erwarteter Abschluss Untersuchungsgegenstand Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln oder nur Absichtserklärung 6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Prognos, IREES, Neitzel Consultants Förderjahre 2023, 2024, 2025 2026 für 2023 und 2024, 2027 für 2025 Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsana lyse - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Indikatoren zu Input-, Output- und Outcome - 6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) - - - - Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - - 6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Prognos Förderjahre 2023, 2024, 2025 2026 für 2023 und 2024, 2027 für 2025 Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsana lys - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - 6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) - - - - Absichtserklärung . . - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - - 2501 686 81 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich Frauenhofer Institut für System-und Innovationsforschung Karlsruhe 04/2026-09/2027 Sep 27 Analyse und Bewertung der Zielereichung und Wirkungen auf der Programm- und Projektebene Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Ziel der Untersuchung ist, welches neue Wissen durch die Förderung entstanden ist und in welchen Umfang konnte dieses Wissen in die Baupraxis übertragen werden und welche langfristigen Effekte haben sich daraus ergeben. - Fragen 4-9 Seite 4 von 7 Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung? Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b. die Begründung für das Unterbleiben, c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält? Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde? Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht? Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht? Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022 Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur Erfolgskontrolle Fragen 7-9: Förderziele Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren a) seit wann ohne Verfahren b) Begründung c) Sicherstellung der Evaluation ohne Erfolgskontrolle d) Evaluation ab welchem Fördervolumen / welcher Programmlaufzeit 2502 Auftragnehmer Zeitraum erwarteter Abschluss Untersuchungsgegenstand Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln oder nur Absichtserklärung 2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich - - - - Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Offen - 2501 686 07 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen - - - - - 2025 Kein Bedarf aufgrund geringem Abruf - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - - 2502 882 93 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Projektebene=BBSR laufend Programmende Umsetzung der Projekte gem. Zuwendungszweck - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Programmkriterien gem. Projektaufruf - Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung ILS/ empirica 2018-2028 2028 S. Frage 3 Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Prozessuale und inhaltliche Anforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung; u.a. Innovations- und Beteiligungsgrad, Multifunktionalität, Baukultur, Barrierearmut, Nachhaltigkeit sowie fachübergreifende Verwaltungsstrukturen - 2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung projektimmanent laufend laufend Wirksamkeit, Prozessoptimierung, Skalierung Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - - Fragen 4-9 Seite 5 von 7 Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung? Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b. die Begründung für das Unterbleiben, c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält? Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde? Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht? Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht? Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022 Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur Erfolgskontrolle Fragen 7-9: Förderziele Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren a) seit wann ohne Verfahren b) Begründung c) Sicherstellung der Evaluation ohne Erfolgskontrolle d) Evaluation ab welchem Fördervolumen / welcher Programmlaufzeit 2502 Auftragnehmer Zeitraum erwarteter Abschluss Untersuchungsgegenstand Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln oder nur Absichtserklärung 2502 633 81 Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte _ - - - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - - 6092 661 01 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss und Kredit prognos Evaluierung der Förderungen 2022/2023 Anfang 2027 KfW 432; Wirkung Quartierskonzepte und Sanierungsmanageme nt für CO2- Einsparung in Verbindung mit angestoßenen Investitionen; Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Beitrag zur CO2- Minderung vollständig erreicht 6092 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel DLR 1. und 2. Fördertranche Ende 2026 Bewertung der Wirksamkeit des Bundesprogramms hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Identifikation von Erfolgsfaktoren Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Wirkpotenziale in den Bereichen CO₂-Reduktion, Feinstaubminderung, städtische Kühlung und Wasserrückhaltevermögen vollständig erreicht 2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2015 -2021) Projektträger Jülich laufend Programmende (Abschluss aller Maßnahmen) Bewertung der Wirksamkeit des Bundesprogramms hinsichtlich der Programmkriterien - Programm wurde im Epl. 25 ab 2022 nicht fortgesetzt. - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Vorgaben aus den Projektaufrufen - Fragen 4-9 Seite 6 von 7 Anlage 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 4: Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a. bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand b. bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c. welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung? Frage 5: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a. seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b. die Begründung für das Unterbleiben, c. auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d. ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält? Frage 6: Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde? Frage 7: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht? Frage 8: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht? Frage 9: Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt? Frage 4: laufende und vorgesehene Evaluationen und Erfolgskontrollen Frage 5: Förderprogramme ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle ab 2022 Frage 6: Kriterien/Zielwerte zur Erfolgskontrolle Fragen 7-9: Förderziele Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm a) laufende Verfahren b) vorgesehene Verfahren a) seit wann ohne Verfahren b) Begründung c) Sicherstellung der Evaluation ohne Erfolgskontrolle d) Evaluation ab welchem Fördervolumen / welcher Programmlaufzeit 2502 Auftragnehmer Zeitraum erwarteter Abschluss Untersuchungsgegenstand Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln oder nur Absichtserklärung 6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2022-2023) - - - - Konkreter Zeitpunkt mit Haushaltsmitteln - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Vorgaben aus den Projektaufrufen - 6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - - - - Absichtserklärung - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Vorgaben aus den Projektaufrufen - 1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwickung und REgionale Wertschpfung, BMWSB-Anteil - - - - - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. - - 2502 686 81  Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit - - - - - - - - Die Gebotenheit einer Evaluation bemisst sich nicht allein anhand des Fördervolumens oder der Programmlaufzeit. Vorgaben aus den Projektaufrufen vollständig erreicht Fragen 4-9 Seite 7 von 7 Anlage 4 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 10: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert? Frage 11: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet? Frage 12: Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt? Frage 13: Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist) Frage 14: Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf? Frage 15: Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung durchgeführt? Frage 16: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft? Frage 17: Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme? Frage 18: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen? Frage 19: Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden? Frage 20 Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator? Frage 21 Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator? Frage 10: Inhaltlich geänderte Förderprogramme aufgrund Evaluation seit 2022 Frage 11: Beendete Förderprogramme aufgrund Evaluation seit 2022 Frage 12: Mit Evaluationen beauftragte Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. seit 2022 Frage 13: Kosten für diese Evaluationen seit 2022 Frage 14: Mitnahmeeffek te Frage 15: Durchführung von Wirtschaftlichkeitsun tersuchungen seit 2022 Frage 16: Prüfung durch den BRH seit 2022 Frage 17: Beanstandungen des BRH die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit betreffend Frage 18: Maßnahmen des BMWSB aufgrund der Beanstandungen Frage 19: Jährlich erhobene Erfolgskriterien enthalten Frage 20: Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator erfasst Frage 21: Baukosten als Indikator erfasst Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Kapitel Titel Soll Ist 2501 882 06 Finanzhilfe Sozialer Wohnungsbau Nein Nein RegioKontext GmbH, Berlin 2502 544 61 207.000 207.000 Nein Nein Nein - - Ja Ja Ja (nicht als Erfolgsindikator) 2501 891 03 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Ja Nein KfW 2501 891 03 Ist Gegenstand der KfW Vergütungsabrec hnung für die Durchführung des Förderporgamms . Ist Gegenstand der KfW Vergütungsabre chnung für die Durchführung des Förderporgamm s. Nein Nein Ja BRH beanstandet, dass mehrere Maßnahmen der KfW zwar zu einer Kostensenkung geführt haben, der Anteil der Vergütung der KfW aber weiter zu hoch sei. Dies liegt unter anderem an der Kleinteiligkeit der Programme und der geringen Zuschusshöhe je Förderung. Gutachterliche Überprüfung der TMA, Befüllung Zuwendungsdaten bank, Anpassung im Berichtswesen der KfW Ja Ja Nein 2502 882 11 Bund-Länder-Programm Städtebauförderung - Programme: "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" - - - 2502 882 11 0 0 Nein Nein ja, aktuell im Rahmen der laufenden BRH- Prüfung der Förderaktivitäten des BMWSB auf dem Gebiet der Stadtentwicklung entfällt, da noch keine Prüfergebnisse vorliegen - Nein - Nein 2502 882 94 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier - - entfällt, da Beauftragung vor 2022 erfolgte 2502 882 94 0 117.000 € Nein Nein Nein - - Nein - Nein 2502 882 95 Investitionspakt Sportstätten - - entfällt, da Beauftragung vor 2022 erfolgte 2502 882 95 0 0 Nein Nein Nein - - Nein - Nein 2502 686 05 Nationale Kofinanzierung des ESF- Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" - - moyses und partners für ESF Plus- Bundesprogramm Die Evaluationskosten beziehen sich nicht nur auf das Programm BIWAQ, sondern auf das gesamte ESF Plus Bundesprogramm, mit mehreren komplexen Leistungsbausteinen. Die Kosten für einzelne ESF- Programme, darunter BIWAQ, sind nicht ermittelbar. - - - Nein Ja Nein - - Ja Nein Nein Fragen 10-21 Seite 1 von 3 Anlage 4 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 10: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert? Frage 11: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet? Frage 12: Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt? Frage 13: Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist) Frage 14: Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf? Frage 15: Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung durchgeführt? Frage 16: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft? Frage 17: Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme? Frage 18: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen? Frage 19: Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden? Frage 20 Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator? Frage 21 Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator? Frage 10: Inhaltlich geänderte Förderprogramme aufgrund Evaluation seit 2022 Frage 11: Beendete Förderprogramme aufgrund Evaluation seit 2022 Frage 12: Mit Evaluationen beauftragte Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. seit 2022 Frage 13: Kosten für diese Evaluationen seit 2022 Frage 14: Mitnahmeeffek te Frage 15: Durchführung von Wirtschaftlichkeitsun tersuchungen seit 2022 Frage 16: Prüfung durch den BRH seit 2022 Frage 17: Beanstandungen des BRH die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit betreffend Frage 18: Maßnahmen des BMWSB aufgrund der Beanstandungen Frage 19: Jährlich erhobene Erfolgskriterien enthalten Frage 20: Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator erfasst Frage 21: Baukosten als Indikator erfasst Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Kapitel Titel Soll Ist 2502 883 01 Förderung von Modellprojekten Smart Cities Die Steuerung und fachliche Begleitung des Förderprogramms wird laufend überprüft und weiter entwickelt. Dabei fließen auch die Ergebnisse der Evaluationen ein. - Die bisherige Evaluation wurde durch die Prognos AG durchgeführt. 2502 883 01 Laut Angebot:1.120.3 75 Euro (keine separate Veranschlagung im Haushalt) 1.025.843 € Nein Ja Ja Der BRH hat das Fehlen konkret messbarer Ziele und die aus seiner Sicht zu hohen Kosten der fachlichen Begleitung kritisiert. Das BMWSB hat ein Zielsystem entwickelt und die Kosten der fachlichen Begleitung reduziert. Ja Nein Nein 2501 661 01 Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe Nein Nein - - 37657 - - - Ja Nein - - Ja Ja Nein 6093 891 71 Altersgerecht Umbauen - Zuschuss Ja Nein KfW 6093 891 71 Ist Gegenstand der KfW Vergütungsabrec hnung für die Durchführung des Förderporgamms . Ist Gegenstand der KfW Vergütungsabre chnung für die Durchführung des Förderporgamm s. Nein Nein Ja BRH beanstandet, dass mehrere Maßnahmen der KfW zwar zu einer Kostensenkung geführt haben, der Anteil der Vergütung der KfW aber weiter zu hoch sei. Dies liegt unter anderem an der Kleinteiligkeit der Programme und der geringen Zuschusshöhe je Förderung. (bezieht sich auf AU (alt) 2501 89103) Gutachterliche Überprüfung der TMA, Befüllung Zuwendungsdaten bank, Anpassung im Berichtswesen der KfW (bezieht sich auf AU (alt) 2501 89103) Ja Ja Nein 6093 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) Nein Nein Prognos, IREES, Neitzel Consultants 6093 893 71 200 200 - Ja Nein - - Ja Ja Nein 6093 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Nein Nein Prognos, IREES, Neitzel Consultants 6092 6093 893 15 893 72 189 200 189 200 - Ja Nein - - Ja Ja Nein 6093 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Nein Nein - - - - - - Ja Nein - - Ja Ja Nein 6093 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Nein Nein - 6093 893 74 194.300 194.300 - Ja Nein - - Ja Ja Ja (nicht als Erfolgsindikator) 6093 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Nein Nein - - - - - - Ja Nein - - Ja Ja Nein 2501 686 81 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich - - Frauenhofer Institut für System- und Innovationsforschung Karlsruhe 2501 686 81 236.810,80 - - Nein Nein - Nein Nein Nein Nein 2501 893 81 Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich - - offen - - - - - Ja Nein - Nein Nein Nein Nein 2501 686 07 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen - - - - - - - - Nein Nein - Nein Nein Nein Nein 2502 882 93 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - - - 2502 882 93 0 0 Nein Nein Nein - - Nein Nein Nein 2502 89352 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - - S. Antwort auf Frage 4 2502 882 11 Nein Nein Nein - Nein ja Nein Nein 2502 532 84 Modellvorhaben der Raumordnung - - - - 0 0 Nein Nein Nein - Nein Nein Nein 2502 633 81 Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte - - - - Nein Nein Nein - - Nein Nein Nein Fragen 10-21 Seite 2 von 3 Anlage 4 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD - BT-Drs. 21/7712 - Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frage 10: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert? Frage 11: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet? Frage 12: Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt? Frage 13: Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist) Frage 14: Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf? Frage 15: Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung durchgeführt? Frage 16: Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft? Frage 17: Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme? Frage 18: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen? Frage 19: Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden? Frage 20 Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator? Frage 21 Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator? Frage 10: Inhaltlich geänderte Förderprogramme aufgrund Evaluation seit 2022 Frage 11: Beendete Förderprogramme aufgrund Evaluation seit 2022 Frage 12: Mit Evaluationen beauftragte Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. seit 2022 Frage 13: Kosten für diese Evaluationen seit 2022 Frage 14: Mitnahmeeffek te Frage 15: Durchführung von Wirtschaftlichkeitsun tersuchungen seit 2022 Frage 16: Prüfung durch den BRH seit 2022 Frage 17: Beanstandungen des BRH die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit betreffend Frage 18: Maßnahmen des BMWSB aufgrund der Beanstandungen Frage 19: Jährlich erhobene Erfolgskriterien enthalten Frage 20: Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator erfasst Frage 21: Baukosten als Indikator erfasst Kapitel Titel Bezeichnung Förderprogramm/Teilprogramm Kapitel Titel Soll Ist 6092 661 01 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss und Kredit Ja - es wurde aufgrund der stärkeren Hebelwirkung in der Fortführung 2025 nur noch auf KfW 432 konzentriert Der Kreditförderung 201/202 wurde nach 2023 nicht fortgeführt, sie wurde zwar auch als wirksam evaluiert, aber weniger stark als KfW 432, daher Konzentration auf KfW 432 in der Fortführung 6092 661 01 100.000 100.000 Ja Nein Nein - - Nein Nein Nein 6092 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel Inhaltliche Änderungen und Anpassungen fanden während der Evaluierung statt. Nein 6092 685 03 479.664,98 479.664,98 Nein Nein Ja Ziele des Förderprogramms AulR seien nicht hinreichend konkret bzw. messbar. Die Förderziele wurden seitens BMWSB bewusst übergeordnet formuliert, um einer großen Anzahl von interessierten Kommunen zu ermöglichen, geeignete Projektskizzen zu formulieren und einzureichen sowie innovative und neuartige Projektansätze zu fördern. Es wurde im weiteren Verfahren sichergestellt, dass die geförderten Inhalte den Zielen des Förderprogramms entsprechen. BMWSB hat die Anmerkungen des BRH im Förderaufruf der 5. Tranche aufgegriffen und die Förderziele im Projektaufruf konkretisiert sowie mit beispielhaften förderfähigen Maßnahmen präzisiert. Nein Nein Nein 2502 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2015 -2021) - - entfällt, da Beauftragung vor 2022 erfolgte 2502 891 01 Bestandteil der Gesamtbeauftrag ung Bestandteil der Gesamtbeauftra gung Nein Nein Ja Nein - Nein - Nein 6092 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2022-2023) - - - 6092 891 03 0 0 Nein Nein Nein - - Nein - Nein 6093 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - - - 6093 893 81 0 0 Nein Nein Nein - - Nein - Nein 1005 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung, BMWSB-Anteil - - Nein Nein Nein - - Nein Nein Nein 2502 686 81  Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Anpassungen für die neue EU- Förderperiode ab 2028 geplant - Beratungsraum GmbH, Leipzig 2502 686 81 70.000 € 60.690 € Nein Nein Nein - - Nein - - Fragen 10-21 Seite 3 von 3

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