Schriftliche Frage 23 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen anvisiert, oder wird sie dies tun, um dem aus meiner Sicht zunehmend um sich greifenden Problem a…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 23 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen anvisiert, oder wird sie dies tun, um dem aus meiner Sicht zunehmend um sich greifenden Problem a…
Frage 23 (Tobias Matthias Peterka, AfD):
Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen anvisiert, oder wird sie dies tun, um dem aus meiner Sicht zunehmend um sich greifenden Problem antisemitischer Straftaten, die auf religiöser oder ausländischer Ideologie begründet sind, zu begegnen, und wenn ja, welche, (vgl. Bild – www.bild.de/politik/inland/dramatischeranstiegantisemitische-straftaten-in-sachsen-verfuenffach t-68d39b364a958e24fe6c0179 und Website des Bundeskriminalamtes – www.bka.de/DE/Unsere Aufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen202 4/PMKZahlen2024_node.html, abgerufen am 24. September 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. September 2025:
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen insbesondere in Anbetracht der gegenwärtigen von Ihnen angesprochenen Lage in engem und vertrauensvollem Austausch, um die Bedrohungslage laufend zu bewerten und notwendige Maßnahmen zum Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen zu treffen. Sie gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält. Nach dem beispiellosen terroristischen Angriff der HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) am 2. November 2023 die Betätigung der HAMAS sowie den HAMAS-Unterstützer-Verein „Samidoun“ verboten. Beide Verbote sind unanfechtbar. Über die sicherheitspolitische Bedeutung hinaus haben die Verbote auch konkrete, positive Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland entfalten können. Die in den Verboten enthaltene Auffassung, dass die Parole „From the river to the sea“ Kennzeichen beider Vereinigungen und ihre Verwendung somit strafbar ist, hat in vielen Fällen dazu geführt, dass Versammlungen mit entsprechenden Auflagen belegt wurden und strafrechtliche Verurteilungen erfolgten. Mit einem Rundschreiben vom 31. Oktober 2024 konkretisierte das BMI seine Rechtsauffassung dahingehend, dass auch das „rote Dreieck“ ein verbotenes Kennzeichen der HAMAS sei. Somit leisten die Verbote einen maßgeblichen Beitrag, die Verbreitung von Hass gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland erfolgreich einzudämmen. Für detailliertere Einordnungen zu den Auswirkungen des Nahostkonfliktes auf Antisemitismus in Deutschland verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2024, dort auf das Sonderkapitel „Auswirkungen des Nahostkonflikts und Antisemitismus“, auf den Seiten 47 bis 62. Das BMI hat zudem am 24. Juli 2024 das „Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten. Das IZH verbreitete als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurde durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Das IZH verbreitete nicht zuletzt einen aggressiven Antisemitismus unter seinen Anhängern. Überdies unterstützte es die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte Terrororganisation „Hizb Allah“. Mit der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) legte die Bundesregierung am 30. November 2022 erstmals eine Strategie vor, die ausschließlich auf die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens zielt. Die NASAS ist das Ergebnis eines rund zweijährigen intensiven Arbeits- und Diskussionsprozesses aller staatlichen Ebenen und vieler engagierter Akteure quer durch unsere Gesellschaft. Insbesondere wurde die Perspektive von Jüdinnen und Juden konsequent miteinbezogen. Zudem sieht die NASAS die dauerhafte Vernetzung aller staatlichen Ebenen vor: So hat eine eigens ins Leben gerufene Geschäftsstelle für die Bund-Länder- Kommission der Antisemitismusbeauftragten beim Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus im August 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Das BMI hat federführend im Dezember 2024 einen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgelegt, der den Bundestag bilanzierend über die Maßnahmen der Ressorts unterrichtet und Empfehlungen zur Verbesserung ausspricht. Diese Bundesregierung setzt sich nun nachhaltig für die Umsetzung seiner Empfehlungen ein. Dazu zählen insbesondere: • stärkere Evaluierung und Koordinierung vorhandener Programme und Projekte, • Wissenserweiterung und bessere Vernetzung des Wissens durch Forschungsausbau, • stärkere Berücksichtigung der Lebensrealität von Jüdinnen und Juden in Deutschland (Betroffenenperspektive). Das BMI wirkt in der im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handlungsbedarf aufgrund zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts“ mit. Der Jahresbericht für Präventionsmaßnahmen gegen Antisemitismus für das Jahr 2025 wurde in der IMK beschlossen. Auf EU-Ebene initiierte das BMI gemeinsam mit Österreich einen Austausch zu Antisemitismus im Rahmen einer Project based Collaboration (PbC) im Rahmen des EU Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation. Ziel ist es, den Austausch der EU-Staaten zu Prävention von Antisemitismus zu fördern. Ergebnisse sind unter anderem ein Praxishandbuch für Antisemitismusbekämpfung im Kontext Extremismusprävention und eine EU-weite Online-Übersicht von Projekten und Maßnahmen, die sich gegen Antisemitismus einsetzen. Das BMI förderte eine wissenschaftliche Fachtagung an der Universität Münster im November 2024, die sich mit Antisemitismus im Islamismus befasste. Unter der Leitung von Prof. Dr. Mouhanad Khorchide wurde hier der aktuelle Stand der Antisemitismusforschung vorgestellt sowie die Praxis des schulischen und universitären Umgangs mit Antisemitismus diskutiert.
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