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Schriftliche Frage 15 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den stark angestiegenen antisemitischen Vorfällen, Vergehen und Straftaten in Deuts…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 15 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den stark angestiegenen antisemitischen Vorfällen, Vergehen und Straftaten in Deuts… Frage 15 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den stark angestiegenen antisemitischen Vorfällen, Vergehen und Straftaten in Deutschland (vgl. Statista, 2025) begegnen, insbesondere im Hinblick auf die starken Steigerungen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität aus den Bereichen „links“ und „religiöse/ ausländische Ideologie“, und ist eine – von vielen jüdischen Organisationen (u. a. AJC, RIAS), jüdischen Medien (u. a. Jüdische Allgemeine) und auch dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Dr. Felix Klein geforderte und zur besseren Prävention/Ahndung von diesen als notwendig erachtete – differenziertere und zutreffendere Zuordnung der Straftaten zu jeweiligen Täter-, Motivations- und Herkunftsgruppen geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juni 2025: Die Bundesregierung hat bereits mehrfach und an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass sie Antisemitismus als ein Phänomen versteht, welches in ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten und politischen Gruppen vorkommt. Antisemitismus muss demnach auch mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz bekämpft werden. Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl an Maßnahmen zum Kampf gegen den Antisemitismus und zur Förderung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Deutschland und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Das Bundesministerium des Innern (BMI) gibt der präventiven Bekämpfung von Antisemitismus besondere Priorität. In der Abteilung Heimat des BMI wurde eine Organisationseinheit geschaffen, die sich ausschließlich mit Fragen der Bekämpfung von Antisemitismus beschäftigt und die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, unterstützt. Mit dem am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung beschlossenen und vom BMI vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland wurde der Deutsche Bundestag über den Stand der Antisemitismusbekämpfung informiert. Mit der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) legte die Bundesregierung am 30. November 2022 erstmals eine Strategie vor, die alle gesellschaftlichen Dimensionen zur Bekämpfung von Antisemitismus miteinbezieht. In Umsetzung der NASAS hat Dr. Felix Klein gemeinsam mit dem Referat für präventive Antisemitismusbekämpfung im BMI eine Bund- Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten beim Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus (BLK) ins Leben gerufen. Sie sorgt für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, gibt sichtbare Impulse zum Ausbau der Antisemitismusbekämpfung und tagt zweimal jährlich. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Zuständigkeiten der Länder in der Antisemitismusbekämpfung kommt diesem Gremium besondere Bedeutung zu. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert seit Jahren die präventiv-pädagogische Arbeit gegen Antisemitismus. Im Jahr 2024 wurden für die Projektarbeit im Themenfeld Antisemitismus im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Start der neuen Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ am 1. Januar 2025 werden neben einem Kooperationsverbund gegen Antisemitismus zahlreiche weitere Projekte gefördert, die sich dezidiert mit Antisemitismusprävention befassen. Darüber hinaus ist Antisemitismusprävention ein Querschnittsthema in allen Bereichen der Extremismusprävention. Auch die politische Bildung hat u. a. die Aufgabe, alle Formen des Antisemitismus und seine verschiedenen Facetten sichtbar zu machen. Menschen müssen befähigt werden, Antisemitismus zu erkennen und zu reflektieren. Dazu gehört auch ein umfassendes Wissen über jüdisches Leben in Deutschland, den Staat Israel und die Geschichte Deutschlands. So fördert die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) ca. 120 anerkannte Bildungsträger, die in ihrer Gesamtheit die Pluralität der politischen Bildung widerspiegeln. Das Themenfeld Antisemitismus(- prävention) bildet einen Schwerpunkt vieler anerkannter Bildungsträger und wird in einer Vielzahl von Veranstaltungen bearbeitet. Neben den genannten Förderungen veröffentlicht die BpB zahlreiche Print- und Onlineprodukte und führt zudem eigene Veranstaltungen zum Themenbereich Antisemitismus durch. Eine Gesamtschau der Zahlen antisemitischer Straftaten, den einzelnen Phänomenbereichen zugeordnet, ergibt allerdings nach wie vor einen klaren Schwerpunkt bei PMK -rechts-, wie die nachfolgende Tabelle für die Jahre 2023 und 2024 ausweist. PMK -links- PMK -rechts- PMK - ausländische Ideologie- PMK -religiöse Ideologie- PMK -sonstige Zuordnung- Summe 2024 109 3.016 1.940 685 486 6.236 2023  40 3.034 1.186 531 373 5.164 Damit wurde weiterhin der größte Anteil antisemitischer Straftaten (nahezu die Hälfte mit 48,36 Prozent) im Phänomenbereich PMK - rechtsregistriert, auch wenn die Anzahl antisemitischer Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- im Jahr 2024 von 3.034 auf 3.016 jedoch leicht gesunken ist. In allen anderen Phänomenbereichen ist die Anzahl antisemitischer Straftaten gestiegen. Der stärkste Anstieg von 1.186 auf 1.940 Delikte (Steigerung um ca. 31 Prozent) ist im Phänomenbereich ausländische Ideologie zu konstatieren. Maßgeblich für den Anstieg der Fallzahlen insgesamt ist die Zunahme der Straftaten mit Bezug zum Nahost- Konflikt. Tabelle: Antisemitische Straftaten 2024 mit Bezug zum Nahost-Konflikt: PMK -links- PMK -rechts- PMK - ausländische Ideologie- PMK -religiöse Ideologie- PMK -sonstige Zuordnung- Summe 2024 95 171 1.843 601 122 2.832 Die von Ihnen zitierte Forderung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein zur Anpassung der Erfassungskriterien des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) bezog sich auf die sogenannte Sonderregelung, welche zum 1. Januar 2024 abgeschafft wurde. Bis dahin wurden antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet, wenn keine Anhaltspunkte für eine Zuordnung zu einem „konkreten“ Phänomenbereiche vorgelegen habe. Nach der Abschaffung der Sonderregelung wird derzeit kein Anpassungsbedarf hinsichtlich der Erfassung antisemitischer Straftaten im KPMD-PMK gesehen, da die Regelungen des KPMD-PMK eine zutreffende phänomenologische Zuordnung der Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität erlauben. Die Bewertungen im Rahmen des KPMD-PMK unterliegen einer eingehenden, mehrstufigen Qualitätskontrolle in Bund und Ländern. Zur Pflege und Fortentwicklung der Unterlagen zum KPMD-PMK unterhalten Bund und Länder eine ständige Arbeitsgruppe. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Dr. Ottilie Klein auf Bundestagsdrucksache 20/12484, auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Matthias Moosdorf auf Bundestagsdrucksache 20/9462, sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Dietmar Friedhoff auf Bundestagsdrucksache 20/9234 verwiesen.

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