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Schriftliche Frage 30 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch wen bzw. durch welche Stelle des Bundespolizeipräsidiums wurden die beiden Gutachter, die laut Artikel (www.spiegel.de/panorama/rechts…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch wen bzw. durch welche Stelle des Bundespolizeipräsidiums wurden die beiden Gutachter, die laut Artikel (www.spiegel.de/panorama/rechts… Frage 30 (Dr. Irene Mihalic, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch wen bzw. durch welche Stelle des Bundespolizeipräsidiums wurden die beiden Gutachter, die laut Artikel (www.spiegel.de/panorama/rechts extremismus-neues-gutachten-zu-professor-der-b undespolizeiakademie-luebeck-a-6bba1197-314a- 4559-a652-fb0aacc1e957) Stephan M. entlasteten, in Auftrag gegeben, und wie viel hat das Gutachten gekostet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025: Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von parlamentarischen Fragen verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmer [hier: Gutachter]. „Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes Interesse hat.“ (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 115, 205, 230 zum Schutz aus Artikel 12 GG). Auftragsnehmer, Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der Aufträge stellen dem Wesen nach derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zu. Die erbetenen Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die Preisgestaltung der Gutachter, die für Wettbewerber einen Vorteil darstellen könnten. Diese mögliche Wettbewerbsverzerrung würde einen Eingriff in die durch die Artikel 12 und 14 GG geschützte Rechtspositionen der Gutachter darstellen. Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine Veröffentlichung dieser Angaben deswegen die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen. Eine derartige Zustimmung haben die Betroffenen nicht erteilt. Im Übrigen ist die Verschwiegenheit über Vertragsinhalte für die Vertragsparteien inzidenter Bestandteil der Vereinbarung gewesen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung Ihrer Fragen nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits darauf zu beschränken, dass die Gutachten durch den Dienstherrn in Auftrag gegeben wurden. Eine weitergehende Beantwortung kann nicht durchgängig offen erfolgen. Unter entsprechender Einstufung als Verschlusssache (VS) „Nur für den Dienstgebrauch“ wird die Frage nach den Kosten der Gutachten, für deren Offenlegung keine Zustimmung vorliegt, in einer separaten Anlage übermittelt.1

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