Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/462)
Text
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/462)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1306
21. Wahlperiode 19.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Peter Bonhof, Ulrich von Zons,
Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Gereon Bollmann, Dr. Christoph Birghan,
Pierre Lamely, Andreas Paul, Kay Gottschalk, Christian Reck, Sebastian Maack,
Edgar Naujok, Alexis L. Giersch, Kay-Uwe Ziegler, Hans-Jürgen Goßner,
Bernd Schattner, Thomas Korell, Lukas Rehm, Achim Köhler, Dr. Malte
Kaufmann, Dr. Michael Blos, Dr. Maximilian Krah, Jörn König, Andreas Mayer,
Joachim Bloch, Mirco Hanker, Jan Wenzel Schmidt, Otto Strauß, Tobias Teich,
Dr. Christina Baum, Hauke Finger, Reinhard Mixl, Volker Scheurell und der
Fraktion der AfD
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/462)
Die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/462)
wurde nicht vollständig beantwortet. Die Bundesregierung trägt als Begründung
pauschal vor, es handele sich bei „zahlreichen Einzelaspekten“ um
„administrative Überkontrolle“. Die Bundesregierung erklärt, dass sie bis auf die Anzahl
der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang der behördlichen
Strafanträge und Strafanzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen
Verfahren erteilen wird (Bundestagsdrucksache 21/462, S. 2).
Mit dieser Weigerung der vollständigen Beantwortung der Kleinen Anfrage
missachtet die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller den
parlamentarischen Informationsanspruch aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20
Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG). Die Begründung der Bundesregierung
genügt aus Sicht der Fragesteller in keiner Weise der vom
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgegebenen Begründungspflicht der Verweigerung einer
Beantwortung von parlamentarischen Fragen (BVerfG, Urteil vom 7.
November 2017 – 2 BvE 2/11).
Die Bundesregierung darf aus drei Gründen die Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen verweigern: aus Gründen des Staatswohls und des
Grundrechteschutzes sowie aus Gründen, die dem Schutz des Kernbereichs der
exekutiven Eigenverantwortung dienen (s. o.). Verweigert die Bundesregierung
eine Antwort ganz oder teilweise, so hat sie diese Entscheidung zu begründen
(s. o.). Es bedarf aus verfassungsrechtlicher Sicht einer eingehenden
Begründung, die die angewandte Grenze des Fragerechts benennt und eine konkrete
und hinreichend ausführliche Abwägung der betroffenen Belange enthalten
(s. o.).
Die Bundesregierung hat bereits die angewandte Grenze des Fragerechts nicht
benannt. Stattdessen behauptet sie pauschal eine „administrative
Überkontrolle“ und nennt den Grundsatz der Gewaltenteilung. Ob die Bundesregierung
damit den Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung gemeint
hat, bleibt für die Fragesteller unklar. Insofern genügt die Begründung der
Ablehnung der Antwort seitens der Bundesregierung nach Auffassung der
Fragesteller bereits aus diesem Grund nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Unabhängig davon fehlt es in Gänze an der vom Bundesverfassungsgericht
vorgeschriebenen (s. o.) inhaltlichen Abwägung zwischen dem behaupteten
entgegenstehenden verfassungsrechtlichen Schutzgut und dem Informationsinteresse
der Fragesteller bzw. des Deutschen Bundestages.
Besonders fragwürdig aber erscheinen den Fragestellern die Ausführungen der
Bundesregierung hinsichtlich der angeblichen Störung der Regierungsfunktion
durch die Ausübung der parlamentarischen Kontrolle (hier: Beantwortung einer
Kleinen Anfrage). Die Zahl der Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) ist von 2021 bis 2024 (Stichtag 30. Juni) von 1 292 auf
1 418 gestiegen (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/233). Darüber hinaus verfügt das BMAS insgesamt
über 272 Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben (Antwort zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/462). Das BMAS verfügt damit nach
Ansicht der Fragesteller über ausreichende personelle Ressourcen, um der
Bundesregierung die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der
Bundesregierung durch die Kleine Anfrage kann hier in den Augen der Fragesteller
kaum ernsthaft behauptet werden.
Als weitere Begründung für die Nichtbeantwortung der Fragen beruft sich die
Bundesregierung auf den Persönlichkeitsschutz sowie auf Artikel 12 Absatz 1
GG: „Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe
des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc.
ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG)) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den Fragen 7 und 8
ist zudem der Persönlichkeitsschutz zu berücksichtigen“
(Bundestagsdrucksache 21/462, S. 2). Eine Begründung dieser Behauptung folgt nicht. Es wird
hier auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 12. Dezember 2007 –
1 BvR 1625/2066 – hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat
festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht eines Rechtsanwalts nicht verletzt ist, wenn
sein Name vom gegnerischen Rechtsanwalt z. B. auf dessen Website zu
Werbezwecken im Zusammenhang mit seiner Mandatierung genannt wird
(„Gegnerlisten“), sofern die Information sachlich und nicht herabsetzend ist. Erfolgt die
Nennung des Namens eines Rechtsanwalts im Rahmen einer parlamentarischen
Anfrage dient dies allein zur Sicherung der Kontrollrechte des Parlaments,
mithin nicht zu Werbezwecken. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des
Artikels 12 GG ist mit Blick auf die genannte Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts also ausgeschlossen.
Bei den Fragen 7 und 8 ist der Persönlichkeitsschutz nach Auffassung der
Fragesteller für jedermann erkennbar nicht betroffen, weil nach Namen der
betroffenen Beamten gar nicht gefragt wird. Nach den Namen von Rechtsanwälten
wird ebenfalls nicht gefragt. Insofern liegt hier nach Lesart der Fragesteller
keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor. Das Wort „insbesondere“
(s. o.) impliziert, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass noch weitere
Grundrechte neben dem genannten Artikel 12 GG betroffen sind. Leider teilt
die Bundesregierung nicht mit, welche sonstigen Grundrechte sie verletzt sieht,
was nicht nur sinnvoll wäre, sondern vielmehr erforderlich ist. Die bloße
Nennung des Artikels 12 GG ohne nähere Begründung ist ebenfalls unzureichend.
Die Fragesteller können vorliegend wieder nur mutmaßen, was die
Bundesregierung mit der Nennung des Artikels 12 Absatz 1 GG gemeint haben könnte.
Vermutlich meinte die Bundesregierung den Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen. Aufgrund der Grundrechtebindung der öffentlichen
Gewalt sind Grundrechte Dritter grundsätzlich geeignet, das Fragerecht zu
beschränken. Gleichwohl bedarf es hier einer Begründung und insbesondere einer
umfassenden Abwägung, die zum Ausgleich der verfassungsrechtlichen
Interessen führt (s. o.). Beides fehlt in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat allein im ersten Quartal
2025 für gerichtsbezogene Rechtsberatung und Vertretung Kosten in Höhe von
616 672,56 Euro verursacht. Diese Kosten werden durch Steuermittel
finanziert. Es besteht mithin ein erhebliches öffentliches Interesse an der Höhe und
Art und Weise, wie diese Steuermittel verwendet werden. Die Ausübung
politischer Kontrolle über die Regierungstätigkeit durch das parlamentarische
Fragerecht ist hier nach Auffassung der Fragesteller zwingend notwendig und
Ausdruck einer funktionierenden Demokratie. Insofern sind für die Fragesteller die
folgenden Nachfragen angezeigt.
Die gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren werden nach Auskunft der
Bundesregierung beim BMAS nicht zentral erfasst. Die Informationen würden
in Fachakten angelegt. Ausweislich des Organigramms des BMAS verfügt das
BMAS über ein eigenes Justiziariat (Abteilung Z, Unterabteilung Z a,
Referat Z R, www.bmas.de/DE/Ministerium/organigramm.html).
Zusätzlich wird auch nach den rechtlichen Verfahren unter Beteiligung des
BMAS im zweiten Quartal 2025 gefragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das BMAS bzw. dessen zuständiger
Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten und zweiten Quartal 2025 bei Gerichten der
Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig (bitte nach Anzahl und Quartal
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das BMAS bzw. dessen zuständiger
Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten und zweiten Quartal 2025 bei Gerichten der
Zivilgerichtsbarkeit anhängig (bitte nach Anzahl und Quartal aufschlüsseln)?
3. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien wurden im ersten
Quartal und im zweiten Quartal 2025 vom BMAS mit der
Prozessvertretung beauftragt?
4. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren wurden von Rechtsanwälten
bzw. Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag des BMAS im ersten und
zweiten Quartal 2025 geführt (bitte nach Anzahl, Quartal und der Angabe, in
wie vielen dieser Verfahren Anwaltszwang besteht bzw. bestand,
aufschlüsseln)?
5. Wie viele zivilgerichtliche Verfahren wurden von Rechtsanwälten bzw.
Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag des BMAS im ersten und zweiten
Quartal 2025 geführt (bitte nach Anzahl, Quartal und der Angabe, in wie
vielen dieser Verfahren Anwaltszwang besteht bzw. bestand,
aufschlüsseln)?
6. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom
BMAS im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der
gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die
Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im
erfragten Zeitraum?
7. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom
BMAS im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der
gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die
Beratung ohne Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare
insgesamt im erfragten Zeitraum?
8. Wie viele Strafanträge hat das BMAS bzw. der zuständige Bundesminister
im zweiten Quartal 2025 gestellt?
9. Wie viele Strafanträge wurden von Rechtsanwälten bzw.
Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag des BMAS im ersten und zweiten Quartal 2025
gestellt, und wie hoch waren die Rechtsanwaltskosten insgesamt im
erfragten Zeitraum?
10. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom
BMAS im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der
gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die
Strafantragstellung im Auftrag des BMAS, und wie hoch waren diese
Honorare insgesamt im erfragten Zeitraum?
11. Bezüglich welcher Delikte (Bezeichnung des Straftatbestandes mit Norm)
hat das BMAS bzw. der zuständige Bundesminister im zweiten Quartal
bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Strafanträge gestellt bzw. stellen
lassen?
12. Werden die gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren vom
Justiziariat im BMAS bearbeitet und geführt, und wenn nein, welche Abteilungen
bzw. Referate sind dann zuständig für die gerichtlichen und
außergerichtlichen Verfahren?
13. Hat das Justiziariat im BMAS keinen Zugriff auf die „Fachakten“, in
denen die Informationen über die außergerichtlichen und gerichtlichen
Verfahren abgelegt werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 21/462), und wenn nein, warum nicht?
14. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, werden im
Justiziariat aktuell beschäftigt?
15. Was ist unter „dezentraler Organisation und nicht einheitlicher
Verschlagwortung“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 21/462) zu verstehen?
16. Welche Leistungen wurden für die „gerichtsbezogene Rechtsberatung und
Vertretung“ im ersten Quartal 2025 in Höhe von 616 672,56 Euro für die
insgesamt 88 Verfahren, in denen das BMAS bzw. dessen zuständiger
Bundesminister verfahrensbeteiligt ist (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller und Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/462), erbracht, und aus welchen Gründen erfolgte die
Beauftragung?
17. Wie viele „gerichtsbezogene Rechtsberatungen“ (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller und Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/462) wurden im ersten Quartal und im zweiten Quartal
2025 gemacht, und wie hoch waren die Kosten hierfür insgesamt (bitte in
Quartal, Anzahl der Beratungen und Kosten aufschlüsseln)?
18. Um was für Verfahren handelt es sich bei den (in der Frage 16 genannten)
88 Verfahren bzw. was war Gegenstand dieser Verfahren?
Berlin, den 18. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Achim Köhler (Kleine Anfrage)
- asked ← Alexis L. Giersch (Kleine Anfrage)
- asked ← Andreas Mayer (Kleine Anfrage)
- asked ← Andreas Paul (Kleine Anfrage)
- asked ← Bernd Schattner (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Reck (Kleine Anfrage)
- asked ← Christina Baum (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Edgar Naujok (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Hans-Jürgen Goßner (Kleine Anfrage)
- asked ← Hauke Finger (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Wenzel Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Joachim Bloch (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörn König (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay Gottschalk (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay-Uwe Ziegler (Kleine Anfrage)
- asked ← Knuth Meyer-Soltau (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Malte Kaufmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Maximilian Krah (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Blos (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirco Hanker (Kleine Anfrage)
- asked ← Otto Strauß (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Bohnhof (Kleine Anfrage)
- asked ← Pierre Lamely (Kleine Anfrage)
- asked ← Reinhard Mixl (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Lensing (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Korell (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Matthias Peterka (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Teich (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrich von Zons (Kleine Anfrage)
- asked ← Volker Scheurell (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Peter Bohnhof
- authored ← Tobias Matthias Peterka
- part_of_vorgang → Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kle (Kleine Anfrage)