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Sozialstaatsdialog (Antwort zu Drs. 21/1197)

dip / drucksache 27.08.2025 · WP 21 · 21/1366 · Antwort · Original ↗

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Sozialstaatsdialog (Antwort zu Drs. 21/1197) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1366 21. Wahlperiode 27.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1197 – Sozialstaatsdialog V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (1. Lesung) am Freitag, den 11. Juli 2025, den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales – beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-hausha ltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=28&y ear=2025). Im Kapitel 11 07 – Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung – des Einzelplanes heißt es: „Maßnahmen zum Sozialstaatsdialog zielen darauf ab, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest und krisenresilient weiterzuentwickeln. Dazu werden u. a. [sic!] wissenschaftliche Analysen und Forschung beauftragt und Gestaltungsideen von Praktikerinnen und Praktikern, Bürgerinnen und Bürger [sic!] sowie betroffenen Gruppen und deren Verbänden mittels beteiligungsorientierter Formate einbezogen (SDGs 1, 5, 8, 10, 16)“ (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1595). Sozialstaatsdialoge wurden bereits mit finanziellen Mitteln des Bundeshaushaltes 2024 durchgeführt (Bundestagsdrucksache 20/7800, S. 1563), mit denen sie bereits zum damaligen Zeitpunkt weiterentwickelt werden sollten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Über Kapitel 1107 des Einzelplanes 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden im Jahr 2024 zwei Dialogprozesse („Sozialstaatsdialoge“) finanziert, die unterschiedliche sozialpolitische Themen aufgegriffen haben. Der erste Dialogprozess, der schon im Jahr 2023 gestartet wurde, hatte den Titel „Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog“. Der zweite Dialogprozess war die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bürgerfreundlicher Sozialstaat“, die 2024 ihre Arbeit aufnahm. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie werden die Ergebnisse des Sozialstaatsdialoges der Bundesregierung veröffentlicht (bitte nach Ergebnis, Datum, Format der Veröffentlichung, also beispielsweise Webseite, Zeitung, Interview etc., aufschlüsseln)?  2. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von Bürgern statt (bitte nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des Sozialstaatsdialoges, Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)?  3. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von Praktikern statt (bitte nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des Sozialstaatsdialoges, Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)?  4. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von Verbänden statt (bitte nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des Sozialstaatsdialoges, Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)?  5. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von betroffenen Gruppen statt (bitte nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des Sozialstaatsdialoges, Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. „Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog“ war ein Dialogprozess mit dem Fokus auf der Erarbeitung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in vier Themenfeldern: Gute Arbeit voranbringen, Arbeitspotenziale erschließen, Zukunftskompetenzen fördern und Transformation sozial gestalten. Der Dialogprozess war entlang verschiedener Formate strukturiert, die verschiedene Akteure zu den vier Themenfeldern konsultierten. Bürgerinnen und Bürger diskutierten zu den vier Themenfeldern in dem Format Hin.Gehört. Die Townhall-Formate fanden in Ettlingen (September 2023, Baden-Württemberg), Siegen (Oktober 2023, Nordrhein-Westfalen), Schweinfurt (Dezember 2023, Bayern) sowie in Frankfurt/Oder (März 2024, Brandenburg) statt. Eindrücke der Veranstaltungen können online eingesehen werden (www.bmas.de/DE/Ministerium/Buergerbete iligung/Dialogtour-hin-gehoert/frankfurt-oder-art.html). Zudem fanden zwischen Februar und Juli 2024 vier Praxiswerkstätten in Berlin (Berlin), Eisenhüttenstadt (Brandenburg), Kloster Lehnin (Brandenburg) und Hamburg (Hamburg) statt (www.bmas.de/DE/Ministerium/Buergerbeteiligung/Mission-Fachkr aft/Praxiswerkstaetten/praxiswerkstaetten.html). Dabei handelt es sich um ein Format des Austausches mit einem Unternehmen und seinen Beschäftigten. Im Mai 2024 fanden in Berlin drei Anhörungen (Hearings) mit Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden sowie weiteren Stakeholdern statt, die sich mit konkreten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entlang der vier Themenfelder beschäftigten. Auch zivilgesellschaftliche Akteure kamen zu Wort, um die Perspektive bestimmter Betroffenengruppen abzubilden. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode konnte „Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog“ nicht abgeschlossen werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bürgerfreundlicher Sozialstaat“ (BLAG) verfolgte die Zielsetzung, einen Beitrag zur Realisierung eines bürgerfreundlichen und zugänglichen Sozialstaats zu leisten, der Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebenssituationen und unabhängig von persönlichen Voraussetzungen zur Seite steht. Drei übergeordnete Themenfelder wurden in dem Dialogprozess 2024 diskutiert: Orientierung und Beratung, besserer Zugang zu Leistungen und höhere Inanspruchnahme. Mitglieder der BLAG waren Vertreterinnen und Vertreter des BMAS und weiterer betroffener Ressorts sowie der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS). Die Träger der Sozialversicherung entsandten beratende Mitglieder. Externe Expertinnen und Experten wurden für thematische Impulse hinzugezogen. Nach einer Auftaktsitzung im März 2024 fanden zwischen Mai und September 2024 drei Arbeitssitzungen in Berlin statt. Im September 2024 wurden zudem ein Praxisaustausch und ein Workshop zur Perspektive der Bürgerinnen und Bürger mit Berichten von Vertreterinnen und Vertretern der Sozial- und Wohlfahrtsverbände durchgeführt. Darüber hinaus wurde ergänzend eine von vier Hin.Gehört-Dialoginseln zum Thema „Bürgerfreundlicher Sozialstaat“ für die Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Diese fand im September 2024 in Bielefeld (Nordrhein- Westfalen) statt. Auf Grund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode wurde lediglich ein Bericht des BMAS zur Arbeit der BLAG auf der Website des BMAS veröffentlicht (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikatione n/a341-buergerfreundlicher-sozialstaat.pdf?__blob=publicationFile&v=3).  6. Wie definiert die Bundesregierung „betroffene Gruppen“ im Hinblick auf „soziale Sicherungssysteme“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Welche „betroffenen Gruppen“ hinsichtlich „sozialer Sicherungssysteme“ hat die Bundesregierung bislang ausgemacht (bitte konkret einzeln benennen)?  8. Sieht die Bundesregierung Steuerzahler, Nettosteuerzahler, Personen, die mehr in die „sozialen Sicherungssysteme“ einzahlen oder statistisch erwartbar einzahlen, als sie ausgezahlt bekommen oder statistisch erwartbar ausgezahlt bekommen als eine „betroffene Gruppe“ im Rahmen des „Sozialstaatsdialogs“ an, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Hatte oder hat die Auswahl der „betroffenen Gruppen“ nach Ansicht der Bundesregierung einen wesentlichen Einfluss darauf, welche „Gestaltungsideen“ vorgeschlagen wurden, und wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Betroffene Gruppen hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme im engeren Sinne sind Personen, die aufgrund von unterschiedlichen Lebenslagen Unterstützung in Form von sozialen Leistungen benötigen und die an den jeweiligen Leistungsbezug verbundenen Voraussetzungen erfüllen. Im weiteren Sinne umfasst der Blick auf die sozialen Sicherungssysteme auch diejenigen Personen, welche die sozialen Leistungen über ihre Beiträge oder Steuern finanzieren, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen, ebenso wie diejenigen Personen, die die dabei relevanten Verwaltungsprozesse umsetzen. Dementsprechend wurden Stakeholder zu den Dialogprozessen des BMAS im Jahr 2024 eingeladen, die im Rahmen der genannten Themen ihre Expertise und/oder die Sichtweise dieser unterschiedlichen Gruppen in die Diskussionen einbringen konnten. Während die Teilnahme an den Stakeholder-Formaten auf Einladung erfolgte, gab es mit Hin.Gehört die Möglichkeit für Privatpersonen, sich eigenständig für ein Dialogformat anzumelden und teilzunehmen. Für „Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog“ wurde zudem mit der Möglichkeit einer Online-Beteiligung eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, am Dialog mitzuwirken. 10. Wie viele Forschungsaufträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 2024 im Zusammenhang mit Sozialstaatsdialogen vergeben und durchgeführt (bitte nach Thema des Forschungsauftrages, Autoren, Auftragsvolumen und Fertigstellungszeitpunkt aufschlüsseln)? 11. Welche wissenschaftlichen Analysen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 2024 im Zusammenhang mit Sozialstaatsdialogen vergeben und durchgeführt (bitte nach Thema der Analyse, Autoren, Auftragsvolumen und Fertigstellungszeitpunkt aufschlüsseln)? 12. Nach welchen Kriterien wurden die Autoren, Wissenschaftler oder Institute jeweils ausgewählt (vgl. Frage 11)? 13. Hat die Auswahl der Autoren, Wissenschaftler oder Institute nach Ansicht der Bundesregierung einen Einfluss auf das Ergebnis gehabt (vgl. Frage 11)? Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Durchführung von „Mission Fachkraft“ und der Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Bürgerfreundlicher Sozialstaat“ wurden im Jahr 2024 vier wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen als Forschungsaufträge vergeben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu auf einen bestehenden Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft sowie der Durchführung von entsprechenden Dialogformaten“ mit dem IZA, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH, Bonn zurückgegriffen. Der Rahmenvertrag war 2020 nach Durchführung eines europaweiten wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossen worden. Die Durchführung der Untersuchungen, die Auswertungen sowie die Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen sind von den Auftragnehmern in eigener wissenschaftlicher Verantwortung vorgenommen worden. Teilweise hat das IZA dabei auch auf Unterauftragnehmer zurückgegriffen. Sowohl die beteiligten Institute als auch die Autorinnen und Autoren der Kurzexpertisen wurden vom IZA in eigener Verantwortung entsprechend der zu bearbeitenden Fragestellung ausgewählt. Die zugehörigen Berichte entsprechen wissenschaftlichen Standards. Die jeweiligen Auftragsvolumen können der als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 1 im Anhang* entnommen werden. Die Bundesregierung misst dem Parlamentarischen Fragewesen große Bedeutung bei. Bei Erfüllung der Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen hat die Bundesregierung grundsätzlich aber auch den Schutz der Grundrechte Dritter zu berücksichtigen. Unter Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter ist die Bundesregierung vorliegend der Auffassung, dass aus der Nennung der Auftragnehmer und des Auftragsvolumens Rückschlüsse auf Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Auftragnehmer gezogen werden könnten, weshalb diese Informationen aus Sicht der Bundesregierung nur in eingestufter Form zur Verfügung gestellt werden können. * Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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