Sozialstaatsdialog (Antwort zu Drs. 21/1197)
Text
Sozialstaatsdialog (Antwort zu Drs. 21/1197)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1366
21. Wahlperiode 27.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Peter
Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1197 –
Sozialstaatsdialog
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das
Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen
Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der
Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (1. Lesung) am Freitag,
den 11. Juli 2025, den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-hausha
ltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=28&y
ear=2025).
Im Kapitel 11 07 – Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung – des
Einzelplanes heißt es: „Maßnahmen zum Sozialstaatsdialog zielen darauf ab, die
sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest und krisenresilient weiterzuentwickeln.
Dazu werden u. a. [sic!] wissenschaftliche Analysen und Forschung beauftragt
und Gestaltungsideen von Praktikerinnen und Praktikern, Bürgerinnen und
Bürger [sic!] sowie betroffenen Gruppen und deren Verbänden mittels
beteiligungsorientierter Formate einbezogen (SDGs 1, 5, 8, 10, 16)“
(Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1595).
Sozialstaatsdialoge wurden bereits mit finanziellen Mitteln des
Bundeshaushaltes 2024 durchgeführt (Bundestagsdrucksache 20/7800, S. 1563), mit
denen sie bereits zum damaligen Zeitpunkt weiterentwickelt werden sollten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Über Kapitel 1107 des Einzelplanes 11 des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) wurden im Jahr 2024 zwei Dialogprozesse
(„Sozialstaatsdialoge“) finanziert, die unterschiedliche sozialpolitische Themen aufgegriffen
haben. Der erste Dialogprozess, der schon im Jahr 2023 gestartet wurde, hatte den
Titel „Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog“. Der zweite Dialogprozess war
die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bürgerfreundlicher Sozialstaat“, die 2024 ihre
Arbeit aufnahm.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 26. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie werden die Ergebnisse des Sozialstaatsdialoges der Bundesregierung
veröffentlicht (bitte nach Ergebnis, Datum, Format der Veröffentlichung,
also beispielsweise Webseite, Zeitung, Interview etc., aufschlüsseln)?
2. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von Bürgern statt (bitte
nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des Sozialstaatsdialoges,
Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)?
3. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von Praktikern statt
(bitte nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des
Sozialstaatsdialoges, Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)?
4. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von Verbänden statt
(bitte nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des
Sozialstaatsdialoges, Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)?
5. Wie viele und welche Sozialstaatsdialoge fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahre 2024 unter Einbeziehung von betroffenen
Gruppen statt (bitte nach Thema des Sozialstaatsdialoges, Datum des
Sozialstaatsdialoges, Ort, Bundesland und Ergebnis aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
„Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog“ war ein Dialogprozess mit dem Fokus
auf der Erarbeitung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in vier
Themenfeldern: Gute Arbeit voranbringen, Arbeitspotenziale erschließen,
Zukunftskompetenzen fördern und Transformation sozial gestalten. Der Dialogprozess
war entlang verschiedener Formate strukturiert, die verschiedene Akteure zu
den vier Themenfeldern konsultierten. Bürgerinnen und Bürger diskutierten zu
den vier Themenfeldern in dem Format Hin.Gehört. Die Townhall-Formate
fanden in Ettlingen (September 2023, Baden-Württemberg), Siegen (Oktober
2023, Nordrhein-Westfalen), Schweinfurt (Dezember 2023, Bayern) sowie in
Frankfurt/Oder (März 2024, Brandenburg) statt. Eindrücke der Veranstaltungen
können online eingesehen werden (www.bmas.de/DE/Ministerium/Buergerbete
iligung/Dialogtour-hin-gehoert/frankfurt-oder-art.html). Zudem fanden
zwischen Februar und Juli 2024 vier Praxiswerkstätten in Berlin (Berlin),
Eisenhüttenstadt (Brandenburg), Kloster Lehnin (Brandenburg) und Hamburg
(Hamburg) statt (www.bmas.de/DE/Ministerium/Buergerbeteiligung/Mission-Fachkr
aft/Praxiswerkstaetten/praxiswerkstaetten.html). Dabei handelt es sich um ein
Format des Austausches mit einem Unternehmen und seinen Beschäftigten. Im
Mai 2024 fanden in Berlin drei Anhörungen (Hearings) mit Praktikerinnen und
Praktikern, Verbänden sowie weiteren Stakeholdern statt, die sich mit
konkreten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entlang der vier Themenfelder
beschäftigten. Auch zivilgesellschaftliche Akteure kamen zu Wort, um die
Perspektive bestimmter Betroffenengruppen abzubilden. Aufgrund des vorzeitigen
Endes der 20. Legislaturperiode konnte „Mission Fachkraft. Ein
Zukunftsdialog“ nicht abgeschlossen werden.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bürgerfreundlicher Sozialstaat“ (BLAG)
verfolgte die Zielsetzung, einen Beitrag zur Realisierung eines bürgerfreundlichen
und zugänglichen Sozialstaats zu leisten, der Bürgerinnen und Bürgern in allen
Lebenssituationen und unabhängig von persönlichen Voraussetzungen zur Seite
steht. Drei übergeordnete Themenfelder wurden in dem Dialogprozess 2024
diskutiert: Orientierung und Beratung, besserer Zugang zu Leistungen und
höhere Inanspruchnahme. Mitglieder der BLAG waren Vertreterinnen und
Vertreter des BMAS und weiterer betroffener Ressorts sowie der Länder, der
kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen
Träger der Sozialhilfe (BAGüS). Die Träger der Sozialversicherung entsandten
beratende Mitglieder. Externe Expertinnen und Experten wurden für
thematische Impulse hinzugezogen. Nach einer Auftaktsitzung im März 2024 fanden
zwischen Mai und September 2024 drei Arbeitssitzungen in Berlin statt. Im
September 2024 wurden zudem ein Praxisaustausch und ein Workshop zur
Perspektive der Bürgerinnen und Bürger mit Berichten von Vertreterinnen und
Vertretern der Sozial- und Wohlfahrtsverbände durchgeführt. Darüber hinaus
wurde ergänzend eine von vier Hin.Gehört-Dialoginseln zum Thema
„Bürgerfreundlicher Sozialstaat“ für die Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern
durchgeführt. Diese fand im September 2024 in Bielefeld (Nordrhein-
Westfalen) statt. Auf Grund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode wurde
lediglich ein Bericht des BMAS zur Arbeit der BLAG auf der Website des
BMAS veröffentlicht (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikatione
n/a341-buergerfreundlicher-sozialstaat.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
6. Wie definiert die Bundesregierung „betroffene Gruppen“ im Hinblick auf
„soziale Sicherungssysteme“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche „betroffenen Gruppen“ hinsichtlich „sozialer
Sicherungssysteme“ hat die Bundesregierung bislang ausgemacht (bitte konkret einzeln
benennen)?
8. Sieht die Bundesregierung Steuerzahler, Nettosteuerzahler, Personen, die
mehr in die „sozialen Sicherungssysteme“ einzahlen oder statistisch
erwartbar einzahlen, als sie ausgezahlt bekommen oder statistisch
erwartbar ausgezahlt bekommen als eine „betroffene Gruppe“ im Rahmen des
„Sozialstaatsdialogs“ an, und wenn nein, warum nicht (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Hatte oder hat die Auswahl der „betroffenen Gruppen“ nach Ansicht der
Bundesregierung einen wesentlichen Einfluss darauf, welche
„Gestaltungsideen“ vorgeschlagen wurden, und wie gelangt die
Bundesregierung zu ihrer Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Betroffene Gruppen hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme im engeren
Sinne sind Personen, die aufgrund von unterschiedlichen Lebenslagen
Unterstützung in Form von sozialen Leistungen benötigen und die an den jeweiligen
Leistungsbezug verbundenen Voraussetzungen erfüllen. Im weiteren Sinne
umfasst der Blick auf die sozialen Sicherungssysteme auch diejenigen Personen,
welche die sozialen Leistungen über ihre Beiträge oder Steuern finanzieren,
ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen, ebenso wie diejenigen Personen, die
die dabei relevanten Verwaltungsprozesse umsetzen.
Dementsprechend wurden Stakeholder zu den Dialogprozessen des BMAS im
Jahr 2024 eingeladen, die im Rahmen der genannten Themen ihre Expertise
und/oder die Sichtweise dieser unterschiedlichen Gruppen in die Diskussionen
einbringen konnten. Während die Teilnahme an den Stakeholder-Formaten auf
Einladung erfolgte, gab es mit Hin.Gehört die Möglichkeit für Privatpersonen,
sich eigenständig für ein Dialogformat anzumelden und teilzunehmen. Für
„Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog“ wurde zudem mit der Möglichkeit
einer Online-Beteiligung eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürgerinnen
und Bürger geschaffen, am Dialog mitzuwirken.
10. Wie viele Forschungsaufträge wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahre 2024 im Zusammenhang mit Sozialstaatsdialogen
vergeben und durchgeführt (bitte nach Thema des Forschungsauftrages,
Autoren, Auftragsvolumen und Fertigstellungszeitpunkt aufschlüsseln)?
11. Welche wissenschaftlichen Analysen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahre 2024 im Zusammenhang mit Sozialstaatsdialogen
vergeben und durchgeführt (bitte nach Thema der Analyse, Autoren,
Auftragsvolumen und Fertigstellungszeitpunkt aufschlüsseln)?
12. Nach welchen Kriterien wurden die Autoren, Wissenschaftler oder
Institute jeweils ausgewählt (vgl. Frage 11)?
13. Hat die Auswahl der Autoren, Wissenschaftler oder Institute nach
Ansicht der Bundesregierung einen Einfluss auf das Ergebnis gehabt (vgl.
Frage 11)?
Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Durchführung von „Mission Fachkraft“ und der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Bürgerfreundlicher Sozialstaat“ wurden im Jahr 2024 vier
wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen als Forschungsaufträge vergeben. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu auf einen
bestehenden Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen
des Sozialstaats, Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft sowie der
Durchführung von entsprechenden Dialogformaten“ mit dem IZA,
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH, Bonn zurückgegriffen. Der
Rahmenvertrag war 2020 nach Durchführung eines europaweiten wettbewerblichen
Vergabeverfahrens geschlossen worden.
Die Durchführung der Untersuchungen, die Auswertungen sowie die
Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen sind von den Auftragnehmern in eigener
wissenschaftlicher Verantwortung vorgenommen worden. Teilweise hat das
IZA dabei auch auf Unterauftragnehmer zurückgegriffen. Sowohl die
beteiligten Institute als auch die Autorinnen und Autoren der Kurzexpertisen wurden
vom IZA in eigener Verantwortung entsprechend der zu bearbeitenden
Fragestellung ausgewählt. Die zugehörigen Berichte entsprechen wissenschaftlichen
Standards.
Die jeweiligen Auftragsvolumen können der als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 1 im Anhang* entnommen werden.
Die Bundesregierung misst dem Parlamentarischen Fragewesen große
Bedeutung bei. Bei Erfüllung der Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer
Anfragen hat die Bundesregierung grundsätzlich aber auch den Schutz der
Grundrechte Dritter zu berücksichtigen. Unter Abwägung der verschiedenen
Rechtsgüter ist die Bundesregierung vorliegend der Auffassung, dass aus der Nennung
der Auftragnehmer und des Auftragsvolumens Rückschlüsse auf
Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Auftragnehmer gezogen werden könnten, weshalb
diese Informationen aus Sicht der Bundesregierung nur in eingestufter Form
zur Verfügung gestellt werden können.
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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