Änderung des Londoner Protokolls (CO2-Export) auf Bundestagsdrucksache 21/3194 und Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (Offshore-CCS/Geo-Engineering) auf Bundestagsdrucksache 21/3195 (Antwort zu Drs. 21/4619)
Text
Änderung des Londoner Protokolls (CO2-Export) auf Bundestagsdrucksache 21/3194 und Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (Offshore-CCS/Geo-Engineering) auf Bundestagsdrucksache 21/3195 (Antwort zu Drs. 21/4619)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4934
21. Wahlperiode 24.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Andrea Bleck,
Dr. Ingo Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4619 –
Änderung des Londoner Protokolls (CO2-Export) auf Bundestagsdrucksache
21/3194 und Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
(Offshore-CCS/Geo-Engineering) auf Bundestagsdrucksache 21/3195
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 21/3194 soll die Ausfuhr
von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung ermöglicht
werden, sofern die betroffenen Staaten eine „Übereinkunft oder Absprache“
eingehen und die damit verbundenen Bedingungen einhalten.
Zugleich wird auf Bundestagsdrucksache 21/3194 ausgeführt, dass „mangels
kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland“ auch
der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen
Speicherung „notwendig“ sei.
Mit dem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 21/3195 sollen u. a. die
Voraussetzungen für die Off-shore-Speicherung von CO2 im
Anwendungsbereich des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) geschaffen, der Export in
andere Staaten zur Offshore-Speicherung ermöglicht und die zulässigen
Methoden zur Erforschung des marinen Geo-Engineerings erweitert werden.
Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 21/3195 stellt außerdem klar,
dass die Rahmenbedingungen durch den Vorhabenträger überwacht und die
ermittelten Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden
sollen.
1. Welche konkreten Mindestanforderungen (so möglich, bitte als Prüfliste)
muss die auf Bundestagsdrucksache 21/3194 genannte „Übereinkunft
oder Absprache“ erfüllen, um den Export von „Kohlendioxidströmen auf
dem Seeweg zur Beseitigung“ zu ermöglichen (z. B. Monitoring,
Reporting, Notfallmanagement, Langzeitkontrolle, Haftungsregeln)?
Die Anforderungen können Artikel 6 des Protokolls vom 7. November 1996
zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das
Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
in der Fassung, die es durch die Entschließung LP 3.(4) vom 30. Oktober 2009
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 23. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erhalten hat, insbesondere den Bestimmungen in ihrer Anlage 2, entnommen
werden (BGBl. 2026 II Nr. 49).
2. Nach welchen objektiv nachprüfbaren Kriterien bewertet die
Bundesregierung, ob ein Drittstaat im Rahmen einer „Übereinkunft oder
Absprache“ die „damit verbundenen Bedingungen“ tatsächlich einhält (bitte
Kriterien und Zuständigkeiten benennen)?
Eine Vereinbarung im Sinne der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009
ist formaler Natur und enthält keine rechtlich einklagbaren Regelungen. Es
handelt sich nicht um einen Vertrag und auch nicht um eine vorvertragliche
Vereinbarung. Der Abschluss der Vereinbarung erfolgt zwischen zwei Ländern
zur Einhaltung der formalen Voraussetzungen der Entschließung LP.3(4) vom
30. Oktober 2009 zur Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls.
Handelt es sich bei dem Ausfuhr- und dem Empfängerstaat jeweils um eine
Vertragspartei des Londoner Protokolls, muss die Vereinbarung eine
Bestätigung enthalten, dass die Erlaubniserteilung für die Einbringung des CO2 in den
Meeresuntergrund im Einklang mit den Vorgaben des Londoner Protokolls und
den anderen anwendbaren Regeln des Völkerrechts erfolgt. Ferner sind in der
Vereinbarung die Zuständigkeiten für die Erlaubniserteilung zwischen dem
Ausfuhr- und dem Empfängerstaat zu bestimmen, insbesondere die für die
Erlaubnis zur Einbringung von CO2 zuständigen Behörden zu benennen.
Im Falle des Exports zu einer Nichtvertragspartei des Londoner Protokolls
müssen analoge Anforderungen zu denen des Londoner Protokolls mit der
Nichtvertragspartei vereinbart werden, um eine Abweichung von den
Bestimmungen des Londoner Protokolls zu verhindern.
Darüber hinaus sind in der EU Regelungen zur CO2-Speicherung, für den
Transport usw. durch EU-Recht festgelegt; mit einer bilateralen Vereinbarung
kann von diesen Regelungen auch nicht abgewichen werden.
3. Auf welche Sanktions- bzw. Durchsetzungsinstrumente beabsichtigt die
Bundesregierung zurückzugreifen, wenn der Zielstaat bzw. Betreiber die
Bedingungen aus der Übereinkunft bzw. Absprache nicht einhält (z. B.
Exportstopp, Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen, Kündigung bzw.
Anpassung der Übereinkunft)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ggf. ergreifen, um die
Öffentlichkeit und betroffene Interessengruppen in die Bewertung und
Veröffentlichung der (nach Bundestagsdrucksache 21/3194) Übereinkünfte
bzw. Absprachen (inklusive Anlagen und technischer Standards)
einzubeziehen?
Die Vereinbarungen werden veröffentlicht.
5. Welcher Behörde wird die Bundesregierung voraussichtlich die
Hauptverantwortung für die Durchführung der Prüfungen übertragen, und
welche regelmäßigen Überprüfungsintervalle sind vorgesehen, um die
Einhaltung langfristig sicherzustellen?
Eine Überprüfung der bilateralen Vereinbarung ist mangels Regelungsinhalt
nicht notwendig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage auf
Bundestagsdrucksache 21/3194 „Erfüllungsaufwand: Keiner“, angesichts der dort
vorausgesetzten Übereinkünfte bzw. Absprachen und der dort genannten
Einhaltung von Bedingungen (bitte die angenommene Aufgabenverteilung
und den Prüfaufwand darlegen)?
Bei dem Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und
LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des
Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen
von 1972 (Bundestagsdrucksache 21/3194) handelt es sich um ein reines
Vertragsgesetz im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Es
werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Ratifikation der Änderung
von Artikel 6 des Londoner Protokolls aufgrund der Entschließung LP.3(4)
geschaffen. Durch die völkerrechtliche Ratifikation entsteht kein
Erfüllungsaufwand, da die Bundesrepublik Deutschland lediglich von der Möglichkeit
Gebrauch macht, die ihr als Vertragspartei des Londoner Protokolls eingeräumt
wurde, die Ausfuhr von CO2 durch eine Ausnahme zu dem allgemeinen Verbot
der Ausfuhr von Stoffen oder sonstigen Gegenständen zuzulassen. Durch die
Ergänzung des allgemeinen Exportverbots um eine Ausnahme für die Ausfuhr
von Kohlendioxidströmen entsteht für die Bundesrepublik Deutschland noch
keine Verpflichtung, entsprechende Exportvereinbarungen mit
Empfängerstaaten abzuschließen.
Der für den Abschluss der Vereinbarungen anfallende Erfüllungsaufwand ist im
Ersten Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
(Bundestagsdrucksache 21/3195) berücksichtigt.
7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass Bundestagsdrucksache 21/3194
Länder und Gemeinden als „nicht mit zusätzlichen Kosten belastet“
ausweist, obwohl bei Export bzw. Überwachung typischerweise
Verwaltungsaufgaben anfallen (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche konkreten Daten bzw. Annahmen (Zeithorizont, Mengen,
verfügbare Kapazitäten) liegen der Aussage zugrunde (Bundestagsdrucksache
21/3194), die Notwendigkeit des Exports begründe sich u. a. „mangels
kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland“
(bitte tabellarisch darstellen, so möglich)?
Aktuell gibt es in Deutschland keine CO2-Speicher. Es sind auch keine im Bau.
Die Dauer für die Erschließung von CO2-Speichern wird auf acht bis zehn
Jahre geschätzt.
9. Welche Staaten bzw. Regionen kommen aus Sicht der Bundesregierung
dafür vorrangig in Betracht, wenn der Export in andere Staaten zur
Offshore‑Speicherung ermöglicht werden soll, und nach welchen
Auswahlkriterien soll dies geschehen (Bundestagsdrucksache 21/3195)?
Eine CO2-Speicherung im Ausland macht wirtschaftlich nur Sinn, wenn für das
eingespeicherte CO2 keine Emissionshandelszertifikate abgegeben werden
müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine Speicherung lediglich in Ländern
sinnvoll, die dem EU-Emissionshandel unterfallen. Mit diesen Ländern käme
der Abschluss von Vereinbarungen zum Export von CO2 zur Speicherung unter
dem Meeresboden daher aus Sicht der Bundesregierung vorrangig in Betracht.
10. Wie wird nach Einschätzung der Bundesregierung sichergestellt, dass der
ausländische Vertragspartner kein CO2 entweichen lässt?
Die Sicherheitsvorgaben für CO2-Speicher sind von dem jeweiligen Land zu
regeln. EU-Staaten sind insoweit an ein strenges Monitoring-Regiment gemäß
den einschlägigen europäischen Richtlinien gebunden.
11. Welche verbindlichen Kriterien nutzt die Bundesregierung zur
Abgrenzung „schwer oder nicht vermeidbar“ (Bundestagsdrucksache 21/3195
nennt als Ziel, „vor allem technisch schwer oder nicht vermeidbare
CO2‑Emissionen“ abzuscheiden, branchenbezogen; bitte
prozessbezogen, BAT (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert)‑Standard etc.,
angeben)?
Die Aussage im Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 21/3195 bezieht sich
vor allem auf Prozessemissionen aus der Kalk- und Zementproduktion sowie
Emissionen aus der Abfallverbrennung.
12. Welche Methoden will die Bundesregierung konkret zusätzlich zulassen
(bitte einzeln benennen), und welche Ausschlusskriterien gelten
(Bundestagsdrucksache 21/3195 erweitert „Methoden zur Erforschung des
marinen Geo‑Engineerings“)?
Es wird auf das Erste Gesetz zur Änderung des Hohe-See-
Einbringungsgesetzes (HSEG) und hier insbesondere auf die Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3
verwiesen (siehe Bundestagsdrucksache 21/3195).
Die Erforschung der Methoden darf nur unter Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben, insbesondere den Vorgaben des neuen § 5a HSEG, durchgeführt
werden; die Einhaltung der Vorgaben für die Erforschung der Methoden ist vorab
in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen.
13. Welche Mess‑ bzw. Berichtspflichten (Parameter, Frequenz, Dauer,
Datenformat) will die Bundesregierung verbindlich festlegen dafür, dass der
Vorhabenträger „Rahmenbedingungen überwacht“ und Daten an die
Behörden übermittelt, und sollen die Daten veröffentlicht werden (ebd.)?
Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-
Einbringungsgesetzes werden gemäß § 5a Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 Anforderungen
an die Beobachtung, Dokumentation und Berichterstattung über die
Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen festgelegt. Somit wird der Vorhabenträger
verpflichtet, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt, die
Ökosysteme und die biologische Vielfalt zu untersuchen und nachvollziehbar zu
dokumentieren sowie die gewonnenen Daten den zuständigen Behörden zu
übermitteln.
Umfang, Inhalt und Ausgestaltung dieser Untersuchungs-, Dokumentations-
und Berichtspflichten werden nach § 5a Absatz 1 Satz 3 HSEG
vorhabenspezifisch im Erlaubnisbescheid festgelegt. Art, Umfang und Dauer des Monitorings
richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben, den eingesetzten Methoden sowie
den zu erwartenden Wirkungen und Unsicherheiten und können nicht vorab
festgelegt werden.
14. Welche konkret benannten ökologischen Risiken für Meeresökosysteme
hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit Offshore‑CCS (Carbon
Capture and Storage) sowie mit der nach Bundestagsdrucksache 21/3195
erweiterten Erforschung des marinen Geo‑Engineerings identifiziert
(bitte getrennt nach Risiken durch Normalbetrieb, Störfall bzw. Leckage,
Bau, Transport und Monitoring ausweisen; bitte jeweils mit kurzer
Wirkpfadbeschreibung, z. B. pH‑Absenkung/Säurebildung, CO2‑
Plume‑Ausbreitung, Austritte von Brine- bzw. Formation‑Fluids,
Schwermetallmobilisierung, benthische Habitatbeeinträchtigung, Änderungen von
Biodiversität bzw. Artenzusammensetzung ausweisen)?
Zu Offshore-CCS wird auf ein UBA Positionspapier (Carbon Capture and
Storage, Diskussionsbeitrag zur Integration in die nationalen
Klimaschutzstrategien von 2023, Kapitel 2) verwiesen.
Zum marinen Geo-Engineering (mGE) wird auf die Forschungsmission CDR
mare („Marine Carbon Sinks in Decarbonisation Pathways“) der Deutschen
Allianz Meeresforschung verwiesen. Auf den Informationsseiten und in den
Factsheets der einzelnen CDRmare-Forschungsprojekte sind Details zu ersten
Erkenntnissen aus Modellierungen und kleinskaligen Experimenten zu finden.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Belastbarkeit ihrer
Risikobewertungen angesichts begrenzter Langzeiterfahrung und einer geringen Zahl
großskaliger Offshore‑CCS‑Standorte (bitte Bewertungsmaßstab:
Evidenzstufe, Unsicherheiten, Datenbasis, Übertragbarkeit, benennen)?
Die Risikobewertungen für Offshore-CCS wird in der Literatur und in
regulatorischen Bewertungsrahmen regelmäßig als zunehmend belastbar bezogen auf
Teilaspekte beschrieben.
Die Datenbasis ist eine Kombination aus Betriebsdaten weniger großskaliger
CCS-Standorte in anderen Staaten (z. B. Sleipner, Snøhvit in Norwegen) und
experimentellen sowie modellbasierten Datensätzen.
Physikalisch-chemische Prozesse der CO₂-Speicherung sind dabei
grundsätzlich gut übertragbar; die Integrität geologischer Barrieren, Migrationspfade und
potenzielle Umweltwirkungen hängen jedoch stark von lokalen geologischen,
hydrodynamischen und ökologischen Bedingungen ab und erfordern daher
standortspezifische Bewertungen und Monitoringprogramme.
16. Welche peer‑reviewten Studien sowie welche behördlichen bzw.
amtlichen Bewertungen (z. B. nationale Fachbehörden, internationale
Gremien, Genehmigungs‑ bzw. Umweltprüfunterlagen) liegen der
Bundesregierung ggf. zu ökologischen Auswirkungen der Offshore‑CO2‑Speicherung
vor, einschließlich der Szenarien CO2‑Leckage sowie Brine- bzw.
Formation‑Fluid‑Austritt (bitte mit vollständiger Fundstelle bzw. Link und
Kurzinhalt: untersuchter Standort bzw. analog, Methodik,
Kernergebnisse, benennen)?
Eine Auswahl von entsprechenden Studien kann der beigefügten Anlage
entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4934 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Welche explizit benannten Wissenslücken werden in diesen in Frage 16
erfragten möglichen Quellen ggf. festgestellt betreffend
a) Langzeitfolgen (Dekaden bis Jahrhundert),
b) kumulativer Effekte (mehrere Speicher bzw. mehrere Stressoren),
c) Worst‑Case‑ bzw. „low probability – high impact“‑Ereignisse,
d) Grenzen des Monitorings/Detektionsschwellen sowie Datenlücken
(bitte sinngemäß den folgenden Kategorien zuordnen)?
Es wird auf die in der Antwort zu Frage 16 genannte Anlage verwiesen.
18. Wenn der Bundesregierung hierzu keine eigenen Bewertungen vorliegen,
sind andere Behörden (Bund oder Länder) zuständig, und bis wann
liegen entsprechende Bewertungen vor (vgl. Fragen 14 bis 17)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
Anlage zu Frage 16 zur Kleinen Anfrage 21/4619
Übersicht und Liste peer-reviewter Studien sowie behördliche bzw. amtlichen Bewertungen
über ökologische Auswirkungen der Offshore CO₂-Speicherung, einschließlich der Szenarien
CO₂-Leckage sowie Brine/Formation Fluid Austritt.
Peer-reviewte Studien
1. Blackford, J., Stahl, H., Bull, J. M., et al. (2014). Detection and impacts of leakage
from sub-seafloor deep geological carbon dioxide storage. Nature Climate Change, 4,
1011–1016. DOI: 10.1038/nclimate2381. https://doi.org/10.1038/nclimate2381
Standort/Analog: QICS-Freisetzungsversuch, Ardmucknish Bay, Schottland.
Methodik: kontrollierte subseabed-CO₂-Freisetzung mit gekoppelter
geophysikalischer, chemischer und biologischer Überwachung.
2. Taylor, P., Stahl, H., Vardy, M. E., et al. (2015). A novel sub-seabed CO₂ release
experiment informing monitoring and impact assessment for geological carbon
storage. International Journal of Greenhouse Gas Control, 38, 3–17.
https://doi.org/10.1016/j.ijggc.2014.09.007
Standort/Analog: QICS, Ardmucknish Bay.
Methodik: Feldexperiment mit definierter CO₂-Freisetzung unter dem Meeresboden;
Test von Monitoring- und Impact-Assessment-Methoden.
3. Widdicombe, S., McNeill, C. L., Stahl, H., et al. (2015). Impact of sub-seabed CO₂
leakage on macrobenthic community structure and diversity. International Journal of
Greenhouse Gas Control, 38, 182–192. DOI: 10.1016/j.ijggc.2015.01.003.
Standort/Analog: QICS, Ardmucknish Bay.
Methodik: benthische Beprobung vor, während und nach kontrollierter CO₂-
Freisetzung.
4. Murray, F., Widdicombe, S., McNeill, C. L., & Solan, M. (2013). Consequences of a
simulated rapid ocean acidification event for benthic ecosystem processes and
functions. Marine Pollution Bulletin, 73(2), 435–442.
https://doi.org/10.1016/j.marpolbul.2012.11.023
Standort/Analog: Labor-/Mesokosmenversuch zu rascher Versauerung als Leckage-
Analog.
Methodik: Kurzzeit-Exposition benthischer Sedimentgemeinschaften gegenüber stark
erhöhtem CO₂.
5. Rastelli, E., Corinaldesi, C., Dell’Anno, A., et al. (2015). Impact of CO₂ leakage
from sub-seabed carbon dioxide capture and storage (CCS) reservoirs on benthic
virus–prokaryote interactions and functions. Frontiers in Microbiology, 6, 935.
https://doi.org/10.3389/fmicb.2015.00935
Standort/Analog: experimentelle CO₂-angereicherte Bodenwasser-
/Sedimentexposition.
Methodik: mikrobiologische Versuche entlang eines simulierten Leckagegradienten.
6. Rastelli, E., Corinaldesi, C., Dell’Anno, A., et al. (2016). CO₂ leakage from carbon
dioxide capture and storage (CCS) systems affects organic matter cycling in surface
marine sediments. Marine Environmental Research, 122, 158–168.
https://doi.org/10.1016/j.marenvres.2016.10.007
Standort/Analog: Sedimentexperimente zu CCS-induzierter CO₂-Leckage.
Methodik: Exposition oberflächennaher Meeressedimente gegenüber erhöhtem
pCO₂.
7. Molari, M., Guilini, K., Lott, C., et al. (2018). CO₂ leakage alters biogeochemical
and ecological functions of submarine sands. Science Advances, 4(2), eaao2040.
DOI: 10.1126/sciadv.aao2040
Standort/Analog: natürliche CO₂-Seeps bei Panarea (Tyrrhenisches Meer) als
Offshore-CCS-Analog.
Methodik: integrative Feldstudie über mehrere trophische Ebenen plus
Transplantationsexperimente.
8. Molari, M., Guilini, K., Ramette, A., & Vanreusel, A. (2019). CO₂ leakage can
cause loss of benthic biodiversity in submarine sands. Marine Environmental
Research, 144, 213–229. https://doi.org/10.1016/j.marenvres.2019.01.006
Standort/Analog: Panarea-CO₂-Seeps.
Methodik: Vergleich ventbeeinflusster und unbelasteter Sandhabitate,
biodiversitätsbezogene Auswertung über verschiedene Größenklassen benthischer
Organismen.
9. Lichtschlag, A., Haeckel, M., Olierook, D., et al. (2021). Impact of CO₂ leakage
from sub-seabed carbon dioxide storage on sediment and porewater geochemistry.
International Journal of Greenhouse Gas Control, 109, 103352.
https://doi.org/10.1016/j.ijggc.2021.103352
Standort/Analog: kontrollierte CO₂-Freisetzung in der zentralen Nordsee (STEMM-
CCS).
Methodik: Feldmessungen, Laborversuche und reaktiver Transportmodellansatz.
10. Blackford, J., Alendal, G., Avlesen, H., et al. (2020). Impact and detectability of
hypothetical CCS offshore seep scenarios as an aid to storage assurance and risk
assessment. International Journal of Greenhouse Gas Control, 95, 102949.
https://doi.org/10.1016/j.ijggc.2019.102949
Standort/Analog: Synthese aus 86 modellierten Offshore-Seep-Szenarien.
Methodik: Multi-Modell-Synthese zur Kopplung von Leakrate, Nachweisbarkeit und
Impact-Potenzial.
11. Dewar, M., Blackford, J., Espie, T., Wilford, S., & Bouffin, N. (2022). Impact
potential of hypersaline brines released into the marine environment for CCS
reservoir pressure management. International Journal of Greenhouse Gas Control,
114, 103559. https://doi.org/10.1016/j.ijggc.2021.103559
Standort/Analog: Nordsee-nahe Szenarien zur Druckbewirtschaftung von CCS-
Speichern.
Methodik: hochauflösende hydrodynamische Modellierung mehrerer hypersaliner
Brine-Einleitungsszenarien.
Behördliche/amtliche/genehmigungsnahe Bewertungen
1. IPCC. (2005). Special Report on Carbon Dioxide Capture and Storage –
insbesondere Chapter 5 “Underground geological storage”.
Typ: internationales Sachstandsassessment.
Kurzinhalt: bewertet geologische Speicherung insgesamt als machbar; benennt
Leckagepfade über Injektionsbohrungen, Altbohrungen, Störungen und
unzureichende Deckschichten; fordert sorgfältige Standortwahl, Monitoring und
Remediation.
https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/03/srccs_wholereport-1.pdf
2. OSPAR Commission. (2006). Placement of CO₂ in Subsea Geological Structures.
Typ: amtliche OSPAR-Bewertung / Vorläuferdokument.
Kurzinhalt: wertet verfügbare Literatur zu Umweltwirkungen, Risikokategorisierung
und Monitoring von subseabed storage aus; Schluss: Offshore-Speicherung ist
technisch machbar, wenn Standorte geeignet ausgewählt, betrieben und überwacht
werden; Leckagerisiken müssen gegen Auswirkungen auf die Meeresumwelt
bewertet werden. (OSPAR Commission: https://www.ospar.org/documents?v=7050)
3. OSPAR Commission. (2007). Decision 2007/02 on the Storage of Carbon Dioxide
Streams in Geological Formations.
Typ: bindende OSPAR-Entscheidung.
Kurzinhalt: Genehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn die Speicherung keine
signifikant nachteiligen Folgen für die Meeresumwelt erwarten lässt; damit ein
zentraler regulatorischer Bewertungsmaßstab für Offshore-CCS im Nordostatlantik.
(OSPAR Commission; https://www.ospar.org/documents?v=32643)
4. International Maritime Organization (IMO)/London Protocol. (2012). Specific
Guidelines for the Assessment of Carbon Dioxide Streams for Disposal into
Subseabed Geological Formations.
Typ: internationales amtliches Prüf- und Bewertungsraster.
Kurzinhalt: verlangt Standortcharakterisierung einschließlich physikalischer,
chemischer und biologischer Merkmale von Wassersäule und Meeresboden; explizit
zu prüfen sind Leckagepfade, Auflösung von CO₂ in Sediment und Wasser sowie
Änderungen von pH, Metallmobilität, Nährstoffverfügbarkeit und anderen chemischen
Parametern.(wwwcdn.imo.org)
5. Northern Lights JV. (2019). Impact Assessment: Northern Lights – Receiving and
permanent storage of CO₂ (permit/EIA-Unterlage für Aurora/EL001, Norwegen).
Typ: genehmigungsbezogene Umweltprüfunterlage.
Kurzinhalt: bewertet Leckage zum Meeresboden als generell „minor“ bzw. hoch
unwahrscheinlich; verwendet eine Schwelle von 50 kg CO₂/m²/Tag als Grenze,
unterhalb derer keine signifikante beobachtbare negative Umweltwirkung
angenommen wird; erwartet keine vulnerablen benthischen Lebensräume im
Lizenzgebiet und beschreibt pH/pCO₂/pO₂-Sensorik für das Umweltmonitoring.
(norlights.com)
6. DNV GL for Northern Lights. (2019). Miljørisiko for EL001, Northern Lights, mottak
og permanent lagring av CO₂ (umweltbezogene Risikoanalyse als Permit-Support-
Dokument).
Typ: genehmigungsnahe Umwelt-Risikoanalyse.
Kurzinhalt: stützt sich auf die ECO2-„best practice“-Methodik; bewertet Reservoir-,
Pipeline- und Anlagenlecks; legt pH-Änderungen als maßgebliche Schadvariable
zugrunde und leitet Einflusszonen aus Leckageraten ab. Für das Reservoirgebiet
wurden keine besonders sensiblen benthischen Ressourcen identifiziert; die Analyse
verweist zugleich auf ein repräsentatives Sleipner-ERA-Szenario mit
geringer/vernachlässigbarer Umweltwirkung bei ca. 50 kg CO₂/m²/Tag in begrenzter
Fläche. (norlights.com)
Spezifisch zu Brine/Formation Fluid
1. Wichtigste peer-reviewte Quelle: Dewar, M., Blackford, J., Espie, T., Wilford, S., &
Bouffin, N. (2022). Impact potential of hypersaline brines released into the marine
environment for CCS reservoir pressure management. International Journal of
Greenhouse Gas Control, 114, 103559. Dewar et al. (2022) behandelt hypersaline
Brine-Freisetzungen als Teil des Reservoir-Pressure-Managements und kommt zu
kleinen, aber standortabhängigen Impact-Footprints bei rascher Verdünnung in
hydrodynamisch aktiven Gebieten. https://doi.org/10.1016/j.ijggc.2021.103559
2. Wichtige Einordnung aus der Review-Literatur: Jones, D. G., Beaubien, S. E.,
Blackford, J. C., Foekema, E. M., Lions, J., De Vittor, C., ... & Queirós, A. M. (2015).
Developments since 2005 in understanding potential environmental impacts of CO2
leakage from geological storage. International Journal of Greenhouse Gas
Control, 40, 350-377. https://doi.org/10.1016/j.ijggc.2015.05.032
3. Genehmigungs-/Projektunterlagen: Permitting-nahe Offshore-Dokumente
behandeln Formation Water meist szenariobasiert. Offshore Environmental
Statement for the Northern Endurance Partnership; Reference: D/4271/2021,
Document: NS051-EV-REP-000-00021, September 2023 (bp.com)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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