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Schriftliche Frage 119 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wahrnehmung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes seitens der Unternehmen (b…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 119 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wahrnehmung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes seitens der Unternehmen (b… Frage 119 (Cem Ince, Die Linke): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wahrnehmung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes seitens der Unternehmen (bitte insbesondere darauf eingehen, ob die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften als verständlich und gut in der Praxis anwendbar angesehen werden und wie der Nutzen der Gefährdungsbeurteilung sowie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und die Besichtigung durch Aufsichtsdienste bewertet werden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 5. September 2025: Die folgenden Ausführungen greifen auf die Ergebnisse der Betriebsund Beschäftigtenbefragung 2023/24 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zurück. Sie ist abrufbar auf der GDA- Internetseite: www.gda-portal.de/SharedDocs/Meldungen/DE/25-06-24-Betri ebs-und-Beschaeftigtenbefragung. Diese Daten sind die aktuellsten derzeit verfügbaren, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie auf Selbstauskünften der Betriebe beruhen. Von den befragten Betrieben hielten 77 Prozent die Vorschriften und Regeln für verständlich, 75 Prozent für in der Praxis anwendbar, 63 Prozent schätzten den Nutzen der Gefährdungsbeurteilungen sehr hoch oder hoch ein. Von den Betrieben, in denen es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, bewerteten 90 Prozent die Zusammenarbeit mit diesen Gremien bei Sicherheits- und Gesundheitsthemen als sehr positiv oder positiv. Bezüglich ihrer Einschätzung der Besichtigung des Aufsichtsdienstes stimmten 77 Prozent der befragten Betriebe der Aussage „Die aufgezeigten Mängel waren nachvollziehbar“ voll und ganz bzw. eher zu. Ähnlich hohe Zustimmungswerte erzielte die Aussage „Die geforderten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung waren nachvollziehbar“ (79 Prozent) sowie die Aussage „Ich habe hilfreiche Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit in unserem Betrieb erhalten“ (73 Prozent).

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