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Schriftliche Frage 162 von Stephan Protschka (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Schätzung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LANA, dass im Rahmen der Umsetzung der EU- Renaturierungs…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 162 von Stephan Protschka (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Schätzung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LANA, dass im Rahmen der Umsetzung der EU- Renaturierungs… Frage 162 (Stephan Protschka, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Schätzung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LANA, dass im Rahmen der Umsetzung der EU- Renaturierungsverordnung allein für das Wiederherstellen von Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosystemen (Artikel 4 und 5 der Wiederherstellungsverordnung; W-VO) ein jährlicher Aufwand von 2,25 Mrd. Euro zu veranschlagen sei, und warum wird im Referentenentwurf zur Umsetzung der W-VO davon ausgegangen, dass kein Erfüllungsaufwand entstehe (www.wochenblatt-d lv.de/politik/brache-moorschutz-naturwiederherst ellung-kostet-milliarden-581872)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 5. September 2025: Das Positionspapier zur „Grobabschätzung der Kosten der Durchführung von Artikel 4 der Wiederherstellungsverordnung bis 2030 mit Hinweisen zu Finanzierungsinstrumenten auf EU- und Bundesebene“ wurde von der LANA-Expertengruppe „Naturschutzfinanzierung und Agrarreform“ im Auftrag der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) erarbeitet. Es handelt sich um eine erste grobe und vorläufige Abschätzung von Kosten zur Durchführung von Artikel 4 der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO). Die aus der W-VO resultierenden Verpflichtungen gelten unmittelbar, d. h. ohne eine nationale rechtliche Umsetzung. Die daraus entstehenden Kosten bestehen dementsprechend unabhängig von nationalen Regelungen. In nationalen Gesetzen sind nur die Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, die sich unmittelbar aus dem jeweiligen Gesetz ergeben, darzustellen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (Durchführungsgesetz W-VO) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) enthält lediglich flankierende Vorschriften zur Zuständigkeitsaufteilung und zum Verfahren. Diese Regelungen begründen keinen Erfüllungsaufwand.

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