Schriftliche Frage 53 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, dass der deutsche Rüstungszulieferer RENK Group AG plant, die Produktion von Getrieben für israelische Panz…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 53 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, dass der deutsche Rüstungszulieferer RENK Group AG plant, die Produktion von Getrieben für israelische Panz…
Frage 53 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der deutsche Rüstungszulieferer RENK Group AG plant, die Produktion von Getrieben für israelische Panzer in die USA zu verlagern (www.manager-maga zin.de/unternehmen/industrie/renk-deutsche-ruest ungsfirma-arbeitet-an-plan-b-um-exportstopp-nac h-israel-zu-umgehen-a-158adf9f-497d-4014-966 c-250160fb754f), und welche Bestimmungen der deutschen Rüstungsexportkontrolle sowie des humanitären Völkerrechts sind hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung relevant?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 25. August 2025:
Die Bundesregierung hat die diesbezügliche Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019. Im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab.
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