Schriftliche Frage 66 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang bevorratet die Bundesregierung aktuell Medikamente und medizinische Schutzausrüstung, und welche organisatorischen und fin…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Text
Schriftliche Frage 66 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang bevorratet die Bundesregierung aktuell Medikamente und medizinische Schutzausrüstung, und welche organisatorischen und fin…
Frage 66 (Jan Köstering, Die Linke):
In welchem Umfang bevorratet die Bundesregierung aktuell Medikamente und medizinische Schutzausrüstung, und welche organisatorischen und finanziellen Maßnahmen wurden als Reaktion auf vergangene Mangellagen seitens der Bundesregierung seit dem 1. Februar 2020 getroffen (www.tagesspiegel.de/bitte-keine-hamsterkaufe-la uterbach-will-produktion-von-kinderarzneien-erh ohen-10469116.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 18. August 2025:
Die reguläre Arzneimittelversorgung obliegt den an der Regelversorgung beteiligten Akteuren, z. B. den pharmazeutischen Unternehmen, den pharmazeutischen Arzneimittelgroßhandlungen sowie den Apotheken. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bevorratet im Rahmen der regulären Arzneimittelversorgung grundsätzlich keine Arzneimittel. In Deutschland müssen die pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen ihrer Verantwortung eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten. Pharmazeutische Arzneimittelgroßhandlungen müssen in der Regel einen Arzneimittelvorrat von zwei Wochen vorhalten. Arzneimittel, die für Kinder bestimmt sind und auf der Kinderarzneimittelliste stehen, müssen für einen Bedarf von vier Wochen bevorratet werden. Die Kinderarzneimittelliste wurde im Jahr 2023 veröffentlicht und stetig aktualisiert. Öffentliche Apotheken müssen grundsätzlich einen Vorrat für eine Woche vorhalten. Krankenhausapotheken und Apotheken, die Krankenhäuser beliefern, müssen immer einen Vorrat für zwei Wochen vorhalten. Spezielle Arzneimittel für die Intensivmedizin und antibiotikahaltige Arzneimittel für die Intensivmedizin müssen für einen Bedarf von sechs Wochen vorrätig gehalten werden. Zudem müssen Apotheken, die anwendungsfertige Zytostatika-Zubereitungen herstellen, die entsprechenden Arzneimittel für einen Bedarf von vier Wochen bevorraten, wenn für diese Arzneimittel eine versorgungsrelevante Marktkonzentration droht oder besteht. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung bestimmte Arzneimittel zum Einsatz bei COVID-19 zentral durch das BMG beschafft und für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2009 hat das BMG im Rahmen der H1N1-Pandemie eine Bundesreserve antiviraler Arzneimittel (7,5 Millionen Therapieeinheiten Oseltamivir-Wirkstoffpulver und ca. 1,5 Millionen Packungen Relenza®-Wirkstoff Zanamivir) angelegt, die die in allen Bundesländern vorgenommene Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln ergänzt. Weiterhin hat die Bundesregierung einen nationalen Vorrat an Pockenimpfstoffen und dem dazugehörigen Impfbesteck eingelagert. Die Bundesregierung bevorratet außerdem aktuell ca. 25 Millionen auslieferungsfähige FFP2-Masken, ca. 325 Millionen auslieferungsfähige OP-Masken, ca. 1,5 Millionen Schutzkittel, ca. 850.000 Schutzbrillen an mehreren Standorten (beispielsweise beim THW) in Deutschland. Aufgrund des initialen Beschlusses des Bundeskabinetts vom 3. Juni 2020, der Folgebeschlüsse vom 21. Juli 2021 und vom 24. November 2021 wurden eine „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) errichtet und erste gesetzliche Festlegungen in § 5b des Infektionsschutzgesetzes getroffen. Die weitere Konzeptionierung einer NRGS steht jedoch seit dem Jahr 2022 unter Finanzierungsvorbehalt und kann daher nur im Rahmen der Möglichkeiten fortgesetzt werden. Der weitere Ausbau einer möglichen Bevorratung und Bereitstellung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern wird weiterhin innerhalb der Bundesregierung auch mit Blick auf haushalterische Vorgaben diskutiert. Aktuell werden die Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz umgesetzt, um u. a. die Bedingungen für eine Bevorratung und Bereitstellung von medizinischen Versorgungsgütern im Zivilschutzfall zu verbessern. Um auch auf europäischer Ebene die Fähigkeit zu stärken, grenzüberschreitenden Gesundheitsnotfällen vorzubeugen, sie aufzudecken und schnell zu reagieren, wurde mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 16. September 2021 die Health Emergency Preparedness and Response Authority errichtet. Sie verantwortet und organisiert die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und gleichmäßige Verteilung von wesentlichen medizinischen Gegenmaßnahmen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ergänzend zu deren jeweiligen nationalen Aktivitäten sicherzustellen.
Relationen
- asked ← Jan Krampe (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung