polradar

Schriftliche Frage 103 von Rocco Kever (AfD): Wie viele Krankenhäuser in Deutschland mussten zwischen 2015 und 2025 aufgrund finanzieller Probleme schließen oder wurden von privaten Betr…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 103 von Rocco Kever (AfD): Wie viele Krankenhäuser in Deutschland mussten zwischen 2015 und 2025 aufgrund finanzieller Probleme schließen oder wurden von privaten Betr… Frage 103 (Rocco Kever, AfD): Wie viele Krankenhäuser in Deutschland mussten zwischen 2015 und 2025 aufgrund finanzieller Probleme schließen oder wurden von privaten Betreibern übernommen, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Krankenhausreform, um bis 2030 die flächendeckende medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten zu sichern, was meines Erachtens einschließt, eine wachsende Abhängigkeit von privaten Klinikketten und damit verbundene Risiken für die Versorgungsqualität zu begrenzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 21. Juli 2025: Die Bundesregierung verfügt über keine systematische Erhebung darüber, wie viele Krankenhäuser in Deutschland im Zeitraum von 2015 bis 2025 infolge finanzieller Schwierigkeiten dauerhaft geschlossen wurden. Auch die Grunddaten des Statistischen Bundesamtes geben hierüber keinen Aufschluss. Die Gründe für eine Verminderung der Zahl der Krankenhäuser werden von der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen. Eine Verminderung der Zahl der Krankenhäuser entsteht in der Statistik beispielsweise auch dann, wenn mehrere Krankenhäuser fusionieren, dabei aber kein Krankenhaus geschlossen wird. Ebenso liegen keine amtlichen Daten darüber vor, in wie vielen Fällen in diesem Zeitraum eine Übernahme durch private Träger erfolgt ist. Die Veränderung der Zahl der Krankenhäuser nach den unterschiedlichen Trägerschaften kann jedoch den Grunddaten des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Erfasst wird hingegen die Anzahl der eröffneten Insolvenzverfahren von Krankenhäusern. So wurden im Jahr 2024 insgesamt 34 Insolvenzverfahren registriert (im Jahr 2023: 35). Ein Insolvenzverfahren führt jedoch nicht zwangsläufig zur Schließung eines Krankenhauses. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt die Abwicklung im Rahmen einer Eigenverwaltung oder eines sogenannten Schutzschirmverfahrens mit dem Ziel, die Einrichtung strukturell zu sanieren und ihren Betrieb fortzuführen. In vielen Fällen verbleiben die betroffenen Krankenhäuser währenddessen weiterhin im Krankenhausplan des jeweiligen Landes. Das deutsche Krankenhauswesen ist von einer Trägervielfalt geprägt. Öffentliche, freigemeinnützige und private Träger leisten gemeinsam einen Beitrag zur medizinischen Versorgung. Diese Vielfalt ist gesetzlich verankert und stellt ein grundlegendes Merkmal des deutschen Gesundheitswesens dar. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass sich daraus grundsätzlich Risiken für die Qualität der Versorgung ergeben. Die flächendeckende, bedarfsgerechte Sicherstellung der medizinischen Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – ist für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung. Im Rahmen der geplanten Krankenhausreformanpassung arbeitet der Bund eng mit den Ländern zusammen, denen die Verantwortung für die Krankenhausplanung obliegt. Zur Stärkung der Versorgung im ländlichen Raum sind im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sowie in Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgesehen. Dazu zählen insbesondere Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Qualitätsanforderungen an Leistungsgruppen, um auch bei Nichterfüllung einzelner Kriterien eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Hierzu gehört auch, dass die Vergütung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert wird. Die sogenannte Vorhaltevergütung ermöglicht bedarfsnotwendigen Krankenhäusern die Aufrechterhaltung des Versorgungsangebots und der dafür vorgesehenen Strukturen für die ihnen von der Landesplanungsbehörde zugewiesenen Leistungsgruppen. Auch von der finanziellen Begleitung des Strukturwandels im Krankenhausbereich durch den ab 2026 vorgesehenen Transformationsfonds, der gemeinsam mit den Ländern getragen wird, können Krankenhäuser im ländlichen Raum profitieren.

Relationen