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Mögliche Verbindungen der Bundesregierung zum Journalisten-Netzwerk Organized Crime and Corruption Reporting Project (Antwort zu Drs. 21/2821)

dip / drucksache 01.12.2025 · WP 21 · 21/3013 · Antwort · Original ↗

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Mögliche Verbindungen der Bundesregierung zum Journalisten-Netzwerk Organized Crime and Corruption Reporting Project (Antwort zu Drs. 21/2821) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3013 21. Wahlperiode 01.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Sebastian Maack, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2821 – Mögliche Verbindungen der Bundesregierung zum Journalisten-Netzwerk Organized Crime and Corruption Reporting Project V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Pressefreiheit ist für die Demokratie „wie die Luft zum Atmen“, stellte eine Vertreterin der SPD vor einigen Jahren auf einer Veranstaltung der Friedrich- Ebert-Stiftung (FES) zum Thema fest (www.fes.de/themenportal-die-welt-ger echt-gestalten/geschlechtergerechtigkeit/artikelseite/wie-die-luft-zum-atmen). Unabhängige Medien seien dafür eine maßgebliche Voraussetzung. Allerdings sei die Meinungs- und Pressefreiheit in Europa unter Beschuss, so die FES. Noch vor wenigen Jahren verorteten Fachleute das Problem insbesondere in Ländern wie Ungarn und Rumänien (www.boell.de/sites/default/files/endf_bo ell_demokratie-braucht-unabhaengige-medien_v01_kommentierbar.pdf). Neuerdings steht jedoch die EU-Kommission selbst unter Verdacht, Medien und Journalisten Geld zukommen zu lassen, um die öffentliche Meinung und damit letztlich auch den Ausgang von Wahlen in der EU zu beeinflussen (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/exklusiv-eu-zahlte-6 00000-euro-an-journalisten-netzwerk-occrp-li.2354771). Wie die EU-Kommission jüngst auf Nachfrage einräumte, finanziert sie aktuell mit rund 600 000 Euro das internationale journalistische Investigativnetzwerk „Organized Crime and Corruption Reporting Project“ (OCCRP; www.eu roparl.europa.eu/doceo/document/E-10-2025-002383-ASW_EN.html). OCCRP verfügt über ein Netzwerk von 70 Medien, darunter große westliche Medien wie „The New York Times“ und „The Washington Post“ in den USA, „The Guardian“ in Großbritannien, „Le Monde“ in Frankreich sowie „Der Spiegel“, „Süddeutsche Zeitung“, „Die Zeit“, der „NDR“ und weitere „ARD“- Anstalten in Deutschland. Offiziell dienen die EU-Gelder für das OCCRP der „Förderung von investigativem Journalismus“. Bereits 2024 sind allerdings Zweifel an der vorgeblichen Unabhängigkeit der Nichtregierungsorganisation bekannt geworden. Maßgeblich an ihrer Finanzierung beteiligt ist die US-Regierung (www.ndr.de/fernseh en/sendungen/zapp/Journalisten-im-Auftrag-der-US-Regierung-Vorwuerfe-ge gen-OCCRP,occrp102.html). Seit seiner Gründung im Jahr 2008 soll das Netzwerk „mindestens 47 Mio. US-Dollar von verschiedenen US-Behörden erhalten haben“ (s. o.). Die staatlichen Gelder sind offenbar auch an Bedin- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 28. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gungen geknüpft. Laut NDR beschränken die Förderrichtlinien des OCCRP die Möglichkeiten des Netzwerks zur Recherche und Berichterstattung über Themen und Personen, die die USA betreffen. Bei der Besetzung von redaktionellen Leitungsposten sollen Vertreter von US-Behörden ein Vetorecht besitzen. OCCRP hat die bekanntesten internationalen Projekte des investigativen Journalismus der letzten zehn Jahre initiiert oder war zumindest an zentraler Stelle daran beteiligt. Darunter unter anderem die „Panama Papers“, die „Pandora Papers“, „Suisse Secrets“, „Narco Files“, „Pegasus Project“, „Cyprus Confidential“ und die sogenannte Laundromat-Serie. Kritikern zufolge steckt OCCRP auch hinter der sogenannten Voice-of- Europe-Affäre (www.nachdenkseiten.de/?p=138730). Mit Verweis auf angebliche Erkenntnisse und Videoaufnahmen des tschechischen Geheimdienstes BIS waren Anfang 2024 Politiker und Kandidaten für die EU-Wahl aus sechs EU- Ländern (Deutschland, Belgien, Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und Polen) ins Visier der Medien geraten (s. o.). Dem deutschen AfD-Kandidaten Petr Bystron, der auf Listenplatz 2 für die Wahl zum EU-Parlament stand, wurde zuerst vom „Spiegel“, dann von der „Zeit“ unterstellt, Geld aus Russland erhalten zu haben (www.spiegel.de/politi k/deutschland/afd-politiker-petr-bystron-soll-sich-ueber-stueckelung-der-gelds cheine-beschwert-haben-a-286416d6-bb5f-4f8e-b62d-153de52503fc; www.ze it.de/politik/deutschland/2024-04/afd-russland-petr-bystron-schmiergeld-vorw urf-wahlkampf). Sowohl „Spiegel“ als auch „Zeit“ sind OCCRP- Kooperationspartner (www.nzz.ch/feuilleton/mit-diskreter-hilfe-aus-washington-die- usregierung-finanziert-journalisten-die-banken-wie-die-credit-suisse-anpranger n-ld.1862845). Die Medienberichterstattung zu den Vorwürfen gegen Petr Bystron wurde in großen Teilen von diesen und weiteren OCCRP-Partnern wie „Süddeutsche Zeitung“, Tagesschau, „Die Welt“ und „Focus“ vorgenommen (www.sueddeutsche.de/politik/afd-bystron-zahlungen-russland- russlanddementi-fragen-1.6519677; www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/russlan d-afd-krah-bystron-voice-of-europe-100.html; www.welt.de/politik/deutschlan d/article251123872/Geheimdienste-Kleine-Pakete-und-Geldrascheln-Videoauf nahmen-belasten-AfD-Mann-Bystron.html; www.focus.de/politik/deutschlan d/afd-mann-bystron-soll-annahme-von-paketen-bestaetigt-haben-er-dementier t_id_259891366.html; https://archive.is/20240918093232/; www.spiegel.de/p olitik/deutschland/verdaechtiges-internetportal-voice-of-europe-westliche-geh eimdienste-enttarnen-russische-desinformationskampagne-a-338f85ac-1714-4 a05-b472-6e0ac3678675#selection-821.0-821.21). Nach Angaben des Journalisten Florian Warweg von „Nachdenkseiten“ (s. o) hat die Staatsanwaltschaft München unter Bezugnahme auf diese Medienberichte bisher 23 Hausdurchsuchungen bei Petr Bystron durchgeführt, die bislang alle, soweit bekannt, ohne Resultat verlaufen sind. Die angeblichen Video- und Audiobeweise des tschechischen Geheimdienstes für die Geldannahme von Petr Bystron wurden Florian Warweg zufolge bis heute nicht veröffentlicht oder an die Presse durchgestochen. Nach der EU-Wahl am 9. Juni 2024 sei, so Florian Warweg, die Berichterstattung zu dem Thema in den interessierten deutschen Medien „auffallend abrupt“ abgebrochen und die Förderzusage der EU an das OCCRP erfolgt (alles s. o.). Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring hatte im Dezember 2024 berichtet, dass das OCCRP „unter Beteiligung von Personen aus dem [US- amerikanischen] Militär- und Geheimdienstumfeld“ gegründet wurde (https://norberthae ring.de/propaganda-zensur/occrp/). Zu dem Budget von der US-Regierung kämen „umfangreiche Mittel von EU und europäischen Regierungen und den großen, staatsnahen Stiftungen in den USA, wie die von George Soros und den Rockefellers“ (s. o.). Diese Berichte werfen Fragen nach einer möglichen Finanzierung des OCCRP auch durch die deutsche Bundesregierung auf sowie nach einer möglichen Einflussnahme auf den deutschen Meinungsbildungsprozess durch ausländische Organisationen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Fragerecht ist als politisches Kontrollrecht auf die Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet (BVerfGE 67, 100, 140). OCCRP (Organized Crime and Corruption Reporting Project) ist ein nicht in Deutschland ansässiges Netzwerk von Medien. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung im Rahmen des Parlamentarischen Fragewesens die Arbeit oder mögliche Rechercheergebnisse einer solchen Organisation zu bewerten. Die seitens der Fragsteller im Rahmen der Vorbemerkung aufgeworfenen Vermutungen und angeführten Quellen werden durch die Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. Die Bundesregierung beteiligt sich ebenso grundsätzlich nicht an Spekulationen aufgrund von Medienberichten. Auch hypothetische Fragestellungen beantwortet die Bundesregierung nicht. Einzelne Fragen beziehen sich auf Kontakte und/oder Verbindungen bzw. Strukturen des Rechercheverbunds OCCRP und darauf, ob etwaige Mitglieder der Organisation wiederum an die Bundesregierung herangetreten sind. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass verschiedenste Medien über die Arbeit der Bundesregierung berichten und dazu mit der Bundesregierung in Kontakt treten. Medien, die in Netzwerken mit anderen Medien wie dem OCCRP zusammenarbeiten, müssen bei Kontakten zur Bundesregierung, z. B. bei Presseanfragen, diese Zusammenarbeit nicht offenlegen. Solche Zusammenhänge müssen von der Bundesregierung auch nicht ermittelt werden. Andernfalls wären Rückschlüsse darauf möglich, zu welchen Themen das jeweilige Medium recherchiert und auf welche Art und Weise es Veröffentlichungen vorbereitet hatte. Dies ist nicht vom Parlamentarischen Fragewesen umfasst und auch deshalb nicht Gegenstand der Beantwortung. Welche der in den einzelnen Fragestellungen aufgelisteten Medien Bestandteil des Netzwerks OCCRP sind und wie die Arbeit von OCCRP verläuft, ist ebenfalls nicht durch die Bundesregierung zu beantworten. Soweit zur Beantwortung einzelner Fragen ressortübergreifend Abfragen aller nachgeordneter Geschäftsbereiche erforderlich waren, konnten solche umfassenden Abfragen aufgrund des begrenzten Zeitrahmens nicht erfolgen. Die vorliegende Antwort beschränkt sich daher auf die innerhalb der verfügbaren Zeit ermittelbaren Informationen und erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen und Medienvertretern. Unter diesen ständigen Austausch fällt neben Gesprächen auch die Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Antwort erfolgt daher auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es erfolgen daher keine Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Staatssekretärsebene.  1. Hat es seit 2020 Kontakte, Verbindungen oder Kooperationen zwischen der Bundesregierung oder einer nachgeordneten Bundesbehörde und dem OCCRP gegeben, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesministerium oder Behörde, Art des Kontakts oder der Kooperation, Beginn der Kontaktaufnahme, Initiator und beteiligten Personen aufseiten der Bundesregierung sowie des OCCRP aufschlüsseln)? Es ist sprachlich unverständlich, welche Bedeutung im Fragewortlaut der Reihung „Kontakte, Verbindungen oder Kooperationen“ zukommen soll. Beispielsweise scheint eine Kooperation, die nicht zugleich eine Verbindung ist, kaum denkbar. Auch welche zusätzliche Bedeutung die erfragten „Verbindungen“ neben den erfragten „Kontakten“ haben könnten, ist nicht erkennbar. Es wird daher im Folgenden zu „Kontakten“ geantwortet. Zur Beantwortung der vorliegenden Frage nach Kontakten mit OCCRP wurde eine Abfrage nach diesem Netzwerk-Namen in den Datenbeständen von möglicherweise betroffenen Arbeitseinheiten der obersten Bundesbehörden, insbesondere in den jeweiligen Pressestellen durchgeführt. Diese Abfrage hat keine Treffer ergeben. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Grenzen solcher Angaben zu Kontakten wird verwiesen.  2. Hat die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar das OCCRP oder mit dem OCCRP verbundene Strukturen oder Projekte in der Zeit von Anfang 2020 bis heute finanziell gefördert oder unterstützt, und wenn ja, welche (bitte nach Titel des Projekts, Höhe der Fördersumme, Haushaltstitel, Förderzweck, Dauer der Förderung und zuständigem Bundesministerium aufschlüsseln; bitte sowohl institutionelle wie projektbezogene Förderungen berücksichtigen)? Es ist sprachlich unverständlich, welcher Abfragerahmen mit dem Fragewortlaut „unmittelbar oder mittelbar“, verfolgt wird, ebenfalls gilt das für die Bezeichnung des Zwecks „verbundene Strukturen oder Projekte“. Es wurden daher Fördermittel im Sinne von öffentlichen Zuwendungen der obersten Bundesbehörden abgefragt. Diese Abfrage hat keine Treffer ergeben.  3. Hat die Bundesregierung oder eine nachgeordnete Bundesbehörde seit 2020 Medienpartnerschaften, Projekte oder Kooperationen mit dem „NDR“, der „ARD“, der „Süddeutschen Zeitung“, dem Süddeutschen Verlag, der Wochenzeitung „Die Zeit“, dem Zeit-Verlag, der Dieter von Holtzbrinck Medien, der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck oder einem Tochterunternehmen der Genannten unterhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Zeitraum, Medium, Bundesministerium oder Behörde und kurzer Beschreibung der Inhalte aufschlüsseln)? Der in den Fragen 3 und 6 benutzte Begriff des „Medienpartnerschaften“ ist kein feststehender Begriff, ebenfalls ist der Fokus der Fragestellung nicht klar, die daneben noch „Projekte“, „Kooperationen“ und neben den genannten Medien noch Tochterunternehmen umfassen soll. Im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Berührungspunkten in unterschiedlichen Formaten mit verschiedensten Journalistinnen und Journalisten. Inhaltliche wie organisatorische Einzelheiten dazu werden nicht vollständig nachgehalten. Daher kann eine solche Aufschlüsselung im Einzelnen nicht erfolgen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar das OCCRP oder mit dem OCCRP verbundene Strukturen oder Projekte in der Zeit von Anfang 2020 bis heute finanziell gefördert oder unterstützt, und wenn ja, um welche Förderungen handelt es sich (bitte nach Name des Projekts, Fördersumme und Haushaltstitel aufschlüsseln)? 13. Planen die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder Maßnahmen, um größere Transparenz über etwaige Kooperationen und Geldflüsse zwischen deutschen Medien und dem OCCRP herzustellen, und wenn ja, welche? Die Fragen 4 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Fragen, in denen die Bundesregierung über das Wissen eines Dritten (sog. Dreiecksfragen) – z. B. eines anderen Verfassungsorgans – in diesem Fall der Länder – Auskunft geben soll, müssen nicht beantwortet werden. Hier wird das Wissen eines Dritten erfragt, ein konkreter Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung ergibt sich aus der Frage nicht.  5. Wurden Ergebnisse von Recherchen oder Teile von Veröffentlichungen des OCCRP in Informationskampagnen oder der Kommunikation der Bundesregierung aufgegriffen oder aktiv verbreitet, und wenn ja, welche? Es ist nicht klar, welche Ergebnisse und/oder Recherchen die Fragesteller zugrunde legen bzw. meinen, insofern kann auch keine Aussage über eine Einbeziehung oder ein Aufgreifen seitens der Bundesregierung getroffen werden. Die Bundesregierung hat grundsätzlich den verfassungsmäßigen Auftrag, mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Dabei greift sie grundsätzlich auf eigene Informationen zurück.  6. Spielten das OCCRP oder beteiligte Medienpartner in von der Bundesregierung geförderten Projekten zum „Fact-Checking“ oder zur „Bekämpfung von Desinformation“ nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle, und wenn ja, welche? Es ist sprachlich unverständlich, wie die Frage zu verstehen ist. Sollte es um einen generellen Überblick von in diesem Kontext geförderten Projekten gehen, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 und 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1970 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den Einfluss des OCCRP auf politische Prozesse in Deutschland und der EU, insbesondere im Zusammenhang mit der EU-Wahl 2024 und der sogenannten Voice-of- Europe-Kampagne (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche? Die Bundesregierung kommentiert Medienberichte nicht, auf die sich die Fragesteller zu beziehen scheinen und verweist im Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung.  8. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den Austausch von Informationen zwischen dem OCCRP und europäischen Institutionen (EU- Kommission, EU-Parlament, European External Action Service [EEAS]) und über deren Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse auf deutscher oder europäischer Ebene, und wenn ja, welche? Ein konkreter Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung ergibt sich nicht aus der Fragestellung.  9. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen deutscher Nachrichtendienste (Bundesnachrichtendienst [BND], Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV], Militärischer Abschirmdienst [MAD]) zum Einfluss oder zur Gefährdungslage durch Aktivitäten des OCCRP seit 2020 vor, und wenn ja, welche? Die Antwort auf die Frage kann nicht offen, das heißt ohne Einstufung erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur Erkenntnislage und der Methodik der Nachrichtendienste bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden sowie über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte der Nachrichtendienste ableiten könnten. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer Verschlechterung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort eingestuft erfolgt, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. * Das Bundesministerium des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das OCCRP die freie Meinungsbildung in Europa durch politische Einflussnahme von außen gefährden könnte, und wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung? Die Bundesregierung kommentiert und interpretiert Einschätzungen der Fragesteller nicht. 11. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Vereinbarkeit staatlicher Förderung von OCCRP-Projekten mit dem Prinzip der Staatsferne der Medien? Die Bundesregierung bewertet die Förderungspraxis des OCCRP nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Staat aus Gründen der Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots keine journalistischen Inhalte fördert. So fördert der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beispielsweise lediglich die Strukturen von journalistischer Arbeit, nicht aber journalistische Inhalte bzw. Redaktionen. Eine Förderung von investigativen Recherchen, Faktenchecks oder der redaktionellen Arbeit findet nicht statt. 12. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über personelle Überschneidungen zwischen OCCRP bzw. vom OCCRP geförderten Projekten auf der einen und Vertretern von Bundesministerien oder anderen, staatsnahen Organisationen auf der anderen Seite, und wenn ja, welche? Es ist nicht klar, was die Fragesteller mit „personellen Überschneidungen“ oder „staatsnahen Organisationen“ meinen; dies sind keine feststehenden Begriffe. Die Bundesregierung hat zudem keine Informationen darüber, ob und gegebenenfalls welche Projekte vom OCCRP gefördert werden. Es wird im Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Welche Treffen in Form von Workshops, zu Gesprächen bzw. zum Gedankenaustausch haben seit 2020 bis heute zwischen Journalisten von „Der Spiegel“, NDR, des Zeit-Verlags sowie der „Süddeutschen Zeitung“ und Vertretern von Bundesministerien oder Bundesbehörden stattgefunden (bitte nach Datum, Bundesministerium, Medium, Anlass und Thema aufschlüsseln)? Die Bundesregierung informiert regelmäßig Journalistinnen und Journalisten über die Politik der Bundesregierung. Dies kann unter anderem in Form von Interviews, Pressekonferenzen oder Hintergrundgesprächen erfolgen. Inhaltliche und organisatorische Einzelheiten dazu werden nicht vollständig nachgehalten. Eine Aufschlüsselung im Einzelnen kann nicht erfolgen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Hat es Treffen in Form von Workshops, zu Gesprächen bzw. zum Gedankenaustausch zwischen Vertretern der OCCRP und Vertretern von Bundesministerien oder Bundesbehörden seit 2020 bis heute gegeben, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Bundesministerium, Teilnehmern, Anlass und Thema aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die Authentizität der tschechischen Geheimdienst-Aufnahmen, die angeblich Oppositionspolitiker mit Geldzahlungen in Verbindung bringen? a) Wenn ja, hat sie diese Aufnahmen von tschechischen Behörden erhalten oder analysiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? b) Wenn nein, warum hat sie keine Überprüfung veranlasst, um mögliche Meinungsmanipulationen der deutschen Öffentlichkeit im Vorfeld der EU-Wahl 2024 auszuschließen? 17. Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um die Vorwürfe gegen EU-kritische Politiker zu verifizieren, und wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie gelangt bezüglich der Authentizität der angeblichen Ton- und Bildaufnahmen des BIS, die Petr Bystron belasten sollen (vgl. www. welt.de/politik/deutschland/article251123872/Geheimdienste-Kleine-Pak ete-und-Geldrascheln-Videoaufnahmen-belasten-AfD-Mann-Bystro n.html), angesichts der Aussage des Sprechers des tschechischen Geheimdienstes BIS, Ladislav Šticha, dass „der Name des AfD- Abgeordneten Bystron […] von unserer Seite nie genannt“ wurde, und dass „weder der Premierminister noch einer der Minister oder der BIS jemals irgendwelche Namen genannt haben, außer denen, die auf der Sanktionsliste standen“ (www.idnes.cz/zpravy/domaci/mluvci-bis-ladislav-sticha-elen-c erna-tajne-sluzby.A240410_113524_domaci_mase, Interview mit dem tschechischen Nachrichtenportal „iDNES“ vom 11. April 2024)? 18. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über Kooperationen zwischen dem OCCRP und dem tschechischen Geheimdienst bei der Erstellung von Berichten über Voice of Europe und Oppositionspolitiker, wenn ja, welche Rolle spielte die EU-Förderung dabei, und wenn nein, warum wurde das nicht untersucht? Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen betreffen solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und können daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen nachrichtendienstlichen Verbindungen von Nachrichtendiensten des Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste gewinnen. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit die Nachrichtendienste letztlich ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr sachgerecht erfüllen könnten. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Der Quellenschutz stellt für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Methodik und Quellenlage würde weitgehende Rückschlüsse auf die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten und damit mittelbar auch auf Aufklärungsschwerpunkte und -potential der Nachrichtendienste zulassen. Dadurch könnte die Fähigkeit der Nachrichtendienste, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde aufgrund ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. 19. Verfügt die Bundesregierung über Informationen über die Rolle des OCCRP bei der Verbreitung von Vorwürfen gegen EU-kritische Politiker in Medien wie „Spiegel“, „Zeit“ und „Süddeutsche Zeitung“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie stellt sie sicher, dass solche Berichte nicht effektiv Teil einer ausländischen Desinformationskampagne gegen die deutsche Opposition werden? Die Bundesregierung kommentiert und interpretiert einzelne Medienberichte nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Vorwürfe gegen EU-kritische Politiker Teil einer gezielten Kampagne vor der EU-Wahl 2024 waren, um diese zu diskreditieren, und wenn nein, wie begründet sie dies angesichts der bislang auffällig ergebnislosen Ermittlungen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Hat es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission bezüglich der EU-Förderung des OCCRP, insbesondere im Kontext der Voice-of-Europe-Affäre und der Vorwürfe gegen EU- Oppositionspolitiker, gegeben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche? Es ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht klar, auf was sich die Fragesteller mit ihrer Abfrage genau beziehen und welcher Zeithorizont hierfür maßgeblich ist. Da Bezug auf die in der Vorbemerkung zitierten Quellen der Fragesteller genommen wird: Die Bundesregierung kommentiert und interpretiert einzelne Medienberichte nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Manipulationen der Medienberichte zu EU-kritischen Politikern, die auf OCCRP-Quellen basieren, und wenn ja, warum hat sie bislang keine öffentliche Untersuchung eingeleitet? 23. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Wahlbeeinflussung durch OCCRP-Kooperationspartner im Vorfeld der EU-Wahlen 2024, wenn ja, welche, und wenn nein, wie erklärt sie sich das plötzliche Abflauen der Medienberichterstattung zu den Vorwürfen gegen EU- kritische Politiker nach der Wahl (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse dazu vor. Hypothetische Fragestellungen beantwortet die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass ausländische Geheimdienste oder Netzwerke Desinformationskampagnen gegen deutsche Oppositionspolitiker unternehmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum wurden keine Maßnahmen ergriffen? Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum sehr ernst und tritt ihr entschlossen entgegen. Das Ziel von Desinformation ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie und in staatliche Institutionen zu untergraben sowie den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beeinflussen. Die Bundesregierung informiert auf ihren Kanälen über Vorgehen, Methoden und Gefahren von Manipulationskampagnen, um Bürgerinnen und Bürger aufzuklären und ihre Resilienz zu stärken. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1970 verwiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) leistet im Rahmen des gesetzlichen Auftrags dann seinen Beitrag zur Aufklärung der Hintergründe von Desinformationsaktivitäten im Informationsraum, wenn diese von fremden Nachrichtendiensten beziehungsweise staatlich gelenkten Strukturen und Akteuren ausgehen. Eine Erfassung bzw. Auflistung im Sinne der Fragestellung erfolgt dabei nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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