Mögliche Verbindungen der Bundesregierung zum Journalisten-Netzwerk Organized Crime and Corruption Reporting Project (Antwort zu Drs. 21/2821)
Text
Mögliche Verbindungen der Bundesregierung zum Journalisten-Netzwerk Organized Crime and Corruption Reporting Project (Antwort zu Drs. 21/2821)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3013
21. Wahlperiode 01.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Sebastian Maack,
Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2821 –
Mögliche Verbindungen der Bundesregierung zum Journalisten-Netzwerk
Organized Crime and Corruption Reporting Project
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Pressefreiheit ist für die Demokratie „wie die Luft zum Atmen“, stellte eine
Vertreterin der SPD vor einigen Jahren auf einer Veranstaltung der Friedrich-
Ebert-Stiftung (FES) zum Thema fest (www.fes.de/themenportal-die-welt-ger
echt-gestalten/geschlechtergerechtigkeit/artikelseite/wie-die-luft-zum-atmen).
Unabhängige Medien seien dafür eine maßgebliche Voraussetzung. Allerdings
sei die Meinungs- und Pressefreiheit in Europa unter Beschuss, so die FES.
Noch vor wenigen Jahren verorteten Fachleute das Problem insbesondere in
Ländern wie Ungarn und Rumänien (www.boell.de/sites/default/files/endf_bo
ell_demokratie-braucht-unabhaengige-medien_v01_kommentierbar.pdf).
Neuerdings steht jedoch die EU-Kommission selbst unter Verdacht, Medien
und Journalisten Geld zukommen zu lassen, um die öffentliche Meinung und
damit letztlich auch den Ausgang von Wahlen in der EU zu beeinflussen
(www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/exklusiv-eu-zahlte-6
00000-euro-an-journalisten-netzwerk-occrp-li.2354771).
Wie die EU-Kommission jüngst auf Nachfrage einräumte, finanziert sie
aktuell mit rund 600 000 Euro das internationale journalistische
Investigativnetzwerk „Organized Crime and Corruption Reporting Project“ (OCCRP; www.eu
roparl.europa.eu/doceo/document/E-10-2025-002383-ASW_EN.html).
OCCRP verfügt über ein Netzwerk von 70 Medien, darunter große westliche
Medien wie „The New York Times“ und „The Washington Post“ in den USA,
„The Guardian“ in Großbritannien, „Le Monde“ in Frankreich sowie „Der
Spiegel“, „Süddeutsche Zeitung“, „Die Zeit“, der „NDR“ und weitere „ARD“-
Anstalten in Deutschland.
Offiziell dienen die EU-Gelder für das OCCRP der „Förderung von
investigativem Journalismus“. Bereits 2024 sind allerdings Zweifel an der vorgeblichen
Unabhängigkeit der Nichtregierungsorganisation bekannt geworden.
Maßgeblich an ihrer Finanzierung beteiligt ist die US-Regierung (www.ndr.de/fernseh
en/sendungen/zapp/Journalisten-im-Auftrag-der-US-Regierung-Vorwuerfe-ge
gen-OCCRP,occrp102.html). Seit seiner Gründung im Jahr 2008 soll das
Netzwerk „mindestens 47 Mio. US-Dollar von verschiedenen US-Behörden
erhalten haben“ (s. o.). Die staatlichen Gelder sind offenbar auch an Bedin-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung vom 28. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gungen geknüpft. Laut NDR beschränken die Förderrichtlinien des OCCRP
die Möglichkeiten des Netzwerks zur Recherche und Berichterstattung über
Themen und Personen, die die USA betreffen. Bei der Besetzung von
redaktionellen Leitungsposten sollen Vertreter von US-Behörden ein Vetorecht
besitzen.
OCCRP hat die bekanntesten internationalen Projekte des investigativen
Journalismus der letzten zehn Jahre initiiert oder war zumindest an zentraler Stelle
daran beteiligt. Darunter unter anderem die „Panama Papers“, die „Pandora
Papers“, „Suisse Secrets“, „Narco Files“, „Pegasus Project“, „Cyprus
Confidential“ und die sogenannte Laundromat-Serie.
Kritikern zufolge steckt OCCRP auch hinter der sogenannten Voice-of-
Europe-Affäre (www.nachdenkseiten.de/?p=138730). Mit Verweis auf angebliche
Erkenntnisse und Videoaufnahmen des tschechischen Geheimdienstes BIS
waren Anfang 2024 Politiker und Kandidaten für die EU-Wahl aus sechs EU-
Ländern (Deutschland, Belgien, Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und
Polen) ins Visier der Medien geraten (s. o.).
Dem deutschen AfD-Kandidaten Petr Bystron, der auf Listenplatz 2 für die
Wahl zum EU-Parlament stand, wurde zuerst vom „Spiegel“, dann von der
„Zeit“ unterstellt, Geld aus Russland erhalten zu haben (www.spiegel.de/politi
k/deutschland/afd-politiker-petr-bystron-soll-sich-ueber-stueckelung-der-gelds
cheine-beschwert-haben-a-286416d6-bb5f-4f8e-b62d-153de52503fc; www.ze
it.de/politik/deutschland/2024-04/afd-russland-petr-bystron-schmiergeld-vorw
urf-wahlkampf). Sowohl „Spiegel“ als auch „Zeit“ sind OCCRP-
Kooperationspartner (www.nzz.ch/feuilleton/mit-diskreter-hilfe-aus-washington-die-
usregierung-finanziert-journalisten-die-banken-wie-die-credit-suisse-anpranger
n-ld.1862845). Die Medienberichterstattung zu den Vorwürfen gegen Petr
Bystron wurde in großen Teilen von diesen und weiteren OCCRP-Partnern
wie „Süddeutsche Zeitung“, Tagesschau, „Die Welt“ und „Focus“
vorgenommen (www.sueddeutsche.de/politik/afd-bystron-zahlungen-russland-
russlanddementi-fragen-1.6519677; www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/russlan
d-afd-krah-bystron-voice-of-europe-100.html; www.welt.de/politik/deutschlan
d/article251123872/Geheimdienste-Kleine-Pakete-und-Geldrascheln-Videoauf
nahmen-belasten-AfD-Mann-Bystron.html; www.focus.de/politik/deutschlan
d/afd-mann-bystron-soll-annahme-von-paketen-bestaetigt-haben-er-dementier
t_id_259891366.html; https://archive.is/20240918093232/; www.spiegel.de/p
olitik/deutschland/verdaechtiges-internetportal-voice-of-europe-westliche-geh
eimdienste-enttarnen-russische-desinformationskampagne-a-338f85ac-1714-4
a05-b472-6e0ac3678675#selection-821.0-821.21).
Nach Angaben des Journalisten Florian Warweg von „Nachdenkseiten“ (s. o)
hat die Staatsanwaltschaft München unter Bezugnahme auf diese
Medienberichte bisher 23 Hausdurchsuchungen bei Petr Bystron durchgeführt, die
bislang alle, soweit bekannt, ohne Resultat verlaufen sind. Die angeblichen
Video- und Audiobeweise des tschechischen Geheimdienstes für die
Geldannahme von Petr Bystron wurden Florian Warweg zufolge bis heute nicht
veröffentlicht oder an die Presse durchgestochen. Nach der EU-Wahl am 9. Juni
2024 sei, so Florian Warweg, die Berichterstattung zu dem Thema in den
interessierten deutschen Medien „auffallend abrupt“ abgebrochen und die
Förderzusage der EU an das OCCRP erfolgt (alles s. o.).
Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring hatte im Dezember 2024 berichtet,
dass das OCCRP „unter Beteiligung von Personen aus dem [US-
amerikanischen] Militär- und Geheimdienstumfeld“ gegründet wurde (https://norberthae
ring.de/propaganda-zensur/occrp/). Zu dem Budget von der US-Regierung
kämen „umfangreiche Mittel von EU und europäischen Regierungen und den
großen, staatsnahen Stiftungen in den USA, wie die von George Soros und
den Rockefellers“ (s. o.).
Diese Berichte werfen Fragen nach einer möglichen Finanzierung des OCCRP
auch durch die deutsche Bundesregierung auf sowie nach einer möglichen
Einflussnahme auf den deutschen Meinungsbildungsprozess durch
ausländische Organisationen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Fragerecht ist als politisches Kontrollrecht auf die Überprüfung des
Verhaltens der Bundesregierung gerichtet (BVerfGE 67, 100, 140). OCCRP
(Organized Crime and Corruption Reporting Project) ist ein nicht in Deutschland
ansässiges Netzwerk von Medien. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung im
Rahmen des Parlamentarischen Fragewesens die Arbeit oder mögliche
Rechercheergebnisse einer solchen Organisation zu bewerten.
Die seitens der Fragsteller im Rahmen der Vorbemerkung aufgeworfenen
Vermutungen und angeführten Quellen werden durch die Bundesregierung weder
kommentiert noch interpretiert. Die Bundesregierung beteiligt sich ebenso
grundsätzlich nicht an Spekulationen aufgrund von Medienberichten. Auch
hypothetische Fragestellungen beantwortet die Bundesregierung nicht.
Einzelne Fragen beziehen sich auf Kontakte und/oder Verbindungen bzw.
Strukturen des Rechercheverbunds OCCRP und darauf, ob etwaige Mitglieder
der Organisation wiederum an die Bundesregierung herangetreten sind. Es wird
an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass verschiedenste Medien über die
Arbeit der Bundesregierung berichten und dazu mit der Bundesregierung in
Kontakt treten. Medien, die in Netzwerken mit anderen Medien wie dem OCCRP
zusammenarbeiten, müssen bei Kontakten zur Bundesregierung, z. B. bei
Presseanfragen, diese Zusammenarbeit nicht offenlegen. Solche Zusammenhänge
müssen von der Bundesregierung auch nicht ermittelt werden. Andernfalls
wären Rückschlüsse darauf möglich, zu welchen Themen das jeweilige Medium
recherchiert und auf welche Art und Weise es Veröffentlichungen vorbereitet
hatte. Dies ist nicht vom Parlamentarischen Fragewesen umfasst und auch
deshalb nicht Gegenstand der Beantwortung. Welche der in den einzelnen
Fragestellungen aufgelisteten Medien Bestandteil des Netzwerks OCCRP sind und
wie die Arbeit von OCCRP verläuft, ist ebenfalls nicht durch die
Bundesregierung zu beantworten.
Soweit zur Beantwortung einzelner Fragen ressortübergreifend Abfragen aller
nachgeordneter Geschäftsbereiche erforderlich waren, konnten solche
umfassenden Abfragen aufgrund des begrenzten Zeitrahmens nicht erfolgen. Die
vorliegende Antwort beschränkt sich daher auf die innerhalb der verfügbaren Zeit
ermittelbaren Informationen und erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen und Medienvertretern. Unter diesen ständigen
Austausch fällt neben Gesprächen auch die Kommunikation in anderen Formen
(schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im
Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten
der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Antwort erfolgt daher auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es erfolgen daher keine Angaben zu
Beschäftigten unterhalb der Staatssekretärsebene.
1. Hat es seit 2020 Kontakte, Verbindungen oder Kooperationen zwischen
der Bundesregierung oder einer nachgeordneten Bundesbehörde und dem
OCCRP gegeben, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesministerium
oder Behörde, Art des Kontakts oder der Kooperation, Beginn der
Kontaktaufnahme, Initiator und beteiligten Personen aufseiten der
Bundesregierung sowie des OCCRP aufschlüsseln)?
Es ist sprachlich unverständlich, welche Bedeutung im Fragewortlaut der
Reihung „Kontakte, Verbindungen oder Kooperationen“ zukommen soll.
Beispielsweise scheint eine Kooperation, die nicht zugleich eine Verbindung ist,
kaum denkbar. Auch welche zusätzliche Bedeutung die erfragten
„Verbindungen“ neben den erfragten „Kontakten“ haben könnten, ist nicht erkennbar. Es
wird daher im Folgenden zu „Kontakten“ geantwortet. Zur Beantwortung der
vorliegenden Frage nach Kontakten mit OCCRP wurde eine Abfrage nach
diesem Netzwerk-Namen in den Datenbeständen von möglicherweise betroffenen
Arbeitseinheiten der obersten Bundesbehörden, insbesondere in den jeweiligen
Pressestellen durchgeführt. Diese Abfrage hat keine Treffer ergeben. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Grenzen solcher Angaben zu
Kontakten wird verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar das OCCRP oder
mit dem OCCRP verbundene Strukturen oder Projekte in der Zeit von
Anfang 2020 bis heute finanziell gefördert oder unterstützt, und wenn ja,
welche (bitte nach Titel des Projekts, Höhe der Fördersumme,
Haushaltstitel, Förderzweck, Dauer der Förderung und zuständigem
Bundesministerium aufschlüsseln; bitte sowohl institutionelle wie projektbezogene
Förderungen berücksichtigen)?
Es ist sprachlich unverständlich, welcher Abfragerahmen mit dem
Fragewortlaut „unmittelbar oder mittelbar“, verfolgt wird, ebenfalls gilt das für die
Bezeichnung des Zwecks „verbundene Strukturen oder Projekte“. Es wurden
daher Fördermittel im Sinne von öffentlichen Zuwendungen der obersten
Bundesbehörden abgefragt. Diese Abfrage hat keine Treffer ergeben.
3. Hat die Bundesregierung oder eine nachgeordnete Bundesbehörde seit
2020 Medienpartnerschaften, Projekte oder Kooperationen mit dem
„NDR“, der „ARD“, der „Süddeutschen Zeitung“, dem Süddeutschen
Verlag, der Wochenzeitung „Die Zeit“, dem Zeit-Verlag, der Dieter von
Holtzbrinck Medien, der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck oder
einem Tochterunternehmen der Genannten unterhalten, und wenn ja,
welche (bitte nach Zeitraum, Medium, Bundesministerium oder Behörde
und kurzer Beschreibung der Inhalte aufschlüsseln)?
Der in den Fragen 3 und 6 benutzte Begriff des „Medienpartnerschaften“ ist
kein feststehender Begriff, ebenfalls ist der Fokus der Fragestellung nicht klar,
die daneben noch „Projekte“, „Kooperationen“ und neben den genannten
Medien noch Tochterunternehmen umfassen soll.
Im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat die Bundesregierung
eine Vielzahl an Berührungspunkten in unterschiedlichen Formaten mit
verschiedensten Journalistinnen und Journalisten. Inhaltliche wie organisatorische
Einzelheiten dazu werden nicht vollständig nachgehalten. Daher kann eine
solche Aufschlüsselung im Einzelnen nicht erfolgen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar oder
mittelbar das OCCRP oder mit dem OCCRP verbundene Strukturen oder
Projekte in der Zeit von Anfang 2020 bis heute finanziell gefördert oder
unterstützt, und wenn ja, um welche Förderungen handelt es sich (bitte
nach Name des Projekts, Fördersumme und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
13. Planen die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Länder Maßnahmen, um größere Transparenz über etwaige
Kooperationen und Geldflüsse zwischen deutschen Medien und dem OCCRP
herzustellen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 4 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Fragen, in denen
die Bundesregierung über das Wissen eines Dritten (sog. Dreiecksfragen) –
z. B. eines anderen Verfassungsorgans – in diesem Fall der Länder – Auskunft
geben soll, müssen nicht beantwortet werden. Hier wird das Wissen eines
Dritten erfragt, ein konkreter Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung ergibt sich aus der Frage nicht.
5. Wurden Ergebnisse von Recherchen oder Teile von Veröffentlichungen
des OCCRP in Informationskampagnen oder der Kommunikation der
Bundesregierung aufgegriffen oder aktiv verbreitet, und wenn ja,
welche?
Es ist nicht klar, welche Ergebnisse und/oder Recherchen die Fragesteller
zugrunde legen bzw. meinen, insofern kann auch keine Aussage über eine
Einbeziehung oder ein Aufgreifen seitens der Bundesregierung getroffen werden. Die
Bundesregierung hat grundsätzlich den verfassungsmäßigen Auftrag, mit ihrer
Öffentlichkeitsarbeit über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren.
Dabei greift sie grundsätzlich auf eigene Informationen zurück.
6. Spielten das OCCRP oder beteiligte Medienpartner in von der
Bundesregierung geförderten Projekten zum „Fact-Checking“ oder zur
„Bekämpfung von Desinformation“ nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Rolle, und wenn ja, welche?
Es ist sprachlich unverständlich, wie die Frage zu verstehen ist. Sollte es um
einen generellen Überblick von in diesem Kontext geförderten Projekten gehen,
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 und 32 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1970 und
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den Einfluss des OCCRP
auf politische Prozesse in Deutschland und der EU, insbesondere im
Zusammenhang mit der EU-Wahl 2024 und der sogenannten Voice-of-
Europe-Kampagne (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja,
welche?
Die Bundesregierung kommentiert Medienberichte nicht, auf die sich die
Fragesteller zu beziehen scheinen und verweist im Übrigen auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung.
8. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den Austausch von
Informationen zwischen dem OCCRP und europäischen Institutionen (EU-
Kommission, EU-Parlament, European External Action Service [EEAS])
und über deren Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse auf deutscher oder
europäischer Ebene, und wenn ja, welche?
Ein konkreter Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung ergibt
sich nicht aus der Fragestellung.
9. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen deutscher
Nachrichtendienste (Bundesnachrichtendienst [BND], Bundesamt für
Verfassungsschutz [BfV], Militärischer Abschirmdienst [MAD]) zum Einfluss oder
zur Gefährdungslage durch Aktivitäten des OCCRP seit 2020 vor, und
wenn ja, welche?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen, das heißt ohne Einstufung
erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.*
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur Erkenntnislage und der Methodik der Nachrichtendienste bekannt
würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden sowie über
Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte der Nachrichtendienste ableiten
könnten. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu
einer Verschlechterung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die
wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese
Informationen werden daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort eingestuft erfolgt, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
* Das Bundesministerium des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das
OCCRP die freie Meinungsbildung in Europa durch politische
Einflussnahme von außen gefährden könnte, und wenn nein, wie begründet sie
ihre Auffassung?
Die Bundesregierung kommentiert und interpretiert Einschätzungen der
Fragesteller nicht.
11. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Vereinbarkeit
staatlicher Förderung von OCCRP-Projekten mit dem Prinzip der Staatsferne
der Medien?
Die Bundesregierung bewertet die Förderungspraxis des OCCRP nicht.
Grundsätzlich gilt, dass der Staat aus Gründen der Staatsferne und des allgemeinen
Neutralitätsgebots keine journalistischen Inhalte fördert. So fördert der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beispielsweise lediglich die
Strukturen von journalistischer Arbeit, nicht aber journalistische Inhalte bzw.
Redaktionen. Eine Förderung von investigativen Recherchen, Faktenchecks
oder der redaktionellen Arbeit findet nicht statt.
12. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über personelle
Überschneidungen zwischen OCCRP bzw. vom OCCRP geförderten Projekten auf der
einen und Vertretern von Bundesministerien oder anderen, staatsnahen
Organisationen auf der anderen Seite, und wenn ja, welche?
Es ist nicht klar, was die Fragesteller mit „personellen Überschneidungen“ oder
„staatsnahen Organisationen“ meinen; dies sind keine feststehenden Begriffe.
Die Bundesregierung hat zudem keine Informationen darüber, ob und
gegebenenfalls welche Projekte vom OCCRP gefördert werden. Es wird im Übrigen
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Welche Treffen in Form von Workshops, zu Gesprächen bzw. zum
Gedankenaustausch haben seit 2020 bis heute zwischen Journalisten von
„Der Spiegel“, NDR, des Zeit-Verlags sowie der „Süddeutschen
Zeitung“ und Vertretern von Bundesministerien oder Bundesbehörden
stattgefunden (bitte nach Datum, Bundesministerium, Medium, Anlass und
Thema aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung informiert regelmäßig Journalistinnen und Journalisten
über die Politik der Bundesregierung. Dies kann unter anderem in Form von
Interviews, Pressekonferenzen oder Hintergrundgesprächen erfolgen.
Inhaltliche und organisatorische Einzelheiten dazu werden nicht vollständig
nachgehalten. Eine Aufschlüsselung im Einzelnen kann nicht erfolgen. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Hat es Treffen in Form von Workshops, zu Gesprächen bzw. zum
Gedankenaustausch zwischen Vertretern der OCCRP und Vertretern von
Bundesministerien oder Bundesbehörden seit 2020 bis heute gegeben, und
wenn ja, welche (bitte nach Datum, Bundesministerium, Teilnehmern,
Anlass und Thema aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die Authentizität der
tschechischen Geheimdienst-Aufnahmen, die angeblich Oppositionspolitiker
mit Geldzahlungen in Verbindung bringen?
a) Wenn ja, hat sie diese Aufnahmen von tschechischen Behörden
erhalten oder analysiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Überprüfung veranlasst, um
mögliche Meinungsmanipulationen der deutschen Öffentlichkeit im
Vorfeld der EU-Wahl 2024 auszuschließen?
17. Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um die Vorwürfe gegen
EU-kritische Politiker zu verifizieren, und wenn ja, zu welchen
Erkenntnissen ist sie gelangt bezüglich der Authentizität der angeblichen Ton-
und Bildaufnahmen des BIS, die Petr Bystron belasten sollen (vgl. www.
welt.de/politik/deutschland/article251123872/Geheimdienste-Kleine-Pak
ete-und-Geldrascheln-Videoaufnahmen-belasten-AfD-Mann-Bystro
n.html), angesichts der Aussage des Sprechers des tschechischen
Geheimdienstes BIS, Ladislav Šticha, dass „der Name des AfD-
Abgeordneten Bystron […] von unserer Seite nie genannt“ wurde, und dass „weder
der Premierminister noch einer der Minister oder der BIS jemals
irgendwelche Namen genannt haben, außer denen, die auf der Sanktionsliste
standen“ (www.idnes.cz/zpravy/domaci/mluvci-bis-ladislav-sticha-elen-c
erna-tajne-sluzby.A240410_113524_domaci_mase, Interview mit dem
tschechischen Nachrichtenportal „iDNES“ vom 11. April 2024)?
18. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über Kooperationen zwischen
dem OCCRP und dem tschechischen Geheimdienst bei der Erstellung
von Berichten über Voice of Europe und Oppositionspolitiker, wenn ja,
welche Rolle spielte die EU-Förderung dabei, und wenn nein, warum
wurde das nicht untersucht?
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen betreffen solche Informationen, die in besonders hohem Maße das
Staatswohl berühren und können daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen
spezifischen nachrichtendienstlichen Verbindungen von Nachrichtendiensten
des Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und
Fähigkeiten der Nachrichtendienste gewinnen. Dies würde folgenschwere
Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit die
Nachrichtendienste letztlich ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr sachgerecht erfüllen
könnten.
Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder
wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im
Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Der
Quellenschutz stellt für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste einen
überragend wichtigen Grundsatz dar. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Methodik und Quellenlage würde weitgehende
Rückschlüsse auf die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten und damit mittelbar auch
auf Aufklärungsschwerpunkte und -potential der Nachrichtendienste zulassen.
Dadurch könnte die Fähigkeit der Nachrichtendienste, nachrichtendienstliche
Erkenntnisse zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden.
Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde aufgrund ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
der Nachrichtendienste nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten
Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem
Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch
andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten
ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
19. Verfügt die Bundesregierung über Informationen über die Rolle des
OCCRP bei der Verbreitung von Vorwürfen gegen EU-kritische Politiker
in Medien wie „Spiegel“, „Zeit“ und „Süddeutsche Zeitung“ (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie stellt sie sicher, dass
solche Berichte nicht effektiv Teil einer ausländischen
Desinformationskampagne gegen die deutsche Opposition werden?
Die Bundesregierung kommentiert und interpretiert einzelne Medienberichte
nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die
Vorwürfe gegen EU-kritische Politiker Teil einer gezielten Kampagne
vor der EU-Wahl 2024 waren, um diese zu diskreditieren, und wenn
nein, wie begründet sie dies angesichts der bislang auffällig
ergebnislosen Ermittlungen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
21. Hat es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission
bezüglich der EU-Förderung des OCCRP, insbesondere im Kontext der
Voice-of-Europe-Affäre und der Vorwürfe gegen EU-
Oppositionspolitiker, gegeben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja,
welche?
Es ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht klar, auf was sich die
Fragesteller mit ihrer Abfrage genau beziehen und welcher Zeithorizont hierfür
maßgeblich ist. Da Bezug auf die in der Vorbemerkung zitierten Quellen der
Fragesteller genommen wird: Die Bundesregierung kommentiert und interpretiert
einzelne Medienberichte nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
22. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Manipulationen
der Medienberichte zu EU-kritischen Politikern, die auf OCCRP-Quellen
basieren, und wenn ja, warum hat sie bislang keine öffentliche
Untersuchung eingeleitet?
23. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche
Wahlbeeinflussung durch OCCRP-Kooperationspartner im Vorfeld der EU-Wahlen
2024, wenn ja, welche, und wenn nein, wie erklärt sie sich das plötzliche
Abflauen der Medienberichterstattung zu den Vorwürfen gegen EU-
kritische Politiker nach der Wahl (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse dazu vor. Hypothetische
Fragestellungen beantwortet die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass
ausländische Geheimdienste oder Netzwerke
Desinformationskampagnen gegen deutsche Oppositionspolitiker unternehmen, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum wurden keine Maßnahmen ergriffen?
Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme
und Manipulation im Informationsraum sehr ernst und tritt ihr entschlossen
entgegen. Das Ziel von Desinformation ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die
Demokratie und in staatliche Institutionen zu untergraben sowie den politischen
Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beeinflussen. Die Bundesregierung
informiert auf ihren Kanälen über Vorgehen, Methoden und Gefahren von
Manipulationskampagnen, um Bürgerinnen und Bürger aufzuklären und ihre
Resilienz zu stärken. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1970
verwiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) leistet im Rahmen des
gesetzlichen Auftrags dann seinen Beitrag zur Aufklärung der Hintergründe von
Desinformationsaktivitäten im Informationsraum, wenn diese von fremden
Nachrichtendiensten beziehungsweise staatlich gelenkten Strukturen und
Akteuren ausgehen. Eine Erfassung bzw. Auflistung im Sinne der Fragestellung
erfolgt dabei nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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