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Schriftliche Frage 64 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tötung der deutschen Staatsbürgerin Kelly Freygang am 29. April 2025 bei einem türkischen…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 64 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tötung der deutschen Staatsbürgerin Kelly Freygang am 29. April 2025 bei einem türkischen… Frage 64 (Ferat Koçak, Die Linke): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tötung der deutschen Staatsbürgerin Kelly Freygang am 29. April 2025 bei einem türkischen Drohnenangriff auf Einheiten der YJA-Star in der Zap-Region (Nordirak) angesichts des zuvor verkündeten PKK-Waffenstillstands, der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dargestellten Zweifel der völkerrechtlichen Rechtmäßigkeit türkischer Militäroperationen im Nordirak gemäß Gutachten WD 2 - 3000 - 031/22 und der Tatsache, dass kurdische Kräfte Partner der deutschen Anti-IS-Koalition waren, und wird die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz deutscher Staatsangehöriger im Nordirak und im irakisch-türkischen Grenzgebiet, insbesondere zum Schutz von Staatsangehörigen, die auf Seiten kurdischer Verbände kämpfen, nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie zur Förderung der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch NATO-Bündnispartner (vgl. https://taz.de/PKK-K aempferin-aus-Hamburg/!6090118/), ergreifen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Juni 2025: Der Bundesregierung liegen keine über die allgemeine Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Fall Kelly Freygang vor. Im Übrigen wird bezüglich der angekündigten, bislang aber nicht umgesetzten Selbstauflösung der Terrororganisation PKK auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. Mai 2025 auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Max Lucks auf Bundestagsdrucksache 21/297 sowie auf die Antworten der Bundesregierung vom 27. Mai 2025 auf die Schriftlichen Fragen 21 und 34 der Abgeordneten Cansu Özdemir auf Bundestagsdrucksache 21/297 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts hingewiesen, in denen bereits seit mehreren Jahren von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und von Reisen in die Provinzen Sirnak und Hakkâri dringend abgeraten sowie von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak aufgrund der instabilen Sicherheitslage abgeraten wird (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laen der/tuerkei-node/tuerkeisicherheit-201962?isLocal=false&isPreview=f alse, www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/irak-node/iraksicherh eit-202738?isLocal=false&isPreview=false).

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