Antikurdischer Rassismus in Deutschland
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Antikurdischer Rassismus in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5043
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Kassem Taher Saleh, Lamya Kaddor, Lukas
Benner, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Luise
Amtsberg, Max Lucks, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antikurdischer Rassismus in Deutschland
Das traditionelle Siedlungsgebiet der Kurdinnen und Kurden erstreckt sich über
mehrere Länder. Der Großteil der kurdischen Bevölkerung lebt in der Türkei,
im Irak, im Iran sowie in Syrien. Kleinere kurdische Gemeinschaften finden
sich außerdem in Armenien, Georgien und Russland.
Noch immer sind viele Kurdinnen und Kurden von staatlicher Repression,
Diskriminierung und rassistischen Anfeindungen betroffen. Aus diesem Grund
haben Millionen von ihnen ihre Heimat verlassen und in anderen Ländern
Zuflucht gesucht, auch in Deutschland. Mit schätzungsweise 1,2 Millonen bis
1,5 Millionen Personen stellen sie in Deutschland eine der größten
migrantischen und postmigrantischen Bevölkerungsgruppen. Trotzdem werden
kurdische Lebensrealitäten im öffentlichen Diskurs, in staatlichen Statistiken sowie
bei politischen Maßnahmen zur Rassismusbekämpfung bislang noch immer
unzureichend berücksichtigt. Seit Jahren berichten Betroffene von spezifischen
Formen der Diskriminierung, Stigmatisierung und Gewalt, die sich gezielt
gegen ihre kurdische Identität richten.
Um Rassismus zu erkennen und zu benennen, braucht es neben der aktiven
Einbeziehung der Perspektive und Expertise der (post)migrantischen
Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine umfassende empirische Datengrundlage
über die Lebensrealitäten von Menschen mit Rassismuserfahrung in
Deutschland, die nicht auf undifferenzierten Fremdzuschreibungen basiert.
Eine Stelle, die Daten zu antikurdischem Rassismus sammelt, ist die
Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR). In ihrem Jahresbericht für das
Jahr 2024 hat die IAKR erstmals einen umfassenden Jahresbericht zu Vorfällen
von antikurdischem Rassismus in Deutschland veröffentlicht. Darin wurden
insgesamt 217 dokumentierte Vorfälle erfasst, die sich sowohl im analogen als
auch im digitalen Raum ereigneten. Die IAKR weist jedoch darauf hin, dass
von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist, weil viele Betroffene aus Angst,
fehlendem Vertrauen in staatliche Stellen oder mangelnder Kenntnis von
Unterstützungsangeboten auf eine Meldung oder Anzeige verzichten.
Ein erheblicher Teil der dokumentierten Vorfälle weist Bezüge zu
türkischnationalistischen, arabisch-nationalistischen sowie islamistischen Akteuren auf.
Nach Angaben der IAKR ist außerdem seit Beginn des Jahres 2026 und den
politischen Ereignissen in der „Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und
Ostsyrien“ (DAANES, Rojava) ein deutlicher Anstieg von antikurdischem
Rassismus durch syrisch-nationalistische und islamistische Milieus in Deutschland
zu beobachten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Ausmaß, zur
Entwicklung und zu den Erscheinungsformen von antikurdischem Rassismus
in Deutschland vor?
2. Inwiefern fließen Erkenntnisse aus zivilgesellschaftlichen
Monitoringstellen wie der Informationsstelle Antikurdischer Rassismus in die
Lagebilder, Berichte und Bewertungen der Bundesregierung ein?
3. Wie viele Vorfälle mit antikurdischem Hintergrund wurden der
Bundesregierung für die Jahre 2024 und 2025 bekannt (bitte nach Art der Straftat,
Ort der Straftat und mutmaßlichem ideologischen Hintergrund der
Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Hassrede, Bedrohungen
und Gewaltaufrufen mit antikurdischem Fokus im digitalen Raum?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tarnung von
antikurdischem Rassismus als Kritik an Organisationen oder Strukturen
kurdischer Selbstbestimmung?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um antikurdische
Hassrede auf sozialen Netzwerken effektiv zu verfolgen, und wie bewertet
sie die Rolle der Plattformbetreiber bei der Verbreitung entsprechender
Inhalte?
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu antikurdischem
Rassismus in Bildungseinrichtungen, insbesondere in Schulen, Hochschulen und
außerschulischen Bildungskontexten, vor?
8. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
antikurdischem Rassismus und institutionellen Praktiken staatlicher Stellen,
insbesondere im Vereins- und Versammlungsrecht sowie in der
sicherheitsbehördlichen Beobachtung kurdischer Organisationen, und wie
bewertet sie vor diesem Hintergrund die im Jahresbericht der IAKR
dargestellten Hinweise auf strukturelle Benachteiligungen kurdischer Vereine
und Initiativen durch pauschale Verdachtslogiken und
sicherheitspolitische Zuschreibungen?
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage von Kurdinnen und
Kurden sowie kurdischen Einrichtungen in Deutschland insgesamt ein?
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu transnationalen
Einflussnahmen und Einschüchterungsversuchen durch ausländische
staatliche oder staatsnahe Akteure gegen Kurdinnen und Kurden in
Deutschland vor (bitte nach Staaten und Akteurinnen und Akteuren
aufschlüsseln)?
11. Welche Fälle transnationaler Repression gegenüber Kurdinnen und
Kurden in Deutschland durch staatsnahe türkische Akteurinnen und Akteure
sind der Bundesregierung bekannt (siehe Bundestagsdrucksache 20/14480
vom 12. Januar 2026, www.bundestag.de/resource/blob/1136340/Stellung
nahme-SV-Yilmaz.pdf)?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kurdinnen und
Kurden in Deutschland vor transnationaler Repression zu schützen?
13. Wie versucht sie auf diplomatischem Wege, transnationale Repression zu
unterbinden?
14. Welche Schritte geht die Bundesregierung, um die Entrechtung von
Kurdinnen und Kurden, z. B. durch den Verlust der Staatsangehörigkeit bzw.
die Verweigerung staatlicher Dokumente, zu unterbinden (siehe
Bundestagsdrucksache 20/14480 vom 12. Januar 2026, www.bundestag.de/resour
ce/blob/1136340/Stellungnahme-SV-Yilmaz.pdf)?
15. Inwieweit wird diese Praxis der Entrechtung (z. B. durch Vorenthaltung
relevanter Dokumente) in Asylverfahren berücksichtigt?
16. Wie wird die gesellschaftliche Teilhabe auch von staatenlosen Kurdinnen
und Kurden gesichert?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf mit Blick auf
türkisch-nationalistische und rechtsextreme Netzwerke, insbesondere die
sogenannte Ülkücü-Bewegung, im Kontext antikurdischer Vorfälle?
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem
Bundestagsbeschluss vom 18. November 2020 zur Zurückdrängung des Einflusses der
Ülkücü-Bewegung konkret umgesetzt, und mit welchen Ergebnissen?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu antikurdischen
Vorfällen durch syrisch-nationalistische Akteure in Deutschland vor, und wie
bewertet sie die Erkenntnisse dieser Entwicklung im Hinblick auf die
Gefahreneinschätzung und Prävention?
20. Erkennt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den jüngsten
bewaffneten Auseinandersetzungen in kurdischen Regionen in DAANES/
Rojava ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch Anhängerinnen und
Anhänger der syrischen Regierung gegenüber Kurdinnen und Kurden?
21. Inwiefern erkennt die Bundesregierung den Beitrag von Kurdinnen und
Kurden im Kampf gegen islamistische Akteure in Nordsyrien an, und
welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, von Islamismus
bedrohte Kurdinnen und Kurden zu schützen?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einer Gefährdung
von Kurdinnen und Kurden in Deutschland durch iranische Akteure vor,
insbesondere durch Anhänger des iranischen Regimes sowie durch
monarchistische bzw. Schah-nahe Gruppierungen, und wie bewertet sie vor
diesem Hintergrund jüngste öffentliche Auftritte monarchistischer Gruppen
in Deutschland, bei denen ausgrenzende oder hetzerische Parolen
verbreitet wurden, im Hinblick auf die Gefahreneinschätzung, Prävention und
den Schutz kurdischer Communitys?
23. Plant die Bundesregierung, antikurdischen Rassismus künftig explizit in
ihre Rassismus-, Extremismus- und Diskriminierungsberichte
aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
24. Steht die Bundesregierung mit kurdischen zivilgesellschaftlichen
Organisationen und Fachstellen im Austausch, insbesondere zu den Themen
Prävention, Schutz, Beratung und Dokumentation antikurdischer Vorfälle,
und wenn ja, mit welchen?
25. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Schutz
kurdischen Lebens in Deutschland zu verbessern und antikurdischem
Rassismus wirksam entgegenzutreten?
Berlin, 25. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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