Justiz unter strukturellem Überlastungsdruck
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Justiz unter strukturellem Überlastungsdruck
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5403
21. Wahlperiode 16.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke,
Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Justiz unter strukturellem Überlastungsdruck
Seit mehreren Jahren warnen Fachverbände, insbesondere der Deutsche
Richterbund (DRB), vor einer strukturellen Überlastung der Strafjustiz in
Deutschland. Steigende Verfahrenszahlen, zunehmende Komplexität insbesondere bei
Wirtschafts-, Cyber- und Sexualstrafverfahren, eine unzureichende personelle
Ausstattung sowie hohe bürokratische Anforderungen führen nach
Einschätzung von Praktikern zu erheblichen Verfahrensverzögerungen. Es wurde auf
wachsende Verfahrensdauern und strukturelle Überlastungstendenzen
hingewiesen (vgl. beck-aktuell, „Justiz-Check: Gerichte am Limit“, https://rsw.bec
k.de/aktuell/daily/meldung/detail/justiz-check-gerichte-verfahren-dauer-ueberla
stung-statistik-massenverfahren).
Der Deutsche Richterbund erklärte am 11. Februar 2026, zum Jahresende 2025
seien bundesweit erstmals mehr als 1 Million Strafverfahren bei den
Staatsanwaltschaften in Bearbeitung gewesen. Zudem seien im Jahr 2025 insgesamt
50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil
Verfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung durchgeführt werden
konnten. Nach Angaben des DRB handelt es sich dabei regelmäßig um
schwerwiegende Vorwürfe wie Tötungsdelikte, Vergewaltigungen oder schwere
Körperverletzungen (vgl. RP Online, 11. Februar 2026: „Richterbund: Erstmals mehr
als eine Million offene Verfahren“, https://rp-online.de/politik/deutschland/richt
erbund-erstmals-mehr-als-eine-million-offene-verfahren_aid-143695823).
Besondere öffentliche Aufmerksamkeit erregte im Februar 2026 eine
Justizpanne am Landgericht Berlin. Ein 28‑jähriger Mann war im Juni 2025 nach rund
33 Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie weiterer
Gewaltdelikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten
verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig. Das
Revisionsverfahren konnte nicht betrieben werden, weil das schriftliche Protokoll nicht
fristgerecht fertiggestellt wurde. Infolgedessen kam der Verurteilte frei; die ehemalige
Partnerin steht seither unter Polizeischutz (vgl. Tagesspiegel, 11. Februar 2026,
www.tagesspiegel.de/berlin/justizpanne-um-gefahrlichen-vergewaltiger-in-berli
n-verurteilter-kommt-trotz-hohem-hafturteil-frei--weil-ein-richter-akten-verschl
eppte-15237980.html).
Vor dem Hintergrund der am 10. Februar 2026 veröffentlichten
Dunkelfeldstudie „LeSuBiA“ (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) wiegt ein
solcher Vorgang besonders schwer. Der Studie zufolge werden lediglich unter
5 Prozent der Gewalttaten in Partnerschaften zur Anzeige gebracht. Als
zentrale Gründe werden fehlendes Vertrauen in Sicherheitsbehörden, geringe
Erfolgsaussichten vor Gericht sowie Angst vor Retraumatisierung genannt (vgl.
Tagesschau, 10. Februar 2026, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/dunkelfe
ldstudie-betroffene-gewalt-100.html;www.deutschlandfunk.de/haeusliche-gewa
lt-lesubia-dunkelfeldstudie-bka-dobrindt-prien-100.html).
Zudem wurde Anfang 2026 bekannt, dass das Bezirksamt Berlin-Mitte
personenbezogene Daten von mehr als 700 Kandidaten der Schöffenwahl 2024
öffentlich zugänglich gemacht hatte. Die Daten waren aufgrund eines
Verfahrensfehlers im Jahr 2023 für mehrere Wochen einsehbar (vgl. netzpolitik.org, 2026,
https://netzpolitik.org/2026/datenpanne-bei-schoeffenwahl-in-berlin-exponiert-i
m-ehrenamt/).
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine zentrale Funktion im
deutschen Rechtsstaat. Sie sind aufgrund ihrer Mitwirkung an (Straf-)Urteilen
potenziell besonderen Anfeindungen und Gefährdungen ausgesetzt. Der Schutz
ihrer personenbezogenen Daten ist daher von besonderer rechtsstaatlicher
Bedeutung.
Die geschilderten Entwicklungen nähren nach Ansicht der Fragestellenden die
Sorge, dass strukturelle Defizite in der personellen und finanziellen Ausstattung
der Justiz sowie organisatorische Schwächen zu einer faktischen Priorisierung
und Selektion von Strafverfolgung führen. Eine solche Entwicklung kann das
Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats
nachhaltig beeinträchtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen zehn Jahren gemäß den §§ 153 und 153a der
Strafprozessordnung (StPO) wegen Geringfügigkeit mit oder ohne Auflagen
eingestellt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren die durchschnittliche Verfahrensdauer von Strafverfahren in
erster Instanz (bitte nach Bundesländern und Deliktgruppen
aufschlüsseln)?
3. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren eine überlange Dauer eines strafrechtlichen
Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens gemäß den §§ 198 ff. des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festgestellt und eine Entschädigung
zugesprochen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
4. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren in Haftsachen ein Verstoß gegen das
verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot festgestellt?
5. Wie viele dringend Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren aufgrund überlanger
Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen (bitte nach Jahren,
Bundesländern und Deliktsarten aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über strukturelle
Ursachen für Verzögerungen in Haftsachen vor?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Richter,
Staatsanwälte und Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst in der
Strafjustiz in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Personalfehlbedarf in der Justiz?
9. Welche finanziellen Mittel hat der Bund den Ländern in den vergangenen
zehn Jahren zur Stärkung der Justiz zur Verfügung gestellt (bitte nach
Programmen und Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
10. Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung oder Neuauflage
bundesweiter Unterstützungsprogramme zur personellen Stärkung der Justiz,
wenn ja, in welchem Umfang, und in welchem Zeitraum?
11. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Einführung der
elektronischen Akte in Strafverfahren in den einzelnen Bundesländern?
12. Welche organisatorischen, technischen oder gesetzlichen Maßnahmen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Sicherstellung der
fristgerechten Urteilsabsetzung und Protokollfertigung in Strafverfahren, und
welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
13. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur strukturellen Beschleunigung
umfangreicher Strafverfahren wurden seit Beginn der laufenden
Legislaturperiode ergriffen oder sind geplant?
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Vertrauen von
Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in die
Strafverfolgungsbehörden zu stärken?
15. Welche besonderen Schutzmaßnahmen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung, wenn Verurteilungen aufgrund formaler Versäumnisse nicht
rechtskräftig werden und konkrete Gefährdungslagen entstehen?
16. Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen Verfahrensdauer, Einstellungspraxis und
Anzeigebereitschaft bei Gewalt in Partnerschaften vor?
17. Welche bundeseinheitlichen Mindeststandards bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Schutz personenbezogener Daten von
ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, und plant die Bundesregierung insoweit
gesetzliche Anpassungen?
18. Welche strukturellen Risiken für die gleichmäßige und effektive
Strafverfolgung erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender
Verfahrenszahlen und begrenzter personeller Ressourcen?
19. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um zu
gewährleisten, dass der Umfang und die Intensität der Strafverfolgung nicht
von der jeweiligen personellen oder finanziellen Ausstattung einzelner
Länder abhängig sind?
20. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen des geplanten Pakts für den
Rechtsstaat konkret sicher, dass die Bundesmittel – soweit dies der
Vorgabe entspricht – ausschließlich für zusätzliche Stellen verwendet werden,
und welche Sanktions- oder Rückforderungsmöglichkeiten sind
vorgesehen, wenn Länder die Mittel nicht zweckentsprechend einsetzen?
21. Welche quantifizierbaren Zielmarken (z. B. Reduzierung anhängiger
Verfahren, maximale Verfahrensdauer, Personalaufwuchs) setzt sich die
Bundesregierung zur messbaren Entlastung der Strafjustiz?
22. In welchem Zeitraum soll nach Vorstellung der Bundesregierung eine
spürbare Reduzierung der strukturellen Überlastung der Strafjustiz
erreicht werden?
Berlin, den 24. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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