Schriftliche Frage 3 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche – über die bereits als nachhaltige Übergangsaktivitäten deklarierten Wirtschaftstätigkeiten hinaus – weiteren Möglichkeiten werden in…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 3 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche – über die bereits als nachhaltige Übergangsaktivitäten deklarierten Wirtschaftstätigkeiten hinaus – weiteren Möglichkeiten werden in…
Frage 3 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche – über die bereits als nachhaltige Übergangsaktivitäten deklarierten Wirtschaftstätigkeiten hinaus – weiteren Möglichkeiten werden in der Bundesregierung diskutiert, um Atomkraft in der Liste der nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie stärker zu berücksichtigen (Aufnahme weiterer Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomenergie, Umdeklarierung der Atomenergie von einer Übergangsaktivität zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivität etc.), und welche Gespräche haben hierzu seit Antritt der neuen Bundesregierung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit europäischen Partnern und Vertreterinnen der Kommission stattgefunden (bitte nach Regierungsvertreterin/Regierungsvertreter und Datum aufschlüsseln; vgl. www.merkur.de/politik/ berlingibt-widerstand-gegen-pariser-pro-atom-kurs-aufzr-93746605.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2025:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist grundsätzlich technologieoffen. Nach der EU-Taxonomie können auch Aktivitäten im Bereich der Nuklearenergie bereits heute als nachhaltig anerkannt werden. Mitgliedstaaten besitzen zudem Souveränität über die Wahl ihres Energiemixes und somit über Präferenzen für unterschiedliche Technologien auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Daraus entstehen jedoch keine Vorfestlegungen in Bezug auf die Förderung von bestimmten Technologien auf EU-Ebene. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137,185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). Darüber hinaus sind Gegenstand der Abfrage Kontakte der Mitglieder der Bundesregierung, der Staatsministerinnen und Staatsminister, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Rahmen ihrer Zuständigkeit seit Antritt der neuen Bundesregierung (6. Mai 2025). Eine lückenlose Aufstellung kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die Abfrage beim Bundeskanzleramt und den Ressorts hat keine Gespräche von eingangs definierter Leitungsebene mit Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Partner (Staats- und Regierungschefs) und der Kommission ergeben.
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