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Schriftliche Frage 93 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche bereits beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung sind konkret geeignet, um weitere Unternehmensinsolvenzen zu verhindern, nachdem…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 93 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche bereits beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung sind konkret geeignet, um weitere Unternehmensinsolvenzen zu verhindern, nachdem… Frage 93 (Sandra Stein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche bereits beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung sind konkret geeignet, um weitere Unternehmensinsolvenzen zu verhindern, nachdem die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im April 2025 mit 2.125 endgültig beantragten Firmeninsolvenzen den höchsten Wert seit elf Jahren erreichte (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/ Pressemitteilungen/2025/05/PD25_166_5241 1 .html) und der von Bundeskanzler Friedrich Merz am 18. Juli 2025 auf der Pressekonferenz verlauteten „Einleitung der Wirtschaftswende“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/press ekonferenzen/kanzler-sommer-pressekonferenz-2 025-2365966) nach meiner Auffassung sichtbar entgegenstehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 28. Juli 2025: Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, das wirtschaftliche Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands kurz- und langfristig zu stärken. Hierfür leistet etwa das kürzlich vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedete „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ einen wichtigen Beitrag. Die darin enthaltenen Maßnahmen wie ein „Investitions-Booster“ in Form der degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr, die schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer ab 2028, die Förderung der E-Mobilität oder der Ausbau der Forschungszulage werden Unternehmen in der Breite entlasten, gezielte Investitionsanreize setzen und langfristige Planungssicherheit schaffen. Der Mittelstand wird durch eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung unterstützt. Darüber hinaus schaffte bereits der 20. Deutsche Bundestag mit der Grundgesetzänderung im März 2025 die Voraussetzung dafür, ein Sondervermögen von über 500 Mrd. Euro für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 einzurichten. Die über dieses Sondervermögen mögliche Investitionsoffensive des Bundes als integraler Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets der Bundesregierung kann das mittelfristige Wirtschaftswachstum der deutschen Volkswirtschaft weiter stärken. Damit diese Investitionsoffensive ihre volle Wachstumswirkung entfalten kann, wird sie von strukturellen Reformen begleitet. Dabei zielen die Maßnahmen der Bundesregierung auf einen Bürokratierückbau, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Modernisierung von Vergabeverfahren, bessere Anreize zur Ausweitung des Arbeitsangebots und auf Entlastungen bei den Energiekosten. Die allgemein verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können nach Auffassung der Bundesregierung mittelbar auch eine geringere Zahl von Unternehmensinsolvenzen nach sich ziehen.

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