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Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Bericht zu Drs. 21/323, 21/629)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/643 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Bericht zu Drs. 21/323, 21/629) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/643 21. Wahlperiode 25.06.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/323, 21/629 – Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/516, 21/629 – Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Bericht der Abgeordneten Mechthilde Wittmann, Georg Schroeter, Kathrin Michel, Dr. Sebastian Schäfer und Ines Schwerdtner Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt, prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung umzusetzen, von denen ein starkes Signal für die kurz- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ausgehen sollen. Die Maßnahmen sollen dem schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen verbunden mit langfristigen und flächenwirksamen Entlastungswirkungen dienen, die gemeinsam für ein nachhaltiges, wachstumsförderndes Umfeld und Planungssicherheit für Unternehmen sorgen sollen. Es sollen gezielte Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in der materiellen Wirkung verzahnt werden. Ein wichtiger Baustein soll dabei der „Investitions-Booster“ (degressive AfA) sein, der noch in diesem Jahr wirken soll. Dieser sehe für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von höchstens 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vor. Anschließend an den zeitlich begrenzten „Investitions-Booster“ soll die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032 für in der Breite wirksame Liquiditätssteigerungen und langfristige Planungssicherheit bezüglich der unternehmensteuerlichen Entlastung und der unternehmensteuerlichen Rahmenbedingungen sorgen. Mit der korrespondierenden Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a Absatz 1 Satz 1 EStG soll an dem Ziel einer Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften festgehalten werden. Darüber hinaus sollen die Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung und die Förderung der Elektromobilität dazu beitragen, ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen und auf diese Weise wirtschaftliche Impulse zu generieren. Die Gesetzentwürfe enthalten folgende Maßnahmen: – Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – „Investitions-Booster“ (§ 7 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG), – schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG), – Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum (VZ) 2028/2029, 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) (§ 34a Absatz 1 Satz 1 EStG), – Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Absatz 2a – neu – EStG), – Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100 000 Euro (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG), – Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 des Forschungszulagengesetzes – FZulG). Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe unter Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen bei der Ausweitung des Forschungszulagengesetzes auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand (Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) 1 Wirkung im Veranlagungsjahr Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung1 2025 2026 2027 2028 2029 Insgesamt -2.530 -8.130 -11.835 -12.020 -11.320 Bund -794 -2.622 -3.792 -4.964 -5.776 Länder -725 -2.416 -3.485 -4.502 -5.205 Gemeinden -1.011 -3.092 -4.558 -2.554 -339 Kassenjahr Insgesamt -630 -4.075 -9.855 -16.820 -17.085 Bund -200 -1.287 -3.153 -6.220 -7.412 Länder -182 -1.172 -2.898 -5.679 -6.723 Gemeinden -248 -1.616 -3.804 -4.921 -2.950 Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verändert sich nicht. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 33,0 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe (in Tsd. Euro): davon Sonstiges (in Tsd. Euro): Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 62,0 davon auf kommunaler Ebene (in Tsd. Euro) Es ergeben sich keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Vergleiche auch die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/323. Weitere Kosten Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Haushaltsausschuss Klaus-Peter Willsch Geschäftsführender Vorsitzender Mechthilde Wittmann Berichterstatterin Georg Schroeter Berichterstatter Kathrin Michel Berichterstatterin Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Ines Schwerdtner Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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