Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 338/26
01.06.26
EU - AIS - FSFJ - Fz - K
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der
Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
COM(2026) 539 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 196/18 = AE-Nr. 180456;
Drucksache 267/21 = AE-Nr. 210240
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 6.5.2026
COM(2026) 539 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie
für Kinder
{SWD(2026) 772 final}
1
Die Kinderarmut in der EU ist nach wie vor hoch. Die Fortschritte im Hinblick auf das Ziel, die Zahl
der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder bis 2030 um mindestens fünf Millionen zu
verringern, sind ins Stocken geraten. Fast ein Viertel der Kinder ist diesen Risiken ausgesetzt1.
Gleichzeitig belasten die steigenden Lebenshaltungskosten weiterhin die Finanzen der Familien.
Kinderarmut ist nicht nur eine Frage des verfügbaren Einkommens; es geht auch darum, ob die
Grundbedürfnisse von Kindern, wie Nahrung oder Wohnraum, erfüllt werden und ob sie Zugang zu
essenziellen Dienstleistungen für ihr Wohlergehen und ihre Entwicklung (Bildung,
Gesundheitsversorgung, außerschulische Aktivitäten) haben.
Wer in Armut aufwächst, hat mit schwerwiegenden und langanhaltenden Folgen zu kämpfen –
die Wahrscheinlichkeit, auch im Erwachsenenalter von Armut betroffen zu sein, verdoppelt sich
nahezu2. In Armut lebende Kinder können mit Hindernissen wie einem eingeschränkten Zugang zu
angemessener Ernährung3, Gesundheitsversorgung oder angemessenem Wohnraum sowie einer
erhöhten Exposition gegenüber Gewalt und Online-Risiken konfrontiert sein. Diese Benachteiligungen
untergraben die Rechte des Kindes, sein allgemeines Wohlergehen, seinen Bildungserfolg und seine
Teilhabe an der Gesellschaft und schränken seine Zukunfts- und Berufsaussichten ein. Kinderarmut hat
auch eine territoriale Dimension – regionale und territoriale Ungleichheiten bestehen weiter und
machen deutlich, dass sich hinter den nationalen Durchschnittswerten erhebliche Unterschiede
verbergen.
Entschlossenes Handeln und umfangreiche Investitionen sind dringend erforderlich. Untätigkeit
hat einen hohen Preis: Die Benachteiligung von Kindern und ihre lebenslangen Folgen kosten Europa
jedes Jahr schätzungsweise 3,4 % des BIP4. Investitionen in Kinder ab dem frühesten Kindesalter zahlen
sich hingegen für die Kinder und ihre künftige Entwicklung wie auch für unsere Wirtschaft, unseren
sozialen Zusammenhalt und unsere Demokratie in hohem Maße aus5. Angesichts der angespannten
Haushaltslage ist es daher unerlässlich, die Verteilung der Sozial- und öffentlichen Ausgaben auf die
verschiedenen Altersgruppen zu prüfen und gegebenenfalls neu auszurichten, um die Kinderarmut zu
verringern und die Generationengerechtigkeit zu fördern.
Die EU und die Mitgliedstaaten führen Maßnahmen gegen Kinderarmut durch, die auch mit EU-
Mitteln unterstützt werden. Ein wichtiges politisches Instrument ist hierbei die Europäische Garantie
für Kinder6. Dank der Garantie haben von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder nun einen
besseren Zugang zu wichtigen Dienstleistungen. Seit ihrer Annahme hat die Garantie erhebliche
Verbesserungen bewirkt: Die Teilnahme von in Armut lebenden Kindern an frühkindlicher Betreuung,
Bildung und Erziehung (FBBE) ist um zwei Prozentpunkte gestiegen. Mindestens sieben
Mitgliedstaaten haben ihre Programme für Schulmahlzeiten ausgeweitet. 850 000 weitere Kinder, von
1 Im Jahr 2025 waren mehr als 19,3 Millionen Kinder von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht; dies
entspricht 24,3 % aller Kinder. Seit 2019 ist die Zahl der Kinder, die einem solchen Risiko ausgesetzt sind,
weitgehend unverändert geblieben. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wurde das Ziel
festgelegt, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens
15 Millionen zu senken.
2 Generationenübergreifende Übertragung von Benachteiligungen – Statistiken.
3 So sind beispielsweise Lebensmittelbanken in der gesamten EU, die einmal als Helfer im Notfall galten,
inzwischen mit einer beispiellosen Nachfrage konfrontiert und werden für immer mehr erwerbstätige Familien
zu festen Anlaufstellen für Unterstützung. Sie vermelden einen starken Anstieg bei der Zahl neuer Nutzer,
darunter Personen, die zuvor noch nie Hilfe benötigt haben, sowie junge Erwachsene.
4 The economic costs of childhood socio-economic disadvantage in European OECD countries | OECD.
5 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772.
6 Ziel der Europäischen Garantie für Kinder ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem
bedürftigen Kindern ein effektiver Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird: frühkindliche
Betreuung, Bildung und Erziehung kostenlose Bildung (einschließlich schulischer Aktivitäten und mindestens
einer gesunden Mahlzeit pro Schultag) kostenlose Gesundheitsversorgung gesunde Ernährung angemessener
Wohnraum
2
denen 80 % von Armut bedroht sind, haben Zugang zu schulischen Aktivitäten erhalten. Diese
Fortschritte müssen weiter ausgebaut werden, indem die verbleibenden Zugangsbarrieren in jedem
dieser Bereiche beseitigt werden.
Die Garantie kann den Weg aus der Armut jedoch nicht allein ebnen. Nach wie vor bestehen zahlreiche
Defizite bei der Umsetzung, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit Betroffenen in besonders
prekären Lebenslagen und der Integration von (einzelnen) Dienstleistungen in umfassendere,
kohärente und einheitliche Unterstützungssysteme, die die Ursachen der Kinderarmut angehen und
diese Kinder aus ihrer prekären Lage führen können. Wenn nicht ausreichend Mittel für die Garantie
zur Verfügung stehen bzw. in sie investiert werden, schränkt dies die positive Wirkung dieser
Maßnahmen ebenfalls ein.
In dieser Mitteilung werden die spezifischen Ursachen von Kinderarmut und die aktuellen
politischen Antworten darauf untersucht – was funktioniert hat und was nicht, wie die
Europäische Garantie für Kinder gestärkt werden kann und welche sonstigen politischen
Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden können, um die bis heute bestehende
Kinderarmutsfalle zu überwinden. Um dieses Ziel zu erreichen, stützt sich die Mitteilung auf drei
Säulen:
Die erste Säule richtet den Fokus auf die Unterstützung von Haushalten, in denen bedürftige Kinder
leben. Die Sicherstellung des Zugangs der Haushalte zu angemessenen Ressourcen setzt in erster Linie
die Beseitigung der Faktoren voraus, die erwachsene Haushaltsmitglieder am Zugang zu
hochwertigen Arbeitsplätzen und Dienstleistungen hindern, sowie die Gewährleistung robuster Netze
der sozialen Sicherheit, die eine Unterversorgung verhindern, wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Der Schwerpunkt der zweiten Säule liegt auf der Europäischen Garantie für Kinder. Sie ist das
zentrale Instrument, das in der gesamten EU eingesetzt wird, um bedürftigen Kindern Zugang
zu wichtigen Dienstleistungen zu bieten. Der Zugang zu essenziellen Dienstleistungen ermöglicht
bedürftigen Kindern einen fairen Start ins Leben und reduziert auf diese Weise die Wahrscheinlichkeit
von Armut im Erwachsenenalter. Mit der Europäischen Garantie für Kinder wurden Fortschritte bei der
Bekämpfung und Verhinderung von Kinderarmut erzielt, aber es besteht noch Spielraum für mehr und
bessere Maßnahmen. Die Umsetzung der Garantie muss gestärkt werden. Im Hinblick auf ihren
Anwendungsbereich sind neue Herausforderungen zu berücksichtigen, z. B. im Zusammenhang mit
psychischen Belastungen, denen Kinder ausgesetzt sind, sowie der Bedrohung ihrer Sicherheit und ihres
Wohlergehens sowohl online als auch offline. Die Kontaktaufnahme mit bedürftigen Kindern muss
intensiviert und mit Mentoring verbunden werden, um sicherzustellen, dass kein Kind in fragmentierten
Systemen durchs Raster fällt. Darüber hinaus ist die Kontinuität der Unterstützung vom Kindes- bis
zum frühen Erwachsenenalter von entscheidender Bedeutung, um den Weg für einen sicheren
Übergang ins Erwachsenenleben zu ebnen.
Die dritte Säule dieser Mitteilung befasst sich mit Governance, Überwachung und Finanzierung,
die für die Erhöhung der Wirkung von Maßnahmen gegen Kinderarmut in der gesamten EU von
wesentlicher Bedeutung sind. Die Umsetzung muss entschlossen vorangetrieben werden. Die EU und
die Mitgliedstaaten müssen alle verfügbaren Finanzmittel mobilisieren, um sicherzustellen, dass der
Druck durch steigende Lebenshaltungskosten nicht noch mehr Familien mit Kindern in die Armut treibt
und dass denjenigen, die heute Hilfe benötigen, dringend geholfen wird. Die Investitionen müssen
langfristig angelegt sein – einmalige und isolierte Projekte werden keine dauerhaften Auswirkungen
haben. Dies erfordert eine stärkere Governance auf allen Ebenen und eine solide Überwachung, um
zielgenaue und rechtzeitige politische Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung enthält eine Analyse der
bisherigen Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder7.
7 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772.
3
1. PRÄVENTION UND VERRINGERUNG DER ARMUT IN FAMILIEN
Es bedarf sofortiger Maßnahmen, um benachteiligten Haushalten dabei zu helfen, den
Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Weitreichende Herausforderungen im Zusammenhang
mit der Erschwinglichkeit, etwa bei den Wohnkosten, werden in der EU-Strategie zur
Armutsbekämpfung8 und dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der
Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt9 behandelt. In diesem Kapitel werden ergänzende zusätzliche
Maßnahmen in den Blick genommen.
Unterstützung des Zugangs von Eltern zur Beschäftigung
Hochwertige Arbeitsplätze sind der wirksamste Weg aus der Armut. Stabile, gut bezahlte
Arbeitsplätze verringern das Risiko von Armut und prekären Lebensbedingungen erheblich: Wenn die
von den Mitgliedstaaten festgelegten nationalen Ziele10 hinsichtlich der Beschäftigungsquoten erreicht
würden, könnten rund 1,7 Millionen Kinder aus der Armut herausgeholt werden11. Für viele Eltern mit
niedrigem Einkommen, insbesondere Mütter, wird der Zugang zu Arbeitsplätzen jedoch durch
Hindernisse im Zusammenhang mit Betreuungspflichten erschwert. Diese schränken ihre Fähigkeit ein,
eine Beschäftigung aufzunehmen, ausreichend viele Stunden zu arbeiten oder sich beruflich
weiterzuentwickeln. Zwar wurden mit der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben12
wichtige Schritte unternommen, um Eltern dabei zu unterstützen, ein Gleichgewicht zwischen
Betreuungs- und Arbeitspflichten zu finden, doch bestehen in dem Bereich nach wie vor erhebliche
Lücken.
Ein Hindernis für die Aktivierung und höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern ist der fehlende
oder unzureichende Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE). Für
75 % der Mütter mit kleinen Kindern sind nach wie vor Familien- und Betreuungspflichten der
Hauptgrund für ihre Nichtteilnahme am Arbeitsmarkt13. Durch eine gesteigerte Teilnahme der Kinder
an FBBE kann sich die Beschäftigungsquote von Eltern um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen14. Es gibt
Hinweise darauf, dass von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder, die an FBBE teilnehmen,
langfristig bessere Lernerfolge erzielen, bei besserer Gesundheit sind und bessere
Beschäftigungsaussichten haben. Die EU fördert bereits den Ausbau der FBBE, und es wurden
entsprechende Ziele festgelegt15.
8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in
allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern“ (COM(2026) 538 final).
9 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt –
COM(2026) 540.
10 Nationale Ziele im Rahmen der Zielvorgaben der EU bis 2030.
11 Archiv der Veröffentlichungen der Gemeinsamen Forschungsstelle – Reducing AROPE in the EU: combining
minimum income, minimum wages, and employment expansion.
12 Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.
13 Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Employment and social developments in Europe 2025.
14 Archiv der Veröffentlichungen der Gemeinsamen Forschungsstelle – The impact of alternative childcare
policies on mothers' employment for selected EU countries.
15 Das im europäischen Bildungsraum festgelegte Ziel besteht darin, dass bis 2030 mindestens 96 % der Kinder
im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Grundschulalter an FBBE teilnehmen sollen. In der
Empfehlung des Rates von 2022 zu den überarbeiteten Barcelona-Zielen für 2030 wurde hinzugefügt, dass bis
2030 mindestens 45 % der Kinder unter drei Jahren an FBBE teilnehmen sollten (mit Ausnahmen für
Mitgliedstaaten mit besonders niedrigen Beteiligungsquoten) und dass die Kluft zwischen den FBBE-
Beteiligungsquoten von Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, und der Gesamtheit
der Kinder geschlossen werden sollte.
4
Ein fortbestehendes zentrales Hindernis für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern ist die
„Kinderbetreuungslücke“. Damit FBBE ihre Wirkung entfalten kann, muss sie zugänglich,
erschwinglich und von ausreichender Qualität sein. Was die Zugänglichkeit angeht, kommt es nicht nur
auf die Verfügbarkeit von Plätzen an, sondern es spielen auch andere Faktoren eine Rolle – z. B. das
Mindestalter, ab dem Kinder in einer Einrichtung der FBBE eingeschrieben sein können. Die
Kinderbetreuungslücke bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ende des Urlaubs aus familiären
Gründen und dem Zeitpunkt, zu dem Kinder tatsächlich Zugang zu FBBE haben oder unter die
Schulpflicht fallen. In einigen Mitgliedstaaten kann diese Lücke sich auf mehrere Jahre erstrecken –
eine Zeit, in der die Familien keine zuverlässige Kinderbetreuung erhalten und die Fähigkeit der Eltern,
ins Erwerbsleben einzutreten oder dort zu verbleiben, eingeschränkt ist. Nur eine begrenzte Zahl von
Mitgliedstaaten16 gewährleistet eine nahtlose Versorgung. Die Schließung dieser Lücke mit besonderem
Schwerpunkt auf der Teilhabe benachteiligter Kinder und die Beseitigung territorialer Ungleichheiten
sollten daher eine Priorität darstellen.
Vor diesem Hintergrund wird die Kommission, wie in der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung
angekündigt, und im Einklang mit Artikel 154 Absatz 2 AEUV die erste Phase der Konsultation
einleiten, um die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU-
Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivierung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten
Personen, unter anderem durch den Zugang zu Kinderbetreuung, einzuholen.
Die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Eltern geht jedoch über die FBBE hinaus. Die
Mitgliedstaaten sollten außerdem Maßnahmen für flexible, familienfreundliche Arbeitsregelungen
(z. B. Telearbeit, vorhersehbare Arbeitszeiten) durchführen und sicherstellen, dass sich Arbeit lohnt,
indem sie die spezifischen Negativanreize angehen, denen Eltern beim Eintritt in den Arbeitsmarkt,
beim Verbleib darin oder beim beruflichen Aufstieg begegnen, einschließlich solcher im
Zusammenhang mit der Gestaltung und dem Zusammenspiel von Steuer- und Sozialleistungssystemen.
Robuste Sicherheitsnetze für armutsgefährdete Haushalte mit Kindern
Die Kombination von Beschäftigungsförderung mit starken Sicherheitsnetzen ist von
entscheidender Bedeutung, um Haushalte mit Kindern aus der Armut herauszuholen und sie vor
Unterversorgung zu schützen. Einkommensstützung und Unterstützung in Form von Sachleistungen
spielen eine zentrale Rolle, wenn sichergestellt werden soll, dass Familien mit unzureichendem oder
unregelmäßigem Einkommen ihre Grundbedürfnisse decken können. Geldleistungen erfüllen in diesem
Zusammenhang eine wichtige Aufgabe (etwa in Form von Kinderzulagen, Kinderabsetzbeträgen oder
Einkommensaufstockungen für Haushalte mit Kindern). Diese Leistungen müssen zum Nutzen der
Kinder eingesetzt werden und sollten eine Verbesserung ihres Wohlergehens bewirken und die
Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt unterstützen. Alle Mitgliedstaaten gewähren irgendeine Form
von Kinder- oder Familienleistungen. Diese Transferleistungen senken die Kinderarmut in der EU um
durchschnittlich 10,6 Prozentpunkte und tragen zudem zur Deckung der Grundkosten sowie zur
Abmilderung der Auswirkungen wirtschaftlicher Schocks bei. Eine wirksame Umsetzung und genaue
Überwachung durch die Mitgliedstaaten sind entscheidend, damit Betrug verhindert und ein möglicher
Missbrauch von Kindergeld für andere Zwecke aufgedeckt wird und die Leistungen so ihre
größtmögliche positive Wirkung entfalten.
Die armutsmindernde Wirkung dieser Leistungen ist je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich
und reicht von 4 bis 16 Prozentpunkten. Dies spiegelt ihre unterschiedliche Ausrichtung,
Angemessenheit und Gesamtkonzeption wider. In zehn Mitgliedstaaten erhalten die ärmsten Familien
mit Kindern in absoluten Zahlen weniger Unterstützung als wohlhabendere Haushalte – häufig
aufgrund regressiver Leistungsstrukturen oder der Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die bis zu
16 Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Schweden und Slowenien laut Europäischer Kommission:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur, Motiejūnaitė-Schulmeister, A., De Coster, I. and
Noorani, S., Key data on early childhood education and care in Europe 2025 – Eurydice report, Birch,
P.(editor), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2025.
5
30 % erreichen kann17. Zu den bewährten Verfahren gehören eine stärker integrierte Gestaltung der
Leistungen, die automatische Gewährung von Leistungen, um administrative Hürden abzubauen, sowie
spezielle Gutscheine für bestimmte Waren und Dienstleistungen, um Missbrauch zu verhindern und
sicherzustellen, dass die Leistungen direkt auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet sind. Um deren
Wirkung zu verstärken, wird die Kommission die Mitgliedstaaten aktiv bei der Reform ihrer
Kindergeldsysteme unterstützen.
Die Kommission wird eine Empfehlung der Kommission für Leitlinien zur effizienteren
Bekämpfung von Kinderarmut durch die kinderbezogenen Systeme der sozialen Sicherheit
annehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf deren Angemessenheit, Reichweite, Verwendung und
Inanspruchnahme. Darin wird auch die Frage behandelt, wie sichergestellt werden kann, dass die
Leistungen effizient eingesetzt werden, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, für die sie
bestimmt sind, und so die Wirkung auf deren Wohlergehen zu maximieren.
Robuste Sicherheitsnetze gehen über die Einkommensstützung hinaus. Eine wirksame
Armutsbekämpfung erfordert außerdem eine umfassendere Unterstützung der Familie, etwa durch
Schuldenberatung, Peer-to-Peer-Unterstützung und Finanzberatungsdienste. Um die Wirkung zu
verstärken, sollten die Mitgliedstaaten wichtige ergänzende Dienste wie beispielsweise Unterstützung
bei der Elternschaft anbieten, die Ressourcen, Beratung und Hilfe umfassen, um Eltern dabei zu helfen,
das Wohlergehen und die Entwicklung ihrer Kinder zu fördern.
2. STÄRKUNG DER WIRKUNG DER EUROPÄISCHEN GARANTIE FÜR KINDER
Die Europäische Garantie für Kinder deckt die grundlegenden Leistungen ab, die jedes Kind
benötigt, um sich entwickeln zu können – unabhängig von der prekären Lage seines Haushalts.
Dazu gehören unter anderem Wohnraum, Nahrung, Bildung und Betreuung. Angesichts der sich
abzeichnenden neuen Herausforderungen können mit der Garantie allein und in ihrer derzeitigen Form
jedoch nicht alle Ursachen und Auswirkungen von Armut bekämpft werden. Erstens unterscheiden
sich die unter die Europäische Garantie für Kinder fallenden Dienstleistungen und Maßnahmen in ihrem
Umfang und ihrer Umsetzung erheblich, wobei einige leichter umzusetzen sind als andere. So ist
beispielsweise die Gewährleistung des Zugangs zu gesunden und nahrhaften Schulmahlzeiten eine
relativ unkomplizierte Maßnahme, die häufig auf einem Umsetzungsrahmen basiert, der auf der
Beschaffung von Lebensmitteln für Schulen beruht. Andererseits erfordert die Gewährleistung des
Zugangs zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung – insbesondere im frühesten Alter – in
bestimmten Mitgliedstaaten deutlich komplexere Reformen und umfangreichere Investitionen.
Zweitens werden einmalige Maßnahmen allein wahrscheinlich nicht zu einer dauerhaften Veränderung
der Lage benachteiligter Kinder führen, wenn sie nicht mit politischen Maßnahmen einhergehen, gut
koordiniert werden und eine nachhaltige Umsetzung im Laufe der Zeit gewährleistet ist. Ein robusterer,
stärker integrierter politischer Rahmen, in dem die Entwicklung jedes benachteiligten Kindes, das
von der Garantie profitiert, nachverfolgt werden kann, ist von wesentlicher Bedeutung, um die
Ergebnisse und die Wirkung zu verbessern. Drittens sind seit der Verabschiedung der Garantie im Jahr
2021 neue Herausforderungen für Kinder entstanden, wie z. B. Belastungen der psychischen
Gesundheit oder ein höheres Risiko von Missbrauch und Gewaltexposition online und offline, die
deutlich machen, dass auf EU-Ebene ein gestärkter Rahmen erforderlich ist, um diesen Problemen
gerecht zu werden.
Schließlich muss die Europäische Garantie für Kinder mit umfassenderen politischen Maßnahmen
verknüpft werden, um sicherzustellen, dass Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Möglichkeit
ein erfolgreicher Eintritt in den Arbeitsmarkt gelingt. Ziel ist es, sie in die Lage zu versetzen, einen
stabilen Arbeitsplatz zu finden und sich ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben aufzubauen. Nur
wenn dieser Übergang in ein gutes eigenes Leben erfolgreich bewältigt wird, kann der
generationenübergreifende Kreislauf der Armut durchbrochen werden. Diese Herausforderungen
17 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772.
6
erfordern Maßnahmen, die über den Anwendungsbereich der Europäischen Garantie für Kinder
hinausgehen, aber eng darauf abgestimmt sind, um einen kindgerechten Schutz und eine kindgerechte
Unterstützung unter gebührender Achtung der Kinderrechte zu gewährleisten.
Ausweitung des Zugangs zu Dienstleistungen
Die Europäische Garantie für Kinder hat Veränderungen angestoßen und wurde von den
Mitgliedstaaten genutzt, um den Zugang benachteiligter Kinder zu wichtigen Dienstleistungen
und Gütern zu verbessern.
Was die FBBE betrifft, so besteht bei in Armut lebenden Kindern im Vergleich zu nicht betroffenen
Kindern nach wie vor eine Kluft bei den Beteiligungsquoten von 15 Prozentpunkten. Um diese Kluft
zu schließen, müssen die Mitgliedstaaten in FBBE-Kapazitäten und Qualifikationen des Personals
investieren und Kontakt zu marginalisierten Familien aufnehmen. Die Kommission wird diese
Bemühungen durch eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Lösungen
in der FBBE18 im Rahmen von Horizont Europa unterstützen und Leitlinien für die Lehrplan-
und die pädagogische Entwicklung in der FBBE vorlegen.
Zwar hat die Erweiterung des Angebots an Schulmahlzeiten die Ernährungssicherheit verbessert, doch
haben mehr als eine Million Kinder in der EU nach wie vor keinen täglichen Zugang zu frischem Obst
und Gemüse. Die Kommission wird die Bereitstellung von Schulmahlzeiten für benachteiligte Kinder
in Zusammenarbeit mit der Koalition für Schulmahlzeiten (School Meal Coalition)19 durch
Voneinander-Lernen und technische Hilfe fördern. Des Weiteren wird sie das Schulobst-,
Schulgemüse-, und Schulmilchprogramm der EU und den ESF+ nutzen, um die Förderung einer
hochwertigen Ernährung im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens auszuweiten.
Neben dem Zugang zu Mahlzeiten setzt eine gesunde Entwicklung auch den Zugang zu
außerschulischen Aktivitäten voraus. Nicht weniger als 22,7 % der in Armut lebenden Kinder sind
nach wie vor von regulären außerschulischen Aktivitäten ausgeschlossen (im Vergleich zu nur 2,9 %
ihrer besser gestellten Altersgenossen), was häufig auf Kosten, Transportprobleme oder kulturelle
Vorurteile zurückzuführen ist. Zur Bewältigung dieses Problems sind gezielte Investitionen und
Partnerschaften erforderlich, die die Kommission mit einer speziellen Ausschreibung im Rahmen des
ESF+ für Projekte unterstützen will, bei denen Kultur und Sport als Instrumente der sozialen Inklusion
genutzt werden. In der aktualisierten Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität kann auch der Stellenwert körperlicher Aktivität in politischen Maßnahmen zur
sozialen Inklusion thematisiert werden.
Während die einzelnen von der Garantie abgedeckten Dienstleistungen weiter ausgebaut werden, bedarf
es einer stärker integrierten Reaktion auf Hindernisse, die die Chancengleichheit von Kindern,
insbesondere im Bildungsbereich, behindern. Den neuesten PISA-Zahlen zufolge bleiben 28,8 % der
benachteiligten Kinder (20) in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften hinter den
Erwartungen zurück, während dies bei ihren besser gestellten Altersgenossen nur bei 4,7 % der Fall
ist – eine Kluft, die sich seit der COVID-19-Pandemie weiter vergrößert hat. Die Ausweitung des
Zugangs zu FBBE, Schulmahlzeiten und außerschulischen Aktivitäten wirkt sich nachweislich positiv
auf die kognitive Entwicklung, das schulische Engagement und die schulischen Leistungen aus. Um die
Lücke beim Lernerfolg zu schließen, bedarf es jedoch eines umfassenderen Ansatzes, der über die bloße
Bereitstellung von Leistungen hinausgeht. Die Mitgliedstaaten sollten daher umfassende pädagogische
Unterstützung für bedürftige Kinder bereitstellen, darunter Hausaufgabenhilfe, gezieltes Tutoring und
individualisierte Lernprogramme, um sicherzustellen, dass ein in Armut lebendes Kind die Hilfe erhält,
18 Horizont-Ausschreibung “Tackling child poverty and ensuring disadvantaged children's access to Early
Childhood Education and Care”.
19 https://schoolmealscoalition.org/.
20 Überwachungsrahmen für die Europäische Garantie für Kinder.
7
die an seine tatsächlichen Bedürfnisse und Umstände angepasst ist.
Ebenso dringend erforderlich ist ein integrierter Ansatz zur Bewältigung psychischer
Belastungen, von denen Kinder in Armut überproportional betroffen sind. Seit 2021 ist der Anteil
der Kinder in Armut, die einen „sehr guten Gesundheitszustand“ aufweisen, um fünf Prozentpunkte
zurückgegangen, wobei sich die psychische Gesundheit unter den am stärksten benachteiligten Gruppen
am schnellsten verschlechtert hat. Es treten vermehrt Symptome von Depression und Einsamkeit auf.
Während eine EU-weite Untersuchung Aufschluss über die Auswirkungen sozialer Medien und
übermäßiger Bildschirmzeiten auf diese Trends geben wird, erfordert deren Bewältigung bereits jetzt
Maßnahmen an mehreren Fronten: Prävention, frühzeitige Intervention und sektorübergreifende
Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten sollten ferner den Fachkräftemangel im Bereich der psychischen
Gesundheit und das Problem der Kosten, die von bedürftigen Familien selbst zu tragen sind, angehen
und die Kontaktaufnahme mit Betroffenen durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulen,
Fachkräften der Sozialarbeit und Gesundheitsdienstleistern verstärken. Um diese Bemühungen zu
fördern, unterstützt die Kommission UNICEF bei der Einführung eines Instrumentariums für die
Förderung der Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen
im Rahmen eines Pilotprojekts, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Zugang der am stärksten
benachteiligten Kinder. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden bei der
Anwendung des Instrumentariums durch Voneinander-Lernen und spezielle Workshops unterstützen.
Stärkung der Umsetzung, um eine gezielte und wirkungsvolle Unterstützung bis zum
frühen Erwachsenenalter zu gewährleisten
Um sicherzustellen, dass die Europäische Garantie für Kinder dauerhafte Veränderungen bewirkt, muss
sich ihre Umsetzung von einer fragmentierten Bereitstellung von Dienstleistungen zu einem
einheitlichen, kindzentrierten System entwickeln, das jedes bedürftige Kind mit
maßgeschneiderter Unterstützung von der frühen Kindheit bis zum kritischen Übergang ins
Erwachsenenalter begleitet. Dies erfordert drei wesentliche Veränderungen: erstens individuelle
Unterstützung und Mentoring, um die spezifischen Hindernisse anzugehen, mit denen jedes Kind
konfrontiert ist; zweitens neue digitale Lösungen, um bürokratische Zuständigkeiten zu bündeln, damit
Kinder problemlos Unterstützung erhalten können; drittens längere Übergangsphasen bis ins frühe
Erwachsenenalter, um zu verhindern, dass Lücken zwischen Kinder- und Jugendförderprogrammen
schutzbedürftigen jungen Menschen zum Verhängnis werden.
Bedürftige Kinder benötigen integrierte, individuelle Unterstützung. Die Beiträge der im Rahmen
der EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern21 konsultierten Kinder haben deutlich gemacht,
worauf es ankommt: eine vertrauenswürdige erwachsene Person – ein Elternteil, eine Lehrkraft, eine
Fachkraft der Sozialarbeit oder eine Leitungsperson der Gemeinde – an seiner Seite zu haben, die Halt,
emotionale Unterstützung, Ermutigung und praktische Beratung geben und Anzeichen von Stress
erkennen kann. Dies ist besonders dann wichtig, wenn das Zuhause diesen Halt nicht bieten kann. Um
sicherzustellen, dass jedes bedürftige Kind einen Weg aus der Armut finden kann, sollte das Angebot
an Mentoring-Programmen und Beratungsmaßnahmen erweitert werden, um bedürftige Kinder in
schwierigen Lebensphasen zu begleiten.
Die Kommission wird die Ausweitung von Mentoring-Programmen für schutzbedürftige Kinder
durch Verbindungen zwischen Schulen, Fachkräften der Sozialarbeit und Akteuren der lokalen
Gemeinschaft unterstützen. Dies wird auch ein integraler Bestandteil der künftigen Agenda für
Lehrkräfte sein. Außerdem wird die Kommission im Rahmen eines gemeinsamen Aktionsplans mit
dem Ausschuss der Regionen zusammenarbeiten, um unter anderem die lokalen Behörden in die Lage
zu versetzen, sicherzustellen, dass jedes bedürftige Kind eine solche maßgeschneiderte Beratung erhält.
Besondere Aufmerksamkeit müssen Kinder erhalten, die mit sich überschneidenden Formen der
Benachteiligung konfrontiert sind. Im Falle von Kindern mit Behinderungen steht dies im Einklang
21 Was Kinder über Armut und soziale Inklusion denken.
8
mit der Mitteilung „Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis
2030“. Alle Kategorien bedürftiger Kinder werden berücksichtigt, auch jene, die sich in alternativer
Betreuung befinden. Im Hinblick auf Roma-Kinder, deren effektiver Zugang zu Dienstleistungen
aufgrund von Armut, Diskriminierung und Segregation allzu oft einschränkt ist, wird die Kommission
gemeinsam mit Interessenträgern einen Leitfaden mit integrierten Maßnahmen ausarbeiten, die
Kontaktaufnahme, Mediation, inklusive Bildung, Familienunterstützung und
gemeinschaftsbezogene Interventionen miteinander verbinden. Mehr als 700 000 Kinder in der EU
befinden sich in alternativer Betreuung; 40 % von ihnen, insbesondere Kinder mit Behinderungen,
leben in Heimen. Für junge Menschen, die alternative Betreuungsstrukturen verlassen, sowie
obdachlose Kinder und Familien mit Kindern in prekären Wohnverhältnissen sieht die
vorgeschlagene Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem
Wohnungsmarkt die Unterstützung präventiver und integrierter Maßnahmen, auch während des
Übergangs ins Erwachsenenleben, vor.
Bedürftige Kinder und ihre Eltern haben allzu oft Schwierigkeiten, sich in den Systemen
zurechtzufinden, die ihnen eigentlich Hilfe bieten sollen. Dies ist Ausdruck fragmentierter
Umsetzungssysteme, bei denen Zuständigkeiten auf unterschiedliche Behörden, staatliche Ebenen und
Leistungserbringer verteilt sind, die jeweils mit eigenen Verfahren und Zugangspunkten arbeiten. In der
Praxis müssen sich Familien häufig durch mehrere Systemen hindurcharbeiten, um ihre
Leistungsansprüche nachvollziehen zu können, die zuständige Behörde zu ermitteln und die
Unterstützung in Anspruch zu nehmen22.
Durch die Digitalisierung der öffentlichen Dienste ergeben sich neue Möglichkeiten zur
Bewältigung dieser Herausforderungen. Der europäische Rahmen für eine digitale Identität bietet
sichere, interoperable und datenschutzkonforme Instrumente für eine effizientere und
wirkungsvollere Umsetzung der Politik. Diese können die Überprüfung einschlägiger Informationen
und deren Austausch ermöglichen und stellen zugleich sicher, dass im Bedarfsfall weiterhin
barrierefreie nicht-digitale Alternativen verfügbar sind. Die Digitalisierung sollte auf die Bedürfnisse
von Kindern und Familien ausgerichtet sein, wobei angemessene Garantien für die Kinderrechte, den
Schutz personenbezogener Daten, die Nichtdiskriminierung, die Barrierefreiheit und die Verhinderung
von Stigmatisierung und digitaler Ausgrenzung vorzusehen sind. Einige Mitgliedstaaten haben bereits
damit begonnen, innovative Lösungen in diesem Bereich einzuführen.
Die Kommission wird ein Pilotprogramm zur Erprobung und Entwicklung eines neuen digitalen
Rahmens für eine Europäische Garantiekarte für Kinder vorlegen. Die Karte soll den Zugang zu
wichtigen Dienstleistungen und eine kohärente Unterstützung für bedürftige Kinder erleichtern – unter
gleichzeitiger Aufrechterhaltung der strengen Garantien der EU für die Kinderrechte, den Schutz
personenbezogener Daten, die Nichtdiskriminierung und die Standards für die Barrierefreiheit. Das
Pilotprojekt, das auf der EUid-Brieftasche aufbaut, stellt einen ersten Schritt hin zu einem praktischen
Instrument dar, mit dem die Bereitstellung und Koordinierung verschiedener relevanter
Leistungsansprüche verbessert, der Zugang zu Unterstützungsleistungen und deren Nutzung durch
bedürftige Kinder erleichtert, die Sichtbarkeit erhöht und die Transparenz und Überwachung durch die
zuständigen Behörden verbessert werden soll. Das Pilotprojekt stellt einen wichtigen Schritt zur
Stärkung des innovations- und vereinfachungsfreundlichen digitalen Umfelds in Europa dar und zielt
darauf ab, die zuständigen Behörden, Diensteanbieter und lokalen Unterstützungsfachkräfte bei der
Konzeption und Erprobung solcher digitaler Lösungen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass
bedürftige Kinder rechtzeitig barrierefreie, inklusive und nicht stigmatisierende Unterstützung erhalten.
Im Rahmen des Pilotprojekts werden Mitgliedstaaten, die die Konzeption dieser Systeme testen23,
22 Schätzungen zufolge nimmt bis zu ein Drittel der Familien und Kinder (und in manchen Fällen sogar mehr)
wesentliche Unterstützungsleistungen wie Kinderbetreuung, Bildungshilfe, Gesundheitsversorgung und
Einkommensunterstützung, auf die sie Anspruch haben, nicht in Anspruch. Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772.
23 Die Mitgliedstaaten testen die Karte auf freiwilliger Basis.
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verstärkte Unterstützung in Form von technischer Hilfe erhalten.
Umfassende und individuell zugeschnittene Unterstützung muss – wo erforderlich – auch über
die Kindheit hinaus fortgesetzt werden. Kinder, die in Armut aufwachsen, sind an der Schwelle zum
Erwachsenenalter häufig erhöhten Risiken ausgesetzt – etwa einem frühen Schulabgang, dem Status als
NEET (Personen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren)
oder dem Risiko, in fragmentierten Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialleistungssystemen durchs
Raster zu fallen. Diese Risiken werden durch die strukturellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
und die zunehmende wirtschaftliche Unsicherheit noch verstärkt, weshalb es unbedingt erforderlich ist,
die Lücke zwischen den Unterstützungssystemen für Kinder und Jugendliche zu schließen. In den
vergangenen Jahren standen benachteiligte Jugendliche außerdem zunehmend im Visier von
organisierter Kriminalität und Terrorismus. So war im Jahr 2024 fast ein Drittel der Terrorverdächtigen
in der EU jünger als 20 Jahre24.
Alle bedürftigen Kinder müssen die notwendigen Begleitmaßnahmen erhalten, damit sie sich zu
selbstbestimmten Erwachsenen entwickeln können, die in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst
zu verdienen und ein menschenwürdiges Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist eine frühzeitigere
Ermittlung gefährdeter Personen, eine stärkere Koordinierung zwischen den Diensten und nahtlose
Weiterverweisungsmechanismen zwischen Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialschutzdiensten. Auf
EU-Ebene tragen Programme wie Erasmus+ zur Unterstützung benachteiligter junger Menschen bei,
indem sie den Zugang zu inklusiven Lernerfahrungen erleichtern. Die Jugendgarantie unterstützt junge
Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, beim
Zugang zu weiteren Bildungsangeboten oder zum Arbeitsmarkt.
Stärkere Synergien zwischen der Europäischen Garantie für Kinder und der Jugendgarantie
werden genutzt, um eine bessere Kontinuität der Unterstützung für bedürftige Kinder von der Kindheit
bis zum frühen Erwachsenenalter zu gewährleisten – bis sie sich in einem selbstständigen Leben
etabliert haben. Während der Schwerpunkt der Europäischen Garantie für Kinder auf der
Gewährleistung des Zugangs zu wesentlichen Diensten für bedürftige Kinder bis zum Alter von
18 Jahren liegt, zielt die Jugendgarantie darauf ab, jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren,
einschließlich NEET, innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden
sind oder die Bildungseinrichtung verlassen haben, eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, einen
Praktikumsplatz oder einen Ausbildungsplatz von guter Qualität anzubieten. Die Reichweite dieser
Instrumente ist jedoch nach wie vor uneinheitlich: Nach wie vor gibt es Lücken bei der Abdeckung –
dies gilt insbesondere für junge Menschen, die mehrfach benachteiligt sind – und die administrative
Fragmentierung zwischen den nationalen Diensten sowie zwischen den unterschiedlichen
Verwaltungsebenen schwächt weiterhin die Wirksamkeit dieser Instrumente.
Die Kommission wird ein Instrumentarium zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der
Stärkung eines nahtlosen Übergangs von der Europäischen Garantie für Kinder zur
Jugendgarantie entwickeln, um eine fortlaufende individuell zugeschnittene Unterstützung von der
Kindheit bis zum frühen Erwachsenenalter zu gewährleisten. Sie wird praktische Wege aufzeigen, wie
die Mitgliedstaaten EU-Mittel, Mentoring-, Outreach- und weitere Unterstützungsmaßnahmen
einsetzen und integrierte Förderpfade für bedürftige Kinder und Jugendliche entwickeln können. Diese
Förderpfade sollten den Übergang in allgemeine oder berufliche Bildung oder Beschäftigung
unterstützen und gleichzeitig das Risiko verringern, dass junge Menschen den Anschluss verlieren und
in eine NEET-Situation geraten.
Außerdem wird die Kommission zur Verdeutlichung dieses Ansatzes die Mitgliedstaaten im Rahmen
einer speziellen ESF+-Projektausschreibung weiter dabei unterstützen, gegen die
24 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „ProtectEU: Agenda zur Prävention und Bekämpfung von
Terrorismus“, COM(2026) 101 final.
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Benachteiligung junger Roma beim Eintritt in den Arbeitsmarkt vorzugehen.
Schutz benachteiligter Kinder vor zunehmenden Sicherheitsbedrohungen
Kinder sind online wie offline zunehmend Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt, wobei
benachteiligte Kinder überproportional betroffen sind. Zwar ginge eine umfassende Bekämpfung
dieser Bedrohung über den Anwendungsbereich der Empfehlung des Rates zur Europäischen Garantie
für Kinder allein hinaus, ihre Umsetzung muss jedoch eng auf die ehrgeizigen Initiativen abgestimmt
sein, die die Kommission zum Schutz aller bedürftigen Kinder vorlegt. Diesen Bedrohungen muss
begegnet werden.
Die digitale Welt nimmt im Leben von Kindern eine immer zentralere Rolle ein. Sie prägt ihr
Lernen, ihre Interaktionen und ihre Zukunftsaussichten. Kinder aus benachteiligten Verhältnissen sind
jedoch in stärkerem Maße von der digitalen Kluft betroffen25: So ist es weniger wahrscheinlich, dass
sie über die Kompetenzen, Ressourcen oder Unterstützung verfügen, die sie benötigen, um sich sicher
in Online-Umgebungen zurechtzufinden und deren Möglichkeiten zu nutzen. Außerdem sind sie
Online-Risiken – etwa Cybermobbing, schädlichen Inhalten und manipulativen digitalen Praktiken,
Radikalisierung und sexuellem Missbrauch von Kindern – überproportional ausgesetzt.
Die Kommission begegnet diesem Problem bereits mit einem umfassenden Instrumentarium für die
Sicherheit von Kindern. Im Mittelpunkt stehen das Gesetz über digitale Dienste und dessen Leitlinien
zum Schutz Minderjähriger, wonach alle Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind,
ein hohes Maß an Sicherheit, Schutz und Privatsphäre für Minderjährige gewährleisten müssen. Die
Umsetzung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste bietet eine wichtige Gelegenheit, die
Sicherheit von Kindern auf Online-Plattformen zu verbessern, unter anderem durch strengere
Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger, Risikobewertungs- und Risikominderungsmaßnahmen sowie
Maßnahmen zur Einhaltung von Transparenz- und anderen Pflichten. Darüber hinaus hat die
Kommission Vorschläge zur Stärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung des sexuellen
Missbrauchs von Kindern und zur Klärung der Verantwortlichkeiten der Anbieter von Online-Diensten
vorgelegt.
Ergänzt wird dieser Rahmen durch den Aktionsplan gegen Cybermobbing, dessen Fokus auf Kindern
und Jugendlichen, einschließlich benachteiligter Kinder, liegt. Zwar haben einige Mitgliedstaaten
bereits mit der Einführung von Programmen im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder
begonnen, um die digitale Kompetenz bedürftiger Kinder und ihren Zugang zu digitalen Instrumenten
zu verbessern, diese Bemühungen sind jedoch immer noch uneinheitlich und reichen nicht aus, um den
erforderlichen systemischen Wandel herbeizuführen. Als entschlossene Reaktion darauf wird die
Kommission ehrgeizige Legislativvorschläge vorlegen:
Der anstehende Rechtsakt über digitale Fairness soll zum Online-Schutz von Kindern beitragen, indem
er im Sinne des Verbraucherschutzes unlautere Geschäftspraktiken bekämpft, darunter „Dark Patterns“,
unlauteres Influencer-Marketing und suchterzeugende Gestaltungsmerkmale, die zu übermäßiger
Bildschirmzeit und übermäßigen Ausgaben verleiten.
Die anstehende Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird neben der
Strategie für ein besseres Internet für Kinder, mit der ein sichereres, altersgerechtes und befähigendes
digitales Umfeld für Kinder in der gesamten Europäischen Union garantiert werden soll, auch einen
besseren Schutz für jüngere Nutzer beim Zugang zu audiovisuellen Inhalten im Internet bieten. Auf der
Grundlage der Empfehlungen des Sonderausschusses für die Sicherheit von Kindern im Internet
und Altersbeschränkungen für die Nutzung sozialer Medien in Europa26 könnten weitere
Initiativen folgen, um sicherzustellen, dass Europa beim Schutz und der Stärkung von Kindern im
25 How's Life for Children in the Digital Age? | OECD.
26 Sonderausschuss für die Sicherheit von Kindern im Internet.
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Internet weiterhin eine Vorreiterrolle einnimmt.
Der Schutz benachteiligter Kinder muss sich auch auf die Offline-Welt erstrecken, in der sie
durch Armut und soziale Ausgrenzung größeren Risiken ausgesetzt sind. Die Europäische Garantie
für Kinder und ihre verstärkte Umsetzung haben eine wichtige Präventivfunktion, da sie sicherstellen,
dass bedürftige Kinder Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen wie Maßnahmen zur sozialen
Inklusion, Bildungshilfe und außerschulischen Aktivitäten erhalten, wodurch sich ihre Benachteiligung
und ihr Risiko, in Kontakt mit Straftaten zu kommen, verringern. In diesem Zusammenhang wird der
anstehende Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor Kriminalität präventive Ansätze stärken, mit
denen die Ursachen der Anfälligkeit von Kindern für Straftaten – online und offline und sowohl als
Opfer als auch als Täter – angegangen werden. Außerdem wird ein spezielles Instrumentarium zur
Prävention von Radikalisierung entwickelt, dessen Schwerpunkt auf der Früherkennung, der Stärkung
von Schutzfaktoren, der Resilienz durch Bildung und sozialer Integration liegt27.
3. STÄRKUNG DER FINANZIERUNG UND DER GOVERNANCE
Um den Kreislauf der Kinderarmut zu durchbrechen, bedarf es entschlossenerer strategischer
Entscheidungen und koordinierter Maßnahmen auf allen Ebenen. Gemeinsame Anstrengungen auf
europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sind erforderlich, um wirksame politische
Maßnahmen zu entwickeln, Finanzmittel effizient einzusetzen und die Einbindung der einschlägigen
Interessenträger, einschließlich privater Akteure und der Kinder selbst, zu stärken.
Angemessene Mittelausstattung, um Wirkung zu erzielen
Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und den Kreislauf der Armut zu durchbrechen,
bedarf es mehr Stabilität und Kontinuität bei der Finanzierung. Zwar wurden bereits wichtige
Investitionen getätigt, doch einige von ihnen unterstützen nur kurzfristige Projekte und sind nicht
angemessen auf die Personen mit dem größten Bedarf zugeschnitten. Nach wie vor bestehen
Finanzierungslücken. Diese Lücken müssen unbedingt geschlossen werden, indem nationale und
regionale/lokale Haushaltsmittel, EU-Mittel sowie alle sonstigen verfügbaren Ressourcen mobilisiert
werden.
Seit der Verabschiedung der Garantie spielen EU-Mittel bei ihrer Umsetzung eine zentrale Rolle.
Im derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 sind mindestens 9,6 Mrd. EUR aus dem
Europäischen Sozialfonds Plus für die Bekämpfung von Kinderarmut vorgesehen. Dank der Aufbau-
und Resilienzfazilität konnten die Mitgliedstaaten bis 2024 die Investitionen in Bildung und
Kinderbetreuung erhöhen, was 2,7 Millionen Schülerinnen und Schülern und Studierenden
zugutekam28. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung trug dazu bei, Engpässe bei kritischen
Infrastrukturen wie Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Schulkantinen und Wohnraum zu
beheben, die für die Verwirklichung der Ziele der Garantie von entscheidender Bedeutung sind. Im
Rahmen von Erasmus+ wurden Mobilitätsmöglichkeiten für benachteiligte Kinder gefördert;
gleichzeitig wurde die Inklusion durch Sport und Kultur vorangetrieben. Des Weiteren trug die
Unterstützung aus dem Instrument für technische Unterstützung29 zur Gestaltung von Reformen in 13
Ländern bei. So wurden beispielsweise im Rahmen eines Mehrländerprojekts die Kapazitäten der
Behörden in Portugal, Italien und Spanien zur Umsetzung inklusiver Bildungsmaßnahmen mit
Schwerpunkt auf der Verringerung regionaler Unterschiede erhöht. Im weiteren Sinne haben die EU-
Mittel es den Mitgliedstaaten und den lokalen Behörden ermöglicht, innovative Ansätze zu erproben,
Pilotinitiativen zu unterstützen und erfolgreiche Maßnahmen zugunsten bedürftiger Kinder
27 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „ProtectEU: Agenda zur Prävention und Bekämpfung von
Terrorismus“, COM(2026) 101 final.
28 Berichte über die MFR-Leistungsergebnisse – Leistungsdatentabellen.
29 Instrument für technische Unterstützung.
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auszuweiten. Die Kommission wird zudem für die vollständige Nutzung im Rahmen der Aufbau- und
Resilienzfazilität vorgesehenen Investitionen werben.
Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Garantie auch in Zukunft weiter mit
EU-Mitteln unterstützt wird. In dem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034
werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich bei ihren Plänen für nationale und regionale Partnerschaft
auf vier soziale Kernziele zu konzentrieren30. Eines davon ist die Bekämpfung der Kinderarmut und die
Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder, was durch gezielte Maßnahmen und
Strukturreformen unterstützt werden sollte, insbesondere in Mitgliedstaaten mit hohen
Kinderarmutsquoten. Dadurch erhalten nationale und regionale Behörden die Möglichkeit, nachhaltig
zu investieren und ihre bisherigen Maßnahmen weiter auszubauen.
Als Richtschnur für diesen Prozess wird die Kommission ein Kompendium bewährter Verfahren
vorlegen, um die nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Ausweitung von Reformen
und Investitionen zu unterstützen. Außerdem wird die Kommission das Europäische Semester dazu
nutzen, Lücken zu ermitteln und gegebenenfalls Empfehlungen vorzulegen, um die Bekämpfung der
Kinderarmut besser in die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten zu
integrieren.
Auch andere Arten von Investitionen werden mobilisiert. Im Rahmen der EU-Strategie zur
Armutsbekämpfung intensiviert die Kommission die Zusammenarbeit mit internationalen
Finanzinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des
Europarates (CEB). Die Kommission wird weiterhin mit der EIB-Gruppe bei der Förderung von
Investitionen zusammenarbeiten, die mit der Strategie der EU gegen Armut sowie der Europäischen
Kindergarantie in Einklang stehen. Aufbauend auf ihrem derzeitigen Portfolio kann die CEB im
Rahmen ihres Gesamtbudgets für soziale Investitionen in Höhe von 4 Mrd. EUR jährlich rund
1 Mrd. EUR an Finanzmitteln mobilisieren, um die Umsetzung der Garantie zu unterstützen. In einem
künftigen Rahmen für die Zusammenarbeit mit der CEB bei der Bekämpfung von Armut und
sozialer Ausgrenzung wird ein besonderer Schwerpunkt auf Kindern in prekären Verhältnissen liegen,
wobei insbesondere auf Investitionen in Bildung und Wohnraum gesetzt wird. Um die Europäische
Garantie für Kinder und die Jugendgarantie weiter zu unterstützen, wird die Kommission im Rahmen
der Koalition gegen Armut mit dem Privatsektor zusammenarbeiten und dabei sozial verantwortliche
Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen zusammenbringen.
Stärkere nationale Governance-Rahmen
Mit der Europäischen Garantie für Kinder wurde bereits ein solider Governance-Rahmen mit
nationalen Aktionsplänen und nationalen Koordinatoren in allen Mitgliedstaaten geschaffen. Ein
wesentlicher Mehrwert dieser Pläne besteht darin, dass die Garantie in konkrete Maßnahmen für
bedürftige Kinder umgesetzt wird. Angesichts der nach wie vor hohen Kinderarmut und der
zunehmenden Bedrohung des Kindeswohls sollten die Mitgliedstaaten jedoch ihre Pläne überprüfen
und ihre Anstrengungen verstärken, um Kinder im Einklang mit dieser Mitteilung vor Armut zu
bewahren, und sie besser vor Sicherheitsrisiken schützen. In Anlehnung an die im Rahmen der EU-
Strategie zur Armutsbekämpfung31 vorgelegten Grundsätze für wirksame Maßnahmen zur
Armutsbekämpfung sollten die überarbeiteten Pläne klare, zeitgebundene Ziele und zweckgebundene
Finanzmittel enthalten, wobei der Schwerpunkt stärker auf allen Gruppen bedürftiger Kinder liegen
30 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen
Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen
Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509, COM(2025) 565.
31 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Principles for effective anti-poverty policies: Supporting
national, regional and local authorities in their fights against poverty“ (Grundsätze für wirksame Maßnahmen
zur Armutsbekämpfung: Unterstützung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der
Armutsbekämpfung) – SWD(2026) 771.
13
sollte; außerdem sollten die Outreach-Aktivitäten verstärkt und die Inanspruchnahme von Diensten
verbessert werden.
Neben der Umsetzung der Garantie sollten die nationalen Koordinatoren für die Kindergarantie
auch bei der integrierten Bewältigung der allgemeinen Herausforderungen der Kinderarmut und
der Sicherheit von Kindern eine zentrale Rolle spielen. Dies setzt eine engere Zusammenarbeit
zwischen Ministerien und Regierungsstellen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit den
Jugendgarantie-Koordinatoren und den Koordinatoren für die Armutsbekämpfung voraus32. Einige
Mitgliedstaaten haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen, etwa indem sie eine nationale
Koordinierungsstelle für die Europäische Garantie für Kinder im Amt des Premierministers bzw. des
Ministerpräsidenten angesiedelt oder interministerielle Koordinierungsstrukturen eingerichtet haben.
Um diese Bemühungen weiter zu unterstützen, wird die Kommission eine ESF+-
Projektausschreibung zur Stärkung der nationalen Governance-Rahmen und integrierter
politischer Maßnahmen veröffentlichen.
Regionen und Gemeinden sind häufig unmittelbar für die Bereitstellung von Leistungen vor Ort
verantwortlich, während Akteure der Zivilgesellschaft und der Sozialwirtschaft bei der
Kontaktaufnahme mit benachteiligten Kindern und der Schließung von Lücken bei der Bereitstellung
von Leistungen eine wichtige Rolle spielen. Ihre Einbindung wurde bereits von einigen Mitgliedstaaten
gefördert, z. B. indem auf Gemeindeebene lokale Stellen für die Kindergarantie eingerichtet wurden.
Die Mitgliedstaaten sollten die lokalen Behörden und zivilgesellschaftliche Basisorganisationen durch
eigens dafür geschaffene lokale Strukturen stärker einbeziehen und dabei die verfügbaren EU-
Fördermittel voll ausschöpfen33. Die Kommission und der Europäische Ausschuss der Regionen
werden 2026 einen gemeinsamen Aktionsplan und gemeinsam einen „Preis der EU für soziale
Inklusion“ für Städte und Gemeinden einführen. Im Mittelpunkt der ersten Ausgabe des Preises steht
die Stärkung der Rolle von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Gebieten. Die Kommission
und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden außerdem bis Ende 2026 eine
Kooperationsvereinbarung schließen, die auf dem bestehenden Rahmen für die Unterstützung in Form
von Beratung durch Experten aufbaut, und bewährte Verfahren zur Armutsbekämpfung, auch im
Bereich der Kinderarmut, austauschen.
Die Stärkung der Teilhabe der Kinder selbst ist ebenfalls wichtig, damit ihre Stimme gehört wird.
Die meisten Mitgliedstaaten haben Kinder in die Umsetzung der Garantie einbezogen und sollten den
Dialog mit Kindern und jungen Erwachsenen im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates von 2026 zu
Investitionen in Kinder weiter verstärken. Auf EU-Ebene führte die Kommission im Rahmen der EU-
Plattform für die Beteiligung von Kindern eine Konsultation von 41 700 Kindern durch, die als
Grundlage für die Ausarbeitung dieser Mitteilung dient. Des Weiteren wird sie den Dialog mit Kindern
über die Garantie und die Bekämpfung der Kinderarmut noch stärker in die Tätigkeiten dieser Plattform
einbeziehen.
Auf EU-Ebene wird die Kommission ferner ihre Partnerschaften mit anderen EU-Institutionen
und Interessenträgern stärken. Sie wird aktiv mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten
(insbesondere mit seiner Arbeitsgruppe zur Europäischen Garantie für Kinder und der interfraktionellen
Arbeitsgruppe Armutsbekämpfung, die ein einflussreiches politisches Forum zur Bekämpfung von
Kinderarmut bietet). Der Ausschuss für Sozialschutz sollte sicherstellen, dass die Bekämpfung von
32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur EU-Strategie zur Armutsbekämpfung
(COM(2026) 538 final).
33 Programme, Initiativen und Plattformen der EU wie URBACT, die Europäische Stadtinitiative, der Pakt für den
ländlichen Raum und die künftige EU-Plattform „Städte“ können Regionen und Gemeinden bei der
Umsetzung der Garantie und der Bekämpfung von Kinderarmut auf lokaler Ebene durch technische Hilfe und
Voneinander-Lernen unterstützen. Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in städtischen Angelegenheiten
findet auch im Rahmen der EU-Städteagenda und ihrer thematischen Partnerschaften statt, mit denen lokale
Maßnahmen unterstützt werden könnten.
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Kinderarmut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt wird.
Die Kommission wird zudem die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (wie UNICEF,
das aktiv zur Einführung der Garantie in der EU und darüber hinaus beigetragen hat) weiter
intensivieren und die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Umsetzung der
gestärkten Garantie fortsetzen.
Robuste Überwachungssysteme sind unerlässlich, um Fortschritte zu verfolgen, Lücken zu
ermitteln und die politischen Maßnahmen entsprechend anzupassen. Auf EU-Ebene hat der
Ausschuss für Sozialschutz einen gemeinsamen Rahmen34 geschaffen, um die Umsetzung der
Europäischen Garantie für Kinder zu verfolgen, und sich verpflichtet, neue Herausforderungen
kontinuierlich anzugehen und die Messung der Ergebnisse zu verbessern. Dieser Rahmen sollte
regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die Überwachung auf EU-Ebene sollte durch eine
umfassende Nachverfolgung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergänzt werden. Die
Mitgliedstaaten sollten ihre Überwachungsrahmen im Rahmen der Überprüfung ihrer nationalen
Aktionspläne stärken und so eine Grundlage für die weitere gemeinsame Arbeit im Ausschuss für
Sozialschutz schaffen.
Die Garantie für Kinder über die EU hinaus
Die Europäische Garantie für Kinder wird in den Bewerberländern und den potenziellen
Bewerberländern eingeführt. Sie alle haben nationale Kontaktstellen benannt und ihre nationalen
Aktionspläne ausgearbeitet. Die Kommission unterstützt diese Bemühungen durch Finanzmittel, die
UNICEF zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung und Durchführung dieser Pläne zu
fördern. Aus dem EU-Haushalt werden ferner spezifische Projekte unterstützt, wie etwa die Umsetzung
der „Better Care“-Reform in der Ukraine, mit der Kinderschutzstandards und alternative
Betreuungssysteme verbessert werden sollen. Über die Finanzierung hinaus wird die Kommission die
Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsstellen für die Kindergarantie intensivieren, um das
Voneinander-Lernen weiter zu stärken und eine engere Kooperation zu fördern, wobei auch
Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer einbezogen werden sollen. Die Garantie wurde zudem
weltweit als vielversprechendes Instrument vorgestellt, um den Kreislauf der Benachteiligung zu
durchbrechen und die Chancengleichheit für benachteiligte Kinder zu fördern.
FAZIT
Das Versprechen eines gerechteren, inklusiveren Europas, in dem jedes Kind ohne die Fesseln der
Armut aufwachsen kann, muss Realität werden. Durch sofortiges entschlossenes und solidarisches
Handeln können wir den Fortschritt bei der Verwirklichung des Ziels, bis 2030 mindestens fünf
Millionen Kinder aus der Armut herauszuholen und zur Beseitigung der Armut bis zum Jahr 2050
beizutragen, beschleunigen.
Die Kommission bekennt sich klar zu diesen Zielen und setzt alles daran, den Kreislauf der
Benachteiligung zu durchbrechen. Dies ist sowohl eine moralische Verpflichtung als auch eine
Investition in die Zukunft Europas. Angesichts der Tatsache, dass fast jedes vierte Kind von Armut oder
sozialer Ausgrenzung bedroht ist, bedarf es dringend entschlossener und gemeinsamer Maßnahmen, um
bedürftige Familien zu schützen, die Europäische Garantie für Kinder zu stärken und sicherzustellen,
dass jedes Kind sich in einem sicheren Umfeld entfalten kann.
EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, die Behörden vor Ort, die Zivilgesellschaft und private Partner
spielen alle eine Rolle und sollten ihre Kräfte bündeln, bewährte Lösungen ausweiten,
Umsetzungslücken schließen und nachhaltige Finanzmittel mobilisieren, um den Kreislauf der
Benachteiligung zu durchbrechen.
34 Überwachungsrahmen für die Europäische Garantie für Kinder.
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Anhang: Liste neuer Initiativen, die in der Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut
durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder“ aufgeführt sind
Initiative Datum
1. PRÄVENTION UND VERRINGERUNG DER ARMUT IN FAMILIEN
Einleitung der ersten Phase der Konsultation, um die Ansichten der
europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU-
Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivierung von aus dem Arbeitsmarkt
ausgegrenzten Personen und der Gleichstellung von Frauen und Männern
im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen, darunter durch Kinderbetreuung,
einzuholen
Empfehlung der Kommission zur Steigerung der Effizienz kinderbezogener
Systeme der sozialen Sicherheit
2. STÄRKUNG DER WIRKUNG DER EUROPÄISCHEN GARANTIE FÜR KINDER
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Lösungen
in der FBBE im Rahmen von Horizont Europa
Leitlinien für die Lehrplan- und die pädagogische Entwicklung in der
FBBE
Ausschreibung im Rahmen des ESF+ für Projekte zur Nutzung von Kultur
und Sport als Instrumente der sozialen Inklusion
Instrumentarium in Partnerschaft mit UNICEF für die Förderung der
Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens von Kindern und
Jugendlichen
Entwicklung von Mentoring-Programmen im Rahmen der Agenda für
Lehrkräfte
Orientierungshilfen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Roma-
Kindern
Pilotprojekt zur Erprobung der Europäischen Garantiekarte für Kinder 2027
Instrumentarium zur Unterstützung des Übergangs bedürftiger Kinder ins
Erwachsenenalter (Schaffung eines Übergangs von der Europäischen
Kindergarantie zur Jugendgarantie)
3. STÄRKUNG DER FINANZIERUNG UND DER GOVERNANCE
Angemessene Mittelausstattung, um Wirkung zu erzielen
Unterstützung der Koalition gegen Armut bei der Mobilisierung von
Investitionen privater und philanthropischer Akteure zugunsten von
Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind
Start im Jahr 2026
Kompendium bewährter Verfahren zur Unterstützung der Investitionen
nationaler und lokaler Behörden in Kinder
Stärkere nationale Governance-Rahmen
ESF+-Ausschreibung zur Stärkung der nationalen Governance-Rahmen für
die Europäische Garantie für Kinder und zur Unterstützung des Zugangs
zum Arbeitsmarkt für Roma, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen
oder eine Ausbildung absolvieren
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und Verabschiedung eines gemeinsamen
Drucksache 338/26- 17 -
Aktionsplans mit dem Ausschuss der Regionen für Maßnahmen zur
Unterstützung der Bekämpfung von Kinderarmut
Erste Ausgabe des EU-Preises für die soziale Inklusion von Kindern und
Jugendlichen aus benachteiligten Gebieten
Start im Jahr 2027
Drucksache 338/26 - 18 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)