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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 338/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 338/26 01.06.26 EU - AIS - FSFJ - Fz - K Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder COM(2026) 539 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 196/18 = AE-Nr. 180456; Drucksache 267/21 = AE-Nr. 210240 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.5.2026 COM(2026) 539 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder {SWD(2026) 772 final} 1 Die Kinderarmut in der EU ist nach wie vor hoch. Die Fortschritte im Hinblick auf das Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder bis 2030 um mindestens fünf Millionen zu verringern, sind ins Stocken geraten. Fast ein Viertel der Kinder ist diesen Risiken ausgesetzt1. Gleichzeitig belasten die steigenden Lebenshaltungskosten weiterhin die Finanzen der Familien. Kinderarmut ist nicht nur eine Frage des verfügbaren Einkommens; es geht auch darum, ob die Grundbedürfnisse von Kindern, wie Nahrung oder Wohnraum, erfüllt werden und ob sie Zugang zu essenziellen Dienstleistungen für ihr Wohlergehen und ihre Entwicklung (Bildung, Gesundheitsversorgung, außerschulische Aktivitäten) haben. Wer in Armut aufwächst, hat mit schwerwiegenden und langanhaltenden Folgen zu kämpfen – die Wahrscheinlichkeit, auch im Erwachsenenalter von Armut betroffen zu sein, verdoppelt sich nahezu2. In Armut lebende Kinder können mit Hindernissen wie einem eingeschränkten Zugang zu angemessener Ernährung3, Gesundheitsversorgung oder angemessenem Wohnraum sowie einer erhöhten Exposition gegenüber Gewalt und Online-Risiken konfrontiert sein. Diese Benachteiligungen untergraben die Rechte des Kindes, sein allgemeines Wohlergehen, seinen Bildungserfolg und seine Teilhabe an der Gesellschaft und schränken seine Zukunfts- und Berufsaussichten ein. Kinderarmut hat auch eine territoriale Dimension – regionale und territoriale Ungleichheiten bestehen weiter und machen deutlich, dass sich hinter den nationalen Durchschnittswerten erhebliche Unterschiede verbergen. Entschlossenes Handeln und umfangreiche Investitionen sind dringend erforderlich. Untätigkeit hat einen hohen Preis: Die Benachteiligung von Kindern und ihre lebenslangen Folgen kosten Europa jedes Jahr schätzungsweise 3,4 % des BIP4. Investitionen in Kinder ab dem frühesten Kindesalter zahlen sich hingegen für die Kinder und ihre künftige Entwicklung wie auch für unsere Wirtschaft, unseren sozialen Zusammenhalt und unsere Demokratie in hohem Maße aus5. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es daher unerlässlich, die Verteilung der Sozial- und öffentlichen Ausgaben auf die verschiedenen Altersgruppen zu prüfen und gegebenenfalls neu auszurichten, um die Kinderarmut zu verringern und die Generationengerechtigkeit zu fördern. Die EU und die Mitgliedstaaten führen Maßnahmen gegen Kinderarmut durch, die auch mit EU- Mitteln unterstützt werden. Ein wichtiges politisches Instrument ist hierbei die Europäische Garantie für Kinder6. Dank der Garantie haben von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder nun einen besseren Zugang zu wichtigen Dienstleistungen. Seit ihrer Annahme hat die Garantie erhebliche Verbesserungen bewirkt: Die Teilnahme von in Armut lebenden Kindern an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ist um zwei Prozentpunkte gestiegen. Mindestens sieben Mitgliedstaaten haben ihre Programme für Schulmahlzeiten ausgeweitet. 850 000 weitere Kinder, von 1 Im Jahr 2025 waren mehr als 19,3 Millionen Kinder von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht; dies entspricht 24,3 % aller Kinder. Seit 2019 ist die Zahl der Kinder, die einem solchen Risiko ausgesetzt sind, weitgehend unverändert geblieben. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wurde das Ziel festgelegt, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen zu senken. 2 Generationenübergreifende Übertragung von Benachteiligungen – Statistiken. 3 So sind beispielsweise Lebensmittelbanken in der gesamten EU, die einmal als Helfer im Notfall galten, inzwischen mit einer beispiellosen Nachfrage konfrontiert und werden für immer mehr erwerbstätige Familien zu festen Anlaufstellen für Unterstützung. Sie vermelden einen starken Anstieg bei der Zahl neuer Nutzer, darunter Personen, die zuvor noch nie Hilfe benötigt haben, sowie junge Erwachsene. 4 The economic costs of childhood socio-economic disadvantage in European OECD countries | OECD. 5 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772. 6 Ziel der Europäischen Garantie für Kinder ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem bedürftigen Kindern ein effektiver Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird: frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung kostenlose Bildung (einschließlich schulischer Aktivitäten und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag) kostenlose Gesundheitsversorgung gesunde Ernährung angemessener Wohnraum 2 denen 80 % von Armut bedroht sind, haben Zugang zu schulischen Aktivitäten erhalten. Diese Fortschritte müssen weiter ausgebaut werden, indem die verbleibenden Zugangsbarrieren in jedem dieser Bereiche beseitigt werden. Die Garantie kann den Weg aus der Armut jedoch nicht allein ebnen. Nach wie vor bestehen zahlreiche Defizite bei der Umsetzung, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit Betroffenen in besonders prekären Lebenslagen und der Integration von (einzelnen) Dienstleistungen in umfassendere, kohärente und einheitliche Unterstützungssysteme, die die Ursachen der Kinderarmut angehen und diese Kinder aus ihrer prekären Lage führen können. Wenn nicht ausreichend Mittel für die Garantie zur Verfügung stehen bzw. in sie investiert werden, schränkt dies die positive Wirkung dieser Maßnahmen ebenfalls ein. In dieser Mitteilung werden die spezifischen Ursachen von Kinderarmut und die aktuellen politischen Antworten darauf untersucht – was funktioniert hat und was nicht, wie die Europäische Garantie für Kinder gestärkt werden kann und welche sonstigen politischen Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden können, um die bis heute bestehende Kinderarmutsfalle zu überwinden. Um dieses Ziel zu erreichen, stützt sich die Mitteilung auf drei Säulen: Die erste Säule richtet den Fokus auf die Unterstützung von Haushalten, in denen bedürftige Kinder leben. Die Sicherstellung des Zugangs der Haushalte zu angemessenen Ressourcen setzt in erster Linie die Beseitigung der Faktoren voraus, die erwachsene Haushaltsmitglieder am Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen und Dienstleistungen hindern, sowie die Gewährleistung robuster Netze der sozialen Sicherheit, die eine Unterversorgung verhindern, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Der Schwerpunkt der zweiten Säule liegt auf der Europäischen Garantie für Kinder. Sie ist das zentrale Instrument, das in der gesamten EU eingesetzt wird, um bedürftigen Kindern Zugang zu wichtigen Dienstleistungen zu bieten. Der Zugang zu essenziellen Dienstleistungen ermöglicht bedürftigen Kindern einen fairen Start ins Leben und reduziert auf diese Weise die Wahrscheinlichkeit von Armut im Erwachsenenalter. Mit der Europäischen Garantie für Kinder wurden Fortschritte bei der Bekämpfung und Verhinderung von Kinderarmut erzielt, aber es besteht noch Spielraum für mehr und bessere Maßnahmen. Die Umsetzung der Garantie muss gestärkt werden. Im Hinblick auf ihren Anwendungsbereich sind neue Herausforderungen zu berücksichtigen, z. B. im Zusammenhang mit psychischen Belastungen, denen Kinder ausgesetzt sind, sowie der Bedrohung ihrer Sicherheit und ihres Wohlergehens sowohl online als auch offline. Die Kontaktaufnahme mit bedürftigen Kindern muss intensiviert und mit Mentoring verbunden werden, um sicherzustellen, dass kein Kind in fragmentierten Systemen durchs Raster fällt. Darüber hinaus ist die Kontinuität der Unterstützung vom Kindes- bis zum frühen Erwachsenenalter von entscheidender Bedeutung, um den Weg für einen sicheren Übergang ins Erwachsenenleben zu ebnen. Die dritte Säule dieser Mitteilung befasst sich mit Governance, Überwachung und Finanzierung, die für die Erhöhung der Wirkung von Maßnahmen gegen Kinderarmut in der gesamten EU von wesentlicher Bedeutung sind. Die Umsetzung muss entschlossen vorangetrieben werden. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen alle verfügbaren Finanzmittel mobilisieren, um sicherzustellen, dass der Druck durch steigende Lebenshaltungskosten nicht noch mehr Familien mit Kindern in die Armut treibt und dass denjenigen, die heute Hilfe benötigen, dringend geholfen wird. Die Investitionen müssen langfristig angelegt sein – einmalige und isolierte Projekte werden keine dauerhaften Auswirkungen haben. Dies erfordert eine stärkere Governance auf allen Ebenen und eine solide Überwachung, um zielgenaue und rechtzeitige politische Maßnahmen zu ermöglichen. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung enthält eine Analyse der bisherigen Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder7. 7 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772. 3 1. PRÄVENTION UND VERRINGERUNG DER ARMUT IN FAMILIEN Es bedarf sofortiger Maßnahmen, um benachteiligten Haushalten dabei zu helfen, den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Weitreichende Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erschwinglichkeit, etwa bei den Wohnkosten, werden in der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung8 und dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt9 behandelt. In diesem Kapitel werden ergänzende zusätzliche Maßnahmen in den Blick genommen. Unterstützung des Zugangs von Eltern zur Beschäftigung Hochwertige Arbeitsplätze sind der wirksamste Weg aus der Armut. Stabile, gut bezahlte Arbeitsplätze verringern das Risiko von Armut und prekären Lebensbedingungen erheblich: Wenn die von den Mitgliedstaaten festgelegten nationalen Ziele10 hinsichtlich der Beschäftigungsquoten erreicht würden, könnten rund 1,7 Millionen Kinder aus der Armut herausgeholt werden11. Für viele Eltern mit niedrigem Einkommen, insbesondere Mütter, wird der Zugang zu Arbeitsplätzen jedoch durch Hindernisse im Zusammenhang mit Betreuungspflichten erschwert. Diese schränken ihre Fähigkeit ein, eine Beschäftigung aufzunehmen, ausreichend viele Stunden zu arbeiten oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Zwar wurden mit der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben12 wichtige Schritte unternommen, um Eltern dabei zu unterstützen, ein Gleichgewicht zwischen Betreuungs- und Arbeitspflichten zu finden, doch bestehen in dem Bereich nach wie vor erhebliche Lücken. Ein Hindernis für die Aktivierung und höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern ist der fehlende oder unzureichende Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE). Für 75 % der Mütter mit kleinen Kindern sind nach wie vor Familien- und Betreuungspflichten der Hauptgrund für ihre Nichtteilnahme am Arbeitsmarkt13. Durch eine gesteigerte Teilnahme der Kinder an FBBE kann sich die Beschäftigungsquote von Eltern um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen14. Es gibt Hinweise darauf, dass von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder, die an FBBE teilnehmen, langfristig bessere Lernerfolge erzielen, bei besserer Gesundheit sind und bessere Beschäftigungsaussichten haben. Die EU fördert bereits den Ausbau der FBBE, und es wurden entsprechende Ziele festgelegt15. 8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern“ (COM(2026) 538 final). 9 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt – COM(2026) 540. 10 Nationale Ziele im Rahmen der Zielvorgaben der EU bis 2030. 11 Archiv der Veröffentlichungen der Gemeinsamen Forschungsstelle – Reducing AROPE in the EU: combining minimum income, minimum wages, and employment expansion. 12 Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. 13 Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Employment and social developments in Europe 2025. 14 Archiv der Veröffentlichungen der Gemeinsamen Forschungsstelle – The impact of alternative childcare policies on mothers' employment for selected EU countries. 15 Das im europäischen Bildungsraum festgelegte Ziel besteht darin, dass bis 2030 mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Grundschulalter an FBBE teilnehmen sollen. In der Empfehlung des Rates von 2022 zu den überarbeiteten Barcelona-Zielen für 2030 wurde hinzugefügt, dass bis 2030 mindestens 45 % der Kinder unter drei Jahren an FBBE teilnehmen sollten (mit Ausnahmen für Mitgliedstaaten mit besonders niedrigen Beteiligungsquoten) und dass die Kluft zwischen den FBBE- Beteiligungsquoten von Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, und der Gesamtheit der Kinder geschlossen werden sollte. 4 Ein fortbestehendes zentrales Hindernis für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern ist die „Kinderbetreuungslücke“. Damit FBBE ihre Wirkung entfalten kann, muss sie zugänglich, erschwinglich und von ausreichender Qualität sein. Was die Zugänglichkeit angeht, kommt es nicht nur auf die Verfügbarkeit von Plätzen an, sondern es spielen auch andere Faktoren eine Rolle – z. B. das Mindestalter, ab dem Kinder in einer Einrichtung der FBBE eingeschrieben sein können. Die Kinderbetreuungslücke bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ende des Urlaubs aus familiären Gründen und dem Zeitpunkt, zu dem Kinder tatsächlich Zugang zu FBBE haben oder unter die Schulpflicht fallen. In einigen Mitgliedstaaten kann diese Lücke sich auf mehrere Jahre erstrecken – eine Zeit, in der die Familien keine zuverlässige Kinderbetreuung erhalten und die Fähigkeit der Eltern, ins Erwerbsleben einzutreten oder dort zu verbleiben, eingeschränkt ist. Nur eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten16 gewährleistet eine nahtlose Versorgung. Die Schließung dieser Lücke mit besonderem Schwerpunkt auf der Teilhabe benachteiligter Kinder und die Beseitigung territorialer Ungleichheiten sollten daher eine Priorität darstellen. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission, wie in der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung angekündigt, und im Einklang mit Artikel 154 Absatz 2 AEUV die erste Phase der Konsultation einleiten, um die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU- Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivierung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, unter anderem durch den Zugang zu Kinderbetreuung, einzuholen. Die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Eltern geht jedoch über die FBBE hinaus. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem Maßnahmen für flexible, familienfreundliche Arbeitsregelungen (z. B. Telearbeit, vorhersehbare Arbeitszeiten) durchführen und sicherstellen, dass sich Arbeit lohnt, indem sie die spezifischen Negativanreize angehen, denen Eltern beim Eintritt in den Arbeitsmarkt, beim Verbleib darin oder beim beruflichen Aufstieg begegnen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Gestaltung und dem Zusammenspiel von Steuer- und Sozialleistungssystemen. Robuste Sicherheitsnetze für armutsgefährdete Haushalte mit Kindern Die Kombination von Beschäftigungsförderung mit starken Sicherheitsnetzen ist von entscheidender Bedeutung, um Haushalte mit Kindern aus der Armut herauszuholen und sie vor Unterversorgung zu schützen. Einkommensstützung und Unterstützung in Form von Sachleistungen spielen eine zentrale Rolle, wenn sichergestellt werden soll, dass Familien mit unzureichendem oder unregelmäßigem Einkommen ihre Grundbedürfnisse decken können. Geldleistungen erfüllen in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufgabe (etwa in Form von Kinderzulagen, Kinderabsetzbeträgen oder Einkommensaufstockungen für Haushalte mit Kindern). Diese Leistungen müssen zum Nutzen der Kinder eingesetzt werden und sollten eine Verbesserung ihres Wohlergehens bewirken und die Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt unterstützen. Alle Mitgliedstaaten gewähren irgendeine Form von Kinder- oder Familienleistungen. Diese Transferleistungen senken die Kinderarmut in der EU um durchschnittlich 10,6 Prozentpunkte und tragen zudem zur Deckung der Grundkosten sowie zur Abmilderung der Auswirkungen wirtschaftlicher Schocks bei. Eine wirksame Umsetzung und genaue Überwachung durch die Mitgliedstaaten sind entscheidend, damit Betrug verhindert und ein möglicher Missbrauch von Kindergeld für andere Zwecke aufgedeckt wird und die Leistungen so ihre größtmögliche positive Wirkung entfalten. Die armutsmindernde Wirkung dieser Leistungen ist je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und reicht von 4 bis 16 Prozentpunkten. Dies spiegelt ihre unterschiedliche Ausrichtung, Angemessenheit und Gesamtkonzeption wider. In zehn Mitgliedstaaten erhalten die ärmsten Familien mit Kindern in absoluten Zahlen weniger Unterstützung als wohlhabendere Haushalte – häufig aufgrund regressiver Leistungsstrukturen oder der Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die bis zu 16 Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Schweden und Slowenien laut Europäischer Kommission: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur, Motiejūnaitė-Schulmeister, A., De Coster, I. and Noorani, S., Key data on early childhood education and care in Europe 2025 – Eurydice report, Birch, P.(editor), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2025. 5 30 % erreichen kann17. Zu den bewährten Verfahren gehören eine stärker integrierte Gestaltung der Leistungen, die automatische Gewährung von Leistungen, um administrative Hürden abzubauen, sowie spezielle Gutscheine für bestimmte Waren und Dienstleistungen, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Leistungen direkt auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet sind. Um deren Wirkung zu verstärken, wird die Kommission die Mitgliedstaaten aktiv bei der Reform ihrer Kindergeldsysteme unterstützen. Die Kommission wird eine Empfehlung der Kommission für Leitlinien zur effizienteren Bekämpfung von Kinderarmut durch die kinderbezogenen Systeme der sozialen Sicherheit annehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf deren Angemessenheit, Reichweite, Verwendung und Inanspruchnahme. Darin wird auch die Frage behandelt, wie sichergestellt werden kann, dass die Leistungen effizient eingesetzt werden, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, für die sie bestimmt sind, und so die Wirkung auf deren Wohlergehen zu maximieren. Robuste Sicherheitsnetze gehen über die Einkommensstützung hinaus. Eine wirksame Armutsbekämpfung erfordert außerdem eine umfassendere Unterstützung der Familie, etwa durch Schuldenberatung, Peer-to-Peer-Unterstützung und Finanzberatungsdienste. Um die Wirkung zu verstärken, sollten die Mitgliedstaaten wichtige ergänzende Dienste wie beispielsweise Unterstützung bei der Elternschaft anbieten, die Ressourcen, Beratung und Hilfe umfassen, um Eltern dabei zu helfen, das Wohlergehen und die Entwicklung ihrer Kinder zu fördern. 2. STÄRKUNG DER WIRKUNG DER EUROPÄISCHEN GARANTIE FÜR KINDER Die Europäische Garantie für Kinder deckt die grundlegenden Leistungen ab, die jedes Kind benötigt, um sich entwickeln zu können – unabhängig von der prekären Lage seines Haushalts. Dazu gehören unter anderem Wohnraum, Nahrung, Bildung und Betreuung. Angesichts der sich abzeichnenden neuen Herausforderungen können mit der Garantie allein und in ihrer derzeitigen Form jedoch nicht alle Ursachen und Auswirkungen von Armut bekämpft werden. Erstens unterscheiden sich die unter die Europäische Garantie für Kinder fallenden Dienstleistungen und Maßnahmen in ihrem Umfang und ihrer Umsetzung erheblich, wobei einige leichter umzusetzen sind als andere. So ist beispielsweise die Gewährleistung des Zugangs zu gesunden und nahrhaften Schulmahlzeiten eine relativ unkomplizierte Maßnahme, die häufig auf einem Umsetzungsrahmen basiert, der auf der Beschaffung von Lebensmitteln für Schulen beruht. Andererseits erfordert die Gewährleistung des Zugangs zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung – insbesondere im frühesten Alter – in bestimmten Mitgliedstaaten deutlich komplexere Reformen und umfangreichere Investitionen. Zweitens werden einmalige Maßnahmen allein wahrscheinlich nicht zu einer dauerhaften Veränderung der Lage benachteiligter Kinder führen, wenn sie nicht mit politischen Maßnahmen einhergehen, gut koordiniert werden und eine nachhaltige Umsetzung im Laufe der Zeit gewährleistet ist. Ein robusterer, stärker integrierter politischer Rahmen, in dem die Entwicklung jedes benachteiligten Kindes, das von der Garantie profitiert, nachverfolgt werden kann, ist von wesentlicher Bedeutung, um die Ergebnisse und die Wirkung zu verbessern. Drittens sind seit der Verabschiedung der Garantie im Jahr 2021 neue Herausforderungen für Kinder entstanden, wie z. B. Belastungen der psychischen Gesundheit oder ein höheres Risiko von Missbrauch und Gewaltexposition online und offline, die deutlich machen, dass auf EU-Ebene ein gestärkter Rahmen erforderlich ist, um diesen Problemen gerecht zu werden. Schließlich muss die Europäische Garantie für Kinder mit umfassenderen politischen Maßnahmen verknüpft werden, um sicherzustellen, dass Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Möglichkeit ein erfolgreicher Eintritt in den Arbeitsmarkt gelingt. Ziel ist es, sie in die Lage zu versetzen, einen stabilen Arbeitsplatz zu finden und sich ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben aufzubauen. Nur wenn dieser Übergang in ein gutes eigenes Leben erfolgreich bewältigt wird, kann der generationenübergreifende Kreislauf der Armut durchbrochen werden. Diese Herausforderungen 17 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772. 6 erfordern Maßnahmen, die über den Anwendungsbereich der Europäischen Garantie für Kinder hinausgehen, aber eng darauf abgestimmt sind, um einen kindgerechten Schutz und eine kindgerechte Unterstützung unter gebührender Achtung der Kinderrechte zu gewährleisten. Ausweitung des Zugangs zu Dienstleistungen Die Europäische Garantie für Kinder hat Veränderungen angestoßen und wurde von den Mitgliedstaaten genutzt, um den Zugang benachteiligter Kinder zu wichtigen Dienstleistungen und Gütern zu verbessern. Was die FBBE betrifft, so besteht bei in Armut lebenden Kindern im Vergleich zu nicht betroffenen Kindern nach wie vor eine Kluft bei den Beteiligungsquoten von 15 Prozentpunkten. Um diese Kluft zu schließen, müssen die Mitgliedstaaten in FBBE-Kapazitäten und Qualifikationen des Personals investieren und Kontakt zu marginalisierten Familien aufnehmen. Die Kommission wird diese Bemühungen durch eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Lösungen in der FBBE18 im Rahmen von Horizont Europa unterstützen und Leitlinien für die Lehrplan- und die pädagogische Entwicklung in der FBBE vorlegen. Zwar hat die Erweiterung des Angebots an Schulmahlzeiten die Ernährungssicherheit verbessert, doch haben mehr als eine Million Kinder in der EU nach wie vor keinen täglichen Zugang zu frischem Obst und Gemüse. Die Kommission wird die Bereitstellung von Schulmahlzeiten für benachteiligte Kinder in Zusammenarbeit mit der Koalition für Schulmahlzeiten (School Meal Coalition)19 durch Voneinander-Lernen und technische Hilfe fördern. Des Weiteren wird sie das Schulobst-, Schulgemüse-, und Schulmilchprogramm der EU und den ESF+ nutzen, um die Förderung einer hochwertigen Ernährung im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens auszuweiten. Neben dem Zugang zu Mahlzeiten setzt eine gesunde Entwicklung auch den Zugang zu außerschulischen Aktivitäten voraus. Nicht weniger als 22,7 % der in Armut lebenden Kinder sind nach wie vor von regulären außerschulischen Aktivitäten ausgeschlossen (im Vergleich zu nur 2,9 % ihrer besser gestellten Altersgenossen), was häufig auf Kosten, Transportprobleme oder kulturelle Vorurteile zurückzuführen ist. Zur Bewältigung dieses Problems sind gezielte Investitionen und Partnerschaften erforderlich, die die Kommission mit einer speziellen Ausschreibung im Rahmen des ESF+ für Projekte unterstützen will, bei denen Kultur und Sport als Instrumente der sozialen Inklusion genutzt werden. In der aktualisierten Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität kann auch der Stellenwert körperlicher Aktivität in politischen Maßnahmen zur sozialen Inklusion thematisiert werden. Während die einzelnen von der Garantie abgedeckten Dienstleistungen weiter ausgebaut werden, bedarf es einer stärker integrierten Reaktion auf Hindernisse, die die Chancengleichheit von Kindern, insbesondere im Bildungsbereich, behindern. Den neuesten PISA-Zahlen zufolge bleiben 28,8 % der benachteiligten Kinder (20) in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften hinter den Erwartungen zurück, während dies bei ihren besser gestellten Altersgenossen nur bei 4,7 % der Fall ist – eine Kluft, die sich seit der COVID-19-Pandemie weiter vergrößert hat. Die Ausweitung des Zugangs zu FBBE, Schulmahlzeiten und außerschulischen Aktivitäten wirkt sich nachweislich positiv auf die kognitive Entwicklung, das schulische Engagement und die schulischen Leistungen aus. Um die Lücke beim Lernerfolg zu schließen, bedarf es jedoch eines umfassenderen Ansatzes, der über die bloße Bereitstellung von Leistungen hinausgeht. Die Mitgliedstaaten sollten daher umfassende pädagogische Unterstützung für bedürftige Kinder bereitstellen, darunter Hausaufgabenhilfe, gezieltes Tutoring und individualisierte Lernprogramme, um sicherzustellen, dass ein in Armut lebendes Kind die Hilfe erhält, 18 Horizont-Ausschreibung “Tackling child poverty and ensuring disadvantaged children's access to Early Childhood Education and Care”. 19 https://schoolmealscoalition.org/. 20 Überwachungsrahmen für die Europäische Garantie für Kinder. 7 die an seine tatsächlichen Bedürfnisse und Umstände angepasst ist. Ebenso dringend erforderlich ist ein integrierter Ansatz zur Bewältigung psychischer Belastungen, von denen Kinder in Armut überproportional betroffen sind. Seit 2021 ist der Anteil der Kinder in Armut, die einen „sehr guten Gesundheitszustand“ aufweisen, um fünf Prozentpunkte zurückgegangen, wobei sich die psychische Gesundheit unter den am stärksten benachteiligten Gruppen am schnellsten verschlechtert hat. Es treten vermehrt Symptome von Depression und Einsamkeit auf. Während eine EU-weite Untersuchung Aufschluss über die Auswirkungen sozialer Medien und übermäßiger Bildschirmzeiten auf diese Trends geben wird, erfordert deren Bewältigung bereits jetzt Maßnahmen an mehreren Fronten: Prävention, frühzeitige Intervention und sektorübergreifende Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten sollten ferner den Fachkräftemangel im Bereich der psychischen Gesundheit und das Problem der Kosten, die von bedürftigen Familien selbst zu tragen sind, angehen und die Kontaktaufnahme mit Betroffenen durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulen, Fachkräften der Sozialarbeit und Gesundheitsdienstleistern verstärken. Um diese Bemühungen zu fördern, unterstützt die Kommission UNICEF bei der Einführung eines Instrumentariums für die Förderung der Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines Pilotprojekts, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Zugang der am stärksten benachteiligten Kinder. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden bei der Anwendung des Instrumentariums durch Voneinander-Lernen und spezielle Workshops unterstützen. Stärkung der Umsetzung, um eine gezielte und wirkungsvolle Unterstützung bis zum frühen Erwachsenenalter zu gewährleisten Um sicherzustellen, dass die Europäische Garantie für Kinder dauerhafte Veränderungen bewirkt, muss sich ihre Umsetzung von einer fragmentierten Bereitstellung von Dienstleistungen zu einem einheitlichen, kindzentrierten System entwickeln, das jedes bedürftige Kind mit maßgeschneiderter Unterstützung von der frühen Kindheit bis zum kritischen Übergang ins Erwachsenenalter begleitet. Dies erfordert drei wesentliche Veränderungen: erstens individuelle Unterstützung und Mentoring, um die spezifischen Hindernisse anzugehen, mit denen jedes Kind konfrontiert ist; zweitens neue digitale Lösungen, um bürokratische Zuständigkeiten zu bündeln, damit Kinder problemlos Unterstützung erhalten können; drittens längere Übergangsphasen bis ins frühe Erwachsenenalter, um zu verhindern, dass Lücken zwischen Kinder- und Jugendförderprogrammen schutzbedürftigen jungen Menschen zum Verhängnis werden. Bedürftige Kinder benötigen integrierte, individuelle Unterstützung. Die Beiträge der im Rahmen der EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern21 konsultierten Kinder haben deutlich gemacht, worauf es ankommt: eine vertrauenswürdige erwachsene Person – ein Elternteil, eine Lehrkraft, eine Fachkraft der Sozialarbeit oder eine Leitungsperson der Gemeinde – an seiner Seite zu haben, die Halt, emotionale Unterstützung, Ermutigung und praktische Beratung geben und Anzeichen von Stress erkennen kann. Dies ist besonders dann wichtig, wenn das Zuhause diesen Halt nicht bieten kann. Um sicherzustellen, dass jedes bedürftige Kind einen Weg aus der Armut finden kann, sollte das Angebot an Mentoring-Programmen und Beratungsmaßnahmen erweitert werden, um bedürftige Kinder in schwierigen Lebensphasen zu begleiten. Die Kommission wird die Ausweitung von Mentoring-Programmen für schutzbedürftige Kinder durch Verbindungen zwischen Schulen, Fachkräften der Sozialarbeit und Akteuren der lokalen Gemeinschaft unterstützen. Dies wird auch ein integraler Bestandteil der künftigen Agenda für Lehrkräfte sein. Außerdem wird die Kommission im Rahmen eines gemeinsamen Aktionsplans mit dem Ausschuss der Regionen zusammenarbeiten, um unter anderem die lokalen Behörden in die Lage zu versetzen, sicherzustellen, dass jedes bedürftige Kind eine solche maßgeschneiderte Beratung erhält. Besondere Aufmerksamkeit müssen Kinder erhalten, die mit sich überschneidenden Formen der Benachteiligung konfrontiert sind. Im Falle von Kindern mit Behinderungen steht dies im Einklang 21 Was Kinder über Armut und soziale Inklusion denken. 8 mit der Mitteilung „Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“. Alle Kategorien bedürftiger Kinder werden berücksichtigt, auch jene, die sich in alternativer Betreuung befinden. Im Hinblick auf Roma-Kinder, deren effektiver Zugang zu Dienstleistungen aufgrund von Armut, Diskriminierung und Segregation allzu oft einschränkt ist, wird die Kommission gemeinsam mit Interessenträgern einen Leitfaden mit integrierten Maßnahmen ausarbeiten, die Kontaktaufnahme, Mediation, inklusive Bildung, Familienunterstützung und gemeinschaftsbezogene Interventionen miteinander verbinden. Mehr als 700 000 Kinder in der EU befinden sich in alternativer Betreuung; 40 % von ihnen, insbesondere Kinder mit Behinderungen, leben in Heimen. Für junge Menschen, die alternative Betreuungsstrukturen verlassen, sowie obdachlose Kinder und Familien mit Kindern in prekären Wohnverhältnissen sieht die vorgeschlagene Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt die Unterstützung präventiver und integrierter Maßnahmen, auch während des Übergangs ins Erwachsenenleben, vor. Bedürftige Kinder und ihre Eltern haben allzu oft Schwierigkeiten, sich in den Systemen zurechtzufinden, die ihnen eigentlich Hilfe bieten sollen. Dies ist Ausdruck fragmentierter Umsetzungssysteme, bei denen Zuständigkeiten auf unterschiedliche Behörden, staatliche Ebenen und Leistungserbringer verteilt sind, die jeweils mit eigenen Verfahren und Zugangspunkten arbeiten. In der Praxis müssen sich Familien häufig durch mehrere Systemen hindurcharbeiten, um ihre Leistungsansprüche nachvollziehen zu können, die zuständige Behörde zu ermitteln und die Unterstützung in Anspruch zu nehmen22. Durch die Digitalisierung der öffentlichen Dienste ergeben sich neue Möglichkeiten zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Der europäische Rahmen für eine digitale Identität bietet sichere, interoperable und datenschutzkonforme Instrumente für eine effizientere und wirkungsvollere Umsetzung der Politik. Diese können die Überprüfung einschlägiger Informationen und deren Austausch ermöglichen und stellen zugleich sicher, dass im Bedarfsfall weiterhin barrierefreie nicht-digitale Alternativen verfügbar sind. Die Digitalisierung sollte auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien ausgerichtet sein, wobei angemessene Garantien für die Kinderrechte, den Schutz personenbezogener Daten, die Nichtdiskriminierung, die Barrierefreiheit und die Verhinderung von Stigmatisierung und digitaler Ausgrenzung vorzusehen sind. Einige Mitgliedstaaten haben bereits damit begonnen, innovative Lösungen in diesem Bereich einzuführen. Die Kommission wird ein Pilotprogramm zur Erprobung und Entwicklung eines neuen digitalen Rahmens für eine Europäische Garantiekarte für Kinder vorlegen. Die Karte soll den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen und eine kohärente Unterstützung für bedürftige Kinder erleichtern – unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der strengen Garantien der EU für die Kinderrechte, den Schutz personenbezogener Daten, die Nichtdiskriminierung und die Standards für die Barrierefreiheit. Das Pilotprojekt, das auf der EUid-Brieftasche aufbaut, stellt einen ersten Schritt hin zu einem praktischen Instrument dar, mit dem die Bereitstellung und Koordinierung verschiedener relevanter Leistungsansprüche verbessert, der Zugang zu Unterstützungsleistungen und deren Nutzung durch bedürftige Kinder erleichtert, die Sichtbarkeit erhöht und die Transparenz und Überwachung durch die zuständigen Behörden verbessert werden soll. Das Pilotprojekt stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung des innovations- und vereinfachungsfreundlichen digitalen Umfelds in Europa dar und zielt darauf ab, die zuständigen Behörden, Diensteanbieter und lokalen Unterstützungsfachkräfte bei der Konzeption und Erprobung solcher digitaler Lösungen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass bedürftige Kinder rechtzeitig barrierefreie, inklusive und nicht stigmatisierende Unterstützung erhalten. Im Rahmen des Pilotprojekts werden Mitgliedstaaten, die die Konzeption dieser Systeme testen23, 22 Schätzungen zufolge nimmt bis zu ein Drittel der Familien und Kinder (und in manchen Fällen sogar mehr) wesentliche Unterstützungsleistungen wie Kinderbetreuung, Bildungshilfe, Gesundheitsversorgung und Einkommensunterstützung, auf die sie Anspruch haben, nicht in Anspruch. Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung, SWD(2026) 772. 23 Die Mitgliedstaaten testen die Karte auf freiwilliger Basis. 9 verstärkte Unterstützung in Form von technischer Hilfe erhalten. Umfassende und individuell zugeschnittene Unterstützung muss – wo erforderlich – auch über die Kindheit hinaus fortgesetzt werden. Kinder, die in Armut aufwachsen, sind an der Schwelle zum Erwachsenenalter häufig erhöhten Risiken ausgesetzt – etwa einem frühen Schulabgang, dem Status als NEET (Personen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren) oder dem Risiko, in fragmentierten Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialleistungssystemen durchs Raster zu fallen. Diese Risiken werden durch die strukturellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die zunehmende wirtschaftliche Unsicherheit noch verstärkt, weshalb es unbedingt erforderlich ist, die Lücke zwischen den Unterstützungssystemen für Kinder und Jugendliche zu schließen. In den vergangenen Jahren standen benachteiligte Jugendliche außerdem zunehmend im Visier von organisierter Kriminalität und Terrorismus. So war im Jahr 2024 fast ein Drittel der Terrorverdächtigen in der EU jünger als 20 Jahre24. Alle bedürftigen Kinder müssen die notwendigen Begleitmaßnahmen erhalten, damit sie sich zu selbstbestimmten Erwachsenen entwickeln können, die in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen und ein menschenwürdiges Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist eine frühzeitigere Ermittlung gefährdeter Personen, eine stärkere Koordinierung zwischen den Diensten und nahtlose Weiterverweisungsmechanismen zwischen Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialschutzdiensten. Auf EU-Ebene tragen Programme wie Erasmus+ zur Unterstützung benachteiligter junger Menschen bei, indem sie den Zugang zu inklusiven Lernerfahrungen erleichtern. Die Jugendgarantie unterstützt junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, beim Zugang zu weiteren Bildungsangeboten oder zum Arbeitsmarkt. Stärkere Synergien zwischen der Europäischen Garantie für Kinder und der Jugendgarantie werden genutzt, um eine bessere Kontinuität der Unterstützung für bedürftige Kinder von der Kindheit bis zum frühen Erwachsenenalter zu gewährleisten – bis sie sich in einem selbstständigen Leben etabliert haben. Während der Schwerpunkt der Europäischen Garantie für Kinder auf der Gewährleistung des Zugangs zu wesentlichen Diensten für bedürftige Kinder bis zum Alter von 18 Jahren liegt, zielt die Jugendgarantie darauf ab, jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren, einschließlich NEET, innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Bildungseinrichtung verlassen haben, eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, einen Praktikumsplatz oder einen Ausbildungsplatz von guter Qualität anzubieten. Die Reichweite dieser Instrumente ist jedoch nach wie vor uneinheitlich: Nach wie vor gibt es Lücken bei der Abdeckung – dies gilt insbesondere für junge Menschen, die mehrfach benachteiligt sind – und die administrative Fragmentierung zwischen den nationalen Diensten sowie zwischen den unterschiedlichen Verwaltungsebenen schwächt weiterhin die Wirksamkeit dieser Instrumente. Die Kommission wird ein Instrumentarium zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Stärkung eines nahtlosen Übergangs von der Europäischen Garantie für Kinder zur Jugendgarantie entwickeln, um eine fortlaufende individuell zugeschnittene Unterstützung von der Kindheit bis zum frühen Erwachsenenalter zu gewährleisten. Sie wird praktische Wege aufzeigen, wie die Mitgliedstaaten EU-Mittel, Mentoring-, Outreach- und weitere Unterstützungsmaßnahmen einsetzen und integrierte Förderpfade für bedürftige Kinder und Jugendliche entwickeln können. Diese Förderpfade sollten den Übergang in allgemeine oder berufliche Bildung oder Beschäftigung unterstützen und gleichzeitig das Risiko verringern, dass junge Menschen den Anschluss verlieren und in eine NEET-Situation geraten. Außerdem wird die Kommission zur Verdeutlichung dieses Ansatzes die Mitgliedstaaten im Rahmen einer speziellen ESF+-Projektausschreibung weiter dabei unterstützen, gegen die 24 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „ProtectEU: Agenda zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus“, COM(2026) 101 final. 10 Benachteiligung junger Roma beim Eintritt in den Arbeitsmarkt vorzugehen. Schutz benachteiligter Kinder vor zunehmenden Sicherheitsbedrohungen Kinder sind online wie offline zunehmend Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt, wobei benachteiligte Kinder überproportional betroffen sind. Zwar ginge eine umfassende Bekämpfung dieser Bedrohung über den Anwendungsbereich der Empfehlung des Rates zur Europäischen Garantie für Kinder allein hinaus, ihre Umsetzung muss jedoch eng auf die ehrgeizigen Initiativen abgestimmt sein, die die Kommission zum Schutz aller bedürftigen Kinder vorlegt. Diesen Bedrohungen muss begegnet werden. Die digitale Welt nimmt im Leben von Kindern eine immer zentralere Rolle ein. Sie prägt ihr Lernen, ihre Interaktionen und ihre Zukunftsaussichten. Kinder aus benachteiligten Verhältnissen sind jedoch in stärkerem Maße von der digitalen Kluft betroffen25: So ist es weniger wahrscheinlich, dass sie über die Kompetenzen, Ressourcen oder Unterstützung verfügen, die sie benötigen, um sich sicher in Online-Umgebungen zurechtzufinden und deren Möglichkeiten zu nutzen. Außerdem sind sie Online-Risiken – etwa Cybermobbing, schädlichen Inhalten und manipulativen digitalen Praktiken, Radikalisierung und sexuellem Missbrauch von Kindern – überproportional ausgesetzt. Die Kommission begegnet diesem Problem bereits mit einem umfassenden Instrumentarium für die Sicherheit von Kindern. Im Mittelpunkt stehen das Gesetz über digitale Dienste und dessen Leitlinien zum Schutz Minderjähriger, wonach alle Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, ein hohes Maß an Sicherheit, Schutz und Privatsphäre für Minderjährige gewährleisten müssen. Die Umsetzung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste bietet eine wichtige Gelegenheit, die Sicherheit von Kindern auf Online-Plattformen zu verbessern, unter anderem durch strengere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger, Risikobewertungs- und Risikominderungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Einhaltung von Transparenz- und anderen Pflichten. Darüber hinaus hat die Kommission Vorschläge zur Stärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und zur Klärung der Verantwortlichkeiten der Anbieter von Online-Diensten vorgelegt. Ergänzt wird dieser Rahmen durch den Aktionsplan gegen Cybermobbing, dessen Fokus auf Kindern und Jugendlichen, einschließlich benachteiligter Kinder, liegt. Zwar haben einige Mitgliedstaaten bereits mit der Einführung von Programmen im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder begonnen, um die digitale Kompetenz bedürftiger Kinder und ihren Zugang zu digitalen Instrumenten zu verbessern, diese Bemühungen sind jedoch immer noch uneinheitlich und reichen nicht aus, um den erforderlichen systemischen Wandel herbeizuführen. Als entschlossene Reaktion darauf wird die Kommission ehrgeizige Legislativvorschläge vorlegen: Der anstehende Rechtsakt über digitale Fairness soll zum Online-Schutz von Kindern beitragen, indem er im Sinne des Verbraucherschutzes unlautere Geschäftspraktiken bekämpft, darunter „Dark Patterns“, unlauteres Influencer-Marketing und suchterzeugende Gestaltungsmerkmale, die zu übermäßiger Bildschirmzeit und übermäßigen Ausgaben verleiten. Die anstehende Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird neben der Strategie für ein besseres Internet für Kinder, mit der ein sichereres, altersgerechtes und befähigendes digitales Umfeld für Kinder in der gesamten Europäischen Union garantiert werden soll, auch einen besseren Schutz für jüngere Nutzer beim Zugang zu audiovisuellen Inhalten im Internet bieten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Sonderausschusses für die Sicherheit von Kindern im Internet und Altersbeschränkungen für die Nutzung sozialer Medien in Europa26 könnten weitere Initiativen folgen, um sicherzustellen, dass Europa beim Schutz und der Stärkung von Kindern im 25 How's Life for Children in the Digital Age? | OECD. 26 Sonderausschuss für die Sicherheit von Kindern im Internet. 11 Internet weiterhin eine Vorreiterrolle einnimmt. Der Schutz benachteiligter Kinder muss sich auch auf die Offline-Welt erstrecken, in der sie durch Armut und soziale Ausgrenzung größeren Risiken ausgesetzt sind. Die Europäische Garantie für Kinder und ihre verstärkte Umsetzung haben eine wichtige Präventivfunktion, da sie sicherstellen, dass bedürftige Kinder Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen wie Maßnahmen zur sozialen Inklusion, Bildungshilfe und außerschulischen Aktivitäten erhalten, wodurch sich ihre Benachteiligung und ihr Risiko, in Kontakt mit Straftaten zu kommen, verringern. In diesem Zusammenhang wird der anstehende Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor Kriminalität präventive Ansätze stärken, mit denen die Ursachen der Anfälligkeit von Kindern für Straftaten – online und offline und sowohl als Opfer als auch als Täter – angegangen werden. Außerdem wird ein spezielles Instrumentarium zur Prävention von Radikalisierung entwickelt, dessen Schwerpunkt auf der Früherkennung, der Stärkung von Schutzfaktoren, der Resilienz durch Bildung und sozialer Integration liegt27. 3. STÄRKUNG DER FINANZIERUNG UND DER GOVERNANCE Um den Kreislauf der Kinderarmut zu durchbrechen, bedarf es entschlossenerer strategischer Entscheidungen und koordinierter Maßnahmen auf allen Ebenen. Gemeinsame Anstrengungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sind erforderlich, um wirksame politische Maßnahmen zu entwickeln, Finanzmittel effizient einzusetzen und die Einbindung der einschlägigen Interessenträger, einschließlich privater Akteure und der Kinder selbst, zu stärken. Angemessene Mittelausstattung, um Wirkung zu erzielen Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und den Kreislauf der Armut zu durchbrechen, bedarf es mehr Stabilität und Kontinuität bei der Finanzierung. Zwar wurden bereits wichtige Investitionen getätigt, doch einige von ihnen unterstützen nur kurzfristige Projekte und sind nicht angemessen auf die Personen mit dem größten Bedarf zugeschnitten. Nach wie vor bestehen Finanzierungslücken. Diese Lücken müssen unbedingt geschlossen werden, indem nationale und regionale/lokale Haushaltsmittel, EU-Mittel sowie alle sonstigen verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden. Seit der Verabschiedung der Garantie spielen EU-Mittel bei ihrer Umsetzung eine zentrale Rolle. Im derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 sind mindestens 9,6 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für die Bekämpfung von Kinderarmut vorgesehen. Dank der Aufbau- und Resilienzfazilität konnten die Mitgliedstaaten bis 2024 die Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung erhöhen, was 2,7 Millionen Schülerinnen und Schülern und Studierenden zugutekam28. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung trug dazu bei, Engpässe bei kritischen Infrastrukturen wie Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Schulkantinen und Wohnraum zu beheben, die für die Verwirklichung der Ziele der Garantie von entscheidender Bedeutung sind. Im Rahmen von Erasmus+ wurden Mobilitätsmöglichkeiten für benachteiligte Kinder gefördert; gleichzeitig wurde die Inklusion durch Sport und Kultur vorangetrieben. Des Weiteren trug die Unterstützung aus dem Instrument für technische Unterstützung29 zur Gestaltung von Reformen in 13 Ländern bei. So wurden beispielsweise im Rahmen eines Mehrländerprojekts die Kapazitäten der Behörden in Portugal, Italien und Spanien zur Umsetzung inklusiver Bildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf der Verringerung regionaler Unterschiede erhöht. Im weiteren Sinne haben die EU- Mittel es den Mitgliedstaaten und den lokalen Behörden ermöglicht, innovative Ansätze zu erproben, Pilotinitiativen zu unterstützen und erfolgreiche Maßnahmen zugunsten bedürftiger Kinder 27 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „ProtectEU: Agenda zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus“, COM(2026) 101 final. 28 Berichte über die MFR-Leistungsergebnisse – Leistungsdatentabellen. 29 Instrument für technische Unterstützung. 12 auszuweiten. Die Kommission wird zudem für die vollständige Nutzung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgesehenen Investitionen werben. Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Garantie auch in Zukunft weiter mit EU-Mitteln unterstützt wird. In dem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich bei ihren Plänen für nationale und regionale Partnerschaft auf vier soziale Kernziele zu konzentrieren30. Eines davon ist die Bekämpfung der Kinderarmut und die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder, was durch gezielte Maßnahmen und Strukturreformen unterstützt werden sollte, insbesondere in Mitgliedstaaten mit hohen Kinderarmutsquoten. Dadurch erhalten nationale und regionale Behörden die Möglichkeit, nachhaltig zu investieren und ihre bisherigen Maßnahmen weiter auszubauen. Als Richtschnur für diesen Prozess wird die Kommission ein Kompendium bewährter Verfahren vorlegen, um die nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Ausweitung von Reformen und Investitionen zu unterstützen. Außerdem wird die Kommission das Europäische Semester dazu nutzen, Lücken zu ermitteln und gegebenenfalls Empfehlungen vorzulegen, um die Bekämpfung der Kinderarmut besser in die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten zu integrieren. Auch andere Arten von Investitionen werden mobilisiert. Im Rahmen der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung intensiviert die Kommission die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des Europarates (CEB). Die Kommission wird weiterhin mit der EIB-Gruppe bei der Förderung von Investitionen zusammenarbeiten, die mit der Strategie der EU gegen Armut sowie der Europäischen Kindergarantie in Einklang stehen. Aufbauend auf ihrem derzeitigen Portfolio kann die CEB im Rahmen ihres Gesamtbudgets für soziale Investitionen in Höhe von 4 Mrd. EUR jährlich rund 1 Mrd. EUR an Finanzmitteln mobilisieren, um die Umsetzung der Garantie zu unterstützen. In einem künftigen Rahmen für die Zusammenarbeit mit der CEB bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wird ein besonderer Schwerpunkt auf Kindern in prekären Verhältnissen liegen, wobei insbesondere auf Investitionen in Bildung und Wohnraum gesetzt wird. Um die Europäische Garantie für Kinder und die Jugendgarantie weiter zu unterstützen, wird die Kommission im Rahmen der Koalition gegen Armut mit dem Privatsektor zusammenarbeiten und dabei sozial verantwortliche Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen zusammenbringen. Stärkere nationale Governance-Rahmen Mit der Europäischen Garantie für Kinder wurde bereits ein solider Governance-Rahmen mit nationalen Aktionsplänen und nationalen Koordinatoren in allen Mitgliedstaaten geschaffen. Ein wesentlicher Mehrwert dieser Pläne besteht darin, dass die Garantie in konkrete Maßnahmen für bedürftige Kinder umgesetzt wird. Angesichts der nach wie vor hohen Kinderarmut und der zunehmenden Bedrohung des Kindeswohls sollten die Mitgliedstaaten jedoch ihre Pläne überprüfen und ihre Anstrengungen verstärken, um Kinder im Einklang mit dieser Mitteilung vor Armut zu bewahren, und sie besser vor Sicherheitsrisiken schützen. In Anlehnung an die im Rahmen der EU- Strategie zur Armutsbekämpfung31 vorgelegten Grundsätze für wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung sollten die überarbeiteten Pläne klare, zeitgebundene Ziele und zweckgebundene Finanzmittel enthalten, wobei der Schwerpunkt stärker auf allen Gruppen bedürftiger Kinder liegen 30 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509, COM(2025) 565. 31 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Principles for effective anti-poverty policies: Supporting national, regional and local authorities in their fights against poverty“ (Grundsätze für wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung: Unterstützung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Armutsbekämpfung) – SWD(2026) 771. 13 sollte; außerdem sollten die Outreach-Aktivitäten verstärkt und die Inanspruchnahme von Diensten verbessert werden. Neben der Umsetzung der Garantie sollten die nationalen Koordinatoren für die Kindergarantie auch bei der integrierten Bewältigung der allgemeinen Herausforderungen der Kinderarmut und der Sicherheit von Kindern eine zentrale Rolle spielen. Dies setzt eine engere Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Regierungsstellen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Jugendgarantie-Koordinatoren und den Koordinatoren für die Armutsbekämpfung voraus32. Einige Mitgliedstaaten haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen, etwa indem sie eine nationale Koordinierungsstelle für die Europäische Garantie für Kinder im Amt des Premierministers bzw. des Ministerpräsidenten angesiedelt oder interministerielle Koordinierungsstrukturen eingerichtet haben. Um diese Bemühungen weiter zu unterstützen, wird die Kommission eine ESF+- Projektausschreibung zur Stärkung der nationalen Governance-Rahmen und integrierter politischer Maßnahmen veröffentlichen. Regionen und Gemeinden sind häufig unmittelbar für die Bereitstellung von Leistungen vor Ort verantwortlich, während Akteure der Zivilgesellschaft und der Sozialwirtschaft bei der Kontaktaufnahme mit benachteiligten Kindern und der Schließung von Lücken bei der Bereitstellung von Leistungen eine wichtige Rolle spielen. Ihre Einbindung wurde bereits von einigen Mitgliedstaaten gefördert, z. B. indem auf Gemeindeebene lokale Stellen für die Kindergarantie eingerichtet wurden. Die Mitgliedstaaten sollten die lokalen Behörden und zivilgesellschaftliche Basisorganisationen durch eigens dafür geschaffene lokale Strukturen stärker einbeziehen und dabei die verfügbaren EU- Fördermittel voll ausschöpfen33. Die Kommission und der Europäische Ausschuss der Regionen werden 2026 einen gemeinsamen Aktionsplan und gemeinsam einen „Preis der EU für soziale Inklusion“ für Städte und Gemeinden einführen. Im Mittelpunkt der ersten Ausgabe des Preises steht die Stärkung der Rolle von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Gebieten. Die Kommission und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden außerdem bis Ende 2026 eine Kooperationsvereinbarung schließen, die auf dem bestehenden Rahmen für die Unterstützung in Form von Beratung durch Experten aufbaut, und bewährte Verfahren zur Armutsbekämpfung, auch im Bereich der Kinderarmut, austauschen. Die Stärkung der Teilhabe der Kinder selbst ist ebenfalls wichtig, damit ihre Stimme gehört wird. Die meisten Mitgliedstaaten haben Kinder in die Umsetzung der Garantie einbezogen und sollten den Dialog mit Kindern und jungen Erwachsenen im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates von 2026 zu Investitionen in Kinder weiter verstärken. Auf EU-Ebene führte die Kommission im Rahmen der EU- Plattform für die Beteiligung von Kindern eine Konsultation von 41 700 Kindern durch, die als Grundlage für die Ausarbeitung dieser Mitteilung dient. Des Weiteren wird sie den Dialog mit Kindern über die Garantie und die Bekämpfung der Kinderarmut noch stärker in die Tätigkeiten dieser Plattform einbeziehen. Auf EU-Ebene wird die Kommission ferner ihre Partnerschaften mit anderen EU-Institutionen und Interessenträgern stärken. Sie wird aktiv mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten (insbesondere mit seiner Arbeitsgruppe zur Europäischen Garantie für Kinder und der interfraktionellen Arbeitsgruppe Armutsbekämpfung, die ein einflussreiches politisches Forum zur Bekämpfung von Kinderarmut bietet). Der Ausschuss für Sozialschutz sollte sicherstellen, dass die Bekämpfung von 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur EU-Strategie zur Armutsbekämpfung (COM(2026) 538 final). 33 Programme, Initiativen und Plattformen der EU wie URBACT, die Europäische Stadtinitiative, der Pakt für den ländlichen Raum und die künftige EU-Plattform „Städte“ können Regionen und Gemeinden bei der Umsetzung der Garantie und der Bekämpfung von Kinderarmut auf lokaler Ebene durch technische Hilfe und Voneinander-Lernen unterstützen. Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in städtischen Angelegenheiten findet auch im Rahmen der EU-Städteagenda und ihrer thematischen Partnerschaften statt, mit denen lokale Maßnahmen unterstützt werden könnten. 14 Kinderarmut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt wird. Die Kommission wird zudem die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (wie UNICEF, das aktiv zur Einführung der Garantie in der EU und darüber hinaus beigetragen hat) weiter intensivieren und die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Umsetzung der gestärkten Garantie fortsetzen. Robuste Überwachungssysteme sind unerlässlich, um Fortschritte zu verfolgen, Lücken zu ermitteln und die politischen Maßnahmen entsprechend anzupassen. Auf EU-Ebene hat der Ausschuss für Sozialschutz einen gemeinsamen Rahmen34 geschaffen, um die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder zu verfolgen, und sich verpflichtet, neue Herausforderungen kontinuierlich anzugehen und die Messung der Ergebnisse zu verbessern. Dieser Rahmen sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die Überwachung auf EU-Ebene sollte durch eine umfassende Nachverfolgung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Überwachungsrahmen im Rahmen der Überprüfung ihrer nationalen Aktionspläne stärken und so eine Grundlage für die weitere gemeinsame Arbeit im Ausschuss für Sozialschutz schaffen. Die Garantie für Kinder über die EU hinaus Die Europäische Garantie für Kinder wird in den Bewerberländern und den potenziellen Bewerberländern eingeführt. Sie alle haben nationale Kontaktstellen benannt und ihre nationalen Aktionspläne ausgearbeitet. Die Kommission unterstützt diese Bemühungen durch Finanzmittel, die UNICEF zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung und Durchführung dieser Pläne zu fördern. Aus dem EU-Haushalt werden ferner spezifische Projekte unterstützt, wie etwa die Umsetzung der „Better Care“-Reform in der Ukraine, mit der Kinderschutzstandards und alternative Betreuungssysteme verbessert werden sollen. Über die Finanzierung hinaus wird die Kommission die Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsstellen für die Kindergarantie intensivieren, um das Voneinander-Lernen weiter zu stärken und eine engere Kooperation zu fördern, wobei auch Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer einbezogen werden sollen. Die Garantie wurde zudem weltweit als vielversprechendes Instrument vorgestellt, um den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen und die Chancengleichheit für benachteiligte Kinder zu fördern. FAZIT Das Versprechen eines gerechteren, inklusiveren Europas, in dem jedes Kind ohne die Fesseln der Armut aufwachsen kann, muss Realität werden. Durch sofortiges entschlossenes und solidarisches Handeln können wir den Fortschritt bei der Verwirklichung des Ziels, bis 2030 mindestens fünf Millionen Kinder aus der Armut herauszuholen und zur Beseitigung der Armut bis zum Jahr 2050 beizutragen, beschleunigen. Die Kommission bekennt sich klar zu diesen Zielen und setzt alles daran, den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen. Dies ist sowohl eine moralische Verpflichtung als auch eine Investition in die Zukunft Europas. Angesichts der Tatsache, dass fast jedes vierte Kind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist, bedarf es dringend entschlossener und gemeinsamer Maßnahmen, um bedürftige Familien zu schützen, die Europäische Garantie für Kinder zu stärken und sicherzustellen, dass jedes Kind sich in einem sicheren Umfeld entfalten kann. EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, die Behörden vor Ort, die Zivilgesellschaft und private Partner spielen alle eine Rolle und sollten ihre Kräfte bündeln, bewährte Lösungen ausweiten, Umsetzungslücken schließen und nachhaltige Finanzmittel mobilisieren, um den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen. 34 Überwachungsrahmen für die Europäische Garantie für Kinder. 15 16 Anhang: Liste neuer Initiativen, die in der Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder“ aufgeführt sind Initiative Datum 1. PRÄVENTION UND VERRINGERUNG DER ARMUT IN FAMILIEN Einleitung der ersten Phase der Konsultation, um die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU- Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivierung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen, darunter durch Kinderbetreuung, einzuholen Empfehlung der Kommission zur Steigerung der Effizienz kinderbezogener Systeme der sozialen Sicherheit 2. STÄRKUNG DER WIRKUNG DER EUROPÄISCHEN GARANTIE FÜR KINDER Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Lösungen in der FBBE im Rahmen von Horizont Europa Leitlinien für die Lehrplan- und die pädagogische Entwicklung in der FBBE Ausschreibung im Rahmen des ESF+ für Projekte zur Nutzung von Kultur und Sport als Instrumente der sozialen Inklusion Instrumentarium in Partnerschaft mit UNICEF für die Förderung der Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen Entwicklung von Mentoring-Programmen im Rahmen der Agenda für Lehrkräfte Orientierungshilfen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Roma- Kindern Pilotprojekt zur Erprobung der Europäischen Garantiekarte für Kinder 2027 Instrumentarium zur Unterstützung des Übergangs bedürftiger Kinder ins Erwachsenenalter (Schaffung eines Übergangs von der Europäischen Kindergarantie zur Jugendgarantie) 3. STÄRKUNG DER FINANZIERUNG UND DER GOVERNANCE Angemessene Mittelausstattung, um Wirkung zu erzielen Unterstützung der Koalition gegen Armut bei der Mobilisierung von Investitionen privater und philanthropischer Akteure zugunsten von Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind Start im Jahr 2026 Kompendium bewährter Verfahren zur Unterstützung der Investitionen nationaler und lokaler Behörden in Kinder Stärkere nationale Governance-Rahmen ESF+-Ausschreibung zur Stärkung der nationalen Governance-Rahmen für die Europäische Garantie für Kinder und zur Unterstützung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Roma, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und Verabschiedung eines gemeinsamen Drucksache 338/26- 17 - Aktionsplans mit dem Ausschuss der Regionen für Maßnahmen zur Unterstützung der Bekämpfung von Kinderarmut Erste Ausgabe des EU-Preises für die soziale Inklusion von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Gebieten Start im Jahr 2027 Drucksache 338/26 - 18 -

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