Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke (Antwort zu Drs. 21/479)
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Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke (Antwort zu Drs. 21/479)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/723
21. Wahlperiode 30.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Peter
Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/479 –
Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Berufsständische Versorgungswerke stellen seit Jahrzehnten einen
eigenständigen Pfeiler der Altersvorsorge in Deutschland dar. Sie sichern die Alters-,
Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung von Angehörigen freier
Berufe wie Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Architekten oder
Steuerberatern (www.abv.de/berufsstaendische-versorgungswerke.html). Die
Pflichtmitgliedschaft in diesen Einrichtungen ergibt sich aus landesgesetzlichen
Regelungen in Verbindung mit berufsrechtlichen Vorgaben. Eine Befreiung von der
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist für diese Berufsgruppen nach § 6
Absatz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
möglich.
Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen die
Versorgungswerke keiner zentralstaatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern operieren weitgehend autonom
unter der Aufsicht der jeweils zuständigen Landesbehörden oder
Berufskammern. Diese Konstruktion soll die Selbstverwaltung und berufsbezogene
Eigenverantwortung stärken, führt jedoch auch zu einer fragmentierten
Aufsichtsstruktur und intransparenter Datenlage.
Die berufsständischen Versorgungswerke investieren einen Teil der
eingesammelten Beiträge ihrer Mitglieder an den Finanz- und Kapitalmärkten. In
jüngster Zeit gab es einige Berichte über finanzielle Schieflagen durch riskante
Investitionen oder die Insolvenz der Versicherung ELEMENT Insurance AG
(www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/versorgungswerke-unter-druck-z
ahnaerzteversicherung-verspekuliert-sich-mit-dem-geld-der-mitglieder_id_26
0752869.html, www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/versorgungs
werk-informiert-ueber-schieflage/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Deutschland bestehen zurzeit 91 berufsständische Versorgungswerke für die
Angehörigen der kammerfähigen Freien Berufe, die auf der Grundlage von
Landesrecht die Pflichtversorgung ihrer Angehörigen für den Fall des Alters,
der Invalidität und des Todes gewährleisten. Jedes Bundesland hat über die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 27. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Errichtung berufsständischer
Versorgungseinrichtungen entschieden und dabei u. a. den erfassten Personenkreis,
das Finanzierungssystem sowie den Leistungskatalog festgelegt. Die
Ausführung dieser Landesgesetze ist Einrichtungen des Landes bzw.
Selbstverwaltungskörperschaften übertragen, die von Aufsichtsbehörden der Länder
beaufsichtigt werden. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben ihre
Finanzierung ohne die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmitteln
sicherzustellen.
Die in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen genannten Daten wurden
größtenteils vom Dachverband der berufsständischen Versorgungswerke, der
Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV),
zur Verfügung gestellt.
1. Welche genauen Aufgaben und Zuständigkeiten hat das Referat IVb4 des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bezug auf die
berufsständischen Versorgungswerke (siehe im Organigramm des
BMAS)?
Die berufsständische Versorgung ist ein Bestandteil des Altersvorsorgesystems
in Deutschland. Die Entwicklung dieser Systeme liegt damit selbstverständlich
auch im Blickpunkt des für die Alterssicherung zuständigen
Bundesministeriums. Daneben befasst sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
bzw. das genannte Referat u. a. mit dem Zusammenspiel und der Abgrenzung
der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu anderen
Versorgungssystemen. Zudem werden europarechtliche Fragestellungen mit Bezug auf die
berufsständische Versorgung bearbeitet, etwa im Zusammenhang mit der
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
beitragszahlenden Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte
jährlich seit 2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl
Altersruhegeldempfänger der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich
seit 2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
Altersruhegeld der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich
seit 2015 aufschlüsseln)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der
ausgezahlten Altersruhegelder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte
jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamte
Beitragsvolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit
2015 aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam in der nachfolgenden Tabelle
beantwortet (Daten für 2024 liegen noch nicht vor).
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Frage 2 822 516 835 731 849 152 862 913 880 562 895 106 906 158 919 199 938 613
Frage 3 229 010 242 722 254 244 265 804 279 266 293 091 306 509 321 880 340 674
Frage 4
(Euro)
2 077,92 2 099,32 2 104,26 2 120,43 2 121,99 2 156,95 2 173,68 2 205,20 2 222,27
Frage 5
(Mrd. Euro)
5,058 5,375 5,686 6,038 6,374 6,803 7,204 7,610 8,139
Frage 6
(Mrd. Euro)
8,993 9,454 9,992 10,382 10,885 11,254 11,808 11,975 12,399
7. Welche beitragsfremden Leistungen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die berufsständischen Versorgungswerke erbracht (bitte
jährlich seit 2015 und nach Art der Leistung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Anlagevolumen der
berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015
aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle
(Angaben in Mrd. Euro, Daten für 2024 liegen noch nicht vor).
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
184,289 196,192 206,699 218,110 231,199 241,869 256,631 270,419 286,172
9. Aus welchen Assetklassen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung
das Anlagevolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte
jährlich seit 2015 und nach Versorgungswerk aufschlüsseln)?
Eine aktuelle Übersicht der Vermögensanlage nach Anlageart findet sich auf
der Homepage der ABV: https://abv.de/nachhaltige-geldanlage.html.
10. Welche Steuern und Abgaben entfallen auf Gewinne durch
Kapitalanlagen für berufsständische Versorgungswerke (bitte aufschlüsseln)?
Öffentlich-rechtliche berufsständische Versorgungseinrichtungen sind unter den
Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 8 des Körperschaftsteuergesetzes
(KStG) und § 3 Nummer 11 des Gewerbesteuergesetzes persönlich
steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf solche Einkünfte, die diese
aus der ihnen gesetzlich erlaubten Anlage ihres Vermögens erzielen. Dies gilt
jedoch gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 KStG nicht für inländische Einkünfte,
die dem Steuerabzug für Kapitalerträge unterliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 1
des Einkommensteuergesetzes EStG – Kapitalertragsteuer). Der Steuerabzug
hat gemäß § 32 Absatz 1 Nummer 1 KStG abgeltende Wirkung.
11. Welche Kosten entstehen den berufsständischen Versorgungswerken
nach Kenntnis der Bundesregierung durch Personal, Verwaltung,
Sachkosten, etc. (bitte aufschlüsseln)?
Den berufsständischen Versorgungswerken sind im Jahr 2023 für Personal,
Verwaltung und Sachkosten Kosten in Höhe von 183,9 Mio. Euro entstanden. Eine
weitere Aufschlüsselung ist der ABV nicht möglich. Daten für 2024 liegen
noch nicht vor.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein zentrales Register, wo
die Geschäfts- und Rechenschaftsberichte der berufsständischen
Versorgungswerke einsehbar sind (bitte aufschlüsseln)?
Ein solches Register ist der Bundesregierung nicht bekannt.
13. Welche Qualifikationen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Entscheidungsträger besitzen, die für berufsständische Versorgungswerke
Investitionsentscheidungen treffen, und wie werden diese kontrolliert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind für die Gremienmitglieder der
Versorgungseinrichtungen nach dem jeweiligen Landesrecht Sachkundenachweise
vorgesehen. Die Versorgungseinrichtungen unterliegen für die
vermögensrelevanten und versicherungsmathematischen Belange der Rechtsaufsicht und
teilweise auch der Fachaufsicht in den jeweiligen Bundesländern. Dabei
orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes, etwa
hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften. Daneben gibt es interne (etwa
Aufsichtsausschüsse, Kapitalanlagerichtlinien) und externe (Wirtschaftsprüferinnen
und -prüfer, Versicherungsmathematikerinnen und -mathematiker)
Kontrollinstanzen.
14. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche interne
Risiken in berufsständischen Versorgungswerken identifiziert und gemanagt?
15. Welche Regularien, Satzungen, Zertifizierungen oder Gesetze legen nach
Kenntnis der Bundesregierung fest, in welche Assetklassen
berufsständischen Versorgungswerke investieren dürfen, und welche Kriterien
werden für die Anlageoptionen bei den Versorgungswerken verwendet, um
eine Vermögensstreuung und Risikominimierung zu erreichen?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
16. Wie viele berufsständische Versorgungswerke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in eine finanzielle Schieflage wie zum Beispiel bei der
Auszahlung der Altersruhegelder geraten (bitte jährlich seit 2015 und
nach Versorgungswerk aufschlüsseln)?
17. Wie viele berufsständische Versorgungswerke müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung Abschreibungen bei Vermögenswerten tätigen (bitte
jährlich seit 2015 nach Höhe der Abschreibungen und Versorgungswerk
aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Welche Absicherungen oder Schutzmechanismen gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung, um berufsständische Versorgungswerke vor einer
möglichen Insolvenz zu schützen?
Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind als öffentlich-rechtliche
Einrichtungen nicht insolvenzfähig.
19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um berufsständische
Versorgungswerke und deren Mitglieder im Falle von Zahlungsausfällen oder
einer möglichen Insolvenz zu schützen oder zu unterstützen, und wenn
ja, welche?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Gegen welche berufsständischen Versorgungswerke gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung Klagen der Europäischen Zentralbank (EZB)
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen fehlender
Transparenz (bitte aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die
Meldepflichten nach der Verordnung (EU) 2018/231 der Europäischen Zentralbank vom
26. Januar 2018 über die statistischen Berichtspflichten der
Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2) bezieht. Die Deutsche Bundesbank hat
Versorgungswerke zu Datenmeldungen nach der genannten Verordnung aufgefordert.
Mehrere berufsständische Versorgungswerke sahen sich durch die Verordnung nicht
verpflichtet und haben gegen die Deutsche Bundesbank geklagt. Der
Europäische Gerichtshof hat die Meldepflicht von Versorgungswerken bejaht; auf das
Urteil vom 28. November 2024 in der verbundenen Rechtssache C-758/22 und
C-759/22 wird verwiesen.
21. Welche Gründe veranlassten die BaFin am 23. Dezember 2024, einen
Insolvenzantrag gegen die ELEMENT Insurance AG zu stellen, und wie
hoch schätzt die Bundesregierung den daraus entstehenden Schaden für
die berufsständischen Versorgungswerke?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen Insolvenzantrag
wegen Überschuldung der ELEMENT Insurance AG gestellt. Das
Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen; zum Umfang etwaiger Schäden können
keine Aussagen getroffen werden.
22. Welche Fehler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Geschäftsleitung der ELEMENT Insurance AG gemacht, welche zu deren
Insolvenz führten?
Die Frage betrifft laufende aufsichtliche Vorgänge zur Insolvenz der ELE-
MENT Insurance AG, zu denen keine Stellung genommen werden kann.
23. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische
Versorgungswerke zukünftig stärker durch die BaFin kontrollieren zu lassen,
und wenn ja, welche?
Derzeit gibt es keine solchen Bestrebungen. Die Aufsicht über berufsständische
Versorgungswerke obliegt den Ländern. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
24. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische
Versorgungswerke mit der gesetzlichen Rentenversicherung stärker in Einklang
zu bringen, und wenn ja, welche?
Sofern die Frage auf die bestehende Abgrenzung der Mitgliedschaft in der
berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung abzielt,
sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderungen beabsichtigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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