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Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke (Antwort zu Drs. 21/479)

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/723 · Antwort · Original ↗

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Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke (Antwort zu Drs. 21/479) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/723 21. Wahlperiode 30.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/479 – Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Berufsständische Versorgungswerke stellen seit Jahrzehnten einen eigenständigen Pfeiler der Altersvorsorge in Deutschland dar. Sie sichern die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung von Angehörigen freier Berufe wie Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Architekten oder Steuerberatern (www.abv.de/berufsstaendische-versorgungswerke.html). Die Pflichtmitgliedschaft in diesen Einrichtungen ergibt sich aus landesgesetzlichen Regelungen in Verbindung mit berufsrechtlichen Vorgaben. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist für diese Berufsgruppen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) möglich. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen die Versorgungswerke keiner zentralstaatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern operieren weitgehend autonom unter der Aufsicht der jeweils zuständigen Landesbehörden oder Berufskammern. Diese Konstruktion soll die Selbstverwaltung und berufsbezogene Eigenverantwortung stärken, führt jedoch auch zu einer fragmentierten Aufsichtsstruktur und intransparenter Datenlage. Die berufsständischen Versorgungswerke investieren einen Teil der eingesammelten Beiträge ihrer Mitglieder an den Finanz- und Kapitalmärkten. In jüngster Zeit gab es einige Berichte über finanzielle Schieflagen durch riskante Investitionen oder die Insolvenz der Versicherung ELEMENT Insurance AG (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/versorgungswerke-unter-druck-z ahnaerzteversicherung-verspekuliert-sich-mit-dem-geld-der-mitglieder_id_26 0752869.html, www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/versorgungs werk-informiert-ueber-schieflage/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In Deutschland bestehen zurzeit 91 berufsständische Versorgungswerke für die Angehörigen der kammerfähigen Freien Berufe, die auf der Grundlage von Landesrecht die Pflichtversorgung ihrer Angehörigen für den Fall des Alters, der Invalidität und des Todes gewährleisten. Jedes Bundesland hat über die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Errichtung berufsständischer Versorgungseinrichtungen entschieden und dabei u. a. den erfassten Personenkreis, das Finanzierungssystem sowie den Leistungskatalog festgelegt. Die Ausführung dieser Landesgesetze ist Einrichtungen des Landes bzw. Selbstverwaltungskörperschaften übertragen, die von Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt werden. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben ihre Finanzierung ohne die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmitteln sicherzustellen. Die in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen genannten Daten wurden größtenteils vom Dachverband der berufsständischen Versorgungswerke, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), zur Verfügung gestellt.  1. Welche genauen Aufgaben und Zuständigkeiten hat das Referat IVb4 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bezug auf die berufsständischen Versorgungswerke (siehe im Organigramm des BMAS)? Die berufsständische Versorgung ist ein Bestandteil des Altersvorsorgesystems in Deutschland. Die Entwicklung dieser Systeme liegt damit selbstverständlich auch im Blickpunkt des für die Alterssicherung zuständigen Bundesministeriums. Daneben befasst sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. das genannte Referat u. a. mit dem Zusammenspiel und der Abgrenzung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu anderen Versorgungssystemen. Zudem werden europarechtliche Fragestellungen mit Bezug auf die berufsständische Versorgung bearbeitet, etwa im Zusammenhang mit der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa.  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der beitragszahlenden Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?  3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl Altersruhegeldempfänger der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?  4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Altersruhegeld der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der ausgezahlten Altersruhegelder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamte Beitragsvolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)? Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam in der nachfolgenden Tabelle beantwortet (Daten für 2024 liegen noch nicht vor). 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Frage 2 822 516 835 731 849 152 862 913 880 562 895 106 906 158 919 199 938 613 Frage 3 229 010 242 722 254 244 265 804 279 266 293 091 306 509 321 880 340 674 Frage 4 (Euro) 2 077,92 2 099,32 2 104,26 2 120,43 2 121,99 2 156,95 2 173,68 2 205,20 2 222,27 Frage 5 (Mrd. Euro) 5,058 5,375 5,686 6,038 6,374 6,803 7,204 7,610 8,139 Frage 6 (Mrd. Euro) 8,993 9,454 9,992 10,382 10,885 11,254 11,808 11,975 12,399  7. Welche beitragsfremden Leistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die berufsständischen Versorgungswerke erbracht (bitte jährlich seit 2015 und nach Art der Leistung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Anlagevolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)? Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (Angaben in Mrd. Euro, Daten für 2024 liegen noch nicht vor). 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 184,289 196,192 206,699 218,110 231,199 241,869 256,631 270,419 286,172  9. Aus welchen Assetklassen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Anlagevolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 und nach Versorgungswerk aufschlüsseln)? Eine aktuelle Übersicht der Vermögensanlage nach Anlageart findet sich auf der Homepage der ABV: https://abv.de/nachhaltige-geldanlage.html. 10. Welche Steuern und Abgaben entfallen auf Gewinne durch Kapitalanlagen für berufsständische Versorgungswerke (bitte aufschlüsseln)? Öffentlich-rechtliche berufsständische Versorgungseinrichtungen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und § 3 Nummer 11 des Gewerbesteuergesetzes persönlich steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf solche Einkünfte, die diese aus der ihnen gesetzlich erlaubten Anlage ihres Vermögens erzielen. Dies gilt jedoch gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 KStG nicht für inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug für Kapitalerträge unterliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes EStG – Kapitalertragsteuer). Der Steuerabzug hat gemäß § 32 Absatz 1 Nummer 1 KStG abgeltende Wirkung. 11. Welche Kosten entstehen den berufsständischen Versorgungswerken nach Kenntnis der Bundesregierung durch Personal, Verwaltung, Sachkosten, etc. (bitte aufschlüsseln)? Den berufsständischen Versorgungswerken sind im Jahr 2023 für Personal, Verwaltung und Sachkosten Kosten in Höhe von 183,9 Mio. Euro entstanden. Eine weitere Aufschlüsselung ist der ABV nicht möglich. Daten für 2024 liegen noch nicht vor. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein zentrales Register, wo die Geschäfts- und Rechenschaftsberichte der berufsständischen Versorgungswerke einsehbar sind (bitte aufschlüsseln)? Ein solches Register ist der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Welche Qualifikationen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidungsträger besitzen, die für berufsständische Versorgungswerke Investitionsentscheidungen treffen, und wie werden diese kontrolliert? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind für die Gremienmitglieder der Versorgungseinrichtungen nach dem jeweiligen Landesrecht Sachkundenachweise vorgesehen. Die Versorgungseinrichtungen unterliegen für die vermögensrelevanten und versicherungsmathematischen Belange der Rechtsaufsicht und teilweise auch der Fachaufsicht in den jeweiligen Bundesländern. Dabei orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes, etwa hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften. Daneben gibt es interne (etwa Aufsichtsausschüsse, Kapitalanlagerichtlinien) und externe (Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Versicherungsmathematikerinnen und -mathematiker) Kontrollinstanzen. 14. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche interne Risiken in berufsständischen Versorgungswerken identifiziert und gemanagt? 15. Welche Regularien, Satzungen, Zertifizierungen oder Gesetze legen nach Kenntnis der Bundesregierung fest, in welche Assetklassen berufsständischen Versorgungswerke investieren dürfen, und welche Kriterien werden für die Anlageoptionen bei den Versorgungswerken verwendet, um eine Vermögensstreuung und Risikominimierung zu erreichen? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 13 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie viele berufsständische Versorgungswerke sind nach Kenntnis der Bundesregierung in eine finanzielle Schieflage wie zum Beispiel bei der Auszahlung der Altersruhegelder geraten (bitte jährlich seit 2015 und nach Versorgungswerk aufschlüsseln)? 17. Wie viele berufsständische Versorgungswerke müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Abschreibungen bei Vermögenswerten tätigen (bitte jährlich seit 2015 nach Höhe der Abschreibungen und Versorgungswerk aufschlüsseln)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Welche Absicherungen oder Schutzmechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um berufsständische Versorgungswerke vor einer möglichen Insolvenz zu schützen? Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind als öffentlich-rechtliche Einrichtungen nicht insolvenzfähig. 19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um berufsständische Versorgungswerke und deren Mitglieder im Falle von Zahlungsausfällen oder einer möglichen Insolvenz zu schützen oder zu unterstützen, und wenn ja, welche? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 20. Gegen welche berufsständischen Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Klagen der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen fehlender Transparenz (bitte aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die Meldepflichten nach der Verordnung (EU) 2018/231 der Europäischen Zentralbank vom 26. Januar 2018 über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2) bezieht. Die Deutsche Bundesbank hat Versorgungswerke zu Datenmeldungen nach der genannten Verordnung aufgefordert. Mehrere berufsständische Versorgungswerke sahen sich durch die Verordnung nicht verpflichtet und haben gegen die Deutsche Bundesbank geklagt. Der Europäische Gerichtshof hat die Meldepflicht von Versorgungswerken bejaht; auf das Urteil vom 28. November 2024 in der verbundenen Rechtssache C-758/22 und C-759/22 wird verwiesen. 21. Welche Gründe veranlassten die BaFin am 23. Dezember 2024, einen Insolvenzantrag gegen die ELEMENT Insurance AG zu stellen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den daraus entstehenden Schaden für die berufsständischen Versorgungswerke? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung der ELEMENT Insurance AG gestellt. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen; zum Umfang etwaiger Schäden können keine Aussagen getroffen werden. 22. Welche Fehler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Geschäftsleitung der ELEMENT Insurance AG gemacht, welche zu deren Insolvenz führten? Die Frage betrifft laufende aufsichtliche Vorgänge zur Insolvenz der ELE- MENT Insurance AG, zu denen keine Stellung genommen werden kann. 23. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische Versorgungswerke zukünftig stärker durch die BaFin kontrollieren zu lassen, und wenn ja, welche? Derzeit gibt es keine solchen Bestrebungen. Die Aufsicht über berufsständische Versorgungswerke obliegt den Ländern. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 24. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische Versorgungswerke mit der gesetzlichen Rentenversicherung stärker in Einklang zu bringen, und wenn ja, welche? Sofern die Frage auf die bestehende Abgrenzung der Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung abzielt, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderungen beabsichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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