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Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 21/2925 · Unterrichtung · Original ↗

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Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025 [Unterrichtung durch die Bundesregierung Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025 Inhal tsverzeichnis Seite 1 Einleitende Bemerkungen .............................................................. 3 2 Die Alterssicherung der Landwirte seit 2021 ............................... 3 2.1 Grundlagen ....................................................................................... 3 2.2 Gesetzliche Änderungen seit 2021 ................................................... 4 2.3 Versicherter Personenkreis................................................................ 4 2.4 Leistungen an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige .................................................. 6 2.4.1 Renten ............................................................................................... 6 2.4.2 Beitragszuschüsse und weitere Leistungen....................................... 11 2.5 Finanzierung ..................................................................................... 11 2.5.1 Einnahmen ........................................................................................ 11 2.5.2 Ausgaben .......................................................................................... 11 3 Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben ..................... 12 3.1 Rechtsstand ....................................................................................... 12 3.2 Ergebnisse der Modellrechnungen.................................................... 13 3.2.1 Mittlere Variante ............................................................................... 13 3.2.2 Untere Variante ................................................................................. 14 3.2.3 Obere Variante .................................................................................. 15 3.3 Annahmen der Modellrechnungen ................................................... 16 3.3.1 Rechengrößen des Rentenversicherungsberichts 2025 ..................... 16 3.3.2 Versicherte und Renten ..................................................................... 17 4 Zusammenfassung .......................................................................... 18 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. November 2025 gemäß § 67 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. Deutscher Bundestag Drucksache 21/2925 21. Wahlperiode 26.11.2025 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Versicherte und von der Versicherungspflicht befreite Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) ........................... 5 Tabelle 2 Altersstruktur des versicherten Personenkreises zum 31. Dezember 2024 ........................................................... 5 Tabelle 3 Rentenbestand nach Rentenart und Geschlecht (Stichtag 30. Juni 2025) ............................................................ 7 Tabelle 4 Bestand an Versichertenrenten nach Rentenart und Geschlecht an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) ... 8 Tabelle 5 Durchschnittliche monatliche Rentenhöhe nach Rentenart und Geschlecht (Stichtag 30. Juni 2025) .................. 9 Tabelle 6 Durchschnittliche Höhe von Versichertenrenten nach Rentenart und Geschlecht an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) ............................................................ 10 Tabelle 7 Einnahmen und Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte von 2020 bis 2024 ................................................... 12 Tabelle 8 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035 (Mittlere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) ................. 13 Tabelle 9 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035 (Untere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) ................... 14 Tabelle 10 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035 (Obere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) .................... 15 Tabelle 11 Zentrale Rechengrößen des Rentenversicherungsberichts 2025 ........................................... 16 Tabelle 12 Anzahl der Versicherten im Jahresdurchschnitt in der mittleren Variante ............................................................... 17 Tabelle 13 Anzahl der Renten im Jahresdurchschnitt ................................ 18 1 Einleitende Bemerkungen Nach § 67 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) hat die Bundesregierung alle vier Jahre zum 31. Dezember einen Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erstellen und den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Der Bericht informiert nach einer Kurzeinführung in das Sondersystem AdL zunächst über die seit dem letzten Bericht eingetretenen Änderungen im Recht der AdL (Abschnitt 2). Zu berücksichtigen sind dabei auch Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit diese die Finanzentwicklung der AdL beeinflussen. Es folgt eine Darstellung der Entwicklung der Zahl der Versicherten und Leistungsbeziehenden sowie der Leistungen und ihrer Finanzierung in den vergangenen fünf Jahren. Anschließend folgt die Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben (Abschnitt 3). Dazu werden gemäß § 67 Absatz 1 Satz 2 ALG die Ergebnisse von drei Modellrechnungen zur Finanzentwicklung in den künftigen zehn Kalenderjahren vorgestellt. Die Modelle unterscheiden sich dabei in den Annahmen über • die Entwicklung der Anzahl der Versicherten und der Zuschussempfänger in der AdL, • die Entwicklung von drei Rechengrößen aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Berechnung von Beiträgen und Rentenwerten in der AdL von Bedeutung sind (voraussichtliches Durchschnittsentgelt, Beitragssatz und aktueller Rentenwert). Die den Modellrechnungen zugrundeliegenden Annahmen über die Entwicklung der Durchschnittsentgelte, des Beitragssatzes und des aktuellen Rentenwerts werden aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht übernommen. Die unterschiedlichen Varianten dieser Annahmen entsprechen ebenfalls denen des Rentenversicherungsberichts. Neben den Modellrechnungen über den 10-Jahreszeitraum fordert das ALG auch eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung in den künftigen fünf Kalenderjahren. Diese Vorgabe wird durch die mittlere Variante der Modellrechnungen mit abgedeckt. 2 Die Alterssicherung der Landwirte seit 2021 2.1 Grundlagen Die AdL ist ein eigenständiges Sondersystem der Alterssicherung für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über die AdL. Die AdL wurde im Jahr 1957 eingeführt und ist als Teilsicherung konzipiert, da davon ausgegangen wird, dass die Versicherten ihre Altersversorgung individuell durch Altenteilansprüche und/oder eine zusätzliche freiwillige Vorsorge ergänzen. Die Rentenleistungen der AdL sind hinsichtlich des Katalogs der Leistungsfälle und der Anspruchsvoraussetzungen an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt (vergleiche Abschnitt 2.4.1). Das ALG sieht einen Einheitsbeitrag vor, der entsprechend des Beitrags-/Leistungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt wird (§ 68 ALG). Der Einheitsbeitrag wird durch Beitragssatz und vorausgeschätztes Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt und ist somit unabhängig vom Einkommen der Versicherten der AdL. Den unterschiedlichen Leistungsstrukturen in beiden Systemen wird durch einen Abschlag im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung getragen.1 Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung wurde der Einheitsbeitrag in den neuen Ländern schrittweise an den Einheitsbeitrag in den alten Ländern anpasst. Seit dem 1. Juli 2024 wird ein bundesweit identischer Einheitsbeitrag angewendet. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2025 monatlich 312 Euro. Da durch den zu zahlenden Einheitsbeitrag kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemessen an ihrer Ertragskraft prozentual höher belastet würden als größere Betriebe, werden sie durch Beitragszuschüsse entlastet (vergleiche Abschnitt 2.4.2). Die Finanzierung der AdL erfolgt im Wesentlichen durch Bundesmittel und durch Beiträge der Versicherten (vergleiche Abschnitt 2.5). Den Unterschiedsbetrag zwischen den Ausgaben und den Einnahmen der AdL trägt der Bund (Defizitdeckung). 1 Dazu werden Beitragssatz, vorausgeschätztes Durchschnittsentgelt und der Faktor 0,0346 miteinander multipliziert. 2.2 Gesetzliche Änderungen seit 2021 In der AdL wurden seit Jahresbeginn 2022 mehrere gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zum 1. Oktober 2022 wurde eine Änderung bei der Befreiung von der Versicherungspflicht bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen von versicherten Landwirtinnen und Landwirten wirksam. Mit dem „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ vom 30. Juni 2022 wurde die Einkommensgrenze für die Befreiung angehoben. Die Einkommensgrenze, ab der man sich wegen der Erzielung eines entsprechend hohen außerlandwirtschaftlichen Arbeitsentgelts, Arbeitseinkommens, vergleichbaren Einkommens oder Erwerbsersatzeinkommens von der Versicherungspflicht in der AdL befreien lassen kann, war zuvor fest bei 4.800 Euro jährlich bzw. 400 Euro monatlich festgeschrieben. Sie wurde mit der Geringfügigkeitsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer jeweils aktuellen Höhe harmonisiert und dynamisch ausgestaltet. Seither wird auf das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze abgestellt (im Jahr 2025: 6.672 Euro jährlich bzw. 556 Euro monatlich). Für Personen, die am 30. September 2022 bereits nach altem Recht von der Versicherungspflicht in der AdL befreit waren, gilt Bestandsschutz. Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vom 28. Dezember 2022 wurden die Regelungen zum Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten und vorgezogenen Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ist ersatzlos entfallen. Damit wurde eine größere Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen. Bei Erwerbsminderungsrenten wurden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Die Änderungen im Hinzuverdienstrecht der gesetzlichen Rentenversicherung wurden auf die AdL unter Berücksichtigung der bestehenden Unterschiede zwischen beiden Systemen übertragen. Bei vorzeitigen Altersrenten wurde die bis Ende des Jahres 2022 geltende Aussetzung der Hinzuverdienstgrenze während der Corona-Pandemie entfristet. Seither bleibt jeglicher Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten anrechnungsfrei. Bei Renten wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung entsprach die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen in proportionalem Maße der in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommenen Erhöhung. Die Hinzuverdienstgrenzen sind in § 27a ALG definiert; sie betragen bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe das 0,44-fache der monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.647,80 Euro) und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe das 0,88-fache der monatlichen Bezugsgröße (2025: 3.295,60 Euro). Bei anteiligen Renten (z. B. Rente in Höhe der Hälfte) gelten entsprechend höhere Werte. Vor der Änderung lag die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe bei 450 Euro monatlich. Mit dem „Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ vom 28. Juni 2022 wurden ab 1. Juli 2024 finanzielle Verbesserungen für langjährig Beziehende einer Erwerbsminderungsrente, einer daran anschließenden Altersrente oder einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der AdL umgesetzt. Sie erhalten seither einen pauschalen Zuschlag zu ihrer laufenden Rente als Ausgleich für früher geringere Zurechnungszeiten, d. h. die Anerkennung der Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem fiktiven Beginn der Altersrente. In den Jahren zuvor waren die Regelungen für die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente wiederholt angepasst worden. Deutliche Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten gab es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019. Profitiert haben damals jedoch nur Neurentnerinnen und Neurentner. Personen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente erhielten, wurden nicht erreicht. Ziel des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes war es daher, auch für sie die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag zur monatlichen Rente 7,5 Prozent vom Zahlbetrag, bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent vom Zahlbetrag. Da in der AdL – anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung – keine persönlichen Entgeltpunkte ermittelt werden, wurde innerhalb des Systems der AdL ein Zuschlag zur Rente ermittelt. 2.3 Versicherter Personenkreis Der Bestand der Versicherten ist im Zeitraum von 2021 bis 2025 (Stichtag 30. Juni 2025) um 14,3 Prozent auf zuletzt rund 146.100 Versicherte zurückgegangen (vergleiche Tabelle 1). Dies ist auf die anhaltenden strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft zurückzuführen. Gleichzeitig wird in der AdL weiterhin sehr häufig von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch gemacht. Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren rund 254.400 Personen von der Versicherungspflicht befreit und damit rund 7.900 Personen mehr als vier Jahre zuvor. Somit sind weitaus mehr Personen von der Versicherungspflicht befreit als der Versicherungspflicht unterliegen. Da der häufigste Befreiungsgrund der Bezug eines außerlandwirtschaftlichen Arbeitsentgelts oder -einkommens ist, kann davon ausgegangen werden, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit überwiegend im Nebenerwerb ausgeübt wird. Tabelle 1 Versicherte und von der Versicherungspflicht befreite Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) Jahr Versicherte insgesamt Versicherte davon: Unternehmer/ -innen Versicherte davon: Ehegatten Versicherte davon: Familienangehörige Beitragszuschussempfänger von der Versicherungspflicht Befreite 2021 170.409 123.334 39.209 7.755 18.186 246.493 2022 156.412 113.638 35.375 7.319 19.983 235.970 2023 159.278 116.520 35.075 7.617 19.584 249.903 2024 152.606 112.386 32.735 7.432 17.364 252.578 2025 146.084 108.151 30.509 7.382 15.034 254.438 Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ein Blick auf die Altersstruktur (vergleiche Tabelle 2) zeigt, dass der versicherte Personenkreis zum Großteil 45 Jahre und älter ist (70,4 Prozent). Lediglich 12,4 Prozent aller Versicherten sind unter 35 Jahre alt. Der Personenkreis der 65-Jährigen und Älteren hat sich erneut leicht erweitert (Jahresende 2024: insgesamt 2.479, Jahresende 2020: insgesamt 2.227). Die wesentliche Ursache für diesen Anstieg ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente. Tabelle 2 Altersstruktur des versicherten Personenkreises zum 31. Dezember 2024 Altersgruppen von ... bis ... Jahre Unternehmer/ -innen Ehegatten Mitarbeitende Familienangehörige Insgesamt Anteil in % unter 25 1.140 19 1.585 2.744 1,8 25 bis 29 4.185 201 1.829 6.215 4,2 30 bis 34 7.516 747 1.261 9.524 6,4 35 bis 39 9.342 1.766 661 11.769 7,9 40 bis 44 10.490 3.012 353 13.855 9,3 45 bis 49 11.619 4.219 192 16.030 10,7 50 bis 54 15.611 6.300 170 22.081 14,8 55 bis 59 23.793 8.952 354 33.099 22,2 60 bis 64 24.153 6.023 793 30.969 20,7 65 und älter 2.479 412 82 2.973 2,0 Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 2.4 Leistungen an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige 2.4.1 Renten Rentenarten Die AdL leistet Renten an Versicherte, d. h. Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung, sowie Renten an Hinterbliebene. In der AdL werden neben der Regelaltersrente (seit 2012 stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre; 2025: 66 Jahre 2 Monate) folgende vorzeitige Altersrenten gewährt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind: • die vorzeitige Altersrente ab 55 Jahren für Ehegatten von Landwirten (stufenweise Anhebung von 55 auf 57 Jahre; 2025: 57 Jahre / nur mit Abschlägen) • die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abschläge ab 63 Jahren (stufenweise Anhebung von 63 auf 65 Jahre; 2025: 64 Jahre 6 Monate / nur bei langjähriger Versicherungs- bzw. Anrechnungszeit von 45 Jahren) • die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ab 65 Jahren (keine Anhebung / nur bei langjähriger Versicherungs- und Anrechnungszeit von 35 Jahren mit Abschlägen bzw. 45 Jahren ohne Abschläge) Im Jahr 2021 wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung die Grundrente eingeführt. Es erfolgte keine Übertragung der Grundrente auf das System der AdL. Grund hierfür ist dessen von der gesetzlichen Rentenversicherung systematisch abweichende Ausgestaltung (vergleiche Bundestagsdrucksache 20/151). Rentenbestand Seit 2008 ist der Rentenbestand in der AdL kontinuierlich gesunken (vergleiche Tabelle 3 und Tabelle 4). Zum 30. Juni 2025 wurden im gesamten Bundesgebiet rund 505.000 Renten ausgezahlt. Dies entspricht einer Verringerung gegenüber 2021 um rund 10 Prozent. Insgesamt wurden rund 356.000 Altersrenten gezahlt, davon 173.000 an Männer und 183.000 an Frauen. Weitere rund 9.500 Zahlfälle entfielen auf Renten wegen Erwerbsminderung. Die Zahl von insgesamt rund 366.000 Versichertenrenten war 2025 circa 9 Prozent geringer als 2021. Der Anteil der von Frauen bezogenen Versichertenrenten beträgt rund 51 Prozent. An Witwen oder Witwer wurden rund 137.000 Renten geleistet, was gegenüber 2021 einem Rückgang um rund 12 Prozent entspricht. Darüber hinaus wurden zum 30. Juni 2025 in rund 2.100 Fällen Renten an Waisen gezahlt. Tabelle 3 Rentenbestand nach Rentenart und Geschlecht (Stichtag 30. Juni 2025) Tabelle 3 (Teil 1) Anzahl der Renten – Männer und Frauen Jahr Renten insgesamt Altersrenten Renten wegen Erwerbsminderung Witwen-/ Witwerrenten Waisenrenten 2021 560.276 389.011 12.396 156.148 2.721 2022 544.491 379.438 11.488 150.973 2.592 2023 529.136 369.663 10.675 146.426 2.372 2024 517.583 363.474 9.992 141.892 2.225 2025 505.074 356.261 9.448 137.236 2.129 Tabelle 3 (Teil 2) Anzahl der Renten – Männer Jahr Renten insgesamt Altersrenten Renten wegen Erwerbsminderung Witwen-/ Witwerrenten Waisenrenten 2021 214.503 197.270 6.780 9.130 1.323 2022 207.070 189.950 6.249 9.615 1.256 2023 199.644 182.738 5.764 9.997 1.145 2024 194.952 178.097 5.347 10.425 1.083 2025 190.277 173.372 5.038 10.828 1.039 Tabelle 3 (Teil 3) Anzahl der Renten – Frauen Jahr Renten insgesamt Altersrenten Renten wegen Erwerbsminderung Witwen-/ Witwerrenten Waisenrenten 2021 345.773 191.741 5.616 147.018 1.398 2022 337.421 189.488 5.239 141.358 1.336 2023 329.492 186.925 4.911 136.429 1.227 2024 322.631 185.377 4.645 131.467 1.142 2025 314.797 182.889 4.410 126.408 1.090 Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Tabelle 4 Bestand an Versichertenrenten nach Rentenart und Geschlecht an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) Tabelle 4 (Teil 1) Anzahl der Renten – Männer und Frauen Jahr Altersrenten: Unternehmer/ -innen Altersrenten: Ehegatten Altersrenten: MiFa EM-Renten: Unternehmer/ -innen EM-Renten: Ehegatten EM-Renten: MiFa 2021 210.811 176.227 1.973 7.726 3.823 847 2022 203.387 174.113 1.938 7.116 3.626 746 2023 196.074 171.650 1.939 6.548 3.450 677 2024 191.477 169.950 2.047 6.094 3.288 610 2025 186.801 167.278 2.182 5.770 3.146 532 Tabelle 4 (Teil 2) Anzahl der Renten – Männer Jahr Altersrenten: Unternehmer/ -innen Altersrenten: Ehegatten Altersrenten: MiFa EM-Renten: Unternehmer/ -innen EM-Renten: Ehegatten EM-Renten: MiFa 2021 193.704 2.684 882 6.274 125 381 2022 186.402 2.668 880 5.778 118 353 2023 179.172 2.675 891 5.313 118 333 2024 174.401 2.711 985 4.931 113 303 2025 169.554 2.736 1.082 4.656 105 277 Tabelle 4 (Teil 3) Anzahl der Renten – Frauen Jahr Altersrenten: Unternehmer/ -innen Altersrenten: Ehegatten Altersrenten: MiFa EM-Renten: Unternehmer/ -innen EM-Renten: Ehegatten EM-Renten: MiFa 2021 17.107 173.543 1.091 1.452 3.698 466 2022 16.985 171.445 1.058 1338 3.508 393 2023 16.902 168.975 1.048 1.235 3.332 344 2024 17.076 167.239 1.062 1.163 3.175 307 2025 17.247 164.542 1.100 1.114 3.041 255 MiFa: Mithelfende Familienangehörige. EM: Erwerbsminderung. Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rentenhöhe Für die einzelnen Rentenleistungen der AdL ergeben sich niedrigere Rentenhöhen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Unterschiede sind dadurch bedingt, dass die AdL aufgrund der besonderen Belange landwirtschaftlicher Unternehmerinnen und Unternehmer den Charakter einer Teilsicherung hat. Dies schlägt sich sowohl auf der Beitrags- als auch auf der Leistungsseite nieder. Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Altersrenten betrug zum 30. Juni 2025 für Unternehmerinnen und Unternehmer 571 Euro und für Ehegatten 392 Euro. Für mitarbeitende Familienangehörige, welche grundsätzlich die Hälfte der Rente einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers erhalten, betrug die durchschnittliche Höhe der Altersrenten 188 Euro monatlich (bei im Mittel geringeren Beitragszeiten). Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Renten wegen Erwerbsminderung lag 2025 bei 424 Euro und der für Altersrenten bei 485 Euro. Witwen erhielten durchschnittlich 377 Euro und Witwer 113 Euro monatlich (vergleiche Tabelle 5 und Tabelle 6). Tabelle 5 Durchschnittliche monatliche Rentenhöhe nach Rentenart und Geschlecht (Stichtag 30. Juni 2025) Tabelle 5 (Teil 1) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer und Frauen Jahr Renten insgesamt Altersrenten EM-Renten Witwen-/ Witwerrenten Waisenrenten 2021 400 429 365 336 87 2022 396 426 363 328 88 2023 413 446 381 338 93 2024 428 463 394 345 97 2025 447 485 424 356 104 Tabelle 5 (Teil 2) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer Jahr Renten insgesamt Altersrenten EM-Renten Witwen-/ Witwerrenten Waisenrenten 2021 494 518 389 97 87 2022 488 513 389 96 87 2023 508 536 410 101 92 2024 525 554 430 106 96 2025 547 579 459 113 103 Tabelle 5 (Teil 3) Rentenhöhe in Euro/Monat – Frauen Jahr Renten insgesamt Altersrenten EM-Renten Witwen-/ Witwerrenten Waisenrenten 2021 342 337 336 350 87 2022 340 338 333 344 89 2023 356 358 347 356 93 2024 370 376 360 365 97 2025 387 396 383 377 105 Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Tabelle 6 Durchschnittliche Höhe von Versichertenrenten nach Rentenart und Geschlecht an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) Tabelle 6 (Teil 1) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer und Frauen Jahr Altersrenten: Unternehmer/ -innen Altersrenten: Ehegatten Altersrenten: MiFa EM-Renten: Unternehmer/ -innen EM-Renten: Ehegatten EM-Renten: MiFa 2021 512 332 190 390 357 181 2022 507 334 184 388 350 177 2023 529 354 189 411 361 186 2024 547 372 187 425 375 194 2025 571 392 188 457 399 204 Tabelle 6 (Teil 2) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer Jahr Altersrenten: Unternehmer/ -innen Altersrenten: Ehegatten Altersrenten: MiFa EM-Renten: Unternehmer/ -innen EM-Renten: Ehegatten EM-Renten: MiFa 2021 522 342 241 404 307 172 2022 517 344 232 404 313 167 2023 540 365 237 427 313 179 2024 559 383 228 447 350 188 2025 584 405 223 477 380 198 Tabelle 6 (Teil 3) Rentenhöhe in Euro/Monat – Frauen Jahr Altersrenten: Unternehmer/ -innen Altersrenten: Ehegatten Altersrenten: MiFa EM-Renten: Unternehmer/ -innen EM-Renten: Ehegatten EM-Renten: MiFa 2021 399 332 150 328 359 188 2022 396 334 144 328 351 186 2023 414 354 147 346 363 193 2024 428 372 149 358 376 200 2025 447 392 153 377 399 210 MiFa: Mithelfende Familienangehörige. EM: Erwerbsminderung. Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 2.4.2 Beitragszuschüsse und weitere Leistungen Einkommensschwächere landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer werden durch Beitragszuschüsse entlastet, um eine sozial gerechte Beitragsbelastung zu gewährleisten. Bis zu einem Jahreseinkommen von 30 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2025: 13.482 Euro bei Alleinstehenden; 26.964 Euro bei Ehepaaren) beträgt der monatliche Zuschuss 60 Prozent des Einheitsbeitrages (Höchstzuschuss). Im Jahr 2025 beträgt der Höchstzuschuss 187 Euro bei einem Einheitsbeitrag von 312 Euro. Ausgehend vom Höchstzuschuss sinkt der Beitragszuschuss linear mit steigendem Einkommen. Zum Stichtag 30. Juni 2025 erhielten rund 15.000 Personen und somit rund 10,3 Prozent der Versicherten einen Beitragszuschuss (Tabelle 1). Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 ALG haben Versicherte neben den Rentenleistungen – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – Anspruch auf Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen. Im Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 wurden in rund 3.700 Fällen entsprechende Leistungen bewilligt. Daneben kann bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationsleistungen, Schwangerschaft oder Tod des Versicherten eine Betriebs- und Haushaltshilfe in Form der Bereitstellung einer Ersatzkraft oder der Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Ersatzkraft zeitlich befristet gewährt werden, um die Weiterführung des Betriebs bzw. des Haushalts sicherzustellen. Im Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 wurden in rund 3.000 Fällen Betriebs- und Haushaltshilfen gewährt. 2.5 Finanzierung 2.5.1 Einnahmen Die Beitragseinnahmen sind aufgrund des Rückgangs der Zahl der beitragspflichtigen Versicherten in den letzten Jahren gesunken und betrugen im Rechnungsjahr 2024 rund 534 Millionen Euro. Der Bund trägt gemäß § 78 ALG den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL eines Kalenderjahres (Defizitdeckung); er garantiert auf diesem Weg die finanzielle Stabilität der AdL ungeachtet struktureller Veränderungen und stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähigkeit sicher. Der Bundeszuschuss betrug im Jahr 2024 rund 2,36 Milliarden Euro, womit etwa 81 Prozent der Ausgaben durch Steuermittel finanziert wurden (vergleiche Tabelle 7). 2.5.2 Ausgaben Die Gesamtausgaben betrugen im Jahr 2024 rund 2,90 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2020 sind sie damit um rund 0,8 Prozent gestiegen. Den größten Ausgabenposten stellen die Rentenzahlungen dar (2024 rund 95 Prozent). Die Ausgaben für Altersrenten sind im Zeitraum 2020 bis 2024 um rund 4 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Renten wegen Erwerbsminderung waren rückläufig, auch die Aufwendungen für Hinterbliebenenrenten sind leicht gesunken. Die Ausgaben in den Bereichen der Teilhabe und Prävention sowie der Betriebs- und Haushaltshilfe sind gegenüber dem Jahr 2020 um rund 18,6 Prozent bzw. 14 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Beitragszuschüsse haben sich im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2020 deutlich erhöht (um rund 36,8 Prozent). Ursache hierfür ist das zum 1. April 2021 geänderte Beitragszuschussrecht, mit dem die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet wurde. Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten an den Gesamtausgaben betrug bis 2022 jeweils rund 2,8 Prozent und ist 2023 auf rund 3 Prozent gestiegen. Der maßgebliche Grund hierfür ist die Neuberechnung der Altersrückstellungen mit Wirkung ab dem Jahr 2023, die gegenüber dem Jahr 2022 stark angestiegen sind. Seit 2018 muss die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für die bei ihr Beschäftigten, denen eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gewährleistet wird, zweckgebundene Altersrückstellungen bilden (§ 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFGG). Bereits in den Jahren 2018 bis 2022 haben sich dadurch die Verwaltungsausgaben durchschnittlich um rund 2,5 Millionen Euro jährlich erhöht. Tabelle 7 Einnahmen und Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte von 2020 bis 2024 Tabelle 7 (Teil 1) Einnahmen Einnahmen (in Mio. Euro) 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamteinnahmen 2.875,6 2.837,9 2.811,8 2.852,6 2.897,3 Beiträge 536,2 511,3 518,7 531,0 533,8 Bundesmittel nach § 78 ALG 2.334,7 2.323,5 2.290,3 2.320,2 2.358,2 sonstige Einnahmen 1,3 1,1 1,0 1,4 2,0 Saldo (Ausgabenüberschuss) 3,4 2,0 1,8 0,0 3,2 Tabelle 7 (Teil 2) Ausgaben Ausgaben (in Mio. Euro) 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamtausgaben 2.875,6 2.837,9 2.811,8 2.852,6 2.897,3 Renten wegen Alters 2.008,5 2.010,4 1.998,4 2.034,7 2.084,0 Renten wegen Erwerbsminderung 81,7 56,7 52,8 53,0 51,9 Renten an Witwen und Witwer 658,3 638,3 622,8 618,2 614,1 Waisenrenten 3,0 2,9 2,8 2,8 2,8 Leistungen zur Teilhabe, Prävention 10,2 9,2 10,0 11,2 12,1 Betriebs- und Haushaltshilfe 9,3 9,2 9,5 9,4 10,6 Beitragszuschüsse, -übernahmen 23,4 30,5 34,1 33,8 32,0 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 79,5 78,5 79,0 86,1 86,1 sonstige Ausgaben 1,7 2,2 2,4 3,0 3,7 Saldo (Einnahmenüberschuss) 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 3 Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben Der Lagebericht enthält gemäß der gesetzlichen Vorgabe drei Modellrechnungen mit einem Projektionshorizont von zehn Jahren. Die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Vorausberechnung ist Teil der mittleren Variante. In den Modellrechnungen werden der Versicherten- und Rentenbestand sowie die Einnahmen und Ausgaben der AdL unter Verwendung zentraler Annahmen (vergleiche Abschnitt 3.3) fortgeschrieben. 3.1 Rechtsstand Die Modellrechnungen im Lagebericht 2025 basieren auf den Berechnungen im Rentenversicherungsbericht 2025. Ausgehend vom geltenden Recht (vergleiche Abschnitt 2.2) sind damit auch bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwürfe bei der Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben der AdL berücksichtigt, so dass die Finanzwirkungen des „Rentenpakets 2025“ (Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten) auch hier enthalten sind. 3.2 Ergebnisse der Modellrechnungen 3.2.1 Mittlere Variante Nach der mittleren Variante der Modellrechnungen (vergleiche Tabelle 8) ist ein Rückgang der Zahl der Versicherten im Zeitraum 2025 bis 2035 um rund 43.000 Personen bzw. um durchschnittlich rund 3,4 Prozent pro Jahr zu erwarten. Im selben Zeitraum steigen die Beitragseinnahmen um durchschnittlich rund 0,8 Prozent pro Jahr. Ursächlich für den Anstieg der Beitragseinnahmen trotz sinkender Versichertenzahlen ist der voraussichtliche Beitragssatzanstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung, der eine Zunahme des Einheitsbeitrags in der AdL zur Folge hat. Tabelle 8 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035 (Mittlere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) Mittlere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Versicherte (Jahresdurchschnitt, in Tsd.) 146 141 136 131 127 122 118 114 110 107 103 Rentenbestand (Jahresdurchschnitt, in Tsd.) 508 497 488 479 470 463 456 451 445 441 438 Beitrag (in Euro pro Monat) 312 325 335 367 382 395 408 429 446 462 478 Einnahmen insgesamt (in Mio. Euro) 2.927 2.952 2.995 3.028 3.036 3.057 3.085 3.114 3.138 3.163 3.204 Beiträge 535 536 532 563 565 564 563 572 575 576 576 Erforderlicher Bundeszuschuss 2.389 2.412 2.460 2.462 2.467 2.489 2.518 2.539 2.560 2.584 2.625 Sonstige Einnahmen 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Ausgaben insgesamt (in Mio. Euro) 2.927 2.952 2.995 3.028 3.036 3.057 3.085 3.114 3.138 3.163 3.204 Renten an Versicherte 2.173 2.207 2.256 2.296 2.321 2.356 2.399 2.443 2.482 2.526 2.584 Renten an Hinterbliebene 610 602 596 586 571 557 543 528 511 493 478 Beitragszuschüsse 27 27 27 28 28 28 28 29 29 29 29 Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Teilhabe, Betriebs- und Haushaltshilfe, Prävention 23 23 23 23 23 23 24 24 24 24 24 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 86 85 85 86 84 84 83 83 84 82 82 Sonstige Ausgaben 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Quelle: BMAS Für den Vorausberechnungszeitraum wird angenommen, dass sich der in der Vergangenheit beobachtete Rückgang des Rentenbestands weiter fortsetzt. Bis 2035 wird ein Rückgang um rund 70.000 auf rund 438.000 Renten bzw. im Durchschnitt um jährlich rund 1,5 Prozent erwartet. Gleichwohl ergibt sich, dass die Rentenausgaben in der AdL bis 2035 durchschnittlich um 1,0 Prozent pro Jahr steigen. Ursächlich dafür sind die voraussichtlichen Steigerungen der Rentenhöhen durch künftige Anpassungen des allgemeinen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich insbesondere aus der angenommenen Lohnentwicklung sowie der mit dem „Rentenpaket 2025“ beschlossenen Verlängerung der Haltelinie bis zum Jahr 2031 ergeben. Die Gesamtausgaben steigen im Vorausberechnungszeitraum im Jahresdurchschnitt um jährlich rund 0,9 Prozent. Haupttreiber des Anstiegs sind die Rentenausgaben. Weitere eher kleine Ausgabenpositionen wie die Ausgaben für Teilhabeleistungen und für Betriebs- und Haushaltshilfen werden sich voraussichtlich nur geringfügig verändern. Nach dem reformbedingten Anstieg der Ausgaben für Beitragszuschüsse an einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte in den Jahren 2021 und 2022 wird sich die in den Jahren zuvor beobachtete rückläufige Tendenz aufgrund der sinkenden Versichertenzahlen erneut fortsetzen. Für die Beitragszuschüsse sind im Jahr 2025 voraussichtlich rund 27 Millionen Euro und im Jahr 2035 rund 29 Millionen Euro jährlich aufzuwenden. Gemäß § 78 ALG trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL. Entsprechend wird der Bundeszuschuss mittelfristig von 2025 bis 2029 voraussichtlich um rund 78 Millionen Euro und längerfristig um weitere 158 Millionen Euro steigen. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums beträgt der Bundeszuschuss voraussichtlich rund 2,63 Milliarden Euro. 3.2.2 Untere Variante In der unteren Variante fällt der jährliche Rückgang der Versichertenzahl bis 2035 mit durchschnittlich 4,4 Prozent stärker aus als in der mittleren Variante (vergleiche Tabelle 9). Dies führt zusammen mit den unterstellten niedrigeren Entgelten zu rückläufigen Beitragseinnahmen, die unter diesen Annahmen voraussichtlich um rund 1,0 Prozent im Jahresdurchschnitt sinken. Die im Vergleich zur mittleren Variante niedrigere Versichertenzahl dämpft im Trend die Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Durch die geringeren Einkommen und den niedrigeren Einheitsbeitrag fallen auch die Beitragszuschüsse etwas geringer aus. Aufgrund der niedrigeren Rentenanpassungen ist auch ein geringerer Anstieg der Rentenausgaben um durchschnittlich rund 0,05 Prozent pro Jahr zu erwarten. Der erforderliche Bundeszuschuss wird in dieser Variante bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums auf rund 2,45 Milliarden Euro ansteigen. Tabelle 9 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035 (Untere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) Untere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Versicherte (Jahresdurchschnitt, in Tsd.) 146 140 134 128 122 117 112 107 102 98 93 Rentenbestand (Jahresdurchschnitt, in Tsd.) 508 497 488 479 470 463 456 451 445 441 438 Beitrag (in Euro pro Monat) 312 325 336 364 371 381 393 406 421 431 442 Einnahmen insgesamt (in Mio. Euro) 2.927 2.951 2.976 2.977 2.957 2.949 2.947 2.941 2.932 2.925 2.931 Beiträge 535 533 526 544 529 520 512 506 502 492 482 Erforderlicher Bundeszuschuss 2.389 2.414 2.447 2.430 2.424 2.426 2.431 2.432 2.427 2.430 2.446 Sonstige Einnahmen 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Ausgaben insgesamt (in Mio. Euro) 2.927 2.951 2.976 2.977 2.957 2.949 2.947 2.941 2.932 2.925 2.931 Renten an Versicherte 2.173 2.207 2.242 2.257 2.260 2.273 2.290 2.305 2.317 2.334 2.361 Renten an Hinterbliebene 610 602 592 576 556 537 518 498 477 456 436 Beitragszuschüsse 27 27 26 27 27 26 26 25 25 25 24 Untere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Teilhabe, Betriebs- und Haushaltshilfe, Prävention 23 23 22 22 22 22 22 22 22 22 22 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 86 85 85 86 84 83 83 82 83 81 81 Sonstige Ausgaben 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Quelle: BMAS 3.2.3 Obere Variante In der oberen Variante sinkt die Zahl der Versicherten jährlich im Durchschnitt nur um 2,5 Prozent (vergleiche Tabelle 10). Höhere Löhne sorgen in diesem Szenario für im Durchschnitt um 2,5 Prozent jährlich steigende Beitragseinnahmen. Dem stehen höhere Rentenausgaben gegenüber: Diese steigen im Durchschnitt jährlich um 1,8 Prozent. Im Saldo steigt in dieser Berechnungsvariante der erforderliche Bundeszuschuss bis 2035 auf rund 2,81 Milliarden Euro. Es zeigt sich somit, dass der erforderliche Bundeszuschuss bei günstiger Wirtschaftsentwicklung höher ist als bei einer weniger günstigen Entwicklung. Dies hängt damit zusammen, dass die Lohn- bzw. Entgeltdynamik auf das Rentenvolumen relativ stärker wirkt als auf das vergleichsweise geringe Beitragsvolumen. Im Ergebnis ist die absolute Differenz zwischen Beitragseinnahmen und Rentenausgaben bei höherer Lohndynamik größer als bei niedriger Lohndynamik (vergleiche Tabelle 8 bis Tabelle 10). Tabelle 10 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035 (Obere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) Obere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Versicherte (Jahresdurchschnitt, in Tsd.) 146 142 138 135 131 128 125 122 119 116 114 Rentenbestand (Jahresdurchschnitt, in Tsd.) 508 497 488 479 470 463 456 451 445 441 438 Beitrag (in Euro pro Monat) 312 325 342 363 393 408 426 448 473 494 516 Einnahmen insgesamt (in Mio. Euro) 2.928 2.953 3.011 3.080 3.119 3.166 3.227 3.289 3.353 3.416 3.493 Beiträge 535 539 552 571 603 611 622 639 658 672 685 Erforderlicher Bundeszuschuss 2.389 2.410 2.456 2.506 2.513 2.552 2.601 2.647 2.691 2.741 2.805 Sonstige Einnahmen 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Ausgaben insgesamt (in Mio. Euro) 2.928 2.953 3.011 3.080 3.119 3.166 3.227 3.289 3.353 3.416 3.493 Renten an Versicherte 2.173 2.207 2.267 2.336 2.385 2.441 2.510 2.581 2.654 2.730 2.819 Renten an Hinterbliebene 610 602 599 596 586 577 568 558 546 533 521 Beitragszuschüsse 27 27 28 29 31 31 32 32 33 34 35 Obere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Teilhabe, Betriebs- und Haushaltshilfe, Prävention 23 23 24 24 24 25 25 26 26 26 27 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 86 85 85 86 85 84 84 84 85 83 83 Sonstige Ausgaben 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Quelle: BMAS 3.3 Annahmen der Modellrechnungen 3.3.1 Rechengrößen des Rentenversicherungsberichts 2025 Die für die drei Modellrechnungen maßgeblichen Rechengrößen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Tabelle 11 zu entnehmen. Für die Einnahmenseite der AdL sind die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Annahmen zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer von Bedeutung. Für die Entwicklung der Rentenausgaben ist die Veränderung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich, der wiederum u. a. von der Beitragssatzentwicklung im jeweiligen Vorjahr abhängig ist. Die Rechengrößen basieren im mittelfristigen Zeitraum auf den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Bundesregierung vom 8. Oktober 2025. Die ausgewiesenen Werte entsprechen denen des Rentenversicherungsberichts 2025. Die Annahmen für die untere bzw. obere Variante ergeben sich aus der jeweils ungünstigsten bzw. günstigsten Kombination der dort getroffenen drei Entgelt- und Beschäftigungsannahmen. Tabelle 11 Zentrale Rechengrößen des Rentenversicherungsberichts 2025 Tabelle 11 (Teil 1) Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung in Prozent Beitragssatz 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Untere Variante 18,6 18,6 19,0 20,2 20,2 20,4 20,6 20,9 21,2 21,3 21,4 Mittlere Variante 18,6 18,6 18,6 19,8 20,0 20,1 20,2 20,6 20,8 20,9 21,0 Obere Variante 18,6 18,6 18,6 19,0 19,8 19,8 19,9 20,1 20,4 20,5 20,6 Tabelle 11 (Teil 2) Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer1 in Prozent Löhne und Gehälter 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Untere Variante 3,6 2,3 2,2 1,9 1,9 1,9 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Mittlere Variante 3,6 3,3 3,2 2,9 2,9 2,9 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Obere Variante 3,6 4,3 4,2 3,9 3,9 3,9 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 Tabelle 11 (Teil 3) Aktueller Rentenwert ab dem 1.7. des Jahres in Euro Aktueller Rentenwert 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Untere Variante 40,79 42,31 43,78 44,39 45,22 46,02 46,84 47,36 47,83 48,31 48,98 Mittlere Variante 40,79 42,31 44,32 45,38 46,63 47,95 49,31 50,50 51,47 52,60 53,88 Obere Variante 40,79 42,31 44,75 46,50 48,05 49,93 51,84 53,64 55,38 57,10 59,09 1 ohne 1-Euro-Jobs. Die Annahmen der 5-Jahresrechnung (2025 bis 2029) entsprechen denen der mittleren Variante für diesen Zeitraum. Quelle: BMAS 3.3.2 Versicherte und Renten Versichertenbestand Die Fortschreibung der Versichertenzahlen in der AdL beruht auf der Betrachtung der bisherigen Entwicklung der versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten, mitarbeitenden Familienangehörigen und sonstigen Versicherten. Es wird angenommen, dass sich die Anzahl der versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer aufgrund des weiter anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft bis 2035 in der mittleren Variante im Durchschnitt um jährlich rund 2,9 Prozent vermindern wird (vergleiche Tabelle 12). Tabelle 12 Anzahl der Versicherten im Jahresdurchschnitt in der mittleren Variante Annahmen – Versicherte 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Unternehmerinnen und Unternehmer (in Tsd.) 108,6 105,1 101,9 98,9 96,1 93,3 90,6 87,9 85,4 82,9 80,5 Veränderung -3,2% -3,1% -3,0% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9% Ehegatten (in Tsd.) 30,7 28,8 27,0 25,4 23,9 22,6 21,3 20,1 19,0 18,0 17,1 Veränderung -6,2% -6,1% -6,0% -5,9% -5,8% -5,7% -5,6% -5,5% -5,4% -5,3% Mitarbeitende Familienangehörige1 (in Tsd.) 7,2 7,0 6,9 6,7 6,6 6,4 6,2 6,1 5,9 5,7 5,5 Veränderung -2,1% -2,2% -2,3% -2,4% -2,5% -2,6% -2,7% -2,8% -2,9% -3,0% Versicherte insgesamt (in Tsd.) 146,5 141,0 135,9 131,2 126,6 122,3 118,2 114,2 110,4 106,7 103,2 1 Einschließlich sonstiger Versicherter (freiwillig Versicherte, Weiterversicherte und Weiterentrichter). Quelle: BMAS Die Zahl der versicherten Ehegatten sinkt stärker als die der versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer, da immer mehr Ehegatten von Landwirten ihr Einkommen außerhalb des eigenen landwirtschaftlichen Unternehmens erzielen und sich von der Versicherungspflicht in der AdL befreien lassen. Dieser Trend wird sich laut Modellrechnung auch in der Zukunft fortsetzen. Es wird angenommen, dass die Zahl der versicherten Ehegatten langfristig im Durchschnitt um jährlich rund 5,7 Prozent zurückgeht. Für die Gruppe der mitarbeitenden Familienangehörigen einschließlich der sonstigen Versicherten (wie freiwillig Versicherte, Weiterversicherte und Weiterentrichter2) wird entsprechend der bisherigen Entwicklung in der Vergangenheit von einem weiteren Rückgang ausgegangen. Bei der Modellierung der unteren Variante wird hinsichtlich der Versichertenzahl ab 2026 ein um jährlich 1,0 Prozentpunkte stärker ausgeprägter Rückgang als in der mittleren Variante unterstellt. In der oberen Variante wird entsprechend angenommen, dass das Absinken der Zahl der Versicherten ab 2026 jährlich um 1,0 Prozentpunkte schwächer ausfallen wird. Die Fortschreibung der Empfängerinnen und Empfänger eines Beitragszuschusses erfolgt analog zur Fortschreibung der Versichertenbestände. 2 Dies sind Beitragspflichtige, die durch Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit beitragsfrei wurden und nach dem bis Ende 1994 geltenden Recht eine Weiterentrichtung der Beiträge beantragt hatten. Im Jahr 2024 gab es insgesamt nur noch 16 Weiterentrichter. Rentenbestand und Rentenhöhe Die Fortschreibung der Zahl der Rentenbeziehenden erfolgt auf Grundlage der bisherigen Entwicklung getrennt für Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige sowie jeweils untergliedert nach Rentenarten (vergleiche Tabelle 13). Im Ergebnis wird für den Rentenbestand insgesamt im Vorausberechnungszeitraum ein durchschnittlicher jährlicher Rückgang um rund 1,5 Prozent angenommen. Tabelle 13 Anzahl der Renten im Jahresdurchschnitt Annahmen – Renten 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Renten wegen Alters (in Tsd.) 357,8 352,1 347,1 342,7 338,9 335,9 333,5 331,8 330,8 330,5 330,9 Veränderung -1,6% -1,4% -1,3% -1,1% -0,9% -0,7% -0,5% -0,3% -0,1% 0,1% Renten wegen Erwerbsminderung (in Tsd.) 9,6 9,1 8,6 8,2 7,8 7,4 7,1 6,8 6,4 6,2 5,9 Veränderung -5,1% -5,0% -4,9% -4,8% -4,8% -4,7% -4,6% -4,6% -4,5% -4,4% Hinterbliebenenrenten (in Tsd.) 140,3 136,0 131,9 127,7 123,7 119,7 115,8 112,0 108,2 104,5 100,9 Veränderung -3,0% -3,1% -3,1% -3,2% -3,2% -3,3% -3,3% -3,4% -3,4% -3,5% Rentenbestand insgesamt 507,7 497,2 487,6 478,6 470,4 463,0 456,4 450,5 445,4 441,2 437,7 Veränderung -2,1% -1,9% -1,8% -1,7% -1,6% -1,4% -1,3% -1,1% -1,0% -0,8% Quelle: BMAS Die Entwicklung der durchschnittlichen Rentenhöhen in den nächsten zehn Jahren hängt im Wesentlichen von der Entwicklung des allgemeinen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die Unterschiede bei den Annahmen zwischen der unteren, mittleren und oberen Variante der Vorausberechnungen (vergleiche Tabelle 11, Teil 3) führen dazu, dass sich auch die Entwicklung der Höhe der Rentenausgaben in der AdL zwischen diesen drei Varianten unterscheidet. 4 Zusammenfassung Der Lagebericht der Bundesregierung verdeutlicht die enge Anbindung der AdL an die gesetzliche Rentenversicherung. Maßnahmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurden, finden sich auch in der AdL – unter Berücksichtigung der Besonderheiten in diesem Sicherungszweig – wieder. So wurde die Einkommensgrenze, ab der man sich wegen der Erzielung eines entsprechend hohen außerlandwirtschaftlichen Einkommens von der Versicherungspflicht in der AdL befreien lassen kann, mit der Geringfügigkeitsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung harmonisiert. Ferner können auch in der AdL Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner unter anderem von einer verbesserten Absicherung bei Erwerbsminderung, Änderungen im Hinzuverdienstrecht und der Rentenangleichung Ost an West profitieren. Gleiches gilt für die geplante Stabilisierung des Sicherungsniveaus, die mit dem „Rentenpaket 2025“ umgesetzt wird. Die Landwirtschaft unterliegt einem anhaltenden Strukturwandel, der sich auch in der AdL durch sinkende Versichertenzahlen und sinkende Rentenbestände widerspiegelt. Die Zahl der Versicherten ist im Zeitraum 2021 bis 2025 auf rund 146.100 Personen (um rund 14 Prozent) gesunken, die Zahl der Rentenbeziehenden ging um rund 55.000 Personen (rund 10 Prozent) zurück. Die Gesamtausgaben der AdL betrugen im Jahr 2024 rund 2,9 Milliarden Euro und wurden im Rahmen der Defizitdeckung in Höhe von rund 81 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Zentraler Berichtsgegenstand des Lageberichts ist die künftige Finanzentwicklung. Die wichtigsten Ergebnisse der Modellrechnungen sind: • In der AdL setzt sich der Rückgang der Versicherten in den nächsten zehn Jahren um rund 3,4 Prozent pro Jahr weiter fort. Gleichwohl ist in diesem Zeitraum noch mit steigenden Beitragseinnahmen in Höhe von jahresdurchschnittlich 0,8 Prozent zu rechnen. • Der seit längerem rückläufige Rentenbestand wird weiter abnehmen. In den kommenden zehn Jahren wird ein Rückgang um 1,5 Prozent pro Jahr erwartet. Trotzdem steigen die Rentenausgaben bis 2035 jährlich durchschnittlich um 1,0 Prozent. Diese Entwicklung ist auf die Rentenanpassungen zurückzuführen, deren Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird. • Gemäß § 78 ALG trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL. Da das Volumen der Beitragseinnahmen deutlich geringer ist als das der Rentenausgaben, wird der Bundeszuschuss von rund 2,39 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf rund 2,63 Milliarden Euro im Jahr 2035 steigen. Wie der Lagebericht zeigt, ist im Bereich der Landwirtschaft auch in den nächsten zehn Jahren als Folge des nach wie vor anhaltenden Strukturwandels mit einem deutlichen Rückgang der Versicherten zu rechnen. Durch die Defizitdeckung des Bundes wird jedoch verhindert, dass die finanziellen Folgen des Strukturwandels die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler überfordern, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Rentnerinnen und Rentner in der AdL an der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung teilhaben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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