Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025
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Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025
[Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Einleitende Bemerkungen .............................................................. 3
2 Die Alterssicherung der Landwirte seit 2021 ............................... 3
2.1 Grundlagen ....................................................................................... 3
2.2 Gesetzliche Änderungen seit 2021 ................................................... 4
2.3 Versicherter Personenkreis................................................................ 4
2.4 Leistungen an Unternehmerinnen und Unternehmer,
Ehegatten und Familienangehörige .................................................. 6
2.4.1 Renten ............................................................................................... 6
2.4.2 Beitragszuschüsse und weitere Leistungen....................................... 11
2.5 Finanzierung ..................................................................................... 11
2.5.1 Einnahmen ........................................................................................ 11
2.5.2 Ausgaben .......................................................................................... 11
3 Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben ..................... 12
3.1 Rechtsstand ....................................................................................... 12
3.2 Ergebnisse der Modellrechnungen.................................................... 13
3.2.1 Mittlere Variante ............................................................................... 13
3.2.2 Untere Variante ................................................................................. 14
3.2.3 Obere Variante .................................................................................. 15
3.3 Annahmen der Modellrechnungen ................................................... 16
3.3.1 Rechengrößen des Rentenversicherungsberichts 2025 ..................... 16
3.3.2 Versicherte und Renten ..................................................................... 17
4 Zusammenfassung .......................................................................... 18
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. November 2025 gemäß § 67
des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2925
21. Wahlperiode 26.11.2025
Tabellenverzeichnis
Seite
Tabelle 1 Versicherte und von der Versicherungspflicht befreite
Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und
Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) ........................... 5
Tabelle 2 Altersstruktur des versicherten Personenkreises
zum 31. Dezember 2024 ........................................................... 5
Tabelle 3 Rentenbestand nach Rentenart und Geschlecht
(Stichtag 30. Juni 2025) ............................................................ 7
Tabelle 4 Bestand an Versichertenrenten nach Rentenart und
Geschlecht an Unternehmerinnen und Unternehmer,
Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025) ... 8
Tabelle 5 Durchschnittliche monatliche Rentenhöhe nach
Rentenart und Geschlecht (Stichtag 30. Juni 2025) .................. 9
Tabelle 6 Durchschnittliche Höhe von Versichertenrenten nach
Rentenart und Geschlecht an Unternehmerinnen und
Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige
(Stichtag 30. Juni 2025) ............................................................ 10
Tabelle 7 Einnahmen und Ausgaben in der Alterssicherung der
Landwirte von 2020 bis 2024 ................................................... 12
Tabelle 8 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der
Landwirte 2025 bis 2035
(Mittlere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) ................. 13
Tabelle 9 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der
Landwirte 2025 bis 2035
(Untere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) ................... 14
Tabelle 10 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der
Landwirte 2025 bis 2035
(Obere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029) .................... 15
Tabelle 11 Zentrale Rechengrößen des
Rentenversicherungsberichts 2025 ........................................... 16
Tabelle 12 Anzahl der Versicherten im Jahresdurchschnitt in
der mittleren Variante ............................................................... 17
Tabelle 13 Anzahl der Renten im Jahresdurchschnitt ................................ 18
1 Einleitende Bemerkungen
Nach § 67 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) hat die Bundesregierung alle vier Jahre
zum 31. Dezember einen Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erstellen und den
gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen.
Der Bericht informiert nach einer Kurzeinführung in das Sondersystem AdL zunächst über die seit dem letzten
Bericht eingetretenen Änderungen im Recht der AdL (Abschnitt 2). Zu berücksichtigen sind dabei auch
Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit diese die Finanzentwicklung der AdL beeinflussen. Es
folgt eine Darstellung der Entwicklung der Zahl der Versicherten und Leistungsbeziehenden sowie der Leistungen
und ihrer Finanzierung in den vergangenen fünf Jahren.
Anschließend folgt die Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben (Abschnitt 3). Dazu werden gemäß § 67
Absatz 1 Satz 2 ALG die Ergebnisse von drei Modellrechnungen zur Finanzentwicklung in den künftigen zehn
Kalenderjahren vorgestellt.
Die Modelle unterscheiden sich dabei in den Annahmen über
• die Entwicklung der Anzahl der Versicherten und der Zuschussempfänger in der AdL,
• die Entwicklung von drei Rechengrößen aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die
Berechnung von Beiträgen und Rentenwerten in der AdL von Bedeutung sind (voraussichtliches
Durchschnittsentgelt, Beitragssatz und aktueller Rentenwert).
Die den Modellrechnungen zugrundeliegenden Annahmen über die Entwicklung der Durchschnittsentgelte, des
Beitragssatzes und des aktuellen Rentenwerts werden aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht
übernommen. Die unterschiedlichen Varianten dieser Annahmen entsprechen ebenfalls denen des
Rentenversicherungsberichts.
Neben den Modellrechnungen über den 10-Jahreszeitraum fordert das ALG auch eine Übersicht über die
voraussichtliche finanzielle Entwicklung in den künftigen fünf Kalenderjahren. Diese Vorgabe wird durch die mittlere
Variante der Modellrechnungen mit abgedeckt.
2 Die Alterssicherung der Landwirte seit 2021
2.1 Grundlagen
Die AdL ist ein eigenständiges Sondersystem der Alterssicherung für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und
Unternehmer, ihre Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet das
Gesetz über die AdL. Die AdL wurde im Jahr 1957 eingeführt und ist als Teilsicherung konzipiert, da davon
ausgegangen wird, dass die Versicherten ihre Altersversorgung individuell durch Altenteilansprüche und/oder eine
zusätzliche freiwillige Vorsorge ergänzen. Die Rentenleistungen der AdL sind hinsichtlich des Katalogs der
Leistungsfälle und der Anspruchsvoraussetzungen an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt
(vergleiche Abschnitt 2.4.1).
Das ALG sieht einen Einheitsbeitrag vor, der entsprechend des Beitrags-/Leistungsverhältnisses in der
gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt wird (§ 68 ALG). Der Einheitsbeitrag wird durch Beitragssatz und
vorausgeschätztes Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt und ist somit unabhängig vom
Einkommen der Versicherten der AdL. Den unterschiedlichen Leistungsstrukturen in beiden Systemen wird durch
einen Abschlag im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung getragen.1 Mit dem Gesetz über den
Abschluss der Rentenüberleitung wurde der Einheitsbeitrag in den neuen Ländern schrittweise an den
Einheitsbeitrag in den alten Ländern anpasst. Seit dem 1. Juli 2024 wird ein bundesweit identischer Einheitsbeitrag
angewendet. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2025 monatlich 312 Euro.
Da durch den zu zahlenden Einheitsbeitrag kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemessen an
ihrer Ertragskraft prozentual höher belastet würden als größere Betriebe, werden sie durch Beitragszuschüsse
entlastet (vergleiche Abschnitt 2.4.2).
Die Finanzierung der AdL erfolgt im Wesentlichen durch Bundesmittel und durch Beiträge der Versicherten
(vergleiche Abschnitt 2.5). Den Unterschiedsbetrag zwischen den Ausgaben und den Einnahmen der AdL trägt der
Bund (Defizitdeckung).
1 Dazu werden Beitragssatz, vorausgeschätztes Durchschnittsentgelt und der Faktor 0,0346 miteinander multipliziert.
2.2 Gesetzliche Änderungen seit 2021
In der AdL wurden seit Jahresbeginn 2022 mehrere gesetzliche Änderungen vorgenommen.
Zum 1. Oktober 2022 wurde eine Änderung bei der Befreiung von der Versicherungspflicht bei
außerlandwirtschaftlichem Einkommen von versicherten Landwirtinnen und Landwirten wirksam. Mit dem „Gesetz zur
Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen
Beschäftigung“ vom 30. Juni 2022 wurde die Einkommensgrenze für die Befreiung angehoben. Die
Einkommensgrenze, ab der man sich wegen der Erzielung eines entsprechend hohen außerlandwirtschaftlichen Arbeitsentgelts,
Arbeitseinkommens, vergleichbaren Einkommens oder Erwerbsersatzeinkommens von der Versicherungspflicht
in der AdL befreien lassen kann, war zuvor fest bei 4.800 Euro jährlich bzw. 400 Euro monatlich festgeschrieben.
Sie wurde mit der Geringfügigkeitsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer jeweils aktuellen Höhe
harmonisiert und dynamisch ausgestaltet. Seither wird auf das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze abgestellt
(im Jahr 2025: 6.672 Euro jährlich bzw. 556 Euro monatlich). Für Personen, die am 30. September 2022 bereits
nach altem Recht von der Versicherungspflicht in der AdL befreit waren, gilt Bestandsschutz.
Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vom 28.
Dezember 2022 wurden die Regelungen zum Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten und vorgezogenen Altersrenten
in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. Die Hinzuverdienstgrenze bei
vorgezogenen Altersrenten ist ersatzlos entfallen. Damit wurde eine größere Flexibilität für den Übergang vom
Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen. Bei Erwerbsminderungsrenten wurden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich
angehoben. Die Änderungen im Hinzuverdienstrecht der gesetzlichen Rentenversicherung wurden auf die AdL unter
Berücksichtigung der bestehenden Unterschiede zwischen beiden Systemen übertragen. Bei vorzeitigen Altersrenten
wurde die bis Ende des Jahres 2022 geltende Aussetzung der Hinzuverdienstgrenze während der Corona-Pandemie
entfristet. Seither bleibt jeglicher Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten anrechnungsfrei. Bei Renten wegen
voller und teilweiser Erwerbsminderung entsprach die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen in proportionalem Maße
der in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommenen Erhöhung. Die Hinzuverdienstgrenzen sind in
§ 27a ALG definiert; sie betragen bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe das 0,44-fache der
monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.647,80 Euro) und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller
Höhe das 0,88-fache der monatlichen Bezugsgröße (2025: 3.295,60 Euro). Bei anteiligen Renten (z. B. Rente in Höhe
der Hälfte) gelten entsprechend höhere Werte. Vor der Änderung lag die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen
voller Erwerbsminderung in voller Höhe bei 450 Euro monatlich.
Mit dem „Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den
Erwerbsminderungsrentenbestand“ vom 28. Juni 2022 wurden ab 1. Juli 2024 finanzielle Verbesserungen für langjährig Beziehende
einer Erwerbsminderungsrente, einer daran anschließenden Altersrente oder einer Hinterbliebenenrente in der
gesetzlichen Rentenversicherung und in der AdL umgesetzt. Sie erhalten seither einen pauschalen Zuschlag zu
ihrer laufenden Rente als Ausgleich für früher geringere Zurechnungszeiten, d. h. die Anerkennung der Zeit vom
Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem fiktiven Beginn der Altersrente. In den Jahren zuvor waren die
Regelungen für die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente wiederholt angepasst worden. Deutliche
Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten gab es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019. Profitiert haben damals
jedoch nur Neurentnerinnen und Neurentner. Personen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine
Erwerbsminderungsrente erhielten, wurden nicht erreicht. Ziel des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes
war es daher, auch für sie die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von
Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag zur monatlichen Rente 7,5 Prozent vom Zahlbetrag, bei einem
Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent vom Zahlbetrag. Da
in der AdL – anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung – keine persönlichen Entgeltpunkte ermittelt
werden, wurde innerhalb des Systems der AdL ein Zuschlag zur Rente ermittelt.
2.3 Versicherter Personenkreis
Der Bestand der Versicherten ist im Zeitraum von 2021 bis 2025 (Stichtag 30. Juni 2025) um 14,3 Prozent auf zuletzt
rund 146.100 Versicherte zurückgegangen (vergleiche Tabelle 1). Dies ist auf die anhaltenden strukturellen
Veränderungen in der Landwirtschaft zurückzuführen. Gleichzeitig wird in der AdL weiterhin sehr häufig von der Möglichkeit
der Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch gemacht. Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren rund 254.400
Personen von der Versicherungspflicht befreit und damit rund 7.900 Personen mehr als vier Jahre zuvor. Somit sind
weitaus mehr Personen von der Versicherungspflicht befreit als der Versicherungspflicht unterliegen. Da der häufigste
Befreiungsgrund der Bezug eines außerlandwirtschaftlichen Arbeitsentgelts oder -einkommens ist, kann davon
ausgegangen werden, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit überwiegend im Nebenerwerb ausgeübt wird.
Tabelle 1 Versicherte und von der Versicherungspflicht befreite Unternehmerinnen und
Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025)
Jahr Versicherte
insgesamt
Versicherte
davon:
Unternehmer/
-innen
Versicherte
davon:
Ehegatten
Versicherte
davon:
Familienangehörige
Beitragszuschussempfänger
von der
Versicherungspflicht Befreite
2021 170.409 123.334 39.209 7.755 18.186 246.493
2022 156.412 113.638 35.375 7.319 19.983 235.970
2023 159.278 116.520 35.075 7.617 19.584 249.903
2024 152.606 112.386 32.735 7.432 17.364 252.578
2025 146.084 108.151 30.509 7.382 15.034 254.438
Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Ein Blick auf die Altersstruktur (vergleiche Tabelle 2) zeigt, dass der versicherte Personenkreis zum Großteil
45 Jahre und älter ist (70,4 Prozent). Lediglich 12,4 Prozent aller Versicherten sind unter 35 Jahre alt. Der
Personenkreis der 65-Jährigen und Älteren hat sich erneut leicht erweitert (Jahresende 2024: insgesamt 2.479,
Jahresende 2020: insgesamt 2.227). Die wesentliche Ursache für diesen Anstieg ist die schrittweise Anhebung der
Altersgrenze für die Regelaltersrente.
Tabelle 2 Altersstruktur des versicherten Personenkreises zum 31. Dezember 2024
Altersgruppen von
... bis ... Jahre
Unternehmer/
-innen Ehegatten Mitarbeitende
Familienangehörige Insgesamt Anteil in %
unter 25 1.140 19 1.585 2.744 1,8
25 bis 29 4.185 201 1.829 6.215 4,2
30 bis 34 7.516 747 1.261 9.524 6,4
35 bis 39 9.342 1.766 661 11.769 7,9
40 bis 44 10.490 3.012 353 13.855 9,3
45 bis 49 11.619 4.219 192 16.030 10,7
50 bis 54 15.611 6.300 170 22.081 14,8
55 bis 59 23.793 8.952 354 33.099 22,2
60 bis 64 24.153 6.023 793 30.969 20,7
65 und älter 2.479 412 82 2.973 2,0
Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
2.4 Leistungen an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige
2.4.1 Renten
Rentenarten
Die AdL leistet Renten an Versicherte, d. h. Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung, sowie Renten an
Hinterbliebene.
In der AdL werden neben der Regelaltersrente (seit 2012 stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf
67 Jahre; 2025: 66 Jahre 2 Monate) folgende vorzeitige Altersrenten gewährt, sofern die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind:
• die vorzeitige Altersrente ab 55 Jahren für Ehegatten von Landwirten (stufenweise Anhebung von 55 auf
57 Jahre; 2025: 57 Jahre / nur mit Abschlägen)
• die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abschläge ab 63 Jahren (stufenweise Anhebung
von 63 auf 65 Jahre; 2025: 64 Jahre 6 Monate / nur bei langjähriger Versicherungs- bzw. Anrechnungszeit
von 45 Jahren)
• die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ab 65 Jahren (keine Anhebung / nur bei langjähriger
Versicherungs- und Anrechnungszeit von 35 Jahren mit Abschlägen bzw. 45 Jahren ohne Abschläge)
Im Jahr 2021 wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung die Grundrente eingeführt. Es erfolgte keine
Übertragung der Grundrente auf das System der AdL. Grund hierfür ist dessen von der gesetzlichen
Rentenversicherung systematisch abweichende Ausgestaltung (vergleiche Bundestagsdrucksache 20/151).
Rentenbestand
Seit 2008 ist der Rentenbestand in der AdL kontinuierlich gesunken (vergleiche Tabelle 3 und Tabelle 4). Zum
30. Juni 2025 wurden im gesamten Bundesgebiet rund 505.000 Renten ausgezahlt. Dies entspricht einer
Verringerung gegenüber 2021 um rund 10 Prozent. Insgesamt wurden rund 356.000 Altersrenten gezahlt, davon 173.000
an Männer und 183.000 an Frauen. Weitere rund 9.500 Zahlfälle entfielen auf Renten wegen Erwerbsminderung.
Die Zahl von insgesamt rund 366.000 Versichertenrenten war 2025 circa 9 Prozent geringer als 2021. Der Anteil
der von Frauen bezogenen Versichertenrenten beträgt rund 51 Prozent. An Witwen oder Witwer wurden
rund 137.000 Renten geleistet, was gegenüber 2021 einem Rückgang um rund 12 Prozent entspricht. Darüber
hinaus wurden zum 30. Juni 2025 in rund 2.100 Fällen Renten an Waisen gezahlt.
Tabelle 3 Rentenbestand nach Rentenart und Geschlecht (Stichtag 30. Juni 2025)
Tabelle 3 (Teil 1) Anzahl der Renten – Männer und Frauen
Jahr Renten insgesamt Altersrenten Renten wegen
Erwerbsminderung
Witwen-/
Witwerrenten Waisenrenten
2021 560.276 389.011 12.396 156.148 2.721
2022 544.491 379.438 11.488 150.973 2.592
2023 529.136 369.663 10.675 146.426 2.372
2024 517.583 363.474 9.992 141.892 2.225
2025 505.074 356.261 9.448 137.236 2.129
Tabelle 3 (Teil 2) Anzahl der Renten – Männer
Jahr Renten insgesamt Altersrenten Renten wegen
Erwerbsminderung
Witwen-/
Witwerrenten Waisenrenten
2021 214.503 197.270 6.780 9.130 1.323
2022 207.070 189.950 6.249 9.615 1.256
2023 199.644 182.738 5.764 9.997 1.145
2024 194.952 178.097 5.347 10.425 1.083
2025 190.277 173.372 5.038 10.828 1.039
Tabelle 3 (Teil 3) Anzahl der Renten – Frauen
Jahr Renten insgesamt Altersrenten Renten wegen
Erwerbsminderung
Witwen-/
Witwerrenten Waisenrenten
2021 345.773 191.741 5.616 147.018 1.398
2022 337.421 189.488 5.239 141.358 1.336
2023 329.492 186.925 4.911 136.429 1.227
2024 322.631 185.377 4.645 131.467 1.142
2025 314.797 182.889 4.410 126.408 1.090
Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Tabelle 4 Bestand an Versichertenrenten nach Rentenart und Geschlecht an Unternehmerinnen
und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige (Stichtag 30. Juni 2025)
Tabelle 4 (Teil 1) Anzahl der Renten – Männer und Frauen
Jahr
Altersrenten:
Unternehmer/
-innen
Altersrenten:
Ehegatten
Altersrenten:
MiFa
EM-Renten:
Unternehmer/
-innen
EM-Renten:
Ehegatten
EM-Renten:
MiFa
2021 210.811 176.227 1.973 7.726 3.823 847
2022 203.387 174.113 1.938 7.116 3.626 746
2023 196.074 171.650 1.939 6.548 3.450 677
2024 191.477 169.950 2.047 6.094 3.288 610
2025 186.801 167.278 2.182 5.770 3.146 532
Tabelle 4 (Teil 2) Anzahl der Renten – Männer
Jahr
Altersrenten:
Unternehmer/
-innen
Altersrenten:
Ehegatten
Altersrenten:
MiFa
EM-Renten:
Unternehmer/
-innen
EM-Renten:
Ehegatten
EM-Renten:
MiFa
2021 193.704 2.684 882 6.274 125 381
2022 186.402 2.668 880 5.778 118 353
2023 179.172 2.675 891 5.313 118 333
2024 174.401 2.711 985 4.931 113 303
2025 169.554 2.736 1.082 4.656 105 277
Tabelle 4 (Teil 3) Anzahl der Renten – Frauen
Jahr
Altersrenten:
Unternehmer/
-innen
Altersrenten:
Ehegatten
Altersrenten:
MiFa
EM-Renten:
Unternehmer/
-innen
EM-Renten:
Ehegatten
EM-Renten:
MiFa
2021 17.107 173.543 1.091 1.452 3.698 466
2022 16.985 171.445 1.058 1338 3.508 393
2023 16.902 168.975 1.048 1.235 3.332 344
2024 17.076 167.239 1.062 1.163 3.175 307
2025 17.247 164.542 1.100 1.114 3.041 255
MiFa: Mithelfende Familienangehörige. EM: Erwerbsminderung.
Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Rentenhöhe
Für die einzelnen Rentenleistungen der AdL ergeben sich niedrigere Rentenhöhen als in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Diese Unterschiede sind dadurch bedingt, dass die AdL aufgrund der besonderen Belange
landwirtschaftlicher Unternehmerinnen und Unternehmer den Charakter einer Teilsicherung hat. Dies schlägt sich sowohl
auf der Beitrags- als auch auf der Leistungsseite nieder.
Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Altersrenten betrug zum 30. Juni 2025 für Unternehmerinnen und
Unternehmer 571 Euro und für Ehegatten 392 Euro. Für mitarbeitende Familienangehörige, welche grundsätzlich
die Hälfte der Rente einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers erhalten, betrug die durchschnittliche Höhe
der Altersrenten 188 Euro monatlich (bei im Mittel geringeren Beitragszeiten). Der durchschnittliche monatliche
Zahlbetrag für Renten wegen Erwerbsminderung lag 2025 bei 424 Euro und der für Altersrenten bei 485 Euro.
Witwen erhielten durchschnittlich 377 Euro und Witwer 113 Euro monatlich (vergleiche Tabelle 5 und
Tabelle 6).
Tabelle 5 Durchschnittliche monatliche Rentenhöhe nach Rentenart und Geschlecht
(Stichtag 30. Juni 2025)
Tabelle 5 (Teil 1) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer und Frauen
Jahr Renten insgesamt Altersrenten EM-Renten Witwen-/
Witwerrenten Waisenrenten
2021 400 429 365 336 87
2022 396 426 363 328 88
2023 413 446 381 338 93
2024 428 463 394 345 97
2025 447 485 424 356 104
Tabelle 5 (Teil 2) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer
Jahr Renten insgesamt Altersrenten EM-Renten Witwen-/
Witwerrenten Waisenrenten
2021 494 518 389 97 87
2022 488 513 389 96 87
2023 508 536 410 101 92
2024 525 554 430 106 96
2025 547 579 459 113 103
Tabelle 5 (Teil 3) Rentenhöhe in Euro/Monat – Frauen
Jahr Renten insgesamt Altersrenten EM-Renten Witwen-/
Witwerrenten Waisenrenten
2021 342 337 336 350 87
2022 340 338 333 344 89
2023 356 358 347 356 93
2024 370 376 360 365 97
2025 387 396 383 377 105
Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Tabelle 6 Durchschnittliche Höhe von Versichertenrenten nach Rentenart und Geschlecht an
Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und Familienangehörige
(Stichtag 30. Juni 2025)
Tabelle 6 (Teil 1) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer und Frauen
Jahr
Altersrenten:
Unternehmer/
-innen
Altersrenten:
Ehegatten
Altersrenten:
MiFa
EM-Renten:
Unternehmer/
-innen
EM-Renten:
Ehegatten
EM-Renten:
MiFa
2021 512 332 190 390 357 181
2022 507 334 184 388 350 177
2023 529 354 189 411 361 186
2024 547 372 187 425 375 194
2025 571 392 188 457 399 204
Tabelle 6 (Teil 2) Rentenhöhe in Euro/Monat – Männer
Jahr
Altersrenten:
Unternehmer/
-innen
Altersrenten:
Ehegatten
Altersrenten:
MiFa
EM-Renten:
Unternehmer/
-innen
EM-Renten:
Ehegatten
EM-Renten:
MiFa
2021 522 342 241 404 307 172
2022 517 344 232 404 313 167
2023 540 365 237 427 313 179
2024 559 383 228 447 350 188
2025 584 405 223 477 380 198
Tabelle 6 (Teil 3) Rentenhöhe in Euro/Monat – Frauen
Jahr
Altersrenten:
Unternehmer/
-innen
Altersrenten:
Ehegatten
Altersrenten:
MiFa
EM-Renten:
Unternehmer/
-innen
EM-Renten:
Ehegatten
EM-Renten:
MiFa
2021 399 332 150 328 359 188
2022 396 334 144 328 351 186
2023 414 354 147 346 363 193
2024 428 372 149 358 376 200
2025 447 392 153 377 399 210
MiFa: Mithelfende Familienangehörige. EM: Erwerbsminderung.
Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
2.4.2 Beitragszuschüsse und weitere Leistungen
Einkommensschwächere landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer werden durch
Beitragszuschüsse entlastet, um eine sozial gerechte Beitragsbelastung zu gewährleisten. Bis zu einem Jahreseinkommen
von 30 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2025: 13.482 Euro bei Alleinstehenden; 26.964 Euro
bei Ehepaaren) beträgt der monatliche Zuschuss 60 Prozent des Einheitsbeitrages (Höchstzuschuss). Im Jahr 2025
beträgt der Höchstzuschuss 187 Euro bei einem Einheitsbeitrag von 312 Euro. Ausgehend vom Höchstzuschuss
sinkt der Beitragszuschuss linear mit steigendem Einkommen. Zum Stichtag 30. Juni 2025 erhielten rund
15.000 Personen und somit rund 10,3 Prozent der Versicherten einen Beitragszuschuss (Tabelle 1).
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 ALG haben Versicherte neben den Rentenleistungen – wie auch in der gesetzlichen
Rentenversicherung – Anspruch auf Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge
sowie ergänzende Leistungen. Im Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 wurden in rund 3.700 Fällen
entsprechende Leistungen bewilligt. Daneben kann bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationsleistungen, Schwangerschaft
oder Tod des Versicherten eine Betriebs- und Haushaltshilfe in Form der Bereitstellung einer Ersatzkraft oder der
Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Ersatzkraft zeitlich befristet gewährt werden, um die Weiterführung
des Betriebs bzw. des Haushalts sicherzustellen. Im Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 wurden in rund
3.000 Fällen Betriebs- und Haushaltshilfen gewährt.
2.5 Finanzierung
2.5.1 Einnahmen
Die Beitragseinnahmen sind aufgrund des Rückgangs der Zahl der beitragspflichtigen Versicherten in den letzten
Jahren gesunken und betrugen im Rechnungsjahr 2024 rund 534 Millionen Euro. Der Bund trägt gemäß § 78 ALG
den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL eines Kalenderjahres
(Defizitdeckung); er garantiert auf diesem Weg die finanzielle Stabilität der AdL ungeachtet struktureller Veränderungen
und stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähigkeit sicher. Der Bundeszuschuss betrug im Jahr 2024
rund 2,36 Milliarden Euro, womit etwa 81 Prozent der Ausgaben durch Steuermittel finanziert wurden
(vergleiche Tabelle 7).
2.5.2 Ausgaben
Die Gesamtausgaben betrugen im Jahr 2024 rund 2,90 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2020 sind sie damit
um rund 0,8 Prozent gestiegen. Den größten Ausgabenposten stellen die Rentenzahlungen dar (2024 rund 95
Prozent). Die Ausgaben für Altersrenten sind im Zeitraum 2020 bis 2024 um rund 4 Prozent gestiegen. Die Ausgaben
für Renten wegen Erwerbsminderung waren rückläufig, auch die Aufwendungen für Hinterbliebenenrenten sind
leicht gesunken. Die Ausgaben in den Bereichen der Teilhabe und Prävention sowie der Betriebs- und
Haushaltshilfe sind gegenüber dem Jahr 2020 um rund 18,6 Prozent bzw. 14 Prozent gestiegen.
Die Ausgaben für Beitragszuschüsse haben sich im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2020 deutlich erhöht (um
rund 36,8 Prozent). Ursache hierfür ist das zum 1. April 2021 geänderte Beitragszuschussrecht, mit dem die
Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet
wurde.
Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten an den Gesamtausgaben betrug bis 2022 jeweils rund 2,8
Prozent und ist 2023 auf rund 3 Prozent gestiegen. Der maßgebliche Grund hierfür ist die Neuberechnung der
Altersrückstellungen mit Wirkung ab dem Jahr 2023, die gegenüber dem Jahr 2022 stark angestiegen sind. Seit 2018
muss die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für die bei ihr Beschäftigten, denen eine
Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gewährleistet wird,
zweckgebundene Altersrückstellungen bilden (§ 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung
für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFGG). Bereits in den Jahren 2018 bis 2022 haben sich dadurch
die Verwaltungsausgaben durchschnittlich um rund 2,5 Millionen Euro jährlich erhöht.
Tabelle 7 Einnahmen und Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte von 2020 bis 2024
Tabelle 7 (Teil 1) Einnahmen
Einnahmen (in Mio. Euro) 2020 2021 2022 2023 2024
Gesamteinnahmen 2.875,6 2.837,9 2.811,8 2.852,6 2.897,3
Beiträge 536,2 511,3 518,7 531,0 533,8
Bundesmittel nach § 78 ALG 2.334,7 2.323,5 2.290,3 2.320,2 2.358,2
sonstige Einnahmen 1,3 1,1 1,0 1,4 2,0
Saldo (Ausgabenüberschuss) 3,4 2,0 1,8 0,0 3,2
Tabelle 7 (Teil 2) Ausgaben
Ausgaben (in Mio. Euro) 2020 2021 2022 2023 2024
Gesamtausgaben 2.875,6 2.837,9 2.811,8 2.852,6 2.897,3
Renten wegen Alters 2.008,5 2.010,4 1.998,4 2.034,7 2.084,0
Renten wegen Erwerbsminderung 81,7 56,7 52,8 53,0 51,9
Renten an Witwen und Witwer 658,3 638,3 622,8 618,2 614,1
Waisenrenten 3,0 2,9 2,8 2,8 2,8
Leistungen zur Teilhabe, Prävention 10,2 9,2 10,0 11,2 12,1
Betriebs- und Haushaltshilfe 9,3 9,2 9,5 9,4 10,6
Beitragszuschüsse, -übernahmen 23,4 30,5 34,1 33,8 32,0
Verwaltungs- und Verfahrenskosten 79,5 78,5 79,0 86,1 86,1
sonstige Ausgaben 1,7 2,2 2,4 3,0 3,7
Saldo (Einnahmenüberschuss) 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0
Quelle: BMAS aus Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
3 Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben
Der Lagebericht enthält gemäß der gesetzlichen Vorgabe drei Modellrechnungen mit einem Projektionshorizont
von zehn Jahren. Die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Vorausberechnung ist Teil der mittleren Variante. In
den Modellrechnungen werden der Versicherten- und Rentenbestand sowie die Einnahmen und Ausgaben der
AdL unter Verwendung zentraler Annahmen (vergleiche Abschnitt 3.3) fortgeschrieben.
3.1 Rechtsstand
Die Modellrechnungen im Lagebericht 2025 basieren auf den Berechnungen im Rentenversicherungsbericht
2025. Ausgehend vom geltenden Recht (vergleiche Abschnitt 2.2) sind damit auch bereits vom Kabinett
beschlossene Gesetzesentwürfe bei der Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben der AdL berücksichtigt, so dass
die Finanzwirkungen des „Rentenpakets 2025“ (Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und
zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten) auch hier enthalten sind.
3.2 Ergebnisse der Modellrechnungen
3.2.1 Mittlere Variante
Nach der mittleren Variante der Modellrechnungen (vergleiche Tabelle 8) ist ein Rückgang der Zahl der
Versicherten im Zeitraum 2025 bis 2035 um rund 43.000 Personen bzw. um durchschnittlich rund 3,4 Prozent pro Jahr
zu erwarten. Im selben Zeitraum steigen die Beitragseinnahmen um durchschnittlich rund 0,8 Prozent pro Jahr.
Ursächlich für den Anstieg der Beitragseinnahmen trotz sinkender Versichertenzahlen ist der voraussichtliche
Beitragssatzanstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung, der eine Zunahme des Einheitsbeitrags in der AdL
zur Folge hat.
Tabelle 8 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035
(Mittlere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029)
Mittlere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Versicherte
(Jahresdurchschnitt,
in Tsd.)
146 141 136 131 127 122 118 114 110 107 103
Rentenbestand
(Jahresdurchschnitt,
in Tsd.)
508 497 488 479 470 463 456 451 445 441 438
Beitrag
(in Euro pro Monat) 312 325 335 367 382 395 408 429 446 462 478
Einnahmen insgesamt
(in Mio. Euro) 2.927 2.952 2.995 3.028 3.036 3.057 3.085 3.114 3.138 3.163 3.204
Beiträge 535 536 532 563 565 564 563 572 575 576 576
Erforderlicher
Bundeszuschuss 2.389 2.412 2.460 2.462 2.467 2.489 2.518 2.539 2.560 2.584 2.625
Sonstige
Einnahmen 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Ausgaben insgesamt
(in Mio. Euro) 2.927 2.952 2.995 3.028 3.036 3.057 3.085 3.114 3.138 3.163 3.204
Renten an
Versicherte 2.173 2.207 2.256 2.296 2.321 2.356 2.399 2.443 2.482 2.526 2.584
Renten an
Hinterbliebene 610 602 596 586 571 557 543 528 511 493 478
Beitragszuschüsse 27 27 27 28 28 28 28 29 29 29 29
Zuschüsse zur
Kranken- und
Pflegeversicherung
4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5
Teilhabe, Betriebs-
und Haushaltshilfe,
Prävention
23 23 23 23 23 23 24 24 24 24 24
Verwaltungs- und
Verfahrenskosten 86 85 85 86 84 84 83 83 84 82 82
Sonstige Ausgaben 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
Quelle: BMAS
Für den Vorausberechnungszeitraum wird angenommen, dass sich der in der Vergangenheit beobachtete
Rückgang des Rentenbestands weiter fortsetzt. Bis 2035 wird ein Rückgang um rund 70.000 auf rund 438.000 Renten
bzw. im Durchschnitt um jährlich rund 1,5 Prozent erwartet. Gleichwohl ergibt sich, dass die Rentenausgaben in
der AdL bis 2035 durchschnittlich um 1,0 Prozent pro Jahr steigen. Ursächlich dafür sind die voraussichtlichen
Steigerungen der Rentenhöhen durch künftige Anpassungen des allgemeinen Rentenwerts in der gesetzlichen
Rentenversicherung, die sich insbesondere aus der angenommenen Lohnentwicklung sowie der mit dem
„Rentenpaket 2025“ beschlossenen Verlängerung der Haltelinie bis zum Jahr 2031 ergeben.
Die Gesamtausgaben steigen im Vorausberechnungszeitraum im Jahresdurchschnitt um jährlich rund 0,9 Prozent.
Haupttreiber des Anstiegs sind die Rentenausgaben. Weitere eher kleine Ausgabenpositionen wie die Ausgaben
für Teilhabeleistungen und für Betriebs- und Haushaltshilfen werden sich voraussichtlich nur geringfügig
verändern. Nach dem reformbedingten Anstieg der Ausgaben für Beitragszuschüsse an einkommensschwächere
Landwirtinnen und Landwirte in den Jahren 2021 und 2022 wird sich die in den Jahren zuvor beobachtete rückläufige
Tendenz aufgrund der sinkenden Versichertenzahlen erneut fortsetzen. Für die Beitragszuschüsse sind im Jahr
2025 voraussichtlich rund 27 Millionen Euro und im Jahr 2035 rund 29 Millionen Euro jährlich aufzuwenden.
Gemäß § 78 ALG trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL.
Entsprechend wird der Bundeszuschuss mittelfristig von 2025 bis 2029 voraussichtlich um rund 78
Millionen Euro und längerfristig um weitere 158 Millionen Euro steigen. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums
beträgt der Bundeszuschuss voraussichtlich rund 2,63 Milliarden Euro.
3.2.2 Untere Variante
In der unteren Variante fällt der jährliche Rückgang der Versichertenzahl bis 2035 mit durchschnittlich 4,4
Prozent stärker aus als in der mittleren Variante (vergleiche Tabelle 9). Dies führt zusammen mit den unterstellten
niedrigeren Entgelten zu rückläufigen Beitragseinnahmen, die unter diesen Annahmen voraussichtlich um
rund 1,0 Prozent im Jahresdurchschnitt sinken. Die im Vergleich zur mittleren Variante niedrigere
Versichertenzahl dämpft im Trend die Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Durch die geringeren Einkommen und den
niedrigeren Einheitsbeitrag fallen auch die Beitragszuschüsse etwas geringer aus.
Aufgrund der niedrigeren Rentenanpassungen ist auch ein geringerer Anstieg der Rentenausgaben um
durchschnittlich rund 0,05 Prozent pro Jahr zu erwarten. Der erforderliche Bundeszuschuss wird in dieser Variante bis
zum Ende des Vorausberechnungszeitraums auf rund 2,45 Milliarden Euro ansteigen.
Tabelle 9 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035
(Untere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029)
Untere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Versicherte
(Jahresdurchschnitt,
in Tsd.)
146 140 134 128 122 117 112 107 102 98 93
Rentenbestand
(Jahresdurchschnitt,
in Tsd.)
508 497 488 479 470 463 456 451 445 441 438
Beitrag
(in Euro pro Monat) 312 325 336 364 371 381 393 406 421 431 442
Einnahmen insgesamt
(in Mio. Euro) 2.927 2.951 2.976 2.977 2.957 2.949 2.947 2.941 2.932 2.925 2.931
Beiträge 535 533 526 544 529 520 512 506 502 492 482
Erforderlicher
Bundeszuschuss 2.389 2.414 2.447 2.430 2.424 2.426 2.431 2.432 2.427 2.430 2.446
Sonstige
Einnahmen 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Ausgaben insgesamt
(in Mio. Euro) 2.927 2.951 2.976 2.977 2.957 2.949 2.947 2.941 2.932 2.925 2.931
Renten an
Versicherte 2.173 2.207 2.242 2.257 2.260 2.273 2.290 2.305 2.317 2.334 2.361
Renten an
Hinterbliebene 610 602 592 576 556 537 518 498 477 456 436
Beitragszuschüsse 27 27 26 27 27 26 26 25 25 25 24
Untere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Zuschüsse zur
Kranken- und
Pflegeversicherung
4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
Teilhabe, Betriebs-
und Haushaltshilfe,
Prävention
23 23 22 22 22 22 22 22 22 22 22
Verwaltungs- und
Verfahrenskosten 86 85 85 86 84 83 83 82 83 81 81
Sonstige Ausgaben 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
Quelle: BMAS
3.2.3 Obere Variante
In der oberen Variante sinkt die Zahl der Versicherten jährlich im Durchschnitt nur um 2,5 Prozent
(vergleiche Tabelle 10). Höhere Löhne sorgen in diesem Szenario für im Durchschnitt um 2,5 Prozent jährlich steigende
Beitragseinnahmen. Dem stehen höhere Rentenausgaben gegenüber: Diese steigen im Durchschnitt jährlich um
1,8 Prozent. Im Saldo steigt in dieser Berechnungsvariante der erforderliche Bundeszuschuss bis 2035 auf
rund 2,81 Milliarden Euro.
Es zeigt sich somit, dass der erforderliche Bundeszuschuss bei günstiger Wirtschaftsentwicklung höher ist als bei
einer weniger günstigen Entwicklung. Dies hängt damit zusammen, dass die Lohn- bzw. Entgeltdynamik auf das
Rentenvolumen relativ stärker wirkt als auf das vergleichsweise geringe Beitragsvolumen. Im Ergebnis ist die
absolute Differenz zwischen Beitragseinnahmen und Rentenausgaben bei höherer Lohndynamik größer als bei
niedriger Lohndynamik (vergleiche Tabelle 8 bis Tabelle 10).
Tabelle 10 Finanzielle Entwicklung in der Alterssicherung der Landwirte 2025 bis 2035
(Obere Variante und 5-Jahresrechnung bis 2029)
Obere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Versicherte
(Jahresdurchschnitt,
in Tsd.)
146 142 138 135 131 128 125 122 119 116 114
Rentenbestand
(Jahresdurchschnitt,
in Tsd.)
508 497 488 479 470 463 456 451 445 441 438
Beitrag
(in Euro pro Monat) 312 325 342 363 393 408 426 448 473 494 516
Einnahmen insgesamt
(in Mio. Euro) 2.928 2.953 3.011 3.080 3.119 3.166 3.227 3.289 3.353 3.416 3.493
Beiträge 535 539 552 571 603 611 622 639 658 672 685
Erforderlicher
Bundeszuschuss 2.389 2.410 2.456 2.506 2.513 2.552 2.601 2.647 2.691 2.741 2.805
Sonstige
Einnahmen 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Ausgaben insgesamt
(in Mio. Euro) 2.928 2.953 3.011 3.080 3.119 3.166 3.227 3.289 3.353 3.416 3.493
Renten an
Versicherte 2.173 2.207 2.267 2.336 2.385 2.441 2.510 2.581 2.654 2.730 2.819
Renten an
Hinterbliebene 610 602 599 596 586 577 568 558 546 533 521
Beitragszuschüsse 27 27 28 29 31 31 32 32 33 34 35
Obere Variante 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Zuschüsse zur
Kranken- und
Pflegeversicherung
4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5
Teilhabe, Betriebs-
und Haushaltshilfe,
Prävention
23 23 24 24 24 25 25 26 26 26 27
Verwaltungs- und
Verfahrenskosten 86 85 85 86 85 84 84 84 85 83 83
Sonstige Ausgaben 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
Quelle: BMAS
3.3 Annahmen der Modellrechnungen
3.3.1 Rechengrößen des Rentenversicherungsberichts 2025
Die für die drei Modellrechnungen maßgeblichen Rechengrößen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind
Tabelle 11 zu entnehmen. Für die Einnahmenseite der AdL sind die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen
Rentenversicherung und die Annahmen zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer von
Bedeutung. Für die Entwicklung der Rentenausgaben ist die Veränderung des aktuellen Rentenwerts in der
gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich, der wiederum u. a. von der Beitragssatzentwicklung im jeweiligen Vorjahr
abhängig ist.
Die Rechengrößen basieren im mittelfristigen Zeitraum auf den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der
Bundesregierung vom 8. Oktober 2025. Die ausgewiesenen Werte entsprechen denen des Rentenversicherungsberichts
2025. Die Annahmen für die untere bzw. obere Variante ergeben sich aus der jeweils ungünstigsten bzw.
günstigsten Kombination der dort getroffenen drei Entgelt- und Beschäftigungsannahmen.
Tabelle 11 Zentrale Rechengrößen des Rentenversicherungsberichts 2025
Tabelle 11 (Teil 1) Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung in Prozent
Beitragssatz 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Untere Variante 18,6 18,6 19,0 20,2 20,2 20,4 20,6 20,9 21,2 21,3 21,4
Mittlere Variante 18,6 18,6 18,6 19,8 20,0 20,1 20,2 20,6 20,8 20,9 21,0
Obere Variante 18,6 18,6 18,6 19,0 19,8 19,8 19,9 20,1 20,4 20,5 20,6
Tabelle 11 (Teil 2) Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer1 in Prozent
Löhne und Gehälter 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Untere Variante 3,6 2,3 2,2 1,9 1,9 1,9 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0
Mittlere Variante 3,6 3,3 3,2 2,9 2,9 2,9 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0
Obere Variante 3,6 4,3 4,2 3,9 3,9 3,9 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
Tabelle 11 (Teil 3) Aktueller Rentenwert ab dem 1.7. des Jahres in Euro
Aktueller Rentenwert 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Untere Variante 40,79 42,31 43,78 44,39 45,22 46,02 46,84 47,36 47,83 48,31 48,98
Mittlere Variante 40,79 42,31 44,32 45,38 46,63 47,95 49,31 50,50 51,47 52,60 53,88
Obere Variante 40,79 42,31 44,75 46,50 48,05 49,93 51,84 53,64 55,38 57,10 59,09
1 ohne 1-Euro-Jobs.
Die Annahmen der 5-Jahresrechnung (2025 bis 2029) entsprechen denen der mittleren Variante für diesen Zeitraum.
Quelle: BMAS
3.3.2 Versicherte und Renten
Versichertenbestand
Die Fortschreibung der Versichertenzahlen in der AdL beruht auf der Betrachtung der bisherigen Entwicklung
der versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten, mitarbeitenden Familienangehörigen und
sonstigen Versicherten. Es wird angenommen, dass sich die Anzahl der versicherten Unternehmerinnen und
Unternehmer aufgrund des weiter anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft bis 2035 in der mittleren Variante
im Durchschnitt um jährlich rund 2,9 Prozent vermindern wird (vergleiche Tabelle 12).
Tabelle 12 Anzahl der Versicherten im Jahresdurchschnitt in der mittleren Variante
Annahmen –
Versicherte 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Unternehmerinnen
und Unternehmer
(in Tsd.)
108,6 105,1 101,9 98,9 96,1 93,3 90,6 87,9 85,4 82,9 80,5
Veränderung -3,2% -3,1% -3,0% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9% -2,9%
Ehegatten
(in Tsd.) 30,7 28,8 27,0 25,4 23,9 22,6 21,3 20,1 19,0 18,0 17,1
Veränderung -6,2% -6,1% -6,0% -5,9% -5,8% -5,7% -5,6% -5,5% -5,4% -5,3%
Mitarbeitende
Familienangehörige1
(in Tsd.)
7,2 7,0 6,9 6,7 6,6 6,4 6,2 6,1 5,9 5,7 5,5
Veränderung -2,1% -2,2% -2,3% -2,4% -2,5% -2,6% -2,7% -2,8% -2,9% -3,0%
Versicherte insgesamt
(in Tsd.) 146,5 141,0 135,9 131,2 126,6 122,3 118,2 114,2 110,4 106,7 103,2
1 Einschließlich sonstiger Versicherter (freiwillig Versicherte, Weiterversicherte und Weiterentrichter).
Quelle: BMAS
Die Zahl der versicherten Ehegatten sinkt stärker als die der versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer,
da immer mehr Ehegatten von Landwirten ihr Einkommen außerhalb des eigenen landwirtschaftlichen
Unternehmens erzielen und sich von der Versicherungspflicht in der AdL befreien lassen. Dieser Trend wird sich laut
Modellrechnung auch in der Zukunft fortsetzen. Es wird angenommen, dass die Zahl der versicherten Ehegatten
langfristig im Durchschnitt um jährlich rund 5,7 Prozent zurückgeht.
Für die Gruppe der mitarbeitenden Familienangehörigen einschließlich der sonstigen Versicherten (wie freiwillig
Versicherte, Weiterversicherte und Weiterentrichter2) wird entsprechend der bisherigen Entwicklung in der
Vergangenheit von einem weiteren Rückgang ausgegangen.
Bei der Modellierung der unteren Variante wird hinsichtlich der Versichertenzahl ab 2026 ein um jährlich 1,0
Prozentpunkte stärker ausgeprägter Rückgang als in der mittleren Variante unterstellt. In der oberen Variante wird
entsprechend angenommen, dass das Absinken der Zahl der Versicherten ab 2026 jährlich um 1,0 Prozentpunkte
schwächer ausfallen wird.
Die Fortschreibung der Empfängerinnen und Empfänger eines Beitragszuschusses erfolgt analog zur
Fortschreibung der Versichertenbestände.
2 Dies sind Beitragspflichtige, die durch Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit beitragsfrei wurden und nach dem bis Ende 1994
geltenden Recht eine Weiterentrichtung der Beiträge beantragt hatten. Im Jahr 2024 gab es insgesamt nur noch 16 Weiterentrichter.
Rentenbestand und Rentenhöhe
Die Fortschreibung der Zahl der Rentenbeziehenden erfolgt auf Grundlage der bisherigen Entwicklung getrennt
für Unternehmerinnen und Unternehmer, Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige sowie jeweils
untergliedert nach Rentenarten (vergleiche Tabelle 13). Im Ergebnis wird für den Rentenbestand insgesamt im
Vorausberechnungszeitraum ein durchschnittlicher jährlicher Rückgang um rund 1,5 Prozent angenommen.
Tabelle 13 Anzahl der Renten im Jahresdurchschnitt
Annahmen –
Renten 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Renten wegen Alters
(in Tsd.) 357,8 352,1 347,1 342,7 338,9 335,9 333,5 331,8 330,8 330,5 330,9
Veränderung -1,6% -1,4% -1,3% -1,1% -0,9% -0,7% -0,5% -0,3% -0,1% 0,1%
Renten wegen
Erwerbsminderung
(in Tsd.)
9,6 9,1 8,6 8,2 7,8 7,4 7,1 6,8 6,4 6,2 5,9
Veränderung -5,1% -5,0% -4,9% -4,8% -4,8% -4,7% -4,6% -4,6% -4,5% -4,4%
Hinterbliebenenrenten
(in Tsd.) 140,3 136,0 131,9 127,7 123,7 119,7 115,8 112,0 108,2 104,5 100,9
Veränderung -3,0% -3,1% -3,1% -3,2% -3,2% -3,3% -3,3% -3,4% -3,4% -3,5%
Rentenbestand
insgesamt 507,7 497,2 487,6 478,6 470,4 463,0 456,4 450,5 445,4 441,2 437,7
Veränderung -2,1% -1,9% -1,8% -1,7% -1,6% -1,4% -1,3% -1,1% -1,0% -0,8%
Quelle: BMAS
Die Entwicklung der durchschnittlichen Rentenhöhen in den nächsten zehn Jahren hängt im Wesentlichen von
der Entwicklung des allgemeinen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die Unterschiede bei
den Annahmen zwischen der unteren, mittleren und oberen Variante der Vorausberechnungen (vergleiche Tabelle
11, Teil 3) führen dazu, dass sich auch die Entwicklung der Höhe der Rentenausgaben in der AdL zwischen diesen
drei Varianten unterscheidet.
4 Zusammenfassung
Der Lagebericht der Bundesregierung verdeutlicht die enge Anbindung der AdL an die gesetzliche
Rentenversicherung. Maßnahmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurden, finden sich auch in der AdL
– unter Berücksichtigung der Besonderheiten in diesem Sicherungszweig – wieder. So wurde die
Einkommensgrenze, ab der man sich wegen der Erzielung eines entsprechend hohen außerlandwirtschaftlichen Einkommens
von der Versicherungspflicht in der AdL befreien lassen kann, mit der Geringfügigkeitsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung harmonisiert. Ferner können auch in der AdL Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner
unter anderem von einer verbesserten Absicherung bei Erwerbsminderung, Änderungen im Hinzuverdienstrecht
und der Rentenangleichung Ost an West profitieren. Gleiches gilt für die geplante Stabilisierung des
Sicherungsniveaus, die mit dem „Rentenpaket 2025“ umgesetzt wird.
Die Landwirtschaft unterliegt einem anhaltenden Strukturwandel, der sich auch in der AdL durch sinkende
Versichertenzahlen und sinkende Rentenbestände widerspiegelt. Die Zahl der Versicherten ist im Zeitraum 2021 bis
2025 auf rund 146.100 Personen (um rund 14 Prozent) gesunken, die Zahl der Rentenbeziehenden ging um
rund 55.000 Personen (rund 10 Prozent) zurück. Die Gesamtausgaben der AdL betrugen im Jahr 2024
rund 2,9 Milliarden Euro und wurden im Rahmen der Defizitdeckung in Höhe von rund 81 Prozent aus
Bundesmitteln finanziert.
Zentraler Berichtsgegenstand des Lageberichts ist die künftige Finanzentwicklung. Die wichtigsten Ergebnisse
der Modellrechnungen sind:
• In der AdL setzt sich der Rückgang der Versicherten in den nächsten zehn Jahren um rund 3,4 Prozent pro
Jahr weiter fort. Gleichwohl ist in diesem Zeitraum noch mit steigenden Beitragseinnahmen in Höhe von
jahresdurchschnittlich 0,8 Prozent zu rechnen.
• Der seit längerem rückläufige Rentenbestand wird weiter abnehmen. In den kommenden zehn Jahren wird
ein Rückgang um 1,5 Prozent pro Jahr erwartet. Trotzdem steigen die Rentenausgaben bis 2035 jährlich
durchschnittlich um 1,0 Prozent. Diese Entwicklung ist auf die Rentenanpassungen zurückzuführen, deren
Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird.
• Gemäß § 78 ALG trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der
AdL. Da das Volumen der Beitragseinnahmen deutlich geringer ist als das der Rentenausgaben, wird der
Bundeszuschuss von rund 2,39 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf rund 2,63 Milliarden Euro im Jahr 2035
steigen.
Wie der Lagebericht zeigt, ist im Bereich der Landwirtschaft auch in den nächsten zehn Jahren als Folge des nach
wie vor anhaltenden Strukturwandels mit einem deutlichen Rückgang der Versicherten zu rechnen. Durch die
Defizitdeckung des Bundes wird jedoch verhindert, dass die finanziellen Folgen des Strukturwandels die
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler überfordern, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Rentnerinnen
und Rentner in der AdL an der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung teilhaben.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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