Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke
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Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/479
21. Wahlperiode 13.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy,
Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann
und der Fraktion der AfD
Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke
Berufsständische Versorgungswerke stellen seit Jahrzehnten einen
eigenständigen Pfeiler der Altersvorsorge in Deutschland dar. Sie sichern die Alters-,
Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung von Angehörigen freier
Berufe wie Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Architekten oder
Steuerberatern (www.abv.de/berufsstaendische-versorgungswerke.html). Die
Pflichtmitgliedschaft in diesen Einrichtungen ergibt sich aus landesgesetzlichen
Regelungen in Verbindung mit berufsrechtlichen Vorgaben. Eine Befreiung von der
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist für diese Berufsgruppen nach § 6
Absatz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) möglich.
Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen die
Versorgungswerke keiner zentralstaatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern operieren weitgehend autonom
unter der Aufsicht der jeweils zuständigen Landesbehörden oder
Berufskammern. Diese Konstruktion soll die Selbstverwaltung und berufsbezogene
Eigenverantwortung stärken, führt jedoch auch zu einer fragmentierten
Aufsichtsstruktur und intransparenter Datenlage.
Die berufsständischen Versorgungswerke investieren einen Teil der
eingesammelten Beiträge ihrer Mitglieder an den Finanz- und Kapitalmärkten. In
jüngster Zeit gab es einige Berichte über finanzielle Schieflagen durch riskante
Investitionen oder die Insolvenz der Versicherung ELEMENT Insurance AG
(www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/versorgungswerke-unter-druck-za
hnaerzteversicherung-verspekuliert-sich-mit-dem-geld-der-mitglieder_id_2607
52869.html, www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/versorgungswer
k-informiert-ueber-schieflage/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche genauen Aufgaben und Zuständigkeiten hat das Referat IVb4 des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bezug auf die
berufsständischen Versorgungswerke (siehe im Organigramm des BMAS)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
beitragszahlenden Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich
seit 2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl
Altersruhegeldempfänger der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit
2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
Altersruhegeld der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit
2015 aufschlüsseln)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der
ausgezahlten Altersruhegelder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte
jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamte
Beitragsvolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015
aufschlüsseln)?
7. Welche beitragsfremden Leistungen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die berufsständischen Versorgungswerke erbracht (bitte
jährlich seit 2015 und nach Art der Leistung aufschlüsseln)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Anlagevolumen der
berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015
aufschlüsseln)?
9. Aus welchen Assetklassen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das
Anlagevolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich
seit 2015 und nach Versorgungswerk aufschlüsseln)?
10. Welche Steuern und Abgaben entfallen auf Gewinne durch Kapitalanlagen
für berufsständische Versorgungswerke (bitte aufschlüsseln)?
11. Welche Kosten entstehen den berufsständischen Versorgungswerken nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Personal, Verwaltung, Sachkosten,
etc. (bitte aufschlüsseln)?
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein zentrales Register, wo die
Geschäfts- und Rechenschaftsberichte der berufsständischen
Versorgungswerke einsehbar sind (bitte aufschlüsseln)?
13. Welche Qualifikationen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Entscheidungsträger besitzen, die für berufsständische Versorgungswerke
Investitionsentscheidungen treffen, und wie werden diese kontrolliert?
14. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche interne Risiken
in berufsständischen Versorgungswerken identifiziert und gemanagt?
15. Welche Regularien, Satzungen, Zertifizierungen oder Gesetze legen nach
Kenntnis der Bundesregierung fest, in welche Assetklassen
berufsständischen Versorgungswerke investieren dürfen, und welche Kriterien werden
für die Anlageoptionen bei den Versorgungswerken verwendet, um eine
Vermögensstreuung und Risikominimierung zu erreichen?
16. Wie viele berufsständische Versorgungswerke sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in eine finanzielle Schieflage wie zum Beispiel bei der
Auszahlung der Altersruhegelder geraten (bitte jährlich seit 2015 und
nach Versorgungswerk aufschlüsseln)?
17. Wie viele berufsständische Versorgungswerke müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung Abschreibungen bei Vermögenswerten tätigen (bitte
jährlich seit 2015 nach Höhe der Abschreibungen und Versorgungswerk
aufschlüsseln)?
18. Welche Absicherungen oder Schutzmechanismen gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung, um berufsständische Versorgungswerke vor einer
möglichen Insolvenz zu schützen?
19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um berufsständische
Versorgungswerke und deren Mitglieder im Falle von Zahlungsausfällen oder
einer möglichen Insolvenz zu schützen oder zu unterstützen, und wenn ja,
welche?
20. Gegen welche berufsständischen Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung Klagen der Europäischen Zentralbank (EZB) vor
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen fehlender Transparenz
(bitte aufschlüsseln)?
21. Welche Gründe veranlassten die BaFin am 23. Dezember 2024, einen
Insolvenzantrag gegen die ELEMENT Insurance AG zu stellen, und wie
hoch schätzt die Bundesregierung den daraus entstehenden Schaden für
die berufsständischen Versorgungswerke?
22. Welche Fehler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Geschäftsleitung der ELEMENT Insurance AG gemacht, welche zu deren
Insolvenz führten?
23. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische
Versorgungswerke zukünftig stärker durch die BaFin kontrollieren zu lassen, und
wenn ja, welche?
24. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische
Versorgungswerke mit der gesetzlichen Rentenversicherung stärker in Einklang
zu bringen, und wenn ja, welche?
Berlin, den 4. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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