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Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz

lobbyregister / register_entry 05.03.2025 · Original ↗

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Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Schwerpunkt der Interessensvertretung liegt im Bereich des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes in der EU und der Überwindung von Hindernissen für Verbraucher im Binnenmarkt in ganz Europa. Zusätzlich liegt ein besonderer Fokus im Austausch und der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten im Verbraucheralltag zwischen Deutschland und Frankreich. Zu diesem Zweck informiert der Verein Politerkerinnen und Politiker durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und politische Treffen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Zivilrecht; EU-Binnenmarkt; Verbraucherschutz; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Institutionelle Fragen der EU; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Elementarschadensversicherung nach französischem Vorbild: Einführung eines flächendeckenden und für den Bürger erschwinglichen Versicherungssystems gegen Elementarschäden nach französischem Vorbild - Empfehlungen für eine Verbraucheragenda 2025-2030 auf Ebene der EU: Stellungnahme zur Stärkung von Verbraucherrechten unter anderem im Bereich der digitalen Fairness, grenzüberschreitenden eCommerce, Reisen, Verkehr und Durchsetzung. - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren - Verbesserung des Verbraucherschutzes in Bereichen in denen Gestaltungsspielraum besteht. - Ticketzweitmarkt - Neue notwendige Regeln: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Ticketzweitmarkt transparenter und fairer zu gestalten. Vorgesehen sind insbesondere klare Informationspflichten zu Verkäufer, Preis und Ticketdetails, Maßnahmen gegen automatisierte Aufkäufe sowie die Begrenzung überhöhter Weiterverkaufspreise bis hin zu einem Verbot gewerblicher Zweitverkäufe. Gleichzeitig soll der private Weiterverkauf rechtlich abgesichert und die Rechtslage bei Absagen oder Terminänderungen eindeutig geregelt werden.

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