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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Gemäß ihrer Satzung verfolgt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls, den Zweck, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung der Verbraucher:innen in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken und zu einer Entwicklung nachhaltigen Konsums beizutragen. Eine der in der Satzung konkret festgeschriebenen Aufgaben lautet, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Politik, Verwaltung, Wirtschaftsorganisationen und Anbietern sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten. Hierzu werden auch direkte Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien geführt, in denen systematische Problemlagen der Verbraucherinnen und Verbraucher in verschiedensten Bereichen des Konsumlebens verdeutlicht werden und aufgezeigt wird, wie diesen auf gesetzgeberischer oder exekutiver Ebene begegnet werden kann. Ebenso werden zu diesem Zweck direkte Anschreiben an den genannten Personenkreis gerichtet. Zu konkreten Regelungsvorhaben werden zudem regelmäßig auch Stellungnahmen erarbeitet und übermittelt - teilweise in Kooperation mit Partnerorganisationen. Vereinzelt werden auch Abgeordnete des Bundestags sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien zu Diskussions- oder sonstigen Fachveranstaltungen eingeladen oder auf Veranstaltungen Dritter direkt adressiert. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Verkehrspolitik; Personenverkehr; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Werbung; Gesundheitsförderung; Wettbewerbsrecht; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Bank- und Finanzwesen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Energie"; Gesundheitsversorgung; Pflege; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Pflegeversicherung; Urheberrecht; Klimaschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; Internetpolitik; Rente/Alterssicherung; Digitalisierung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebensmittelsicherheit; Zivilrecht Regelungsvorhaben: - Beschränkung des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verhindern: Ziel ist es zu verhindern, dass sich Unternehmen bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten zu leicht auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berufen können und Verbraucher:innen dadurch in ihren Betroffenenrechten enorm beschnitten werden. - Datenschutz bei automatisierter Entscheidungsfindung und Profiling sicherstellen: Ziel ist es, dass die Verbraucher:innen die Wahl haben, ob Unternehmen ihre persönlichen Daten für automatisierte Entscheidungen verwenden dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Unternehmen den betroffenen Verbraucher:innen eine verständliche und transparente Information über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen solcher automatisierter Entscheidungsprozesse zur Verfügung stellen müssen, damit fehlerhafte Ergebnisse erkannt werden können. - Haustürgeschäfte nur nach vorheriger Einwilligung ermöglichen: Ziel ist es, Haustürgeschäfte einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung zu unterwerfen, um Verbraucher:innen vor ungewollten Verträgen zu schützen. - Regulierung des Influencer-Marketings auf Social Media für Werbung mit Gesundheitsbezug: Ziel ist es, Verbraucher:innen auf Social-Media-Plattformen besser vor unzulässiger Gesundheitswerbung zu schützen, indem - angelehnt an das französische "Influencer-Gesetz" - retuschierte Bilder gekennzeichnet werden und von außerhalb der EU werbende Unternehmen einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benennen müssen. - Regulierung der sog. 24-Stunden-Betreuung durch ausländischen Haushalts- und Betreuungskräfte: Es soll Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher:innen hergestellt werden, indem die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform neben der ambulanten und stationären Pflege rechtlich klar geregelt wird. Dabei müssen qualitative Mindeststandards für diese Betreungsform festgelegt, fachliche Anforderungen für Vermittlungsagenturen definiert und sie in das SGB XI integriert werden. - Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung schaffen: Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah sowie unentgeltlich. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden. - Sicherstellung des Existenzminimums bei gepfändeten Girokonten: Ziel ist die weitere Anpassung der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto, um das pfändungsgeschützte monatliche Existenzminimum für alle Familienkonstellationen barrierefrei sicherzustellen. - Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Verbraucherinsolvenz erhalten: Im Zuge der Evaluation des "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" soll darauf hingewirkt werden, dass es bei der Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf 36 Monate bleibt. - Regulierung von Restschuldversicherungen: Sicherung der bestehenden und bei Bedarf Verbesserung der Regulierung zu Restschuldversicherungen, insbesondere deren Vertrieb. - Verbesserung der Verbraucherpositionen in der Verbraucherinsolvenz: Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll für Verbraucher einfacher und effektiver werden. Hierfür bieten sich verschiedene Reformverbesserungen an, etwa die Vereinfachung der Antragsformulare, die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nur auf Antrag des Schuldners und die Auflösung der sog. Verstrickungsproblematik im Insolvenzvefahren. - Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente"): Durch die Reform soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge (die bisherige Riester-Rente) effizienter gemacht werden. Unser Ziel ist die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds auf Aktienbasis, in den Verbraucher automatisch einbezogen werden, dem sie aber widersprechen können. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle Verbraucher gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, gut und günstig für das Alter vorzusorgen. - Schutz vor Strom- und Gassperren durch Abwendungsvereinbarungen verbessern: Der Schutz vor Strom- und Gassperren soll verbessert werden. Abwendungsvereinbarungen zur Verhinderung von Strom- und Gassperren sollen allen Verbrauchern verpflichtend angeboten werden. Bisher sind so nur Verbraucher:innen in der Grundversorgung geschützt. - Besserer Schutz von Verbraucher:innen und der Umwelt vor Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS): Die Gesundheit von Verbraucher:innen soll besser vor Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) geschützt werden. Dazu ist sowohl eine Beschränkung der Verwendung in verbrauchernahen Produkten notwendig als auch die Regulierung der Produktion und industriellen Anwendung, da PFAS auch über die Nahrung und über das Trinkwasser Verbraucher:innen belasten. Die Bundesregierung sollte sich daher, auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse, für eine umfassende PFAS-Beschränkung auf EU-Ebene einsetzen. - Schutz der Verbraucher:innen bei der Novellierung des GEG (GMG): Das Gebäudeenergiegesetz soll novelliert werden. Es regelt alles rund um das Thema Energieversorgung, Nutzung erneuerbarer Energie und Schutz vor Energieverlusten in Gebäuden. Verbraucherzentrale verfolgt das Ziel sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen vor steigenden Kosten zu schützen und für Planungssicherheit zu sorgen. Verbraucher:innen sind bei dem Thema zur Zeit sehr verunsichert. Durch klare Regelungen und Regelungen im Sinne des Verbraucher- und Klimaschutzes soll die Verunsicherung aufgelöst werden. - Schutz von Verbraucher:innen vor gesundheitsgefährdenden Chemikalien im Rahmen der REACH-Revision: Im Rahmen der EU "Chemical Strategy for Sustainabilty" (Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit), dem Plan der EU für eine giftfreie Umwelt, soll die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) so überarbeitet werden, dass Verbraucher:innen besser vor Schadstoffen geschützt sind. Dazu sollen besonders gesundheitsschädigende Chemikalien aus Verbraucherprodukten verbannt werden. Gefördert werden sollen Innovationen, die zu die inhärent sicheren und nachhaltigen Chemikalien führen.

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