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Fressnapf Holding SE

lobbyregister / register_entry 04.03.2025 · Original ↗

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Fressnapf Holding SE Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Fressnapf | Maxi Zoo Gruppe ist ein deutsches Einzelhandels- und Franchiseunternehmen für Heimtierbedarf mit Sitz in Krefeld. Sie ist mit rund 2.700 Fressnapf- bzw. Maxi Zoo-Märkten in fünfzehn Ländern die größte Fachhandelskette für Tiernahrung und -zubehör in Europa. Im Rahmen der Unternehmensvision ‚Happier Pets. Happier People‘ hat sich das Unternehmen das Ziel gesetzt, das Zusammenleben zwischen Mensch und Tier einfacher, besser und glücklicher zu machen. Die Fressnapf Holding SE ist das Hauptservicezentrum von Fressnapf | Maxi Zoo und somit verantwortlich für die Interessensvertretung des Unternehmens. Zu diesem Zweck werden Gespräche mit Vertreter:innen der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Wir thematisieren dabei unternehmensrelevante wirtschaftliche Entwicklungen zur Absatzförderung unserer Produkte und Dienstleistungen, aber auch eigene Verbesserungspotentiale im Bereich Nachhaltigkeit, Tierwohl, Ressourcenschonung oder Umweltschutz. Unser Ziel ist es, Fressnapf / Maxi Zoo zukunftsfähig auszurichten. Interessenbereiche: Tierschutz; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Erneuerbare Energien; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handel und Dienstleistungen; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz): Wir setzen uns für eine praxistaugliche und möglichst einheitliche Umsetzung der EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) in das deutsche Verpackungsrecht ein. Dabei ist uns wichtig, dass die nationalen Regelungen die europäischen Vorgaben 1:1 abbilden, unnötige Bürokratie vermeiden und ein konsistentes, harmonisiertes System für Unternehmen schaffen, die in mehreren EU‑Ländern tätig sind. Zudem unterstützen wir eine rechtssichere Klärung von Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten, um Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten eindeutig und praktikabel zu gestalten. - Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume im Tierarzneimittelrecht zur kontrollierten Abgabe nicht antibiotischer Fischarzneimittel im Zoofachhandel: Einsatz für die Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume im Tierarzneimittelrecht zur kontrollierten Abgabe nicht‑antibiotischer Fischarzneimittel im Zoofachhandel. Ziel ist eine niedrigschwellige, fachlich begleitete Versorgung von Aquarien- und Teichfischen zur Verbesserung von Tierwohl, Anwendungssicherheit sowie Umwelt- und Verbraucherschutz unter Beibehaltung strenger Vorgaben für antibiotische Wirkstoffe. - Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume im Tierarzneimittelrecht für eine kontrollierte Abgabe wirksamer Floh und Zeckenmittel im Zoofachhandel: Einsatz für eine praxistaugliche Anpassung der Abgaberegelungen für Floh‑ und Zeckenmittel im Rahmen des geltenden europäischen Tierarzneimittelrechts. Ziel ist es, eine kontrollierte, fachlich begleitete Abgabe wirksamer antiparasitärer Tierarzneimittel außerhalb der Verschreibungspflicht zu ermöglichen. Im Fokus stehen die Verbesserung des Tierwohls durch schnellen Zugang zu wirksamen Präparaten, die Reduktion von Resistenzrisiken durch geeignete Wirkstoffe, die Entlastung tierärztlicher Kapazitäten sowie eine Stärkung von Umwelt- und Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung im Fachhandel

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