Christ Capital GmbH
Text
Christ Capital GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Christ Capital GmbH betreibt Interessensvertretung ausschließlich durch die Vergabe von Aufträgen an Unterauftragnehmern innerhalb der Christ Group. Darüber hinaus findet keine Interessensvertretung statt.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Energienetze; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Migration; Bauwesen und Bauwirtschaft; Internetpolitik; Immissionsschutz; E-Commerce; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Cybersicherheit; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Integration; Ländlicher Raum; Land- und Forstwirtschaft; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsmarkt; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Stadtentwicklung
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG: Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- KinderlebensmittelWG: Grds. Unterstützung Ziel Regulierungsvorhabens; Plädoyer f. andere Instrumente: Praktikable und dem Kinderschutz entsprechende Regelungen, die auch den Bereich der Verpackungsdesigns erfassen.
- Änderung zum TierHaltKennzG: Ausweitung auf weitere Vertriebskanäle, Erhöhung der Praktikabilität mögl. Downgrades und Stärkung der Landwirtschaft: Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft.
- AgrarOLkG: Beibehaltung in der jetzigen Fassung: Beibehaltung des Status quo des gegenwärtig gültigen und über die UTP-Richtlinie bereits in weiten Teilen hinausgehenden Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes.
- Finanzierung Transformation Tierhaltung: Plädoyer für nachhaltige öffentliche Finanzierung: Plädoyer für nachhaltige öffentliche Finanzierung der Transformation der Tierhaltung in Deutschland.
- Verankerung einer positiven ökol. Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe in DE: Verankerung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden.
- Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG: Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
- Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels: Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
- Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR: Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Rücknahme-/Informationspflichten bei Elektroaltgeräten: Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der Rücknahme- und Verbraucherinformationspflichten bei Elektroaltgeräten für Handelsunternehmen. Darüber hinaus Hinwirken auf eine Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung, eine Eindämmung des Brandrisikos durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und eine sachgerechte Einbeziehung des Onlinehandels.
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
- Verhältnismäßige und bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung: Verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung mit dem Ziel, die Getrenntsammlung und Recyclingquote von gewerblichen Abfällen zu verbessern. Beibehaltung der bisherigen Ausnahmeregelung bei der Vorbehandlungspflicht und der Zulässigkeit der Kaskadenvorbehandlung.
- Optimierung Sammlung, Sortierung & Verwertung Alttextilien sowie Umgang mit (Ultra-)Fast-Fashion durch Einführung erweiterter Herstellerverantwortung: Begleitung der nationalen Umsetzung und Ausgestaltung von EPR-Systemen zur Optimierung der Erfassung und Verwertung von Alttextilien im Einklang mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Adressierung von Positionen an die Bundesregierung zur aktiven Mitgestaltung der delegierten Rechtsakte unter der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR).
Begleitung von Diskussionen zur sachgerechten Handhabung von kurzlebigen Textilprodukten (Fast und Ultra Fast Fashion) innerhalb von Verwertungssystemen.
- Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Praxisnahe Lösungen bei der nationalen Umsetzung der EUDR und Verschiebung um 12 Monate: Verschiebung der nationalen Umsetzung um 12 Monate sowie Schaffung praxistauglicherer Schnittstellen, die handelsgerecht große Anzahlen verarbeiten können und Kleinbauern befähigen, die geforderten Informationen bereitzustellen.
- Begleitung des Gesetzes zur Umsetzung der EU NIS2 Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit - NIS2UmsuCG: Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.
- Praxisnahe Umsetzung des Multi-Cloud-Ansatzes im Rahmen der Deutschen Verwaltungscloud Strategie (DVS): Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS), die mit dem Multi-Cloud-Ansatz einen zentralen Bestandteil zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung darstellt. Eintreten für eine praxisnahe Umsetzung des verfolgten Multi-Cloud-Ansatzes, bei dem klare Anforderungen für alle Marktteilnehmer definiert werden und ein Level Playing Field für alle Cloud Service Provider verfolgt wird.
- Anpassung der Fütterungsvorschriften für die Black Soldier Fly: Umfassende Zulassung von Lebensmittelabfällen als Futtermittel für Insekten wie die Black Soldier Fly
- Etablierung einer verpflichtenden einheitlichen Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel: Etablierung einer Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel, damit Kundinnen und Kunden die Klimawirkung ihres Einkaufs erkennen können.
- Ermöglichung mehrgleisiger Kennzeichnung von Mineralwasser bei klarer Auslobung: Zulässiger Vertrieb von Mineralwasser aus einer Quelle unter verschiedenen Markennamen, bei namentlicher Nennung der betreffenden Quelle.
- Hinwirkung auf eine beschleunigte Zulassung von Smart Proteins: Beschleunigung der Zulassungsverfahren und stärkere Unterstützung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die auf Smart Proteins basieren.
- Wettbewerb auf Online-Plattformen fair gestalten: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Begleitung der nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland: Unterstützung einer bürokratiearmen, anwenderfreundlichen und global anschlussfähigen nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland, mit klar geregelten Zuständigkeiten, ausreichender Ausstattung der zuständigen Behörden sowie schlank gestalteten Dokumentationspflichten und einheitlicher Implementierung in EU-Mitgliedstaaten.
- Beschleunigung von Netzanschlüssen: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Mitgestaltung der sekundären und delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die Bundesregierung soll bewogen werden, ggü. der EU-Kommission darauf hinzuwirken, bei der Gestaltung der delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung folgende Punkte zu berücksichtigen: bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen.
- Mitgestaltung der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht: Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere bei den Artikeln 29 und 47 – in Deutschland, folgende Punkte zu berücksichtigen: minimalinvasive Ausgestaltung von Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung inbs. für Transportverpackungen, bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen.
- Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit im Rahmen des EU-Rechts: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Verbesserte Rahmenbedingungen für schnellere bauliche Anpassungsmaßnahmen an ökologische und gesellschaftliche Veränderungen: Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Schaffung von Rechtssicherheit für die Besonderheiten einer Kundenanlage im Energiewirtschaftsrecht: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Einführung digitaler Identitäten und Akzeptanz von EUDI-Wallets: Berücksichtigung von etablierten Anbietern von Online-Plattformen zur Konzeptionierung der nach der eIDAS-Verordnung geforderte EUDI-Wallet im öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozess und für einen erfolgreichen Aufbau und Betrieb der EUDI Wallet.
- Aufbau des Deutschland-Stacks: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
- Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz: Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24.
- Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich: Die Reform der Netzentgeltsystematik im Rahmen des Agnes-Prozesses sowie von § 19 Abs. 2 StromNEV sollte im Lichte des zu stärkenden Rechenzentrumsstandorts ausgestaltet werden. Die dauerhafte Verlängerung und Ausweitung der Strompreiskompensation sollte auch auf Rechenzentren angewendet werden, um die hohen Stromkosten zu dämpfen. Überlegungen zum Industriestrompreis sollten Rechenzentren mitberücksichtigen.
- Praxisnahe Umsetzung des CSRD-Gesetzesentwurfes mit Blick auf bilanzrechtliche Fragen: Bestreben einer Anpassung des § 315 b HGB zur gleichwertigen Umsetzung der CSRD für inner- und außereuropäische Unternehmen
- Sicherung der Trinkwasserversorgung in Krisenzeiten durch verbindliche Festlegung zur Bevorratung von Mineralwasser und anderen Lebensmitteln: Begleitung und Bewertung der Weiterentwicklung des Ernährungssicherstellungs- und Vorsorgegesetzes mit Blick auf eine krisenfeste, nachhaltige und verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Trinkwasser. Ziel ist die Stärkung der staatlichen Vorsorge, klarer Zuständigkeiten sowie praxistauglicher Vorgaben für Unternehmen der Ernährungswirtschaft und kritischer Infrastrukturen unter Berücksichtigung von Resilienz, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit.
- Anerkennung von Mineralbrunnen als wichtige komplementäre Ergänzung zur staatlichen Trinkwassernotversorgung: Begleitung und Bewertung der Weiterentwicklung des Wassersicherstellungsgesetzes mit dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in Krisen und Notlagen dauerhaft abzusichern. Im Fokus stehen klare Zuständigkeiten, praktikable Vorsorgemechanismen sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Betreiber kritischer Wasserinfrastrukturen unter besonderer Berücksichtigung von Resilienz, Versorgungssicherheit und nachhaltigem Ressourcenschutz.
- Strategische Einbindung in die nationale Wasserstrategie zur Sicherstellung einer resilienten und nachhaltigen Trinkwasserversorgung: Die nationale Wasserstrategie soll die Trinkwasserversorgung langfristig sichern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen, insbesondere durch die Einbindung der Mineralwasserbranche, gegenüber dem Klimawandel stärken. Dabei stehen beschleunigte Genehmigungsverfahren, Rechtssicherheit bei Wasserentnahmen und die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren im Fokus, um eine nachhaltige Ressourcennutzung zu gewährleisten.
- Strategische Einbindung in die nationale Resilienzstrategie zur Sicherstellung resilienter u. nachhaltiger Trinkwasserversorgung in Krisensituationen: Strategische Verankerung der Trinkwasserversorgung als Handlungsfeld innerhalb der Nationalen Resilienzstrategie. Im Mittelpunkt steht die langfristige Sicherstellung einer zuverlässigen öffentlichen Trinkwasserversorgung mit Mineralwasser unter den Bedingungen des Klimawandels, zunehmender Extremwetterereignisse sowie wachsender hybrider und sicherheitspolitischer Risiken.
- Informationspflichten bei loser Ware: Informationspflichten bei loser Ware: Regelungen zur Angabe von Allergenen (§ 4 LMIDV) und Zusatzstoffen wie Oberflächenbehandlungsmitteln (§ 5 LMZDV) beim Verkauf ohne Umhüllung oder bei loser Abgabe.
- Vermarktungsnormen für Mischungen: Vermarktungsnormen für Mischungen: Umsetzung der EU-Vorgaben für die Kennzeichnung von Obst- und Gemüsemischungen und deren Ursprungsländer (EU/Nicht-EU) gemäß VO (EU) 2023/2429.
- Gewichtsangaben bei Rettertüten: Gewichtsangaben: Spezifische Anforderungen an die Kennzeichnung des Nenngewichts bei offenen Verkaufspackungen (§ 17 FPackV).
- Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
Relationen
Keine Relationen.