Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung nach dem tödlichen Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen Rettungskonvoi am 23. März 2025 im Gazastreifen –…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung nach dem tödlichen Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen Rettungskonvoi am 23. März 2025 im Gazastreifen –…
Frage 48 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Hat die Bundesregierung nach dem tödlichen Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen Rettungskonvoi am 23. März 2025 im Gazastreifen – bei dem laut palästinensischem Roten Halbmond und UN-Angaben 15 humanitäre Helfer getötet wurden – ihre Haltung zu deutschen Rüstungsexporten an Israel überdacht, und wenn nicht, mit welcher sicherheits- oder völkerrechtlichen Begründung werden diese Exporte weiterhin genehmigt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Mai 2025:
Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung Entscheidungen zu Rüstungsexporten im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen und nach den rechtlichen und politischen Vorgaben entscheidet. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel.
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