Schriftliche Frage 69 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Kinder und Jugendliche, welche sich zu dem Zeitpunkt innerhalb einer Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Inobhutnahme – und/ o…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 69 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Kinder und Jugendliche, welche sich zu dem Zeitpunkt innerhalb einer Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Inobhutnahme – und/ o…
Frage 69 (Nicole Höchst, AfD):
Wie viele Kinder und Jugendliche, welche sich zu dem Zeitpunkt innerhalb einer Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Inobhutnahme – und/ oder weiterer Folgen von dieser – in einer Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung befanden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von 2015 bis 2024 sexuell missbraucht bzw. erfuhren sexuelle Gewalt (bitte tabellarisch nach Fallzahl pro Jahr auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 8. April 2025:
Es wird eine Zusammenstellung von Daten für den Zeitraum 2015 bis 2023 vorgelegt, die darstellt, wie häufig im Rahmen von Gefährdungseinschätzungen Anzeichen für sexuelle Gewalt bei jungen Menschen festgestellt wurden, die sich zum Zeitpunkt einer Gefährdungseinschätzung in einer Pflegefamilie oder einer stationären Hilfe zur Erziehung befanden (Anlage 1).3 Zudem werden Daten vorgelegt, wie häufig eine Inobhutnahme aufgrund von Hinweisen auf sexuelle Gewalt durchgeführt wurde bei Kindern, die sich zum Inobhutnahmezeitpunkt in einer Pflegefamilie oder einer stationären Hilfe zur Erziehung befanden (Anlage 2).4 Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den sog. 8a-Verfahren erst ab dem Erhebungsjahr 2023 Informationen zu den Personen erhebt, von denen nach Einschätzung der Jugendämter die festgestellte akute oder latente Gefährdung ausgegangen ist (Anlage 3 im Hinblick auf Gefährdungen mit Anzeichen für sexuelle Gewalt).5 Hierzu wird aber der Aufenthaltsort im Sinne der Fragestellung nicht erhoben. Zu Kindern und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen leben, lassen sich daher keine Aussagen zu den Personen treffen, von denen Gefährdungen ausgingen, da die 3 Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4 Von einer Drucklegung der Anlage 2 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 5 Von einer Drucklegung der Anlage 3 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Merkmalskombination „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ und „Person, von der die Gefährdung ausgeht“ nicht ausgewiesen wird. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist zudem darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Änderungen der Erhebungen die Zahlen der Jahre 2015 bis 2022 nur eingeschränkt mit denen des Jahres 2023 vergleichbar sind. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die beiden Statistiken in den Anlagen 1 und 2 jeweils unterschiedliche Verfahren erfassen. Bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen dürfte es aber große Überschneidungen geben. Die Zahlen lassen sich daher keinesfalls aufaddieren.
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