Inobhutnahmen in Deutschland - aktuelle Entwicklungen
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Inobhutnahmen in Deutschland - aktuelle Entwicklungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5086
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Martin Reichardt, Sebastian Maack,
Dr. Michael Espendiller, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin,
Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Beatrix von Storch, Nicole
Höchst, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina
Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Inobhutnahmen in Deutschland – aktuelle Entwicklungen
Inobhutnahmen gehören zu den Aufgaben und Handlungsfeldern der
(öffentlichen) Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Sie umfassen die
sozialpädagogische Schutzgewährung und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche.
Rechtliche Grundlage ist das staatliche Wächteramt und der damit verbundene
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (vgl. Bundestagsdrucksache
20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 436, https://dserver.bundestag.de/
btd/20/129/2012900.pdf, gesehen: 22. Januar 2026). Das staatliche Wächteramt
und der Schutz des Kindeswohls zielen ab auf die Kinderrechtskonvention der
Vereinten Nationen sowie die in der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union (Artikel 24) enthaltenen Kinderrechte. Die gesetzliche Regelung zu
Inobhutnahmen erfolgt in § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII; siehe www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html, gesehen:
18. Dezember 2025). Speziell für die Einreise ausländischer unbegleiteter
Kinder und Jugendlicher kommen die §§ 42a bis 42f SGB VIII (vorläufige
Inobhutnahmen) zur Anwendung (siehe u. a. www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__
42a.html, gesehen: 18. Dezember 2025). Die Zuständigkeit für die hoheitliche
Aufgabe der Inobhutnahmen liegt grundsätzlich und in letzter Verantwortung
bei den örtlichen Jugendämtern. Diese können anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe (z. B. Aufnahmeheime) an der Durchführung beteiligen oder ihnen
Aufgaben übertragen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und
Jugendbericht, S. 437, https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012900.pdf,
gesehen: 22. Januar 2026).
Ein Aspekt, der in Medienberichten kritisch betrachtet wird, ist der Mangel an
Personal in den Jugendämtern in Verbindung mit fehlenden Kapazitäten der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Unterbringung schutzbedürftiger Kinder
und Jugendlicher bei einer gleichzeitig steigenden Anzahl von Inobhutnahmen
in Deutschland. Dies führt zur Unterbringung in Einrichtungen freier
Trägerschaft. In manchen dieser Fälle lassen sich Geschäftsmodelle mit
Profitorientierung vermuten, weil die Jugendämter den freien Trägern monatlich Beträge für
die Unterbringung zahlen. Mangelnde Kontrollen und ein Wirrwarr an
Zuständigkeiten sowie beteiligten Personen und Institutionen stützen auf der einen
Seite vermutlich dieses Handeln (vgl. dazu www.deutschlandfunkkultur.de/
mitkindern-kasse-machen-wenn-jugendhilfe-zum-geschaeft-wird-100.html,
gesehen: 24. Januar 2026 und www.ardmediathek.de/video/monitor/mit-
kindernkasse-machen-wie-heimkinder-ins-ausland-verbracht-werden/das-erste/Y3JpZ
DovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLThiZWEwZGE0LTI0OTAtMTFlNS1hOWE3
LTUyMjFhZjBjMmJiNQ, gesehen: 24. Januar 2026). Auf der anderen Seite
stehen die Jugendämter unter einem hohen Handlungsdruck durch Fälle, bei
denen es zu keiner oder nur zur verspäteten Reaktion auf
Kindswohlgefährdungen gekommen ist. Beispielhaft hierfür steht der Missbrauchsfall in Lügde (vgl.
hierzu u. a. www.bz-berlin.de/deutschland/hohe-haftstrafen-und-sicherungsver
wahrung-fuer-luegde-taeter, gesehen: 25. Januar 2026). Im Fall Lügde kam es
über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren zu schwerem sexuellem Missbrauch
von Kindern und zur Verbreitung kinderpornografischen Materials. Besonders
das Jugendamt Hameln stand hier im Fokus, aufgrund von fachlichen Fehlern
die Taten nicht verhindert zu haben (vgl. www.antenne.com/niedersachsen/nac
hrichten/regional/Bericht-attestiert-Jugendamt-Hameln-schwere-Fehler-im-Fal
l-L%C3 ProzentBCgde-id446756.html, gesehen: 2. März 2026). Damit haben
die Jugendämter Druck aus zwei Richtungen: Entweder sie handeln
möglicherweise ungerechtfertigt und zerstören schlimmstenfalls Familien und
verursachen Leid und Traumata durch Inobhutnahmen. Oder sie handeln gar nicht bzw.
zu spät und verlängern damit das Leid von Kindern und Jugendlichen –
schlimmstenfalls bis hin zu Todesfällen betroffener Kinder (vgl. hierzu u. a.
www.mz.de/leben/familie/was-der-tod-der-zweijahrigen-sophie-aus-halle-
auchzeigt-3847863, gesehen: 2. März 2026).
Im 17. Kinder- und Jugendbericht (Bundestagsdrucksache 20/12900) weist die
Bundesregierung ebenfalls auf diese Problematik hin. „Die Inobhutnahme und
die damit verbundene Unterbringung außerhalb des gewohnten häuslichen und
sozialen Umfelds, bedeuten für Kinder und Jugendliche häufig einen
gravierenden biografischen Einschnitt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für die
Kinder- und Jugendhilfe, sowohl die Abwägung zu einer Entscheidung und die
Durchführung einer Inobhutnahme als auch den Aufenthalt in einer
Inobhutnahmeeinrichtung als vorläufige Maßnahme professionell zu gestalten und
nicht länger als nötig aufrechtzuerhalten. Diese Verpflichtung wird
konterkariert durch zu wenige verfügbare Inobhutnahmeplätze. Diese fehlenden Plätze
führen in der Folge zur Mehrbelastung und Überlastung der bestehenden
Einrichtungen und insbesondere der dort tätigen Fachkräfte.“
(Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 438).
Auf Bundestagsdrucksache 20/3651 weist der Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung im 20. Deutschen Bundestag in seinem
Bericht zur Technikfolgenabschätzung auf die Möglichkeiten von Künstlicher
Intelligenz (KI) und Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen
Verwaltung hin. Mit Blick auf die Entscheidungsprozesse zum Schutz von Kindern
wird ein Praxisbeispiel aus den USA vorgestellt. Das „Allegheny Family
Screening Tool“ wird von Mitarbeitern der Behörde für Sozialwesen des
Bezirks Allegheny (Bundesstaat Pennsylvania) eingesetzt, um Unterstützung bei
der Einschätzung von Verdachtsmeldungen zu Kindeswohlgefährdungen zu
erhalten, nachdem diese telefonisch an der Krisenhotline aufgenommen wurden.
Darauf basierend werden die Verdachtsfälle durch die Fallbearbeiter zur
Überprüfung weitergeleitet. Auch hier hat eine Kombination aus geringem
Personalstand und besonderer medialer Aufmerksamkeit zu einem Handlungsdruck der
Behörde geführt (vgl. a. a. O., S. 59 f., gesehen: 28. Januar 2026).
Die Fraktion der AfD hat unter Urheberschaft der Abgeordneten Nicole Höchst
in einer Großen Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/10866) das Themenfeld
Inobhutnahmen in Deutschland beleuchtet. Der Fokus in den Fragestellungen
lag u. a. auf statistischen Informationen, Auswirkungen der Inobhutnahmen auf
sowohl Kinder als auch Eltern bzw. Elternteile und Akteure der Unterbringung.
Der Berichtszeitraum zu den statistischen Angaben endete mit dem Jahr 2022.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat das Thema
Inobhutnahmen ebenfalls bearbeitet. Das Themenfeld wurde in einem Fachgespräch
„Pflegekinder zwischen Familien und Staat“ in der Kommissionssitzung am 17.
Dezember 2025 intensiv diskutiert. Hier wurde u. a. die Situation von Pflegeeltern
angesprochen (siehe hierzu den Videomitschnitt des Fachgesprächs, www.bund
estag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/a
nhoerungen/1132120-1132120, gesehen: 28. Januar 2026). Die Fragesteller
sehen ein besonderes Interesse an aktualisierten statistischen Informationen zu
Inobhutnahmen in Deutschland sowie Möglichkeiten der Digitalisierung und
Künstlichen Intelligenz, um Prozesse zu straffen und Bürokratie abzubauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Inobhutnahmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 gegeben, und in welcher Art von
Inobhutnahmeeinrichtung (geeignete Einrichtung, geeignete Person oder
sonstige betreute Wohnform) wurden die Kinder und Jugendlichen
untergebracht (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für
Inobhutnahmen der öffentlichen Hand insgesamt in den Jahren 2023, 2024 und
2025 (bitte nach Jahr, Bundesland und Art der Inobhutnahmeeinrichtung
auflisten)?
3. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anlässe für die
Inobhutnahmen (bitten nach Jahr und Bundesland) auflisten?
4. Wie viele der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren
nach Kenntnis der Bundesregierung im oben genannten Zeitraum (vgl.
Frage 2) männlich, weiblich, divers oder ohne Geschlechtseintrag (bitte
nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?
5. Wie viele der Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der
Bundesregierung Kinder in einem Alter von bis zu drei Jahren (bitte nach Jahr und
Bundesland auflisten)?
6. Wie viele Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung
Kinder und Jugendliche von alleinerziehenden Elternteilen (bitte nach
Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten und nach Vater oder Mutter
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung
Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien, und welche
Staatsbürgerschaft hatten diese (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen
auflisten)?
8. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer der
Kinder und Jugendlichen in den Inobhutnahmeeinrichtungen (bitte nach
max. sechs Monate, max. ein Jahr, länger als ein Jahr aufschlüsseln und
nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?
9. Sind der Bundesregierung ab dem Jahr 2023 Fälle bekannt, in denen
Inobhutnahmen rechtswidrig waren, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr
und Bundesland auflisten)?
10. Wie viele Inobhutnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
angefochten, wie viele dieser Anfechtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung erfolgreich, und wie lange dauerten die zugehörigen
familiengerichtlichen Verfahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
11. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023
freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Inobhutnahmen
durchgeführt, und in wie vielen Fällen kam es hierbei zu familiengerichtlichen
Verfahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
12. In wie vielen Fällen seit 2023 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
bei Inobhutnahmen Zwang ausgeübt (bitte nach Jahr und Bundesland
auflisten)?
a) Gegen wen wurde Zwang ausgeübt?
b) Wie viele Einsatzkräfte von befugten Stellen wurden hinzugerufen?
c) Welche Staatsangehörigkeit hatten die Personen, gegen die Zwang
ausgeübt wurde?
13. In wie vielen Fällen seit 2023 erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung
nach Ende der Maßnahme (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) eine Rückkehr zu dem bzw. den Personensorgeberechtigten oder
b) eine Folgemaßnahme?
14. Wie viele Kinder, Jugendliche oder Eltern wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2023 durch die Inobhutnahme traumatisiert und mussten
bzw. müssen (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) ambulant oder
b) stationär betreut werden?
15. Sind der Bundesregierung seit 2023 Fälle bekannt, in denen Kinder in
Pflegefamilien oder Inobhutnahmeeinrichtungen Missbrauchserfahrungen
machen mussten (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
a) Wenn ja, wie viele Fälle?
b) Wie viele Strafanzeigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
gestellt?
c) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesem Zusammenhang Maßnahmen durch die Jugendämter
getroffen?
16. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023
zu Entschädigungen aufgrund von Amtspflichtverletzungen bei
Inobhutnahmen gemäß § 839 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in
Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 des Grundgesetzes, und wie hoch waren diese
(bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
17. Wie viele genehmigte Plätze in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen
betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, und
welcher Art sind diese (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und
nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) in Trägerschaft der öffentlichen Hand?
b) in Trägerschaft von anerkannten freien Trägern?
18. Wie hoch war der Bedarf an genehmigten Plätzen in geeigneten
Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024
und 2025 (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach Jahr und
Bundesland auflisten)
a) in Trägerschaft der öffentlichen Hand?
b) in Trägerschaft von anerkannten freien Trägern?
19. Wie viele Pflegefamilien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland seit dem Jahr 2023 (bitte nach Jahr und Bundesland und
jeweils zum Stichtag 1. Januar auflisten)?
20. Wie viele Träger geeigneter Einrichtungen oder sonstiger betreuter
Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils zum Stichtag 1.
Januar (bitte nach öffentlichen Trägern und anerkannten freien Trägern
aufschlüsseln und nach Jahr und Bundesland auflisten)?
21. Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten
Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024
und 2025, und wie hoch war der ermittelte Soll-Personalbedarf in
Vollzeitäquivalenten (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach
Jahr und Bundesland auflisten)
a) in Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft?
b) in Einrichtungen anerkannter freier Träger?
22. Hat die Bundesregierung seit 2023 öffentliche Träger der Kinder- und
Jugendhilfe als Betreiber von geeigneten Einrichtungen oder sonstigen
betreuten Wohnformen finanziell unterstützt durch (bitte nach Jahr und
Ressort auflisten und konkrete Fördersummen sowie Projekte benennen):
a) institutionelle Förderung oder
b) Projektförderung?
23. Hat die Bundesregierung seit 2023 anerkannte freie Träger der Kinder-
und Jugendhilfe als Betreiber von geeigneten Einrichtungen oder
sonstigen betreuten Wohnformen finanziell unterstützt durch (bitte nach Jahr
und Ressort auflisten und konkrete Fördersummen sowie Projekte
benennen):
a) institutionelle Förderung oder
b) Projektförderung?
24. Anhand welcher Kriterien wurden die öffentlichen Träger (vgl. Frage 22)
bzw. deren Projekte ausgewählt, und wie erfolgte die zugehörige
Evaluation (bitte ausführen)?
25. Anhand welcher Kriterien wurden die freien anerkannten Träger (vgl.
Frage 23) bzw. deren Projekte ausgewählt, und wie erfolgte die
zugehörige Evaluation (bitte ausführen)?
26. Sind der Bundesregierung neben dem „Allegheny Family Screening Tool“
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) weitere KI-basierte Werkzeuge
oder Anwendungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie in der
öffentlichen Verwaltung zur Kinder- und Jugendhilfe bekannt, und wenn
ja, welche (bitte ausführen)?
27. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe, um Bürokratie abzubauen und die
Digitalisierung voranzutreiben, insbesondere im Hinblick auf digitale Souveränität,
digitale Resilienz und mehr Nutzerfreundlichkeit für betroffene Eltern und
Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe (bitte ausführen)?
28. Gab es durch die Bundesregierungen in der 19. und 20. Wahlperiode
Projektförderungen, die den Einsatz von digitalen Technologien zur
Unterstützung von Prozessen und Bürokratieabbau in der Kinder- und
Jugendhilfe, z. B. bei Jugendämtern oder Informationsangeboten für Eltern, zum
Ziel hatten?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Projekt, Förderprogramm, Projektträger,
zuständigem Bundesministerium und Fördersumme auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
29. Förderte bzw. fördert die Bundesregierung im Jahr 2025 und im aktuellen
Haushaltsjahr Projekte, die den Einsatz von digitalen Technologien zur
Unterstützung von Prozessen und Bürokratieabbau in der Kinder- und
Jugendhilfe, z. B. bei Jugendämtern oder Informationsangeboten für
Eltern, zum Ziel haben?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Projekt, Förderprogramm, Projektträger,
zuständigem Bundesministerium und Fördersumme auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht, und sind entsprechende Förderprogramme
geplant?
Berlin, den 12. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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