Schriftliche Frage 82 von Michael Donth (CDU/CSU): Sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die DB AG bzw. die DB InfraGO AG weiterhin an die Ankündigung des Bundesministers…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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Schriftliche Frage 82 von Michael Donth (CDU/CSU): Sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die DB AG bzw. die DB InfraGO AG weiterhin an die Ankündigung des Bundesministers…
Frage 82 (Michael Donth, CDU/CSU):
Sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die DB AG bzw. die DB InfraGO AG weiterhin an die Ankündigung des Bundesministers für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing vom Schienengipfel 2022 zur Inbetriebnahme der festgelegten Maßnahmen in der sogenannten Etappe 2026 bis 2030 des Deutschlandtakts verbindlich gebunden, und welche der zwölf Kernmaßnahmen kann realistisch bis 2030 erreicht werden (bitte pro Maßnahme angeben; vgl. www.deutschlandtakt.de/downloads-und-presse/s chienengipfel-2022/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 8. April 2025:
Das im Rahmen des Schienengipfels veröffentlichte Potenzialkonzept zur Etappe 2026 bis 2030 des Deutschlandtakts hat keinen verbindlichen Charakter. Die Inbetriebnahme neuer Infrastruktur hängt maßgeblich davon ab, Baurecht zu erlangen, finanzielle Mittel sicherzustellen sowie verfügbare Projektressourcen (Planungs- und Baukapazitäten der Industrie) und Sperrpausen im Streckennetz der DB InfraGO AG nutzen zu können. Nachfolgend sind für die in der betreffenden Unterlage genannten zwölf Kernmaßnahmen die aktualisierten Angaben der Deutschen Bahn AG zu einer planmäßigen Inbetriebnahme bis 2030 zusammengestellt. Nr. Kernmaßnahme gemäß Potentialkonzept zur Etappierung Deutschlandtakt, Stand 08/22 Inbetriebnahme bis 2030 vsl. möglich 1 FBQ: Hinterlandanbindung feste Fehmarnbeltquerung Ja 2 ABS Lübeck–Schwerin Ja 3 Knoten Hamburg, Bf Altona-Nord Ja 4 ABS Angermünde–Grenze D/PL(–Stettin) Ja 5.1 Ostkorridor Nord ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle Abschnitt Uelzen–Stendal (2. Baustufe, inkl. Einbindung Knoten Stendal) Ja1) 5.2 Ostkorridor Nord ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle Abschnitt Stendal–Magdeburg–Halle Ja1) 6.1 Dresdner Bahn Berlin Südkreuz–Berlin Blankenfelde Ja 6.2 ABS Berlin–Dresden (2. Baustufe) Ja 7.1 ABS (Amsterdam–)Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen Ja1) 7.2 Knoten Oberhausen mit Verbindungskurve Sterkrade Nein 8.1 Knoten Frankfurt, 2. Baustufe Stadion Ja1) 8.2 Knoten Frankfurt, 3. Baustufe Stadion Nein 8.3 Knoten Frankfurt, Nordmainische S-Bahn Nein 9.1 Wallauer Spange Ja 9.2 NBS Zeppelinheim–Abzw. Nordanbindung Darmstadt Nein 10 Güterzugtunnel Fürth (Teil von VDE 8.1) Nein 11 Tiefbahnhof Stuttgart 21 und weitere Zusammenhangsmaßnahmen Ja 12 Elektrifizierung der Hochrheinbahn Ja 1) Teilinbetriebnahme.
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