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Übernahme von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller durch den Bund sowie Kapitel 1503 Titel 684 07 des Bundeshaushalts

dip / drucksache 29.09.2026 · WP 21 · 21/8260 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Übernahme von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller durch den Bund sowie Kapitel 1503 Titel 684 07 des Bundeshaushalts Deutscher Bundestag Drucksache 21/8260 21. Wahlperiode 29.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD Übernahme von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller durch den Bund sowie Kapitel 1503 Titel 684 07 des Bundeshaushalts Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300) sind bei Kapitel 1503 Titel 684 07 48.127.000 Euro veranschlagt, davon nach Angaben der Bundesregierung an die zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss 47.246.000 Euro für Anwaltskosten. Eine weitere zentrale Beschaffung von Impfstoff ist nicht geplant, und ob dieser Betrag auf die Erstattung an die Hersteller oder auf die eigene Beratung des Bundes entfällt, ist dort nicht ausgewiesen. Auf die Schriftliche Frage 118 auf Bundestagsdrucksache 20/14894 hat die Bundesregierung am 5. Februar 2025 lediglich mitgeteilt, es seien „entsprechende Auszahlungen in Höhe von 13,2 Mio. Euro brutto erfolgt“, und es werde „sichergestellt, dass die Hersteller ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten […] ersetzt erhalten“; ein Verweis auf diese Antwort beantwortet die nachfolgenden Fragen nach Ansicht der Fragesteller nicht, weil dort weder Kostenart noch Haushaltsjahr, Unternehmen, Buchungsstelle oder Prüfmaßstab benannt sind. Die erfragten Angaben liegen vor: Über die Zahlungen aus dem Titel ist nach § 71 der Bundeshaushaltsordnung Buch zu führen, nach § 75 der Bundeshaushaltsordnung ist jede Buchung zu belegen, und die Bundesregierung hat den Mittelbedarf bis 2030 selbst nach Zwecken aufgeschlüsselt. Die Fragen zu Gerichtsverfahren zielen ausschließlich auf äußere Verfahrenstatsachen, nicht auf die Prozessführung oder die interne Willensbildung (vgl. BverfGE 124, 78 [120 f.]; 147, 50); die zu den Abnahmeverträgen geltend gemachte Vereinbarung von „Vertraulichkeit bei den Preisen“ (Bundestagsdrucksache 20/10278) erfasst die Kostenübernahme- und Freistellungsklauseln nach Ansicht der Fragesteller nicht, weil Anwaltskosten kein Impfstoffpreis sind. „Anwaltskosten der Hersteller“ sind die vom Bund nach den Abnahmeverträgen zu erstattenden Kosten der rechtlichen Vertretung der Unternehmen, „Anwaltskosten des Bundes“ die seiner eigenen Vertretung und Beratung; als „Haftungsfall“ gilt jeder gegenüber dem Bund notifizierte Fall, Amtshaftungs- Klageverfahren sind davon getrennt auszuweisen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welcher Betrag der für das Haushaltsjahr 2027 bei Kapitel 1503 Titel 684 07 veranschlagten 47.246.000 Euro für Anwaltskosten entfällt auf die Erstattung von Anwaltskosten der Hersteller und welcher auf die eige- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ne anwaltliche Vertretung und Beratung des Bundes (bitte die beiden Beträge in Euro angeben)? a) Wie verteilen sich die von der Bundesregierung gegenüber den zuständigen Berichterstattern im Haushaltsausschuss für die Jahre 2028 bis 2030 ausgewiesenen Beträge von je 25.600.000 Euro für Anwaltskosten auf dieselben beiden Zwecke (bitte je Jahr die beiden Beträge in Euro angeben)? b) Wie verteilen sich die seit dem Jahr 2021 insgesamt geleisteten Anwaltskosten auf dieselben beiden Zwecke (bitte die beiden Beträge in Euro angeben)? c) Werden die Anwaltskosten der Hersteller und die eigenen Anwaltskosten des Bundes bei der Bewirtschaftung des Titels getrennt gebucht (bitte mit Ja oder Nein antworten und, falls nein, angeben, aus welchen Unterlagen sich die Aufteilung ergibt)?  2. Wie verteilen sich die Ausgaben aus Kapitel 1503 Titel 684 07 in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 – nach der Haushaltsrechnung 3.872.519.408,73 Euro (2021), 6.694.113.588,18 Euro (2022), 1.189.864.414,21 Euro (2023) und 449.965.118,71 Euro (2024) sowie 395.812.000 Euro (2025) – auf die Zwecke Beschaffung von Impfstoff, Lagerung und Logistik einschließlich Entsorgung, Anwaltskosten, davon eigene anwaltliche Beratung und Vertretung des Bundes, Amtshaftungs- Klageverfahren sowie sonstige Zwecke (bitte je Haushaltsjahr und Zweck den Betrag in Euro tabellarisch angeben)? a) Wie hoch waren die Ausgaben aus diesem Titel im Haushaltsjahr 2026 zum Stichtag 30. Juni 2026, aufgeschlüsselt nach denselben Zwecken (bitte je Zweck den Betrag in Euro angeben)? b) In welchen der Haushaltsjahre 2021 bis 2025 wurden bei diesem Titel über- oder außerplanmäßige Ausgaben geleistet, in welcher Höhe und aus welchen Deckungsquellen, wann hat das Bundesministerium der Finanzen jeweils nach § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung eingewilligt, und wann ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung unterrichtet worden oder hat eingewilligt (bitte je Haushaltsjahr Betrag in Euro, Deckungsquelle sowie die beiden Daten angeben)? c) In welcher Höhe bestanden bei diesem Titel zum Ende der Haushaltsjahre 2021 bis 2025 jeweils Ausgabereste (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)?  3. Welchen Gesamtbetrag hat der Bund in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 sowie im Haushaltsjahr 2026 bis zum Stichtag 30. Juni 2026 jeweils an Anwaltskosten der Hersteller erstattet, zusammengefasst über alle Unternehmen (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro als eigene Tabelle angeben und diese Frage nicht durch einen Verweis auf die Antwort zu einer anderen Frage beantworten)? a) In welcher Höhe wurden dem Bund in den Kalenderjahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 Anwaltskosten der Hersteller gegenüber geltend gemacht, und in welcher Höhe wurden sie jeweils erstattet (bitte je Zeitraum den geltend gemachten und den erstatteten Betrag in Euro getrennt angeben)? b) Welcher Betrag an geltend gemachten, aber noch nicht erstatteten Anwaltskosten war zum Stichtag 30. Juni 2026 offen (bitte den Betrag in Euro angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Worin besteht die von der Bundesregierung gegenüber den zuständigen Berichterstattern im Haushaltsausschuss genannte „starke Dynamisierung der Geltendmachung von Anwaltskosten“ zahlenmäßig (bitte je Kalenderjahr seit 2021 die Zahl der abrechnenden Kanzleien bzw. beauftragenden Unternehmen und die Zahl der abgerechneten Fälle angeben)?  4. Wie verteilen sich die in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 sowie im Haushaltsjahr 2026 bis zum Stichtag 30. Juni 2026 erstatteten Anwaltskosten der Hersteller auf die Unternehmen BioNTech, Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Janssen beziehungsweise Johnson & Johnson, Sanofi Pasteur, GlaxoSmithKline, Novavax, CureVac, Valneva, HIPRA (bitte je Unternehmen und Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben und Unternehmen ohne Zahlungen ausdrücklich mit „0 Euro“ ausweisen)? a) Auf welche weiteren Unternehmen entfallen Erstattungen aus diesem Titel, die von der vorstehenden Aufzählung nicht erfasst sind (bitte je Unternehmen und Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)? b) Welcher Betrag dieser Erstattungen wurde unmittelbar an die Unternehmen und welcher Betrag unmittelbar an die von ihnen beauftragten Kanzleien ausgezahlt (bitte je Haushaltsjahr die beiden Beträge in Euro getrennt angeben)? c) Welche Rechtsanwaltskanzleien haben seit dem Jahr 2021 für Impfstoffhersteller Anwaltskosten gegenüber dem Bund geltend gemacht (bitte die Kanzleien namentlich und je Kanzlei das Jahr der ersten Geltendmachung sowie das vertretene Unternehmen angeben)? d) Wenn die Bundesregierung eine Aufschlüsselung nach Unternehmen nicht offen beantwortet, auf welche Rechtsnorm stützt sie das, und in welchem Einstufungsgrad wird die Antwort übermittelt (bitte die Norm mit Paragraph und Absatz benennen)?  5. Welche Rechtsanwaltskanzleien hat der Bund seit dem Jahr 2021 für die eigene Vertretung oder Beratung im Zusammenhang mit Haftungsfällen und Amtshaftungs-Klageverfahren zu COVID‑19-Impfstoffen mandatiert (bitte die Kanzleien namentlich und je Kanzlei das Jahr der Mandatierung angeben)? a) Welche Honorare hat der Bund für die eigene anwaltliche Vertretung und Beratung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 gezahlt (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)? b) In welchen Fällen wurden diese Mandate ausgeschrieben, und in welchen Fällen erfolgte eine freihändige Vergabe oder eine Direktvergabe (bitte je Mandat die Vergabeart und die Rechtsgrundlage angeben)? c) In welchen Mandaten hat die Bundesregierung die Ausnahme für Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Anspruch genommen (bitte die Mandate einzeln benennen)?  6. Welche Organisationseinheit des Bundes nimmt die Prüfung vor, mit der die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 118 auf Bundestagsdrucksache 20/14894 sichergestellt sieht, dass die Hersteller „ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten“ ersetzt erhalten (bitte die Behörde und das Referat benennen)? a) Besteht bei dieser Prüfung eine Bindung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (bitte mit Ja oder Nein antworten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Besteht eine Bindung an eine Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 3a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, an vertraglich vereinbarte Stundensätze oder an Höchstbeträge (bitte je Bindungsart mit Ja oder Nein antworten)? c) Welchen Prüfmaßstab legt die Bundesregierung bei ausländischen Kanzleien an, für die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dessen § 1 nicht gilt? d) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden geltend gemachte Anwaltskosten seit dem Jahr 2021 gegebenenfalls gekürzt oder vollständig zurückgewiesen (bitte je Haushaltsjahr die Zahl der Fälle und den Betrag in Euro angeben; ist in keinem Fall gekürzt oder zurückgewiesen worden, bitte dies ausdrücklich feststellen)? e) In wie vielen Fällen hat der Bund gegebenenfalls geltend gemachte Anwaltskosten nur teilweise übernommen (bitte je Haushaltsjahr die Zahl der Fälle sowie den geltend gemachten und den erstatteten Betrag in Euro angeben)? f) Nach welchen Kriterien wird über eine nur teilweise Übernahme entschieden? g) Welcher Betrag wurde bislang für einen einzelnen Haftungsfall am höchsten erstattet, und in welchem Haushaltsjahr (bitte den Betrag in Euro und das Jahr angeben)? h) Welcher niedrigste und welcher höchste Stundensatz wurde den Erstattungen bislang zugrunde gelegt (bitte die beiden Beträge in Euro angeben)? i) Bestehen vertragliche oder haushaltsrechtliche Obergrenzen je Haftungsfall, je Unternehmen oder je Haushaltsjahr, und wenn nein, aus welchen Gründen bestehen sie nicht?  7. Wie viele Haftungsfälle waren dem Bund nach den Abnahmeverträgen zum Stichtag 30. Juni 2026 notifiziert, und wie viele waren es jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2021 bis 2025 (bitte je Stichtag die Zahl der notifizierten Fälle insgesamt und aufgeschlüsselt nach Unternehmen angeben)? a) Wie viele Notifizierungen sind in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 jeweils neu hinzugekommen (bitte je Zeitraum die Zahl angeben)? b) Wie viele notifizierte Haftungsfälle wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte je Jahr die Zahl der Erledigungen getrennt nach Klageabweisung, Klagerücknahme, Vergleich und Verurteilung angeben)? c) Welche Summen wurden in diesen Fällen an die Klägerseite gezahlt (bitte je Vergleich die vereinbarte und je Verurteilung die gerichtlich zuerkannte Summe in Euro einzeln angeben, ohne Namen der Kläger zu nennen; hilfsweise je Haushaltsjahr die Summe aller Vergleichszahlungen und aller zuerkannten Beträge sowie die höchste und die niedrigste Einzelsumme in Euro) und wer hat diese Summen jeweils getragen, das betroffene Unternehmen oder der Bund (bitte je Fall angeben und, soweit der Bund sie ganz oder teilweise getragen hat, Einzelplan, Kapitel, Titel und den auf ihn entfallenden Betrag in Euro benennen)?  8. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen der Bund die Anwaltskosten eines Impfstoffherstellers ganz oder teilweise trägt oder zu tragen hat, waren zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängig (bitte je Verfahren das Gericht, die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Instanz, das Jahr der Klageerhebung und das betroffene Unternehmen angeben, ohne Namen der Kläger zu nennen)? a) Wie viele solcher Verfahren wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils neu anhängig (bitte je Jahr die Zahl angeben)? b) In wie vielen dieser Verfahren ist der Bund selbst Partei, und in wie vielen ist er es nicht (bitte beide Zahlen gesondert beziffern)?  9. In wie vielen der zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängigen Gerichtsverfahren, in denen der Bund die Anwaltskosten eines Impfstoffherstellers trägt, macht die Klägerseite einen Gesundheitsschaden aus einer Impfung gegen SARS‑CoV‑2 geltend (bitte die Zahl ausdrücklich beziffern und diese Frage nicht durch einen Verweis auf die Antwort zu einer anderen Frage beantworten)? a) Trifft es zu, dass in diesen Verfahren die anwaltliche Vertretung der beklagten Unternehmen aus Kapitel 1503 Titel 684 07 finanziert wird (bitte mit Ja oder Nein antworten)? b) Trägt der Bund in diesen Verfahren Kosten der Klägerseite (bitte mit Ja oder Nein antworten und falls ja, in welchen Fällen und auf welcher Rechtsgrundlage (bitte die Norm mit Paragraph und Absatz benennen)? c) Übernimmt der Bund in diesen Verfahren auch die den Unternehmen auferlegten oder von ihnen zu erstattenden Gerichts- und Verfahrenskosten ganz oder teilweise, und wenn ja, in welcher Höhe seit dem Jahr 2021 (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)? 10. Wie viele Amtshaftungs-Klageverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Zulassung oder der Anwendung von Impfstoffen gegen SARS‑CoV‑2 waren zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängig, und vor welchen Gerichten (bitte je Gericht die Zahl der anhängigen Verfahren angeben, dabei zwischen der ersten Instanz vor den nach § 71 Absatz 2 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausschließlich zuständigen Landgerichten, Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten und Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof unterscheiden und die Amtshaftungs-Klageverfahren getrennt von den Haftungsfällen nach den Abnahmeverträgen ausweisen)? a) Wie viele solcher Verfahren sind in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils neu eingegangen, und wie viele wurden jeweils rechtskräftig abgeschlossen (bitte je Jahr die Zahlen sowie das Ergebnis getrennt nach Klageabweisung, Klagerücknahme, Vergleich und Verurteilung angeben)? b) Welche Summen hat der Bund in diesen Verfahren an die Klägerseite gezahlt (bitte je Vergleich die vereinbarte und je Urteil die gerichtlich zuerkannte Summe in Euro einzeln angeben, ohne Namen der Kläger zu nennen; hilfsweise je Haushaltsjahr die Summe aller Zahlungen sowie die höchste und die niedrigste Einzelsumme in Euro)? c) Welche weiteren Kosten hat der Bund in diesen Verfahren in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 gegebenenfalls getragen, getrennt nach eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten und erstatteten Kosten der Gegenseite (bitte je Haushaltsjahr und Kostenart den Betrag in Euro angeben)? d) In wie vielen dieser Verfahren ist der Bund bislang rechtskräftig unterlegen (bitte die Zahl beziffern)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Welche Mittel hat der Bund in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 für die rechtliche Vertretung oder Beratung von Personen aufgewendet, die einen Gesundheitsschaden nach einer Impfung gegen SARS‑CoV‑2 geltend machen (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro sowie Einzelplan, Kapitel und Titel angeben; sind keine Mittel aufgewendet worden, bitte dies ausdrücklich feststellen und diese Frage nicht durch einen Verweis auf die Antwort zu einer anderen Frage beantworten)? Welche Mittel sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 für Leistungen oder Unterstützungsangebote an Personen veranschlagt, die einen Gesundheitsschaden nach einer Impfung gegen SARS‑CoV‑2 geltend machen (bitte Einzelplan, Kapitel, Titel und Betrag in Euro angeben; sind keine Mittel veranschlagt, bitte dies ausdrücklich feststellen)? 12. Auf welcher vertraglichen Bestimmung beruht die Verpflichtung des Bundes, Anwaltskosten der Impfstoffhersteller zu tragen (bitte je Abnahmevertrag das Unternehmen, das Datum des Vertragsschlusses und die einschlägige Bestimmung unter Angabe von Artikel und Absatz benennen)? a) Ist die Kostentragung nach diesen Bestimmungen vollständig oder nur anteilig geschuldet, und in welchem Umfang (bitte je Vertrag die vereinbarte Quote oder den vereinbarten Höchstbetrag angeben)? b) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung diesen Verträgen und den darin enthaltenen Kostenübernahme- und Freistellungsverpflichtungen zugestimmt (bitte je Vertrag Datum und Form der Zustimmung angeben)? c) Bis zu welchem Datum laufen diese Kostenübernahme- und Freistellungsverpflichtungen jeweils, und unterliegen sie Verjährungs- oder Ausschlussfristen (bitte je Vertrag Datum und Frist angeben)? d) Ist dem Deutschen Bundestag der Wortlaut dieser Bestimmungen in ungeschwärzter Fassung zugänglich gemacht worden, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? e) Wenn sich die Bundesregierung auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung beruft, welche Klausel welchen Vertrages ordnet diese an, und hat die Bundesregierung die Europäische Kommission um eine Entbindung von der Vertraulichkeit ersucht (bitte mit Ja oder Nein antworten und, falls nein, die Gründe angeben)? f) In welchem Umfang werden die vom Bund getragenen Anwaltskosten der Hersteller gegebenenfalls von der Europäischen Union oder von anderen Mitgliedstaaten mitgetragen, und in welcher Höhe hat der Bund seit dem Jahr 2021 gegebenenfalls Erstattungen von dritter Seite erhalten (bitte gegebenenfalls je Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)? g) Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 gegenüber der Europäischen Kommission oder gegenüber einzelnen Impfstoffherstellern darauf hingewirkt, die Übernahme der Anwaltskosten zu ändern, zu begrenzen oder zu beenden, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte je Vorgang Datum, Adressat und Ergebnis angeben)? h) Prüft die Bundesregierung Rückforderungs- oder Regressansprüche gegen die Impfstoffhersteller, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 13. Auf welchen Einzelannahmen beruht der für das Haushaltsjahr 2027 veranschlagte Betrag von 47.246.000 Euro für Anwaltskosten (bitte die Zahl der zugrunde gelegten Haftungsfälle, den je Fall angesetzten Betrag in Euro und den angesetzten Kostenzeitraum angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Auf welchen Einzelannahmen beruhen die für die Jahre 2028 bis 2030 ausgewiesenen Beträge von je 25.600.000 Euro für Anwaltskosten (bitte je Jahr die Zahl der zugrunde gelegten Fälle und den je Fall angesetzten Betrag in Euro angeben)? b) Sind bei Kapitel 1503 Titel 684 07 Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2028 bis 2030 veranschlagt, und wenn nein, auf welcher Grundlage sollen die genannten Beträge gedeckt werden? c) Bedarf jede über- oder außerplanmäßige Ausgabe bei diesem Titel der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung, und ab welchem Betrag wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung unterrichtet oder um Einwilligung ersucht (bitte den Betrag in Euro benennen)? d) Sieht die Bundesregierung die Erstattung von Anwaltskosten nach den Abnahmeverträgen als Erfüllung einer Rechtsverpflichtung im Sinne des § 37 Absatz 4 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung an (bitte mit Ja oder Nein antworten und die Auffassung begründen)? 14. Wie viele Dosen COVID-19-Impfstoff befanden sich zum Stichtag 30. Juni 2026 im zentralen Lager des Bundes, und wie viele Dosen sind seit dem Jahr 2021 vernichtet oder anderweitig entsorgt worden (bitte je Haushaltsjahr die Zahl der vernichteten Dosen, den auf sie entfallenden Beschaffungswert in Euro und die Entsorgungskosten in Euro angeben; hilfsweise den Beschaffungswert aller vernichteten Dosen zusammengefasst über alle Hersteller und Haushaltsjahre)? a) Welches Verfalldatum haben die zum Stichtag 30. Juni 2026 eingelagerten Dosen, und welcher Beschaffungswert entfällt auf sie (bitte nach Verfalldatum die Zahl der Dosen und den Betrag in Euro angeben)? b) Welche Lager- und Logistikkosten sind in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 angefallen, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2026 und 2027 (bitte je Jahr den Betrag in Euro angeben)? c) Bis zu welchem Datum läuft der im Juni 2025 neu bezuschlagte Lagervertrag einschließlich der vereinbarten Verlängerungsoptionen längstens, und welche Kosten entstehen je Verlängerungsoption (bitte den Betrag in Euro angeben)? d) Wird der Bestand des zentralen Bundeslagers an die gesetzliche Krankenversicherung, an den Großhandel oder an Dritte abgegeben, und wenn ja, zu welchem Preis je Dosis? 15. Welchen Gesamtbetrag hat der Bund nach dem Stand vom 30. Juni 2026 seit dem Jahr 2021 für Anwaltskosten der Hersteller, für eigene Anwaltskosten sowie für Zahlungen aufgrund von Vergleichen und Urteilen im Zusammenhang mit COVID‑19-Impfstoffen aufgewendet (bitte die drei Beträge in Euro und ihre Summe als eigene Tabelle angeben und diese Frage nicht durch einen Verweis auf die Antwort zu einer anderen Frage beantworten)? a) Welche Beträge für Anwaltskosten aus diesem Sachverhalt sind in der Finanzplanung des Bundes für die Jahre 2028 bis 2031 berücksichtigt (bitte je Jahr den Betrag in Euro angeben)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Übernahme der Anwaltskosten der Impfstoffhersteller über das Haushaltsjahr 2027 hinaus fortzufüh- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ren, und wenn ja, bis zu welchem Haushaltsjahr und bis zu welchem Gesamtbetrag (bitte den Betrag in Euro angeben)? Berlin, den 7. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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