Übernahme von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller durch den Bund sowie Kapitel 1503 Titel 684 07 des Bundeshaushalts
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Übernahme von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller durch den Bund sowie Kapitel 1503 Titel 684 07 des Bundeshaushalts
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8260
21. Wahlperiode 29.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen
Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter,
Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Übernahme von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller durch den Bund sowie
Kapitel 1503 Titel 684 07 des Bundeshaushalts
Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300)
sind bei Kapitel 1503 Titel 684 07 48.127.000 Euro veranschlagt, davon nach
Angaben der Bundesregierung an die zuständigen Berichterstatter im
Haushaltsausschuss 47.246.000 Euro für Anwaltskosten. Eine weitere zentrale
Beschaffung von Impfstoff ist nicht geplant, und ob dieser Betrag auf die
Erstattung an die Hersteller oder auf die eigene Beratung des Bundes entfällt, ist dort
nicht ausgewiesen.
Auf die Schriftliche Frage 118 auf Bundestagsdrucksache 20/14894 hat die
Bundesregierung am 5. Februar 2025 lediglich mitgeteilt, es seien
„entsprechende Auszahlungen in Höhe von 13,2 Mio. Euro brutto erfolgt“, und es
werde „sichergestellt, dass die Hersteller ausschließlich zulässige und vertretbare
Kosten […] ersetzt erhalten“; ein Verweis auf diese Antwort beantwortet die
nachfolgenden Fragen nach Ansicht der Fragesteller nicht, weil dort weder
Kostenart noch Haushaltsjahr, Unternehmen, Buchungsstelle oder Prüfmaßstab
benannt sind.
Die erfragten Angaben liegen vor: Über die Zahlungen aus dem Titel ist nach
§ 71 der Bundeshaushaltsordnung Buch zu führen, nach § 75 der
Bundeshaushaltsordnung ist jede Buchung zu belegen, und die Bundesregierung hat den
Mittelbedarf bis 2030 selbst nach Zwecken aufgeschlüsselt. Die Fragen zu
Gerichtsverfahren zielen ausschließlich auf äußere Verfahrenstatsachen, nicht auf
die Prozessführung oder die interne Willensbildung (vgl. BverfGE 124, 78
[120 f.]; 147, 50); die zu den Abnahmeverträgen geltend gemachte
Vereinbarung von „Vertraulichkeit bei den Preisen“ (Bundestagsdrucksache 20/10278)
erfasst die Kostenübernahme- und Freistellungsklauseln nach Ansicht der
Fragesteller nicht, weil Anwaltskosten kein Impfstoffpreis sind.
„Anwaltskosten der Hersteller“ sind die vom Bund nach den
Abnahmeverträgen zu erstattenden Kosten der rechtlichen Vertretung der Unternehmen,
„Anwaltskosten des Bundes“ die seiner eigenen Vertretung und Beratung; als
„Haftungsfall“ gilt jeder gegenüber dem Bund notifizierte Fall, Amtshaftungs-
Klageverfahren sind davon getrennt auszuweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welcher Betrag der für das Haushaltsjahr 2027 bei Kapitel 1503
Titel 684 07 veranschlagten 47.246.000 Euro für Anwaltskosten entfällt auf
die Erstattung von Anwaltskosten der Hersteller und welcher auf die eige-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
ne anwaltliche Vertretung und Beratung des Bundes (bitte die beiden
Beträge in Euro angeben)?
a) Wie verteilen sich die von der Bundesregierung gegenüber den
zuständigen Berichterstattern im Haushaltsausschuss für die Jahre 2028 bis
2030 ausgewiesenen Beträge von je 25.600.000 Euro für
Anwaltskosten auf dieselben beiden Zwecke (bitte je Jahr die beiden Beträge in
Euro angeben)?
b) Wie verteilen sich die seit dem Jahr 2021 insgesamt geleisteten
Anwaltskosten auf dieselben beiden Zwecke (bitte die beiden Beträge in
Euro angeben)?
c) Werden die Anwaltskosten der Hersteller und die eigenen
Anwaltskosten des Bundes bei der Bewirtschaftung des Titels getrennt gebucht
(bitte mit Ja oder Nein antworten und, falls nein, angeben, aus
welchen Unterlagen sich die Aufteilung ergibt)?
2. Wie verteilen sich die Ausgaben aus Kapitel 1503 Titel 684 07 in den
Haushaltsjahren 2021 bis 2025 – nach der Haushaltsrechnung
3.872.519.408,73 Euro (2021), 6.694.113.588,18 Euro (2022),
1.189.864.414,21 Euro (2023) und 449.965.118,71 Euro (2024) sowie
395.812.000 Euro (2025) – auf die Zwecke Beschaffung von Impfstoff,
Lagerung und Logistik einschließlich Entsorgung, Anwaltskosten, davon
eigene anwaltliche Beratung und Vertretung des Bundes, Amtshaftungs-
Klageverfahren sowie sonstige Zwecke (bitte je Haushaltsjahr und Zweck
den Betrag in Euro tabellarisch angeben)?
a) Wie hoch waren die Ausgaben aus diesem Titel im Haushaltsjahr 2026
zum Stichtag 30. Juni 2026, aufgeschlüsselt nach denselben Zwecken
(bitte je Zweck den Betrag in Euro angeben)?
b) In welchen der Haushaltsjahre 2021 bis 2025 wurden bei diesem Titel
über- oder außerplanmäßige Ausgaben geleistet, in welcher Höhe und
aus welchen Deckungsquellen, wann hat das Bundesministerium der
Finanzen jeweils nach § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung
eingewilligt, und wann ist der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages nach § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung unterrichtet
worden oder hat eingewilligt (bitte je Haushaltsjahr Betrag in Euro,
Deckungsquelle sowie die beiden Daten angeben)?
c) In welcher Höhe bestanden bei diesem Titel zum Ende der
Haushaltsjahre 2021 bis 2025 jeweils Ausgabereste (bitte je Haushaltsjahr den
Betrag in Euro angeben)?
3. Welchen Gesamtbetrag hat der Bund in den Haushaltsjahren 2021 bis
2025 sowie im Haushaltsjahr 2026 bis zum Stichtag 30. Juni 2026 jeweils
an Anwaltskosten der Hersteller erstattet, zusammengefasst über alle
Unternehmen (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro als eigene Tabelle
angeben und diese Frage nicht durch einen Verweis auf die Antwort zu
einer anderen Frage beantworten)?
a) In welcher Höhe wurden dem Bund in den Kalenderjahren 2021 bis
2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 Anwaltskosten der Hersteller
gegenüber geltend gemacht, und in welcher Höhe wurden sie jeweils
erstattet (bitte je Zeitraum den geltend gemachten und den erstatteten
Betrag in Euro getrennt angeben)?
b) Welcher Betrag an geltend gemachten, aber noch nicht erstatteten
Anwaltskosten war zum Stichtag 30. Juni 2026 offen (bitte den Betrag in
Euro angeben)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) Worin besteht die von der Bundesregierung gegenüber den
zuständigen Berichterstattern im Haushaltsausschuss genannte „starke
Dynamisierung der Geltendmachung von Anwaltskosten“ zahlenmäßig
(bitte je Kalenderjahr seit 2021 die Zahl der abrechnenden Kanzleien
bzw. beauftragenden Unternehmen und die Zahl der abgerechneten
Fälle angeben)?
4. Wie verteilen sich die in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 sowie im
Haushaltsjahr 2026 bis zum Stichtag 30. Juni 2026 erstatteten
Anwaltskosten der Hersteller auf die Unternehmen BioNTech, Pfizer, Moderna,
AstraZeneca, Janssen beziehungsweise Johnson & Johnson, Sanofi
Pasteur, GlaxoSmithKline, Novavax, CureVac, Valneva, HIPRA (bitte je
Unternehmen und Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben und
Unternehmen ohne Zahlungen ausdrücklich mit „0 Euro“ ausweisen)?
a) Auf welche weiteren Unternehmen entfallen Erstattungen aus diesem
Titel, die von der vorstehenden Aufzählung nicht erfasst sind (bitte je
Unternehmen und Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)?
b) Welcher Betrag dieser Erstattungen wurde unmittelbar an die
Unternehmen und welcher Betrag unmittelbar an die von ihnen beauftragten
Kanzleien ausgezahlt (bitte je Haushaltsjahr die beiden Beträge in
Euro getrennt angeben)?
c) Welche Rechtsanwaltskanzleien haben seit dem Jahr 2021 für
Impfstoffhersteller Anwaltskosten gegenüber dem Bund geltend gemacht
(bitte die Kanzleien namentlich und je Kanzlei das Jahr der ersten
Geltendmachung sowie das vertretene Unternehmen angeben)?
d) Wenn die Bundesregierung eine Aufschlüsselung nach Unternehmen
nicht offen beantwortet, auf welche Rechtsnorm stützt sie das, und in
welchem Einstufungsgrad wird die Antwort übermittelt (bitte die
Norm mit Paragraph und Absatz benennen)?
5. Welche Rechtsanwaltskanzleien hat der Bund seit dem Jahr 2021 für die
eigene Vertretung oder Beratung im Zusammenhang mit Haftungsfällen
und Amtshaftungs-Klageverfahren zu COVID‑19-Impfstoffen mandatiert
(bitte die Kanzleien namentlich und je Kanzlei das Jahr der Mandatierung
angeben)?
a) Welche Honorare hat der Bund für die eigene anwaltliche Vertretung
und Beratung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 gezahlt (bitte je
Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)?
b) In welchen Fällen wurden diese Mandate ausgeschrieben, und in
welchen Fällen erfolgte eine freihändige Vergabe oder eine Direktvergabe
(bitte je Mandat die Vergabeart und die Rechtsgrundlage angeben)?
c) In welchen Mandaten hat die Bundesregierung die Ausnahme für
Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Anspruch genommen (bitte die
Mandate einzeln benennen)?
6. Welche Organisationseinheit des Bundes nimmt die Prüfung vor, mit der
die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 118 auf
Bundestagsdrucksache 20/14894 sichergestellt sieht, dass die Hersteller
„ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten“ ersetzt erhalten (bitte
die Behörde und das Referat benennen)?
a) Besteht bei dieser Prüfung eine Bindung an das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (bitte mit Ja oder Nein antworten)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) Besteht eine Bindung an eine Vergütungsvereinbarung im Sinne des
§ 3a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, an vertraglich vereinbarte
Stundensätze oder an Höchstbeträge (bitte je Bindungsart mit Ja oder
Nein antworten)?
c) Welchen Prüfmaßstab legt die Bundesregierung bei ausländischen
Kanzleien an, für die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dessen
§ 1 nicht gilt?
d) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden geltend gemachte
Anwaltskosten seit dem Jahr 2021 gegebenenfalls gekürzt oder
vollständig zurückgewiesen (bitte je Haushaltsjahr die Zahl der Fälle und
den Betrag in Euro angeben; ist in keinem Fall gekürzt oder
zurückgewiesen worden, bitte dies ausdrücklich feststellen)?
e) In wie vielen Fällen hat der Bund gegebenenfalls geltend gemachte
Anwaltskosten nur teilweise übernommen (bitte je Haushaltsjahr die
Zahl der Fälle sowie den geltend gemachten und den erstatteten Betrag
in Euro angeben)?
f) Nach welchen Kriterien wird über eine nur teilweise Übernahme
entschieden?
g) Welcher Betrag wurde bislang für einen einzelnen Haftungsfall am
höchsten erstattet, und in welchem Haushaltsjahr (bitte den Betrag in
Euro und das Jahr angeben)?
h) Welcher niedrigste und welcher höchste Stundensatz wurde den
Erstattungen bislang zugrunde gelegt (bitte die beiden Beträge in Euro
angeben)?
i) Bestehen vertragliche oder haushaltsrechtliche Obergrenzen je
Haftungsfall, je Unternehmen oder je Haushaltsjahr, und wenn nein, aus
welchen Gründen bestehen sie nicht?
7. Wie viele Haftungsfälle waren dem Bund nach den Abnahmeverträgen
zum Stichtag 30. Juni 2026 notifiziert, und wie viele waren es jeweils zum
31. Dezember der Jahre 2021 bis 2025 (bitte je Stichtag die Zahl der
notifizierten Fälle insgesamt und aufgeschlüsselt nach Unternehmen
angeben)?
a) Wie viele Notifizierungen sind in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im
ersten Halbjahr 2026 jeweils neu hinzugekommen (bitte je Zeitraum
die Zahl angeben)?
b) Wie viele notifizierte Haftungsfälle wurden in den Jahren 2021 bis
2025 jeweils abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte je Jahr
die Zahl der Erledigungen getrennt nach Klageabweisung,
Klagerücknahme, Vergleich und Verurteilung angeben)?
c) Welche Summen wurden in diesen Fällen an die Klägerseite gezahlt
(bitte je Vergleich die vereinbarte und je Verurteilung die gerichtlich
zuerkannte Summe in Euro einzeln angeben, ohne Namen der Kläger
zu nennen; hilfsweise je Haushaltsjahr die Summe aller
Vergleichszahlungen und aller zuerkannten Beträge sowie die höchste und die
niedrigste Einzelsumme in Euro) und wer hat diese Summen jeweils
getragen, das betroffene Unternehmen oder der Bund (bitte je Fall angeben
und, soweit der Bund sie ganz oder teilweise getragen hat, Einzelplan,
Kapitel, Titel und den auf ihn entfallenden Betrag in Euro benennen)?
8. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen der Bund die Anwaltskosten eines
Impfstoffherstellers ganz oder teilweise trägt oder zu tragen hat, waren
zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängig (bitte je Verfahren das Gericht, die
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Instanz, das Jahr der Klageerhebung und das betroffene Unternehmen
angeben, ohne Namen der Kläger zu nennen)?
a) Wie viele solcher Verfahren wurden in den Jahren 2021 bis 2025
jeweils neu anhängig (bitte je Jahr die Zahl angeben)?
b) In wie vielen dieser Verfahren ist der Bund selbst Partei, und in wie
vielen ist er es nicht (bitte beide Zahlen gesondert beziffern)?
9. In wie vielen der zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängigen
Gerichtsverfahren, in denen der Bund die Anwaltskosten eines Impfstoffherstellers trägt,
macht die Klägerseite einen Gesundheitsschaden aus einer Impfung gegen
SARS‑CoV‑2 geltend (bitte die Zahl ausdrücklich beziffern und diese
Frage nicht durch einen Verweis auf die Antwort zu einer anderen Frage
beantworten)?
a) Trifft es zu, dass in diesen Verfahren die anwaltliche Vertretung der
beklagten Unternehmen aus Kapitel 1503 Titel 684 07 finanziert wird
(bitte mit Ja oder Nein antworten)?
b) Trägt der Bund in diesen Verfahren Kosten der Klägerseite (bitte mit
Ja oder Nein antworten und falls ja, in welchen Fällen und auf welcher
Rechtsgrundlage (bitte die Norm mit Paragraph und Absatz
benennen)?
c) Übernimmt der Bund in diesen Verfahren auch die den Unternehmen
auferlegten oder von ihnen zu erstattenden Gerichts- und
Verfahrenskosten ganz oder teilweise, und wenn ja, in welcher Höhe seit dem
Jahr 2021 (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro angeben)?
10. Wie viele Amtshaftungs-Klageverfahren im Zusammenhang mit der
Beschaffung, der Zulassung oder der Anwendung von Impfstoffen gegen
SARS‑CoV‑2 waren zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängig, und vor
welchen Gerichten (bitte je Gericht die Zahl der anhängigen Verfahren
angeben, dabei zwischen der ersten Instanz vor den nach § 71 Absatz 2
Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausschließlich zuständigen
Landgerichten, Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten und
Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof unterscheiden und die
Amtshaftungs-Klageverfahren getrennt von den Haftungsfällen nach den
Abnahmeverträgen ausweisen)?
a) Wie viele solcher Verfahren sind in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils
neu eingegangen, und wie viele wurden jeweils rechtskräftig
abgeschlossen (bitte je Jahr die Zahlen sowie das Ergebnis getrennt nach
Klageabweisung, Klagerücknahme, Vergleich und Verurteilung
angeben)?
b) Welche Summen hat der Bund in diesen Verfahren an die Klägerseite
gezahlt (bitte je Vergleich die vereinbarte und je Urteil die gerichtlich
zuerkannte Summe in Euro einzeln angeben, ohne Namen der Kläger
zu nennen; hilfsweise je Haushaltsjahr die Summe aller Zahlungen
sowie die höchste und die niedrigste Einzelsumme in Euro)?
c) Welche weiteren Kosten hat der Bund in diesen Verfahren in den
Haushaltsjahren 2023 bis 2025 gegebenenfalls getragen, getrennt nach
eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten und erstatteten Kosten der
Gegenseite (bitte je Haushaltsjahr und Kostenart den Betrag in Euro
angeben)?
d) In wie vielen dieser Verfahren ist der Bund bislang rechtskräftig
unterlegen (bitte die Zahl beziffern)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
11. Welche Mittel hat der Bund in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 für die
rechtliche Vertretung oder Beratung von Personen aufgewendet, die einen
Gesundheitsschaden nach einer Impfung gegen SARS‑CoV‑2 geltend
machen (bitte je Haushaltsjahr den Betrag in Euro sowie Einzelplan, Kapitel
und Titel angeben; sind keine Mittel aufgewendet worden, bitte dies
ausdrücklich feststellen und diese Frage nicht durch einen Verweis auf die
Antwort zu einer anderen Frage beantworten)?
Welche Mittel sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 für Leistungen
oder Unterstützungsangebote an Personen veranschlagt, die einen
Gesundheitsschaden nach einer Impfung gegen SARS‑CoV‑2 geltend machen
(bitte Einzelplan, Kapitel, Titel und Betrag in Euro angeben; sind keine
Mittel veranschlagt, bitte dies ausdrücklich feststellen)?
12. Auf welcher vertraglichen Bestimmung beruht die Verpflichtung des
Bundes, Anwaltskosten der Impfstoffhersteller zu tragen (bitte je
Abnahmevertrag das Unternehmen, das Datum des Vertragsschlusses und die
einschlägige Bestimmung unter Angabe von Artikel und Absatz benennen)?
a) Ist die Kostentragung nach diesen Bestimmungen vollständig oder nur
anteilig geschuldet, und in welchem Umfang (bitte je Vertrag die
vereinbarte Quote oder den vereinbarten Höchstbetrag angeben)?
b) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung diesen Verträgen
und den darin enthaltenen Kostenübernahme- und
Freistellungsverpflichtungen zugestimmt (bitte je Vertrag Datum und Form der
Zustimmung angeben)?
c) Bis zu welchem Datum laufen diese Kostenübernahme- und
Freistellungsverpflichtungen jeweils, und unterliegen sie Verjährungs- oder
Ausschlussfristen (bitte je Vertrag Datum und Frist angeben)?
d) Ist dem Deutschen Bundestag der Wortlaut dieser Bestimmungen in
ungeschwärzter Fassung zugänglich gemacht worden, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
e) Wenn sich die Bundesregierung auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung
beruft, welche Klausel welchen Vertrages ordnet diese an, und hat die
Bundesregierung die Europäische Kommission um eine Entbindung
von der Vertraulichkeit ersucht (bitte mit Ja oder Nein antworten und,
falls nein, die Gründe angeben)?
f) In welchem Umfang werden die vom Bund getragenen Anwaltskosten
der Hersteller gegebenenfalls von der Europäischen Union oder von
anderen Mitgliedstaaten mitgetragen, und in welcher Höhe hat der
Bund seit dem Jahr 2021 gegebenenfalls Erstattungen von dritter Seite
erhalten (bitte gegebenenfalls je Haushaltsjahr den Betrag in Euro
angeben)?
g) Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 gegenüber der
Europäischen Kommission oder gegenüber einzelnen Impfstoffherstellern
darauf hingewirkt, die Übernahme der Anwaltskosten zu ändern, zu
begrenzen oder zu beenden, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht
(bitte je Vorgang Datum, Adressat und Ergebnis angeben)?
h) Prüft die Bundesregierung Rückforderungs- oder Regressansprüche
gegen die Impfstoffhersteller, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
13. Auf welchen Einzelannahmen beruht der für das Haushaltsjahr 2027
veranschlagte Betrag von 47.246.000 Euro für Anwaltskosten (bitte die Zahl
der zugrunde gelegten Haftungsfälle, den je Fall angesetzten Betrag in
Euro und den angesetzten Kostenzeitraum angeben)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) Auf welchen Einzelannahmen beruhen die für die Jahre 2028 bis 2030
ausgewiesenen Beträge von je 25.600.000 Euro für Anwaltskosten
(bitte je Jahr die Zahl der zugrunde gelegten Fälle und den je Fall
angesetzten Betrag in Euro angeben)?
b) Sind bei Kapitel 1503 Titel 684 07 Verpflichtungsermächtigungen für
die Jahre 2028 bis 2030 veranschlagt, und wenn nein, auf welcher
Grundlage sollen die genannten Beträge gedeckt werden?
c) Bedarf jede über- oder außerplanmäßige Ausgabe bei diesem Titel der
Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 37
Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung, und ab welchem Betrag wird der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 37 Absatz 4
der Bundeshaushaltsordnung unterrichtet oder um Einwilligung
ersucht (bitte den Betrag in Euro benennen)?
d) Sieht die Bundesregierung die Erstattung von Anwaltskosten nach den
Abnahmeverträgen als Erfüllung einer Rechtsverpflichtung im Sinne
des § 37 Absatz 4 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung an (bitte mit Ja
oder Nein antworten und die Auffassung begründen)?
14. Wie viele Dosen COVID-19-Impfstoff befanden sich zum Stichtag 30.
Juni 2026 im zentralen Lager des Bundes, und wie viele Dosen sind seit dem
Jahr 2021 vernichtet oder anderweitig entsorgt worden (bitte je
Haushaltsjahr die Zahl der vernichteten Dosen, den auf sie entfallenden
Beschaffungswert in Euro und die Entsorgungskosten in Euro angeben; hilfsweise
den Beschaffungswert aller vernichteten Dosen zusammengefasst über
alle Hersteller und Haushaltsjahre)?
a) Welches Verfalldatum haben die zum Stichtag 30. Juni 2026
eingelagerten Dosen, und welcher Beschaffungswert entfällt auf sie (bitte
nach Verfalldatum die Zahl der Dosen und den Betrag in Euro
angeben)?
b) Welche Lager- und Logistikkosten sind in den Haushaltsjahren 2021
bis 2025 angefallen, und mit welchen Kosten rechnet die
Bundesregierung für die Jahre 2026 und 2027 (bitte je Jahr den Betrag in Euro
angeben)?
c) Bis zu welchem Datum läuft der im Juni 2025 neu bezuschlagte
Lagervertrag einschließlich der vereinbarten Verlängerungsoptionen
längstens, und welche Kosten entstehen je Verlängerungsoption (bitte
den Betrag in Euro angeben)?
d) Wird der Bestand des zentralen Bundeslagers an die gesetzliche
Krankenversicherung, an den Großhandel oder an Dritte abgegeben, und
wenn ja, zu welchem Preis je Dosis?
15. Welchen Gesamtbetrag hat der Bund nach dem Stand vom 30. Juni 2026
seit dem Jahr 2021 für Anwaltskosten der Hersteller, für eigene
Anwaltskosten sowie für Zahlungen aufgrund von Vergleichen und Urteilen im
Zusammenhang mit COVID‑19-Impfstoffen aufgewendet (bitte die drei
Beträge in Euro und ihre Summe als eigene Tabelle angeben und diese
Frage nicht durch einen Verweis auf die Antwort zu einer anderen Frage
beantworten)?
a) Welche Beträge für Anwaltskosten aus diesem Sachverhalt sind in der
Finanzplanung des Bundes für die Jahre 2028 bis 2031 berücksichtigt
(bitte je Jahr den Betrag in Euro angeben)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Übernahme der Anwaltskosten
der Impfstoffhersteller über das Haushaltsjahr 2027 hinaus fortzufüh-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
ren, und wenn ja, bis zu welchem Haushaltsjahr und bis zu welchem
Gesamtbetrag (bitte den Betrag in Euro angeben)?
Berlin, den 7. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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