Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 03 Bundesrat)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 03 Bundesrat)
0311
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(25)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(20)
(20)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 20
20
23
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
45
45
17
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
- 6 -
0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 529 01
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesrates. 32 000
2. Für sonstigen Aufwand im Bundesrat............................................. 13 000
Zusammen............................................................................................ 45 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen geleistet werden, die
die Direktorin/der Direktor des Bundesrates für die Präsidentin/den Präsidenten
des Bundesrates wahrnimmt.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 1 510
1 066
784
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0312 Tit.
119 01.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Veröffentlichungen, Broschüren u. Ä............................................... 280
2. Ausstellungen.................................................................................. 350
3. Pressetermine................................................................................. 10
4. Berichterstattung/Konzepte............................................................. 195
5. Onlinemedien.................................................................................. 675
Zusammen............................................................................................ 1 510
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit, der in- und ausländischen Presse sowie von
Besuchergruppen über die Tätigkeit des Bundesrates und seiner Organe sowie
über ihre Organisation und Arbeitsweise soll zu einem besseren Verständnis des
Bundesrates und der Bundesratsarbeit beitragen.
Im Einzelplan 03 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
aus 0312 - 539 99................................................................................. 15
0312 - 532 04........................................................................................ 1 360
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
2. Einnahmen aus Steuererstattungen fließen den Ausgaben zu.
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0311
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(4 685)
(4 423)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 3 405
3 405
2 989
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 158
158
149
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
-
-
-
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 890
860
623
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 232
-
-
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 2 313 2 196 1 853
73
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 35 35 94
Zusammen............................................................................................... 2 348 2 231 1 947
73
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0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 242
235
216
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 400
400
377
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
39
39
41
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 30
30
20
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 25
25
94
Erläuterungen:
Verfahrenskosten bei Beteiligung des Bundesrates u. a. vor dem
Bundesverfassungsgericht.
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
10
10
-
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 1 602
1 492
1 199
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0311
Überblick zum Kapitel 0312
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 31 61 -30 74
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 31 61 -30 74
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 17 728 17 289 +439 427 15 959
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 13 110 12 077 +1 033 8 798 9 377
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 272 267 +5 255
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 270 1 125 +145 150 778
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 32 380 30 758 +1 622 9 375 26 369
davon flexibilisiert.................................................... 29 139 27 538 +1 601 9 375 24 251
davon nicht flexibilisiert........................................... 3 241 3 220 +21 2 118
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 179 163 +16 -
- 10 -