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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 03 Bundesrat)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 03 Bundesrat) 0311 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (25) (20) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 25 20 25 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 45 45 8 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. - 6 - 0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 529 01 Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesrates. 32 000 2. Für sonstigen Aufwand im Bundesrat............................................. 13 000 Zusammen............................................................................................ 45 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen geleistet werden, die die Direktorin/der Direktor des Bundesrates für die Präsidentin/den Präsidenten des Bundesrates wahrnimmt. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 1 431 1 510 563 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0312 Tit. 119 01. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Veröffentlichungen, Broschüren u. Ä............................................... 280 2. Ausstellungen.................................................................................. 356 3. Pressetermine................................................................................. 25 4. Berichterstattung/Konzepte............................................................. 125 5. Onlinemedien.................................................................................. 645 Zusammen............................................................................................ 1 431 Die Unterrichtung der Öffentlichkeit, der in- und ausländischen Presse sowie von Besuchergruppen über die Tätigkeit des Bundesrates und seiner Organe sowie über ihre Organisation und Arbeitsweise soll zu einem besseren Verständnis des Bundesrates und der Bundesratsarbeit beitragen. Im Einzelplan 03 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen aus 0312 - 539 99................................................................................. 22 0312 - 532 04........................................................................................ 1 360 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. 2. Einnahmen aus Steuererstattungen fließen den Ausgaben zu. - 7 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0311 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (4 595) (4 685) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 3 512 3 405 3 090 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 163 158 206 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften - - - 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 920 890 697 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten - 232 - Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 2 760 2 313 2 062 113 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 35 35 4 Zusammen............................................................................................... 2 795 2 348 2 066 113 - 8 - 0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 270 242 187 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 460 400 405 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 50 39 50 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 30 30 21 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 25 25 4 Erläuterungen: Verfahrenskosten bei Beteiligung des Bundesrates u. a. vor dem Bundesverfassungsgericht. 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 10 10 - 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 1 950 1 602 1 399 - 9 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0311 Überblick zum Kapitel 0312 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 31 31 - 64 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 31 31 - 64 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 19 089 17 728 +1 361 679 16 501 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 678 13 110 -1 432 9 079 8 844 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 287 272 +15 258 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 120 1 270 -150 158 811 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 32 174 32 380 -206 9 916 26 414 davon flexibilisiert.................................................... 28 915 29 139 -224 9 916 24 147 davon nicht flexibilisiert........................................... 3 259 3 241 +18 2 267 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 182 179 +3 171 - 10 -

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