Viacom Global Ltd
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Viacom Global Ltd
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Austausch mit Bundesministerien, Bundesbehörden und Abgeordneten des Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern in den oben genannten Bereichen. Dabei geht es unter anderem um zeitgemäße Regelungen im Bereich der Medienregulierung, des Jugendschutzes, des Verbraucherschutzes und der Filmförderung.
Interessenbereiche: Werbung; Kommunikations- und Informationstechnik; Meinungs- und Pressefreiheit; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Massenmedien; Digitalisierung; Öffentliches Recht; Datenschutz und Informationssicherheit; E-Commerce; Urheberrecht; EU-Gesetzgebung; Internetpolitik; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- Überprüfung der AVMD-Richtlinie durch die EU: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) bildet den europäischen Rechtsrahmen für audiovisuelle Mediendienste. Sie harmonisiert Mindeststandards für lineare Fernsehdienste und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf. Regelungsgegenstände sind u.a. das Herkunftslandprinzip, der Schutz von Minderjährigen und Verbrauchern, Vorschriften für audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die Förderung europäischer Werke. Ziel der Richtlinie ist die Sicherstellung eines funktionierenden Binnenmarkts für audiovisuelle Mediendienste unter Wahrung von Medienvielfalt.
Wir setzen uns dafür ein, dass bei einer Überarbeitung der Richtlinie das Herkunftslandprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
- Verfassungskonforme Regeln für die Filmwirtschaft (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz): Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz soll Mediendiensteanbieter auf Abruf zu Investitionen in europäische audiovisuelle Werke verpflichten. Dabei sollen verschiedene Subquoten erfüllt werden; Rechte sollen nach festgelegten Nutzungszeiten an die Produzenten zurückfallen.
Wir setzen uns für eine verfassungs- und europarechtskonforme Ausgestaltung ein, die keine unverhältnismäßige Belastungen von Mediendiensteanbietern enthält.
- Ausgewogener Verbraucherschutz: Förderung einer einheitlichen Umsetzung europäischer Verbraucherregulierung, keine deutschen Sonderregelungen z.B. für Vertragsanpassungen, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit einschränken, Entbürokratisierung, z.B. im Hinblick auf Informations- und Zustimmungspflichten.
Relationen
Keine Relationen.