Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2026
Einzelplan 22
Unabhängiger Kontrollrat
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
2211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 7
2212 Unabhängiger Kontrollrat ..................................................................................................................................... 10
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 11
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 14
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 15
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 17
Anlage zur Drucksache 21/600
(Einzelplan 22)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Zur Stärkung der Rechtskontrolle über die technische
Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes wurde mit dem Gesetz
zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des
Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2021 ein Unabhängiger
Kontrollrat (UKRat) eingerichtet. Mit der Schaffung einer obersten
Bundesbehörde wird die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
der Rechtskontrolle über den Bundesnachrichtendienst betont.
Der UKRat ermöglicht eine kontinuierliche Rechtskontrolle der
technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes mit
umfassendem Kontrollzugriff. Der UKRat hat im Wesentlichen
folgende gesetzliche Aufgaben:
1. gerichtsähnliche Kontrolle, der die wesentlichen
Verfahrensschritte der technischen Aufklärung unterliegen
(gerichtsähnliches Kontrollorgan),
2. administrative Kontrolle, die eigeninitiativ strukturiert und
stichprobenmäßig den gesamten Prozess der technischen
Aufklärung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann
(administratives Kontrollorgan).
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22 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 22
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 2 704 2 708 -4 2 517
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 902 7 066 +1 836 3 360 4 115
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 500 500 - 483
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 494 1 372 +1 122 3 010 206
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 14 600 11 646 +2 954 6 370 7 321
davon flexibilisiert.................................................... 9 427 6 513 +2 914 6 370 3 974
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 173 5 133 +40 3 347
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 235 243 -8 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 3 204 3 208 -4 3 000
Aus Hauptgruppe 5................................................. 3 879 1 954 +1 925 3 360 768
Aus Hauptgruppe 7................................................. 50 70 -20 110 -
Aus Hauptgruppe 8................................................. 2 294 1 281 +1 013 2 900 206
Zusammen.............................................................. 9 427 6 513 +2 914 6 370 3 974
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung....................................
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................... 2 200
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Überblick zum Einzelplan 22
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 22 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 2212 Tgr. 01 dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2211 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von
Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden
Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2211
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
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22 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
In Kapitel 2211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben des
UKRat zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt bildet der
Bereich der Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind
die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten,
deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die
Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und
Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit
dem Bund beruht. Die Zuführung an die Versorgungsrücklage
und die Zuweisung an den Versorgungsfonds sind in
gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Der UKRat als oberste Bundesbehörde ist in Kapitel 2212
veranschlagt.
Überblick zum Kapitel 2211
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 133 132 +1 89
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 51 36 +15 51 27
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 500 500 - 483
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 684 668 +16 51 599
davon flexibilisiert.................................................... 664 653 +11 51 590
davon nicht flexibilisiert........................................... 20 15 +5 9
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben