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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 2211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 7 2212 Unabhängiger Kontrollrat ..................................................................................................................................... 10 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 11 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 14 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 15 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 17 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 22) Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Zur Stärkung der Rechtskontrolle über die technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes wurde mit dem Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2021 ein Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) eingerichtet. Mit der Schaffung einer obersten Bundesbehörde wird die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Rechtskontrolle über den Bundesnachrichtendienst betont. Der UKRat ermöglicht eine kontinuierliche Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes mit umfassendem Kontrollzugriff. Der UKRat hat im Wesentlichen folgende gesetzliche Aufgaben: 1. gerichtsähnliche Kontrolle, der die wesentlichen Verfahrensschritte der technischen Aufklärung unterliegen (gerichtsähnliches Kontrollorgan), 2. administrative Kontrolle, die eigeninitiativ strukturiert und stichprobenmäßig den gesamten Prozess der technischen Aufklärung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann (administratives Kontrollorgan). - 2 - 22 Vorwort Überblick zum Einzelplan 22 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Personalausgaben.................................................. 2 708 3 423 -715 2 055 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 066 5 708 +1 358 2 170 3 687 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 500 509 -9 452 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 372 1 360 +12 2 070 681 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 11 646 11 000 +646 4 240 6 875 davon flexibilisiert.................................................... 6 513 7 830 -1 317 4 240 3 825 davon nicht flexibilisiert........................................... 5 133 3 170 +1 963 3 050 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 243 - +243 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 3 208 3 932 -724 2 507 Aus Hauptgruppe 5................................................. 1 954 2 538 -584 2 170 637 Aus Hauptgruppe 7................................................. 70 40 +30 70 - Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 281 1 320 -39 2 000 681 Zusammen.............................................................. 6 513 7 830 -1 317 4 240 3 825 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................... 800 - 3 - Überblick zum Einzelplan 22 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 22 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2211 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2211 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. - 4 - 22 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung In Kapitel 2211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben des UKRat zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt bildet der Bereich der Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführung an die Versorgungsrücklage und die Zuweisung an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Der UKRat als oberste Bundesbehörde ist in Kapitel 2212 veranschlagt. Überblick zum Kapitel 2211 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Personalausgaben.................................................. 132 179 -47 119 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 36 100 -64 20 73 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 500 509 -9 452 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 668 788 -120 20 644 davon flexibilisiert.................................................... 653 768 -115 20 634 davon nicht flexibilisiert........................................... 15 20 -5 10 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 5 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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